Sachsens Staatshaushalt 2023/24
Sicherheit und Stabilität für die Zukunft des Freistaates
Im Dezember 2022 hat der Sächsische Landtag den Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 verabschiedet. Das Gesamtvolumen beträgt mehr als 49 Milliarden Euro und ist damit der bisher größte Haushalt des Freistaates.
Die hohe Stabilität bei der staatlichen Aufgabenerfüllung in Sachsen weiterhin sicherzustellen, war das maßgebliche Ziel der Sachsenkoalition bei der Haushaltsaufstellung.
Der Doppelhaushalt 2023/2024 stellt sicher, dass wichtige Vorhaben in Wirtschaft und Wissenschaft, Bildung und Kultur, Gesellschaft und Umwelt vorangebracht werden.
Die innere Sicherheit wird weiter gestärkt, in den ländlichen Raum wird weiter investiert und der Ausbau der Infrastruktur und Digitalisierung wird konsequent fortgeführt.
Die Schwerpunkte des Doppelhaushaltes 2023/24
- 950 zusätzliche Stellen für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter
- Rund 200 Mio. EUR für das Digitale Sprech- und Datenfunksystem (BOS) sowie für Informationstechnik der Polizei
- 5,9 Mio. Euro für Investitionen in den Katastrophenschutz
- 94 Mio. Euro für Investitionen in den Brandschutz & Waldbrandschutz
- 240 Mio. Euro für die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«
- Fast 48 Mio. Euro für die Förderrichtlinie »Regionales Wachstum«
- 198 Mio. Euro zur Stärkung der beruflichen Bildung (Berufliche Qualifizierung, Meisterbonus, Meister BAföG)
- 58,1 Mio. Euro für Fachkräfteförderung zur Sicherung heimischer und zugewanderter Fachkräfte
- 391 Mio. Euro für die medizinische Versorgung und das öffentliche Gesundheitswesen
- 30 Mio. Euro für Jugendpauschale ( beispielsweise Jugendsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe)
- 41 Mio. Euro für den Präventiven Kinderschutz, die Frühe Hilfe sowie für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit durch freie Träger
- 121 Mio. Euro zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- 57,6 Mio. Euro für den Landessportbund Sachsen e.V. mit seinen 650.000 Mitgliedern
- 10,5 Mio. Euro für Investitionen in Sportstätten im Bereich des organisierten Wintersports
- 10 Mio. Euro für Sportförderung der Kommunen
- 11,1 Mio. Euro für Vereine, die Sportstätten betreiben oder instand halten, »Große Vereinsmaßnahmen« und »Kleine Vereinsmaßnahmen«
Weitere Informationen zum Doppelhaushalt 2023/24
- Doppelhaushalt 2023/2024 Zu den Einzelplänen des Doppelhaushaltes 2023/2024, bereitgestellt vom Staatsministerium der Finanzen
Weitere Themen der Staatsregierung
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