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Kabinettssitzungen 2018

Für Sie zusammengefasst finden Sie hier die Sitzungen des Kabinetts aus dem Jahr 2018.

Ein Dorf in einem Tal.
Oberwiesenthal im Sommer  © Stephanie Eichler - Fotolia.com

1. Ländlicher Raum: 25 Millionen Euro-Förderprogramm »Vitale Dorfkerne« erweitert

Staatsminister Thomas Schmidt informierte das Kabinett über die Fortführung des Förderprogramms »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum«.

Im Jahr 2019 stehen für die Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum 25 Mio. Euro und damit 10 Mio. Euro mehr als im Jahr 2018 zur Verfügung.

Gefördert werden beispielsweise öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die Beseitigung von Bauruinen.

Das Förderangebot und auch der Kreis der Antragsteller wurden erweitert. Mit dem vierten Aufruf können jetzt auch Freizeit- und Naherholungseinrichtungen und Freibäder gefördert werden.

Zudem war das Förderprogramm bisher ein rein kommunales Förderprogramm. Durch die neuen Fördermöglichkeiten für medizinische Einrichtungen inklusive digitaler Rezeptsammelstellen, für den Einzelhandel und für Betriebsübernahmen im Bereich der Gastronomie, des Einzelhandels sowie von Bäckereien und Fleischereien können nun auch Unternehmen und private Antragsteller eine Förderung erhalten.

Hintergrund:

Mit dem Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« wurden seit dem Jahr 2016 in drei Aufrufen insgesamt 102 Vorhaben mit einer Unterstützung von 35 Mio. Euro auf den Weg gebracht.

Vitale Dorfkerne: Weitere 25 Millionen Euro für den ländlichen Raum

2. Umwelt: Entwurf der Wolfsverordnung vorgelegt

Umweltminister Schmidt stellte den Entwurf für die Sächsische Wolfsverordnung vor.

Ziel dieser Verordnung ist es, ein Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen zu etablieren, das die Zulassung von Ausnahmen zur Tötung und Vertreibung von Wölfen detailliert regelt und die Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bündelt. Ebenso soll die Behörde klären, wie mit Wolfshybriden und schwer verletzten Wölfen umgegangen wird.

Im Entwurf ist auch vorgesehen, Jäger in großem Umfang an Managementmaßnahmen zu beteiligen. So soll z.B. ein schwer verletzt oder erkrankt aufgefundener erwachsener Wolf künftig getötet werden können, wenn er nach der Einschätzung eines Veterinärs oder Jägers erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht wieder genesen kann.

Tötungsentscheidungen beim Wolf sollen darüber hinaus ausschließlich auf naturschutzrechtlicher Grundlage von der unteren Naturschutzbehörde getroffen werden.

Wolfsverordnung zur Anhörung freigegeben

3. Soziales: Richtlinie des SMS zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Die Kabinettsmitglieder beschlossen die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Mit der neuen Richtlinie werden die bisherigen Regelungen zur Förderung der sozialen Arbeit und regionaler Pflegebudgets vom 14. Mai 2018 und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vom 23. April 2018 zusammengefasst.

Neu aufgenommen wird ein Programm zur Förderung von Fortbildungen ehrenamtlich tätiger Personen sowie:

  • Die Möglichkeit, eine landesweite Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe einzurichten und zu fördern.
  • Der Förderbereich D »Projekte der Erinnerungskultur« mit dem Ziel, historisch authentische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen zu erschließen und zu bewahren.

Die dafür zuständige Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.

4. Inneres: Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Das Kabinett hat den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in den Landtag eingebracht.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe »Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020«.

Dazu gehören folgende Schwerpunkte:

  • Ergänzung einer Rechtsgrundlage für einen Einsatzdienst an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule,
  • Möglichkeit hauptamtlicher Gemeindewehrleiter,
  • Neufassung der Regelungen zum Ausschluss aus dem Feuerwehrdienst (z. B. Reichsbürger),
  • Regelungen zur Nachrüstung von Brandmeldeanlagen und
  • Verbesserungen der Regelungen zur Kostenerstattung.

Ergänzt wurde auch eine Rechtsgrundlage, um Zusatz- und Unterstützungsleistungen der Unfallversicherung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren auch künftig durch die Unfallkasse Sachsen ausreichen zu können.

Die Gesetzesänderung soll im Sommer 2019 in Kraft treten.

Ministerpräsident Kretschmer berichtet aus dem Kabinett vom 18.12.2018

Ein Familienvater sitzt mit sienen Kindern an einem Tisch. © unsplash

1. Soziales: Landesprogramm zur Unterstützung und Stärkung der sächsischen Familien wird ausgeweitet

Das Landesprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Unterstützung und Stärkung der sächsischen Familien wird um zwei Förderbereiche ergänzt. Zudem werden die Einkommensgrenzen zugunsten einkommensschwacher Familien geändert.

Neue Förderbereiche sind: 

  • Projekte überregionaler Interessenvertretungen für Familien und
  • Modellvorhaben

Die Zuwendungen für »Angebote der Familienfreizeit und –erholung« werden von 7,50 Euro auf 9,00 Euro pro Tag angehoben. Darüber hinaus soll die seit 1997 unveränderte Fallbearbeitungspauschale von 20 Euro auf 30 Euro erhöht werden.

2. Justiz: Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes geht in den Landtag

Die Kabinettsmitglieder beschlossen, den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes in den Landtag einzubringen.

Mit der Änderung soll das Sächsische Justizgesetz um folgende Regelungen ergänzt werden:

  • Die Gerichte dürfen Terminlisten über mündliche Verhandlungen regelmäßig vorab zur Vorbereitung der Berichterstattung an Journalisten übermitteln.
  • Die Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte für die Entgegennahme von Mitteilungen zur Absicherung von Kundengeldern im Reisevertragsrecht.

Das Gesetz soll im Mai 2019 in Kraft treten.

3. Umwelt: Verordnung über das Wolfsmanagement wird zur Anhörung freigegeben

Die Kabinettsmitglieder entschieden, die Verordnung über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung zur Anhörung freizugeben.

Ziel der Verordnung ist ein umfassendes Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen, wozu die Zulassung von Ausnahmen zur Tötung und Vertreibung von Wölfen ebenso gehört, wie die Bündelung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Tötung oder Vertreibung und die Durchführung der Tötung oder Vertreibung soll wie bisher auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte verbleiben.

Entnahmeentscheidungen beim Wolf sollen künftig ausschließlich auf naturschutzrechtlicher Grundlage von der unteren Naturschutzbehörde und nicht wie bisher von der unteren Jagdbehörde getroffen werden.

Die Änderung der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung führt dazu, dass neben den Bediensteten der Landratsämter und Stadtverwaltungen der Kreisfreien Städte auch Bedienstete des LfULG, die Umgang mit Waffen zur Betäubung, zur Vertreibung oder zur Tötung von Wölfen haben, künftig keine waffenrechtliche Einzelgenehmigung mehr benötigen. Hier bedarf es künftig lediglich eines Nachweises der Sachkunde zum Beispiel durch Vorlage eines gültigen Jagdscheins.

Die Anhörungsfrist zur Verordnung soll bis Ende Januar 2019 laufen.

4. Verwaltung: Neureglung in der Förderzuständigkeitsverordnung des SMS

Das Kabinett stimmte der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen zu (Förderzuständigkeitsverordnung SMS – SMSFördZuVO).

Mit der Neureglung soll die Förderung der Verbraucherzentrale Sachsen e. V., die in der Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen (LDS) liegt, auf Grund der Ressortzuständigkeit des SMS in die Verordnung aufgenommen werden. Bisher war diese in der Förderzuständigkeitsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) geregelt.

Zudem wird die Zuständigkeit der LDS für die Förderung von Projekten im Bereich der sozialen Arbeit gestrichen, diese Förderung soll ab 2019 auf die Sächsische Aufbaubank (SAB) übertragen werden. Die LDS erhält hingegen keine neuen Förderaufgaben.

Die Neureglung der Verordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Ein Schlüsselbund mit einem kleinen Holzanhänger in Hausform. © unsplash

1. Inneres: Staatsregierung fördert Wohneigentum im ländlichen Raum

Das Kabinett beriet die Richtlinie des Sächsisches Staatsministerium des Innern zur Förderung von Wohneigentum im ländlichen Raum.

Die Richtlinie soll die Wohnraumförderung in den ländlichen Regionen regeln, wozu das gesamte Gebiet des Freistaates ohne die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig gehört.

Gefördert wird durch die Richtlinie zum einen der Kauf von bestehendem Wohnraum sowie der Umbau von Nichtwohnraum zum Wohnraum. Zum anderen wird auch die Sanierung von bereits im Eigentum befindlichen Wohneigentum gefördert.

Die Zuwendungen sollen jeweils als Darlehen gewährt werden:

  1. Errichtung oder Erwerb von Wohneigentum mindestens 10.000 Euro, maximal 80.000 Euro
  2. Sanierung von Wohneigentum mindestens 8.000 Euro, maximal 40.000 Euro

Als Voraussetzung müssen die Geförderten das Wohneigentum innerhalb der Darlehenszeit von 25 Jahren selbst nutzen. Bei einem vorzeitigen Verkauf oder der Vermietung des Wohneigentums muss das Darlehen zurück gezahlt werden.

Zudem wird ein Eigenanteil an den Gesamtkosten von mindestens 20 Prozent vorausgesetzt und folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:

  • Alleinstehende 60.000 Euro
  • Ehepaare und Lebenspartner 100.000 Euro

Das Programm ist zunächst für zwei Jahre vorgesehen und soll im Zuge des Haushaltsbeschlusses für die Jahre 2019/2020 umgesetzt werden.

Freistaat fördert Wohneigentum im ländlichen Raum

2. Soziales: Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung erlassen

Die Verordnung der Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (SMS) und Verbraucherschutz zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe (Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung – IfSGZuVO) wurde durch das Kabinett verkündet.

Mit der Verordnung soll die Zuständigkeit für die vom Freistaat Sachsen gegenüber den Gesundheitsämtern vorzunehmende Kostenerstattung für Schutzimpfungen auf die Landesdirektion Sachsen übertragen werden. Bislang lag diese Zuständigkeit bei der zum Geschäftsbereich des SMS gehörenden Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen.

3. Kultur: Neue Regelung für Zuweisungen an sächsische Kulturräume

Die VwV (Verwaltungsvorschrift) Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen soll an die Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes angepasst werden.

Dadurch erhalten die Kulturräume Investitionen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Die Mittel werden weiterhin einzelantragsgebunden durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) bewilligt.

Mit den Investitionsmitteln soll die Zusammenarbeit und Kooperation von Einrichtungen in den Kulturräumen des Freistaates gefördert werden.

4. Recht: Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine wird gestärkt

Die Zweite Richtlinie des Staatsministeriums der Justiz (SMJus) zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine wurde im Kabinett beraten.

Die Änderung der Förderrichtlinie baut weitere Förderhemmnisse ab und schafft eine effektivere Förderung der Betreuungsvereine.

Mit der Richtlinie sollen folgende Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine gefördert werden:

  • planmäßige Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern,
  • Einführung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer
  • Beratung der durch Vorsorgevollmachten bestellten Bevollmächtigten,
  • Planmäßige Information hinsichtlich Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Gewährleistung eines Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitern
    des Betreuungsvereins

Zum 1. Januar 2019 sollen unter anderen folgende Änderungen in Kraft treten:

  1. Der Zusatz »hauptamtliche« Fachkraft wird gestrichen. Somit kann künftig auch ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzende als Fachkraft die Querschnittsarbeit ausführen.
  2. Die Zahl der für die Grundförderung notwendigen begleiteten Betreuungen und Vorsorgebevollmächtigungen wird von 25 auf 20 reduziert.

Hintergrund:

Ein Betreuungsverein ist ein anerkannter Verein, der die Betreuung bedürftiger Personen übernimmt. Für die Förderung dieser Vereine stehen ab dem Haushaltsjahr 2019 erstmals 350.000 Euro und damit 50.000 Euro mehr als bisher zur Verfügung.

Kabinett billigt neue Richtlinie zur Förderung der Betreuungsvereine

5. Umwelt: Waldzustandsbericht 2018 geht in den Landtag

Das Kabinett beauftragte das Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), dem Sächsischen Landtag den Waldzustandsbericht 2018 zur Kenntnis vorzulegen.

Er enthält die Ergebnisse der sogenannten Waldzustandserhebung, die im Jahr 2018 an 6.744 begutachteten Bäumen durchgeführt wurde.

Besondere Auswirkung auf die Wälder hatten die beiden Stürme Herwart (28./29. Oktober 2017) und Friederike (18. Januar 2018). Die Winterstürme haben mit einer Schadholzmenge von rund 2.500.000 Kubikmeter den Schaden durch den Orkan Kyrill aus dem Jahr 2007 um rund 750.000 Kubikmeter übertroffen.

Zudem gab es im Jahr 2018 außerordentlich wenig Niederschlag bei gleichzeitig hohen Temperaturen. Bis zum Frühlingsbeginn fielen nur 20 Prozent der langjährigen durchschnittlichen Niederschlagsmenge für diesen Zeitraum.

Infolge des hohen Anfalls an Wurf- und Bruchholz aus den zurückliegenden Stürmen in Verbindung mit den hohen Temperaturen und der langanhaltenden Trockenheit, kam es in diesem Jahr zu einer Massenvermehrung insbesondere von Fichtenborkenkäferarten.

Demnach hat sich im Jahr 2018 der Kronenzustand im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert.

6. Integration: »Integrationsbarometer 2018«

Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, legte dem Kabinett das »Integrationsbarometer 2018« vor.

Für das Integrationsbarometer wurden 430 Menschen mit und 430 Menschen ohne Migrationshintergrund nach ihren Erfahrungen und Einschätzungen zum Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft befragt.

Insgesamt zeigt sich für Sachsen ein positives Bild. Die überwältigende Mehrheit der Zuwanderinnen und Zuwanderer in Sachsen hat oft mit Einheimischen zu tun und bewertet diesen Kontakt sehr positiv. Zudem fühlen sich die Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen überdurchschnittlich stark zu Deutschland zugehörig.

Weniger als 20 Prozent der Befragten in Sachsen haben im Freundes- und Bekanntenkreis »oft« oder »sehr oft« Kontakt zu Menschen mit Migrationshintergrund, während dies bundesweit fast 40 Prozent angeben. Der Anteil derer, die »nie« Kontakt mit Zuwanderinnen und Zuwanderern haben, liegt mit 39 Prozent mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

Ein Mann gestikuliert.
Ministerpräsident Michael Kretschmer  © Chaperon

1. Aktuelle Entwicklungen und Erwartungen des Freistaates Sachsen an die Kohlekommission

Ministerpräsident Kretschmer informierte über die aktuellen Entwicklungen zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission). 

Ursprünglich sollte die Kommission ihre Arbeit bis Ende dieses Jahres abschließen. Die Kommissionsarbeit wird jedoch bis ins nächste Jahr hinein verlängert.

Kretschmer sagte: »Wir haben mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg mehrfach unsere Erwartungen geäußert und haben zu Beginn der vergangen Woche gemerkt, dass dort eine andere Dynamik entstanden ist, als ursprünglich vereinbart«. Zudem sei die Verbindlichkeit zur Strukturentwicklung zu gering gewesen. Darum haben »wir interveniert«, so Kretschmer.

Neben der Kohlekommission soll ein eigenes Gremium geschaffen werden, das aus den Ministerpräsidenten der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie Sachsen und Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Umweltverbände besteht.

Das Gremium soll bereits am 28. November 2018 mit der Arbeit beginnen und sechs Wochen zielgerichtet an konkreten Maßnahmen zur Strukturentwicklung in der Lausitz arbeiten. Erneut forderte Kretschmer einen Strukturfonds des Bundes zur Finanzierung des Strukturwandels, in den mindestens 30 Jahre lang jedes Jahr zwei Milliarden Euro eingezahlt werden.

Zudem sollen als Basis für den Ausstieg aus der Kohleverstromung die Betriebspläne der Tagebaue dienen. Diese sehen einen etappenweisen Abbau der Energiegewinnung bis Mitte der 2040er Jahre vor. Hinsichtlich des Strukturwandels in der Lausitz betonte Kretschmer: »Es ist das wichtigste Projekt für den Freistaat Sachsen in den kommenden Jahrzehnten«.

Zur Facebook Live-Übertragung der Kabinettspressekonferenz auf dem Facebook-Account des Ministerpräsidenten

2. Umwelt: »Nachhaltigkeitsstrategie für den Freistaat Sachsen 2018« verabschiedet

Das Kabinett hat die Nachhaltigkeitsstrategie der Sächsischen Staatsregierung für den Freistaat Sachsen 2018 verabschiedet.

2016 hatten sich die Regierungsmitglieder dazu entschieden, die erste Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben.

Die jetzt aktualisierte Strategie dient als Leitfaden für eine zukunftsfähige Entwicklung im Freistaat Sachsen. Zentrales Anliegen der Staatsregierung ist die Umsetzung der »Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung« der Vereinten Nationen in Sachsen.

Die in dieser Agenda formulierten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung gelten weltweit für alle Staaten und berücksichtigen erstmals ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichermaßen. In der aktualisierten Strategie wurden die Handlungsfelder »Kulturelle Vielfalt, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Chancengerechtigkeit« und »Internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit« neu geschaffen.

Darüber hinaus soll mithilfe von Indikatoren ein Teil der erreichten Fortschritte und Zusammenhänge erstmals messbar gemacht werden.

Nachhaltigkeit Made in Sachsen

Der Begriff »Nachhaltigkeit« wurde vor mehr als 300 Jahren in Sachsen geprägt. Der Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz plädierte in seinem im Jahr 1713 erschienenen Buch erstmals für eine pflegliche Waldnutzung. Holzzuwachs und Holznutzung sollten sich die Waage halten. In diesem Zusammenhang tauchte erstmals der Begriff der »nachhaltenden« Nutzung auf.

3. Umwelt: Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen neu gefasst

Das Kabinett beschloss, den Gesetzentwurf über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen in den Landtag einzubringen.

Das bestehende Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) soll durch die Neufassung abgelöst werden. Die Änderungen werden vorgenommen, um das Gesetz an die UVP-Änderungsrichtlinie und die Modernisierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) des Bundes anzupassen.

Die UVP dient der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Bauvorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. Die Größenordnung der Bauvorhaben, bei denen eine UVP durchlaufen werden muss, ist europarechtlich geregelt.

Im Zuge der UVP werden absehbare Umweltauswirkungen, die durch das Projekt verursacht werden, ermittelt, beschrieben und bewertet. Auf diese Weise ist eine Abwägung für oder gegen die Umsetzung eines Projektes möglich.

4. Soziales: Förderung und Teilhabe älterer Menschen wird gestärkt

Die Förderung älterer Menschen im Freistaat soll vereinfacht werden. Dazu hat das Kabinett in seiner Sitzung die Richtlinie zur Förderung und Teilhabe älterer Menschen beraten.

Mit dieser Richtlinie werden bereits bestehende Förderungen fortgesetzt, vereinfacht und erstmals in einer Förderrichtlinie für ältere Menschen zusammengefasst. In der Richtlinie wird die Sächsische Aufbaubank als einheitliche Bewilligungsstelle bestimmt und Zuwendungen teilweise für bis zu zwei Jahre gewährt. Bisher sahen unterschiedliche Förderrichtlinien einen Bewilligungszeitraum von nur einem Jahr vor.

Unterstützt werden sollen durch die Richtlinie:

  • Alltagsbegleiter für Senioren,
  • Pflegekoordinatoren,
  • Regionale Pflegebudgets und
  • überregionale Projekte und Interessenvertretungen, z. B. der Sächsische Landesseniorenverband.

5. Finanzen: Bericht über den Haushaltsvollzug bestätigt solide Finanzpolitik der Staatsregierung

Das Kabinett beriet sich zum Bericht des Staatsministeriums für Finanzen über den Vollzug des Haushalts 2018 zum Stand 31. Oktober2018. Dieser wird dem Sächsischen Landtag zugeleitet.

Der Bericht enthält Soll- und Ist-Zahlen über Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes 2018 zum Stand 31. Oktober 2018.

Im Vergleich zu den Vorjahreswerten sind die Einnahmen ohne Kredite um 949,4 Mio. Euro und die Ausgaben um 521,3 Mio. Euro gestiegen. Gemäß der soliden Finanzpolitik der Staatsregierung liegen die Ausgaben dabei insgesamt unter den Einnahmen. Schulden wurden weiter getilgt und für schlechte Zeiten vorgesorgt.

 

Stilisierte Wappenelemente des Freistaates Sachsen mit blauen Streifen. © Sächsische Staatskanzlei

1. Bürgerdialog: Dialogprojekt »Miteinander reden! – Bürgerwerkstatt« vorgestellt

Im Kabinett wurde das neue Dialogprojekt »Miteinander reden! – Bürgerwerkstatt« vorgestellt.

Bei dem Dialogprojekt handelt es sich um eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Dialogformaten der Staatsregierung »Das Sachsengespräch« und »Direkt: Michael Kretschmer im Gespräch in Ihrer Gemeinde«.

Geplant sind die »Werkstattgespräche« in allen zehn Landkreisen und den drei kreisfreien Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden. Eingeladen werden sollen Menschen, die sich in ihrer Region für die Bürgergesellschaft engagieren – ob bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder in der Wohlfahrtspflege.

Diese Bürger-Sachverständigen sollen mit Verantwortung tragenden Verwaltungsexperten aus ihrem Landkreis beziehungsweise ihrer Stadt auf Augenhöhe zusammenkommen und gemeinsam mit ihnen über die Dinge sprechen, die sie bewegen und die sie bewegen möchten. Ziel der Staatsregierung ist es, in den Regionen den Dialog und die Beteiligung zu fördern und weiter voranzubringen.

Miteinander reden! - Bürgerwerkstatt

2. Wirtschaft: Brexit-Übergangsgesetz zur Anhörung freigegeben

Die Mitglieder des Kabinetts haben den Entwurf des Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union zur Anhörung freigegeben.

Da sich die derzeitigen Verhandlungen über den Austritt und das zukünftige Verhältnis mit Großbritannien als schwierig gestalten, handelt die Staatsregierung auf Grundlage der Annahme, dass es gelingt, ein Austrittsabkommen mit anschließender Übergangsphase abzuschließen.

Während der Übergangsphase soll sich Großbritannien weiter an alle EU-Regeln halten und auch finanzielle Beiträge wie bisher nach Brüssel überweisen. Dafür behält das Land den Zugang zum EU-Binnenmarkt und bleibt Teil der Zollunion.

Hintergrund:

Das Vereinigte Königreich hat am 29.03.2017 dem Europäischen Rat seine Absicht mitgeteilt, aus der EU auszutreten und damit das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union eingeleitet. Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU endet somit zum 29.03.2019.

3. IT: Neuordnung der Informationssicherheit und Weiterentwicklung des E-Governments

Die deutsche Verwaltung muss bei der Digitalisierung schneller vorankommen! Bürgernähe im 21. Jhd. heißt: Ansprechende Angebote übers Internet und zügige, sichere Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten von Bürgerinnen, Bürgern, aber auch Unternehmen. Dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagenschaffen. Denn auch im digitalen Rathaus brauchen wir Rechtssicherheit.

Das Kabinett hat deshalb heute den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des E-Governments in den Landtag eingebracht und den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Informationssicherheit zur Anhörung freigegeben.

Über die bestehenden Regelungen hinaus verpflichtet das weiterentwickelte E-Government-Gesetz die sächsischen Behörden, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Staatsregierung setzt damit eine EU-Vorschrift um. Zudem soll es einfacher werden, sich im digitalen Raum gegenüber den Behörden auszuweisen. Unterschriften auf Papierformularen sollen mehr und mehr wegfallen. Die sichere elektronische Kommunikation ist der Staatsregierung ein grundlegendes Anliegen.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben der Verwaltung in irgendeiner Form ihre Daten anvertraut. Es ist die Aufgabe der Verwaltung, dass diese Daten auch sicher aufbewahrt werden. Mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz ermöglicht die Staatsregierung allen Behörden, moderne Schutzmechanismen einzusetzen, um Cyberangriffe schnell und effizient abzuwehren. Außerdem wird das Computernotfallteam personell verstärkt und das hier geballte Expertenwissen auch den Kommunen zur Verfügung gestellt. Die Staatsregierung will alles dafür tun, dass die Gefahren aus dem Cyberraum erkannt und abgewehrt werden.

Eine Sachsenkarte auf der stilisierte Menschen stehen. © Sächsische Staatskanzlei, webit!, Designed by Freepik – www.freepik.com

1. Bürgerbefragung: Sachsen-Monitor 2018 vorgestellt

Im Kabinett wurde der Sachsen-Monitor 2018 vorgestellt. Er enthält die Ergebnisse einer repräsentativen, von der Sächsischen Staatskanzlei in Auftrag gegebenen Umfrage sowie eine Stellungnahme durch den eigens gebildeten Beirat.

Im diesjährigen Sachsen-Monitor wurden die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger zu wirtschaftlichen und persönlichen Lebensumständen, die Haltung zur Demokratie, extremistische Einstellungen und Ressentiments, das Gerechtigkeitsempfinden und die Bedeutung von Heimat erfasst.

Insgesamt schauen die Sachsen weiterhin zufrieden auf das seit 1990 Erreichte und blicken optimistisch in die eigene Zukunft. Nach wie vor sorgen sich viele Menschen wiederum darum, dass die Gegensätze zwischen Arm und Reich zunehmen.

Hintergrund:

Gemäß dem Koalitionsvertrag legt die Staatsregierung jährlich seit 2016 einen »Sachsen-Monitor« zu politischen Einstellungen, dem Stand der Demokratie und besonderen Entwicklungen vor.

Sachsen-Monitor 2018

2. Wissenschaft: Bund-Länder-Vereinbarungen im Hochschulbereich

Das Kabinett beriet Entwürfe zu den Bund-Länder-Vereinbarungen im Hochschulbereich.

Dabei ging es zum einen um ein Programm zur Gewinnung und Entwicklung von Personal an Fachhochschulen. Ziel des Programms soll die Unterstützung der Fachhochschulen bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Gewinnung von Fachhochschul-professorinnen und -professoren sein.

Zum anderen ging es um Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Ziel der NFDI ist die Etablierung und Fortentwicklung eines übergreifenden Forschungsdatenmanagements, um das deutsche Wissenschaftssystem im digitalen Zeitalter anschlussfähig und international konkurrenzfähig zu machen. Heute oft dezentral, projektbezogene und temporär gelagerte Datenbestände in Wissenschaft und Forschung sollen systematisch erschlossen und in digitaler Form nutzbar gemacht werden.

Hintergrund:

Am 16. Juni 2016 wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen beschlossen.
Die Förderinitiative soll insbesondere Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten mit überregionaler Bedeutung stärken.

3. Finanzen: Zuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung

Das Kabinett hat die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Finanzverwaltung auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (ZustÜVFv) erlassen.

Mit der Verordnung überträgt die Staatregierung Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen zur Organisation der Finanzverwaltung, zur Zuständigkeit der Finanzämter und zur Einrichtung von Landesfamilienkassen auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen.

Die Ermächtigungen treten im Dezember 2018 in Kraft.

4. Justiz: Fünfter Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen

Das Justizministerium hat dem Kabinett den fünften Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen vorgelegt.

Demnach waren zum Stichtag 31. März 2018 insgesamt 144 Jugendstrafgefangene im Sächsischen Justizvollzug untergebracht, davon 130 männlich und 14 weiblich.

Die Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Regis-Breitingen ist die zentrale Einrichtung für männliche Jugendliche und Heranwachsende. Jugendstrafen gegen weibliche Jugendliche und Heranwachsende werden in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz mit einer Jugendabteilung vollzogen.

Der Bericht des Justizministeriums wird im nächsten Schritt dem Sächsischen Landtag überreicht.

Hintergrund:

Das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Sächsische Jugendstrafvollzugsgesetz sieht vor, dem Landtag alle zwei Jahre ein Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzuges vorzulegen.

 

1. Politische Bildung: Demokratie-Zentrum Sachsen

Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra Köpping berichtete über den Aufbau und die Funktionsweise des Demokratie-Zentrums Sachsen.

Das Demokratie-Zentrum Sachsen gehört zum Geschäftsbereich der Gleichstellungsministerin und ist ein Kooperationsverbund staatlicher und nicht-staatlicher Akteure. Das Zentrum soll vor allem Präventionsarbeit im Bereich Extremismus leisten.

Es wird mit Mitteln des Freistaates Sachsen und des Bundesprogramms »Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit« durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Der Titel »Demokratie-Zentrum« steht dabei als Dachbegriff für sämtliche Maßnahmen gemäß der Leitlinie des Bundesprogramms »Demokratie leben!«. Diese Leitlinie sieht den Aufbau eines Demokratie-Zentrums pro Bundesland vor.

Das Demokratie-Zentrum Sachsen setzt sich aus insgesamt vier zentralen Akteuren zusammen:

  • die Landeskoordinierungsstelle (LKS),
  • die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA),
  • das Beratungsnetzwerk Sachsen (BNW) mit den Beratungsträgern (Mobile, Opfer- sowie Distanzierungs- und Ausstiegsberatung) und
  • das Expertengremium.

Weitere Bestandteile des Demokratie-Zentrums Sachsen sind die Landes-arbeitsgemeinschaft (LAG) Vielfalt, die geförderten Projekte im Rahmen des Landesprogramms »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« (WOS) und die sächsischen Projekte des Bundesprogramms »Zusammenhalt durch Teilhabe« sowie die Jahreskonferenz des Demokratie-Zentrums.

Demokratie-Zentrum Sachsen ist Fundament der Demokratiearbeit in Sachsen

2. Finanzen: Bericht über den Haushaltsvollzug 2018

Das Staatsministerium der Finanzen wurde beauftragt, den Bericht über den Vollzug des Haushalts 2018 zum Stand 30. September 2018 dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages zuzuleiten.

Der Bericht enthält Soll- und Ist-Zahlen über Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes 2018 zum Stand 30. September 2018.

Dem Bericht nach überstiegen die Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen den Vorjahreszeitraum um insgesamt 432 Mio. EUR. Das entspricht einem Anstieg von 4,1 Prozent.

Bereits eine Woche zuvor gab das Sächsische Finanzministerium in seiner Oktober-Steuerschätzung bekannt, dass für das Jahr 2018 mit Steuereinnahmen von 14,862 Mrd. EUR zu rechnen ist. Das ist für 2018 ein Plus von 232 Mio. EUR im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2018.

3. Verkehr: Zwei Bahnprojekte in Sachsen im Verkehrswegeplan hochgestuft

Ministerpräsident Kretschmer berichtete über die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, das zwei wichtige sächsische Bahnprojekte im Bundesverkehrswegeplan in die Top-Kategorie mit gesicherter Finanzierung hochgestuft hat. Es handelt sich um die Neubaustrecke Dresden-Prag und die Verbindung Leipzig-Chemnitz. Beide Bahnprojekte sind nun in den vordringlichen Bedarf aufgenommen.

1. Verkehr: Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz

Der Entwurf zur Neuregelung des Straßenverkehrsrechts im Freistaat Sachsen wurde zur Anhörung freigegeben.

Mit dieser Vorlage sollen die bisherigen Zuständigkeitsregelungen normiert und die, in zwei Rechtsverordnungen enthaltenen, Zuständigkeitsregeln in den Bereichen der Personenbeförderungs- und Güterkraftverkehrsrechts in das Straßenverkehrsgesetz aufgenommen werden. Einige Zuständigkeiten, z.B. die Festlegung von Gasanlagenprüfungen, werden vom Sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit auf das Landesamt für Straßenbau und Verkehr übertragen.

2. Umwelt: Sturm- und Waldbrandschäden

Bericht zu den Waldbränden in der Sächsischen Schweiz (August 2108) und der Königsbrücker Heide (September 2018) sowie zu den Sturmschäden im Erzgebirge (September 2018)

Das Sächsische Staatsministerium des Innern möchte mit dieser Vorlage eine Entscheidung zur Gewährung staatlicher Hilfen und deren Höhe für die von den Schadensereignissen betroffenen Gebiete erlangen.

Da die Richtlinie Elementarschäden aufgrund der geringen Höhe der kommunalen Schäden nicht in Betracht kommt, die Gemeinden die Kosten aufgrund der Schwere jedoch nicht allein bewältigen können, schlägt das Sächsische Staatsministerium des Innern Soforthilfen für die Gemeinden vor.

3. Finanzen: Oktober-Steuerschätzung 2018

Das Sächsische Finanzministerium gibt bekannt, dass für das Jahr 2018 mit Steuereinnahmen für Sachsens Landeshaushalt von 14,862 Mrd. EUR zu rechnen ist. Für das Jahr 2019 sind Mindereinnahmen von 85 Mio. EUR und für das Jahr 2020 EUR Mehreinnahmen von 49 Mio. zu erwarten.

Männer und Frauen sind von kleinen Kindern umgeben.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, seine Frau Elke Büdenbender und Ministerpräsident Michael Kretschmer unterhalten sich beim Besuch der Schule »Schkola« mit den Kindern am 15.10.2018 in Ostritz.  © dpa-Zentralbild

1. Bildung: Förderung und Entwicklung der kulturellen Bildung in Sachsen

Das Kabinett hat die Umsetzung des »Landesweiten Konzepts Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen« beauftragt. Mit dem Konzept hat die Sächsische Staatsregierung einen gemeinsamen Rahmen zur Förderung und Entwicklung der Kulturellen Bildung in Sachsen erarbeitet.

Ziel des landesweiten Konzepts ist es, kulturelle Bildungsangebote auch außerhalb der urbanen Zentren zu stärken. Ebenso soll die kulturelle und interkulturelle Kompetenz in den Schulen gefördert werden.

Das Konzept beinhaltet fünf Leitziele, die den Rahmen für die weitere Stärkung der kulturellen Bildung in Sachsen setzen:

  • die Herstellung von Teilhabegerechtigkeit
  • Interkulturalität und Mobilität
  • Entwicklung bedarfsgerechter Angebote
  • Existenz stabiler Kooperationen und Partnerschaften zwischen Kultur-, Jugend- und Schuleinrichtungen
  • Qualitätssicherung sowie qualifizierte Aus- und Weiterbildung von Fachkräften

Staatsregierung verabschiedet Landesweites Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung

Hintergrund:

Das Konzept wurde unter Führung des Kunstministeriums innerhalb einer interministeriellen Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Staatsministerien für Kultus, Soziales und Gleichstellung erarbeitet. Die Kulturräume, Kultureinrichtungen, zuständigen Dachverbänden und weitere Partner der Kulturellen Bildung wurden im Prozess beteiligt.

2. Verkehr: Bericht zur Verkehrsministerkonferenz

Verkehrsminister Martin Dulig berichtete dem Kabinett von den Ergebnissen der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 18. und 19. Oktober 2018 in Hamburg.

Der Freistaat Sachsen hat sich auf der VMK erfolgreich dafür stark gemacht, dass es für den Mopedführerschein mit 15 Jahren (AM15) eine frühzeitige nachhaltige bundesweite Regelung geben wird.

Vorgesehen ist die Einführung einer Optionslösung. Damit können die Länder selbst wählen, ob sie künftig generell von dieser Regelung Gebrauch machen und den Führerschein mit 15 anbieten wollen. Damit ist die Überführung aus dem Modellprojekt in eine nachhaltige Regelung gelungen.

Das Modellprojekt war in Sachsen zunächst bis Ende April 2018 befristet und wurde im Februar dieses Jahres um weitere zwei Jahre verlängert. Allein im Freistaat wurden bisher rund 18.000 praktische Prüfungen für diesen Führerschein absolviert.

Außerdem hat Sachsen einem entsprechenden Beschlussvorschlag der »Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter« (GKVS) zugestimmt. Darin fordern die Verkehrsminister der Länder vom Bund weitere Schritte, um die Verbreitung von Abbiegeassistenten bei Nutzfahrzeugen weiter auszubauen.

Gleichzeitig wird der Bund ausdrücklich dabei unterstützt, sich bei der Europäischen Union für deutlich kürzere Umsetzungsfristen einer Ausrüstungsverpflichtung mit Abbiege-Assistenzsystemen einzusetzen.

Abbiegeassistenten erhöhen die Verkehrssicherheit und schützen sowohl Radfahrer als auch Fußgänger vor Kollisionen im Straßenverkehr.

Ein Mann geht mit seinem Sohn durch eine Raumkapsel.
Tag der offenen Tür auf dem Gelände des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln.   © dpa-Zentralbild

3. Wissenschaft: Sachsen auf dem Weg zum vollwertigen DLR-Sitzland

In der Kabinettssitzung unterzeichnete Ministerpräsident Kretschmer die Vollmacht zur Unterzeichnung der »Ausführungsvereinbarung zum Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) über die gemeinsame Förderung des »Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V.« (DLR)« für Wirtschaftsminister Dulig.

Die »Ausführungsvereinbarung DLR« regelt die gemeinsame Förderung des DLR durch den Bund und die Länder, in denen sich DLR-lnstitute befinden. Die Änderung ist notwendig geworden, weil neue Institute in drei Bundesländern aufgebaut wurden. In Sachsen entstand mit dem Dresdner DLR-Institut für Softwaremethoden zur Produktvirtualisierung im Jahr 2017 einer der neuen Standorte. Hier wird an der Digitalisierung der Raumfahrt geforscht.

Mit Inkrafttreten der geänderten Vereinbarung wird Sachsen zum vollwertigen DLR-Sitzland mit stimmberechtigten Vertretern im Senat des DLR und im Ausschuss der Zuwendungsgeber.

4. Medien: 22. Rundfunkänderungsvertrag wird in Sächsischen Landtag eingebracht

Das Kabinett beschloss, den Entwurf des Gesetzes zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Sächsische Landtag einzubringen.

Gegenstand des 22. Rundfunkänderungsvertrages ist die Gesetzesänderung des Telemedienauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Rundfunkstaatsvertrag.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • die Aufhebung der Differenzierung in sendungsbezogene und nicht sendungsbezogene Telemedien,
  • den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird künftig gestattet, angekaufte europäische Spielfilme und Folgen von Fernsehserien in ihre Mediatheken auf Abruf einzustellen,
  • die starre gesetzliche Verweildauerbegrenzung in der Mediathek auf sieben Tage entfällt,
  • die Rundfunkanstalten können in Zukunft auch Angebote außerhalb der eigenen Portale anbieten.
Männer laufen über einen Betondamm.
Ministerpräsident Michael Kretschmer und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff beim Besuch der Hochwasserschutzanlage Dresden-Gohlis im August 2018. Die Anlage ist Teil der 2017 fertiggestellten, fünf Kilometer langen Hochwasserschutzlinie im Dresdner Westen und schützt die Stadt- und Ortsteile Kemnitz, Stetzsch, Gohlis und Cossebaude vor einem Hochwasser.   © dpa-Zentralbild

1. Hochwasserschutz: Vorkaufsrecht für Grundstücke

Die Kabinettsmitglieder gaben die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Änderung der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung zur Anhörung frei.

Mit der neuen Verordnung soll künftig der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement das Vorkaufsrecht für Grundstücke, die für Maßnahmen des Hochwasserschutzes benötigt werden, ausüben. Zurzeit liegt die Zuständigkeit hierfür beim SMUL.

Der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement ist im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen angesiedelt und ist zentraler Ansprechpartner für landeseigene Grundstücke im Freistaat Sachsen.

Die fachliche Prüfung, ob ein Grundstück für Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt wird, soll weiterhin bei der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen verbleiben.

Hintergrund: Seit Anfang des Jahres steht den Ländern ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die für Maßnahmen des Hochwasser- oder Küstenschutzes benötigt werden. In Sachsen wurde dieses Gesetz eigentlich 2010 abgeschafft.

Durch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes wurde das Vorkaufsrecht wegen des Gewässer- und des Hochwasserschutzes jedoch wieder eingeführt.

2. Finanzen: Bericht an den Stabilitätsrat über die aktuelle Haushaltslage und Finanzplanung 2018

Das Kabinett beriet den vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vorgelegten »Stabilitätsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2018«.

Demnach hält der Freistaat die Kennziffern sicher ein. Der Stabilitätsbericht zeigt zudem, dass auch die Einhaltung des Neuverschuldungsverbots der Sächsischen Verfassung und damit auch der grundgesetzlichen Schuldenbremse weder in den aktuellen Haushalten noch in der Finanzvorausschau gefährdet ist.

Hintergrund: Als Ergebnis der Föderalismusreform II wurde zum 1. Januar 2010 der Stabilitätsrat gegründet. Seine zentrale Aufgabe ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder.

Hierdurch sollen drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig erkannt und rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Alle Länder und der Bund müssen dem Stabilitätsrat jährlich im Herbst einen Bericht über ihre aktuelle Haushaltslage und die Finanzplanung vorlegen.

3. Justiz: Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes

Das Kabinett hat entschieden, den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes in den Landtag einzubringen.

Die Anpassungen des Gesetzes sind vor allem wegen Änderungen im Bundesrecht und EU-Recht notwendig geworden. Demnach soll insbesondere die Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Rechtsanwälte entfallen.

Hintergrund: Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, den Mitgliedern und deren Hinterbliebenen eine Versorgung zu gewähren.

Ein Luftballon mit der Aufschrift So geht Sächsisch. Im Hintergrund steht ein Schloss.
Ein Luftballon der Standortkampange »So geht Sächsisch« über dem Festumzug beim 27. »Tag der Sachsen« in Torgau.   © dpa-Zentralbild

4. Zuschuss für gastgebende Kommunen des »Tages der Sachsen«

Das Kabinett beschloss die Weiterführung der infrastrukturellen Förderung für die gastgebenden Kommunen des »Tages der Sachsen« für die Jahre 2021 bis 2024.

Wie in den vergangenen Jahren sollen auch künftig gastgebende Kommunen einen projektgebundenen Zuschuss für Maßnahmen zur Infrastrukturentwicklung in Höhe von 700.000 Euro jährlich erhalten. Bis zu 250.000 Euro können davon für laufende Aufwendungen zur Durchführung des »Tages der Sachsen« verwendet werden.

Die Ausschreibung für die Ausrichtung des 30. »Tages der Sachsen« im Jahr 2021 erfolgt im Herbst 2018. Der 29. Tag der Sachsen wird im September 2020 in Aue stattfinden. Aue tritt damit die Nachfolge von Riesa an, die 2019 Gastgeberstadt ist.

Männer und Frauen stehen in Reihe auf einem Holzfußboden.
Ministerpräsident Kretschmer und seine Minister auf der auswärtigen Kabinettssitzung in Brüssel.   © Michael Seidler

Das Kabinett hat auf der auswärtigen Sitzung im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel die Fortschreibung der europapolitischen Schwerpunkte der sächsischen Staatsregierung von 2015-2019 verabschiedet.

Ziel ist es, die Sächsischen Interessen auf europäischer Ebene passgenau zu platzieren.

Für den Freistaat ist und bleibt die  EU-Strukturfondsförderung ein wichtiger Impulsgeber für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung. Kretschmer sagte: »Auch in der nächsten Förderperiode wollen wir  mit europäischer Unterstützung den wirtschaftlichen Aufholprozess nachhaltig voranbringen. Wir brauchen dafür weiter ein breites Förderspektrum der EU. Dafür setzen wir uns bei der Kommission ein«.
Sachsen konzentriert sich auf insgesamt neun Schwerpunkte, um die vorhandenen Kapazitäten des Freistaates Sachsen auf europäischer Ebene wirksam einsetzen zu können.

Die bisherigen fünf Schwerpunkte Forschung, Entwicklung und Innovation (1), Ausbau der digitalen Infrastrukturen und des digitalen Marktes (2), EU-Förderung nach 2020 (3), neue EU-Migrationspolitik, wirksame Integration und Sicherung des Fachkräftebedarfs 2020 (4), sowie Energie und Verkehr (5) wurden aktualisiert und weiterentwickelt.

Vier weitere Bereiche wurden neu hinzugefügt. Dazu gehören Weiterentwicklung der EU (6), Umwelt (7), Fiskalpolitik und Bankenregulierung (8), sowie Stärkung des Europagedankens in Sachsen (9).

Die aktuellen europapolitischen Schwerpunkte der Sächsischen Staatsregierung:

  • 1) Forschung, Entwicklung und Innovation
  • 2) Ausbau der digitalen Infrastruktur und des digitalen Marktes
  • 3) EU-Förderung nach 2020
  • 4) Neue EU-Migrationspolitik, wirksame Integration und Sicherung des Fachkräftebedarfs 2020
  • 5) Energie und Verkehr
  • 6) Weiterentwicklung der EU
  • 7) Umwelt
  • 8) Fiskalpolitik und Bankenregulierung
  • 9) Stärkung des Europagedankens in Sachsen

Grund für die neuen Schwerpunkte sind die aktuellen Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene. Dazu gehören der Brexit, der Handelskonflikt der EU mit den USA, die Migrationsbewegungen aus Afrika und Asien in die EU und die klimapolitischen Entscheidungen von Paris 2015. Alle Themen haben unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf den Freistaat Sachsen.

Kretschmer und seine Minister sprachen am Rande der Kabinettssitzung auch mit Kommissionsvertretern und Abgeordneten des Europäischen Parlaments über die Innere Sicherheit, die Dürre 2018 und die Zukunft der medizinischen Versorgung.

Am Abend stellte sich Sachsen mit einer Veranstaltung unter dem Motto »Sachsen – Hier hat Innovation Zukunft!« als europäische Modellregion für Digitalisierungsprozesse in Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft dem europäischen und internationalen Publikum in Brüssel vor.

Medieninformation »Sächsisches Kabinett tagt in Brüssel«

Zur Online-Version der Broschüre »Sachsen-dort liegt Europa, Europapolitische Schwerpunkte«

Zum Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel

1. Sicherheit: Polizeirechtnovelle wird in den Landtag eingebracht

Das Kabinett beriet den Entwurf des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Staatsregierung das Polizeirecht im Freistaat der aktuellen Rechtsprechung und der Entwicklung der Sicherheitslage anpassen.

Ziel ist es, der Polizei hinreichend rechtliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr zu geben. So soll es künftig unter anderem möglich sein, im Vorfeld der Begehung von Straftaten die unverschlüsselte Telekommunikation zu überwachen oder Gefährdern eine Fußfessel anzulegen. Auch die Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung ist zum Zwecke der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität im Polizeigesetz enthalten.

Des Weiteren erfolgt mit dem Gesetzentwurf die Anpassung an das europäische Datenschutzrecht.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Sächsischen Landtag eingebracht und soll im Herbst 2019 in Kraft treten.

Medieninformation »Kabinett verabschiedet neues Polizeirecht für Sachsen«

Webseite zur Polizeirechtnovelle

2. Sicherheit: Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Das Kabinett hat den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Anhörung freigegeben.

Die Schwerpunkte des neuen Gesetzentwurfes sind unter anderem:

  • Regelungen zur Nachrüstung von Gebäudefunkanlagen zur Versorgung mit Digitalfunk (Repeater),
  • Bestellung hauptamtlicher Gemeindewehrleiter,
  • Neufassung der Regelung zum Ausschluss aus dem Feuerwehrdienst bei grobem Fehlverhalten, beispielsweise Zugehörigkeit zur »Reichsbürgerszene« sowie
  • Verbesserung bei der Regelung zur Kostenabrechnung gegenüber Verursachern von Rettungseinsätzen.

Die Anhörung des Gesetzentwurfes ist für Oktober und November 2018 vorgesehen.

Medieninformation »Gesetzliche Neuregelungen zur Unterstützung der Feuerwehren im Freistaat«

3. Landwirtschaft: Beihilfen für gefährdete Landwirtschaftsbetriebe aufgrund der Dürre 2018

Das Landwirtschaftsministerium unterrichtete das Kabinett über die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern zu Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe, die wegen dürrebedingter Ernteausfälle existenzgefähdet sind.

Ziel der Staatsregierung ist es, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abzuschließen und so Hilfen für existenzbedrohte Landwirtschaftsbetriebe wegen der extremen Dürre 2018 zu ermöglichen.

Vorgesehen ist, dass sich der Bund mit bis zu 50 Prozent an den bewilligten Hilfen der Länder beteiligt und dafür maximal 170 Mio. Euro  zur Verfügung stellt.

Die Beihilfen sollen eine Existenzbedrohung abwenden helfen, die unmittelbar durch die Dürre 2018 entstanden sind.

1. Finanzen: Fortschrittsbericht »Aufbau Ost« des Freistaates Sachsen für das Jahr 2017

Das Kabinett beriet über den vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Fortschrittsbericht »Aufbau Ost« des Freistaates Sachsen für das Jahr 2017.

Mit dem Fortschrittsbericht weisen der Freistaat und die sächsischen Kommunen die Verwendung der Solidarpaktmittel nach. Für das Jahr 2017 zieht Sachsen eine positive Bilanz zum Aufbau Ost. Sachsen nutzt die Bundesgelder für den Aufbau Ost effizient.

Die sogenannte Nachweisqoute erreichte mit 343 Prozent einen neuen Höchstwert gegenüber dem Vorjahr mit 303 Prozent. Die Nachweisequote belegt, das Sachsen fast das 3,4 fache der erhaltenen Solidarpaktmittel (933 Mio. Euro) für das Jahr 2017 verwendet hat. Damit hat der Freistaat in erheblichem Maße eigene Mittel für Aufbaumaßnahmen eingesetzt.

Der erneute Anstieg gegenüber dem Vorjahr beruht auf höheren Investitionen auf Landesebene und in den Kommunen.

Der Fortschrittsbericht wird nun dem Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages als Information der Staatsregierung übergeben.

Medieninformation »Sachsen legt Fortschrittsbericht Aufbau Ost 2017 vor«

2. Umweltschutz: Änderung der Zuständigkeiten für Immissionsschutz

Die Mitglieder des Kabinetts haben den Entwurf der Zweiten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Immissionsschutz- Zuständigkeitsverordnung beraten.

Mit der Änderung soll künftig das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für die Bekanntgabe von geeigneten Messeinrichtungen zuständig sein.

Damit wird die Einhaltung der Luftreinhaltevorschriften überwacht und es werden durch Messungen Luftverunreinigungen am Ort ihres Entstehens (Emission) und an ihren Wirkungsorten (Immission) erfasst.

Zudem sollen in Zukunft die Landkreise und Kreisfreien Städte die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen übernehmen. Bisher war hierfür die Landesdirektion Sachsen verantwortlich. Weil die Landkreise und Kreisfreien Städte damit neue Aufgaben übernehmen, wird ein entsprechender Mehrbelastungsausgleich gezahlt.

Die Verordnung soll im Oktober 2018 in Kraft treten.

Kabinettssitzung vom 11. September 2018 – Ministerpräsident Kretschmer berichtet aus dem Kabinett

1. Städtebauförderung

Das Kabinett hat die bestehende Vereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung beschlossen. Diese dient als Grundlage für die Bereitstellung der Bund-Länder-Finanzhilfen.

Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wird jedes Jahr erneut zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Das Gesamtfördervolumen beträgt im Programmjahr 2018 insgesamt 790 Millionen Euro und entspricht damit dem Vorjahreswert. Davon stehen für den Freistaat Sachsen Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 79,258 Millionen Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung. Bereitgestellt werden die Mittel vom Bund für die Jahre 2018 bis 2022. Genutzt wird das Geld von Kommunen mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten in städtischen und ländlichen Räumen.

2. Unterhaltsvorschuss

Das Kabinett hat beschlossen, die Änderung des Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz in den Landtag einzubringen.

Entsprechend dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) des Bundes erhalten alleinerziehende Mütter und Väter einen Unterhaltsvorschuss als Sozialleistung sofern der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind bezahlt oder der Zahlung nicht regelmäßig nachkommt. Das UVG wurde nun rückwirkend zum 1. Juli 2017 vom Bund novelliert. Die Bezugsdauer ist nun nicht mehr auf maximal sechs Jahre begrenzt und auch die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen wird unter bestimmten Bedingungen in den Geltungsbereich miteinbezogen. Der Bundesanteil an den Ausgaben und Einnahmen erhöht sich von einem Drittel auf 40 Prozent.

Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Finanzierungsteile konform zur Bundesregelung angepasst werden, so dass Freistaat und Kommunen jeweils nur noch 30 Prozent der Leistungsausgaben tragen (vorher ein Drittel) und die Kommunen 40 Prozent der Rückgriffseinnahmen an den Freistaat abführen (vorher 41 Prozent), der diese wiederrum dem Bund zukommen lässt. Die Gesetzesänderung soll ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

3. Regierungserklärung des Ministerpräsidenten

Michael Kretschmer hat angekündigt, am 5. September im Sächsischen Landtag eine Regierungserklärung zum Thema »Für eine demokratische Gesellschaft und einen starken Staat« abzugeben. Damit möchte der Ministerpräsident nochmals deutlich zum Ausdruck bringen, dass Hass und Hetze keinen Platz in Sachsen haben.

Ministerpräsident Kretschmer berichtet aus der Kabinettssitzung vom 4. September 2018

1. Bildung

Das Kabinett beschloss Gesetzesvorlage des Kultusministeriums zur Umsetzung des Lehrerpaketes.

Ziel des 1,7 Milliarden starken Handlungsprogramms »Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen« sind u.a. Anpassungen im Beamten-, Besoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz. Wesentliche Inhalte sind die Verbeamtung von Lehrern und die Höhergruppierung von Grundschullehrern. Die Staatsregierung hat den Entwurf beschlossen und nun an den Sächsischen Landtag überwiesen.

Ministerpräsident Kretschmer berichtet aus dem Kabinett

2. Ländlicher Raum

Das SMUL stellt den Ideenwettbewerb für den ländlichen Raum vor. Im Rahmen des 3. Simul+-Zukunftsforums fällt der Startschuss.

Der ländliche Raum im Freistaat Sachsen ist die Heimat für knapp die Hälfte seiner Bürger. Mit dem Ideenwettbewerb werden neue Ideen und innovative Konzepte unterstützt, die den gemeinschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Lebensbedingungen vor Ort verbessern. Im Fokus stehen dabei Innovation und das Engagement der Bürger. Mit der Prämierung im Wettbewerb werden die besten Ideen und Konzepte gewürdigt und deren Umsetzung finanziell unterstützt. Die Projekte sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und zur Nachahmung anregen.

3. Hochwasser

Das Kabinett hat eine Richtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Schadensbeseitigung nach dem Starkregenereignis im Vogtland verabschiedet. Für die vom Starkregen betroffene Region im Vogtland wird es schnelle Hilfe geben. Neben den Soforthilfen kann jetzt die Schadensbeseitigung bei der Straßeninfrastruktur über die neue Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben erfolgen. Das fördert der Freistaat zu 90 %.

1. Sicherheit

Das Kabinett befasste sich mit der Vorlage des SMI zur Personalsituation bei der sächsischen Polizei. Mit der Vorlage wird über die effektive Nutzung des beginnenden Personalaufwuchses berichtet außerdem wird weiterer Bedarf identifiziert.

Unter anderem erfolgt eine Stärkung des Streifendienstes, eine Erhöhung der Verfügbarkeit der Einsatzeinheiten und im Bereich Kriminalitätsbekämpfung um insgesamt ca. 1000 Stellen. Revierpartnerschaften zwischen Polizeirevieren und Einsatzeinheiten werden erweitert und damit in Grenzregionen und im ländlichen Raum die polizeiliche Präsenz erhöht. An erkannten Kriminalitätsschwerpunkten sowie zur Unterstützung in Grenzregionen und im ländlichen Raum werden Unterstützungseinsätze durch Kräfte des Präsidiums der Bereitschaftspolizei durchgeführt.

Ziel dieser Maßnahmen ist die schnelle und sichtbare Stärkung der polizeilichen Präsenz.

2. Städtebauförderung

Die Mitglieder des Kabinetts haben die überarbeitete Richtlinie über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen beschlossen. Damit werden die Konditionen für die Bewilligung umfangreicher Finanzhilfen der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung neu geregelt.

Die neue Richtlinie wurde vereinfacht und den Bedürfnissen der Städte und der Menschen, die darin wohnen, angepasst. Außerdem wurden die Förderkonditionen verbessert. Die Fördersätze für Gemeinbedarfseinrichtungen werden von bisher 50 bzw. 60 Prozent auf 75 Prozent erhöht. Zusätzlich können künftig neben der Bestandsförderung auch Neubauten bei innerörtlicher Lückenschließung gefördert werden.

Diese neuen Regelungen treten am 15. Juli 2018 in Kraft und betreffen die Programme »Städtebaulicher Denkmalschutz«, »Soziale Stadt«, »Stadtumbau«, »Aktive Stadt- und Ortsteilzentren«, »Zukunft Stadtgrün« und den »Investitionspakt Soziale Integration im Quartier«.

3. Finanzen

Verteilung des Vermögens der Parteien- und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO). Das Kabinett hat den Bericht des Staatsministeriums der Finanzen zur landesinternen Verteilung der Mittel aus der 5. Tranche des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) zur Kenntnis genommen. Aus dem PMO-Vermögen wird im Jahr 2018 ein Betrag von knapp 62 Millionen Euro auf den Freistaat Sachsen entfallen. Die Ressorts setzen die Projekte nach Zuweisung der PMO-Mittel in eigener Zuständigkeit um. Die Mittel sind für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand für Zwecke der wirtschaftlichen Umstrukturierung und für soziale oder kulturelle Zwecke der öffentlichen Hand bzw. nicht- staatlicher Träger zu verwenden. Die Kommunen sind hierbei angemessen zu berücksichtigen.

4. Vermessungswesen

Das Kabinett hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetztes zur Einbringung in den Landtag beschlossen.

Ziel des Entwurfes ist die grundsätzliche uneingeschränkte Weiterverwendung von Geodaten bzw. Verwaltungsdaten einschließlich ihrer nichtkommerziellen und kommerziellen Nutzung. Darüber hinaus beinhaltet er Einzeländerungen, die der Klarstellung, der Auflösung von Widersprüchen, der Anpassung an andere Rechtsvorschriften und der praxisgerechten Anwendung dienen.

5. Umwelt

Das Kabinett beschließt die Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes in den Landtag.

Mit dem Gesetz soll ein modernes und den Zielen der Kreislaufwirtschaft und dem Gedanken der Deregulierung verpflichtetes sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz geschaffen und an das geltende Bundesrecht angepasst werden. In diesem Rahmen sind die Novellierung des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, die Änderung des Landesplanungsgesetzes und die Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung erforderlich.

6. Wald

Das Kabinett beschloß eine Vorlage zur Änderung des Waldgesetztes für den Freistaat Sachsen vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Ziel ist es, das sächsische Forstrecht an das Wettbewerbsrecht anzupassen und die Vorschriften für den Körperschaftswald zu deregulieren. Der Anpassungsbedarf wurde durch das Kartellverfahren gegen die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg zur gemeinschaftlichen Holzvermarktung offensichtlich, bei dem alle Leistungen der Forstverwaltung für private und körperschaftliche Waldbesitzer umfassend geprüft wurden. Die Waldbewirtschaftung ist demnach eine wirtschaftliche Tätigkeit, die dem Wettbewerbsrecht unterliegt. Körperschaftliche Waldbesitzer dürfen bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder nicht durch Gesetz an die Leistungen der staatlichen Forstverwaltung gebunden werden.

Mit einem ersten Entwurf am 31. Januar 2018 wurden die betroffenen Verbände gehört und erhielten bis 18. März 2018 die Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit dem nun vorgelegten Entwurf wurden die wesentlichen Änderungen eingearbeitet und nach Abstimmung an den Landtag übermittelt.

1. Bildung: Staatsregierung stärkt berufliche Bildung und Oberschulen

Die Oberschulen in Sachsen sollen mit personellen und strukturellen Maßnahmen gestärkt werden. Dafür stehen bis zum Jahr 2021 rund 22,5 Millionen Euro bereit. Das Konzept wurde heute vom Kabinett beschlossen.

Im Fokus des Konzepts stehen insbesondere die weitere Stärkung der beruflichen Orientierung an der Oberschule sowie präventive Maßnahmen die bewirken sollen, dass weniger junge Menschen eine Ausbildung oder ein Studium abbrechen.

Ebenso soll die »Berufseinstiegsbegleitung« aus Landesmitteln und Mitteln der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit weitergeführt werden. Die dafür notwendigen Mittel sind bereits in die Haushaltsaufstellungen des Doppelhaushaltes 2019/2020 eingebracht worden.

Hintergrund: Die Berufseinstiegsbegleitung hat sich an Förderschulen und Oberschulen als wirksames und erfolgreiches Unterstützungsinstrument bewährt, um abschlussgefährdete Jugendliche zum Schulabschluss und in eine duale Berufsausbildung zu bringen.

2. Bildung: Verbesserung der Schulinfrastruktur

Der bauliche Zustand an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in finanzschwachen Kommunen kann deutlich verbessert werden. Die Investitionen sind vor allem für Sanierungen, Umbaumaßnahmen oder die Erweiterung von Gebäuden vorgesehen. Die Anteilsfinanzierung soll bis zu 75 Prozent betragen, bei Gemeinden die zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet sind, sogar bis zu 90 Prozent.

Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Umweltministeriums (SMUL) und des Sächsischen Kultusministeriums (SMK) zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Sächsischen  Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Schule) wurde dazu im Kabinett beraten.

3. Verkehr: Änderung des Sächsischen Straßengesetzes

Der Trend zum Fahrrad soll auch gesetzlich verankert werden. Das Sächsische Straßengesetz wird an aktuelle Entwicklungen im Straßenrecht angepasst. Beispielsweise soll mit der Radschnellverbindung eine neue Straßenklasse geschaffen werden, um Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege in den Ländern erhalten zu können. Außerdem soll der Anwendungsbereich des Carsharinggesetzes, das derzeit nur auf Bundesfernstraßen gilt, auch für das SächStrG gelten. Dadurch können Maßnahmen zur Bevorrechtigung des Carsharing ermöglicht werden. 

Das Kabinett beschloss, den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) zur Anhörung in den Landtag freizugeben.

Hintergrund: Beim Carsharing nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Fahrzeug, entweder privat organisiert oder über einen Anbieter. Das Carsharinggesetz gewährt beispielsweise Privilegien beim Parken, wie reservierte Parkplätze und die Befreiung von Parkgebühren.

4. Wirtschaft: Förderung von Existenzgründern

Existenzgründer sollen schneller und unbürokratischer gefördert werden. Das Modellprojekt soll die besondere Situation bei der Förderung von Existenzgründung sowie eine weitgehende Freistellung von Berichtspflichten in der Gründungsphase prüfen.

In Ergänzung zu bereits bestehenden Förderinstrumenten werden im »Modellprojekt Gründerförderung« Zuschüsse für innovative Gründungsvorhaben in einem möglichst einfachen Verfahren vergeben. Dazu sollen sämtliche Möglichkeiten wie beispielsweise die Gewährung von Pauschalen sowie der Verzicht auf Ausgaben und Finanzierungspläne und vereinfachten Verwendungsnachweise genutzt werden.

Die Zuschüsse in Höhe von 1.000 € pro Monat sollen nicht zweckgebunden sein, sondern den ausgewählten potenziellen Gründern als Hilfe zum Lebensunterhalt für die Laufzeit von max. 12 Monaten dienen.

Das vom Kabinett beratene Modellprojekt ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist im 3./4. Quartal 2018 vorgesehen, ein erster Förderaufruf soll im Frühjahr 2019 erfolgen.

5. Justiz: Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes wurde durch das Kabinett zur Anhörung in den Landtag freigegeben. 

Die Anpassungen des Gesetzes sind zum Teil durch Änderungen im Bundesrecht und EU-Recht notwendig geworden. Demnach entfällt die Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Rechtsanwälte.

Hintergrund: Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, den Mitgliedern und deren Hinterbliebenen eine Versorgung zu gewähren.

Ministerpräsident Michael Kretschmer und die Mitglieder der Staatsregierung beschlossen in der Haushaltsklausur vom 20. bis 21. Juni 2018 in Chemnitz den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen für die Jahre 2019 und 2020.

Der Regierungsentwurf wird am 16. August in den Landtag eingebracht und anschließend in den Ausschüssen beraten.

Mit einem Haushaltsvolumen von 20,1 Mrd. Euro in 2019 und 20,6 Mrd. Euro in 2020 wird der Haushalt erstmals die Marke von 20 Mrd. Euro pro Jahr überschreiten.

Ministerpräsident Michael Kretschmer sagte: »Der Haushaltsentwurf ist ein Investitionsprogramm in die Zukunft unserer Heimat. Wir haben Wort gehalten und unseren Plan für Sachsen nun auch finanziell untersetzt. Es geht um 20 Milliarden Euro jedes Jahr, die wir ausgeben können, um Politik für unser Land zu gestalten. Wir wollen, dass wir auch in 10 oder 20 Jahren rückblickend sagen können: Damals ist klug investiert worden, damals sind die Voraussetzungen geschaffen worden für Wachstum, Sicherheit und Zusammenhalt. Wir haben ein großes Maßnahmenpaket – angefangen von bester Bildung für Sachsen bis hin zu Sicherheit und Polizei. Es geht aber auch um die Frage: Wie kriegen wir es hin, dass unsere Unternehmen auch in den kommenden Jahrzehnten wirtschaftlich erfolgreich sind – beim Breitbandausbau beispielsweise werden wir stark investieren.«

Qualitätsoffensive für Bildung

Die Erzieherinnen und Erzieher sollen künftig mehr Vor- und Nachbereitungszeit erhalten. Dafür will der Freistaat insgesamt 100 Mio. Euro in den nächsten beiden Jahren zur Verfügung stellen.

Die Attraktivität des Lehramts über die kommenden fünf Jahre soll mit insgesamt über 1,7 Mrd. Euro gesteigert werden. Im Doppelhaushalt sind entsprechende Mittel für die Verbeamtung neu einzustellender Lehrer und bereits beschäftigter Lehrer bis zum 42. Lebensjahr vorgesehen sowie die Höhergruppierung der Grundschullehrer berücksichtigt.

Weitere Eckpunkte des Doppelhaushaltes für den Berich Bildung und Forschung:

  • Unterstützung der Kommunen beim Bau und der Sanierung von Schulen mit insgesamt 119 Mio. Euro
  • die Zuschussvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und den Hochschulen 2017-2024 garantiert ihnen bis 2024 eine sichere Finanzierung sowie eine stabile Stellenausstattung mit 700 Mio. Euro pro Jahr
  • 320 Mio. Euro sollen für Forschung und Innovation an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereitstehen

Innere Sicherheit weiter im Fokus

Der beschlossene Aufwuchs um 1.000 zusätzliche Polizeivollzugsbeamte soll deutlich schneller umgesetzt werden. Die Ausbildungskapazitäten bei der Polizei wurden bereits ausgebaut und ab diesem Jahr werden erstmals 700 junge Polizeianwärter jährlich in den Dienst gestellt.

Der Freistaat setzt weiterhin verstärkt auf Sicherheitskooperationen zwischen Polizeidienststellen und Gemeinden sowie kommunale Prävention. Dafür sollen im neuen Doppelhaushalt insgesamt 140.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Zur Verbesserung der Ausrüstung der Polizistinnen und Polizisten sind im Regierungsentwurf insgesamt 67 Mio. Euro vorgesehen. Für Investitionen in die Polizeibauten sind Mittel in Höhe von 102 Mio. EUR über zwei Jahre geplant.

Sachsens Feuerwehrleute und Katastrophenschützer sollen für Ausrüstung, Pauschalen sowie die Förderung von Führerscheinen und Jubiläumszuwendungen insgesamt rund 100 Mio. EUR im nächsten Doppelhaushalt erhalten.

Weitere Eckpunkte des Doppelhaushaltes für den Bereich Innere Sicherheit:

  • Insgesamt 440 neue Beamten- und Ausbildungsstellen sollen für spürbare Entlastung in der Justiz sorgen.
  • Über 1,25 Mio. Euro sollen zur weiteren Verbesserung der Sicherheitsausstattung in den Justizvollzugsanstalten investiert werden, insbesondere für Röntgen- und Schließanlagen, Funkgeräte und Schutzwesten sowie Handy- und Drogenspürhunde.
  • Für den Hochwasserschutz als zentrale Vorsorgeaufgabe sind in den Jahren 2019 und 2020 weitere Investitionen in Höhe von insgesamt 178,5 Mio. Euro vorgesehen

Digitale- und Straßeninfrastruktur für den ländlichen Raum

Um das Ziel, eine flächendeckende schnelle Breitbandversorgung im Freistaat bis 2025 zu erreichen, richtet die Staatsregierung einen »Breitbandfonds Sachsen« ein, der mit 700 Mio. Euro ausgestattet ist. Der Fonds soll die benötigten Mittel auch zur Entlastung der Kommunen in den kommenden Jahren kontinuierlich zur Verfügung stellen.

  • Im Rahmen des »Zukunftspaktes Sachsen« sollen für die Jahre 2019/2020 je 12,5 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Kommunalstraßen sieht der Regierungsentwurf circa 135 Mio. Euro bzw. circa 144 Mio. Euro vor.
  • Die Mittel für die Förderung des kommunalen Radverkehrs werden im Haushaltsentwurf auf dem hohen Niveau von 2018 mit 8,2 und 8,4 Mio. Euro in den Jahren 2019/2020 fortgeschrieben.
  • Für die Förderung des ÖPNV/SPNV werden insgesamt für die Jahre 2019 717,8 Mio. Euro und für 2020 742,9 Mio. Euro veranschlagt.
  • Im Bereich der Arbeitsmarktförderung für das Haushaltsjahr 2019 sind Mittel in Höhe von 95 Mio. Euro sowie im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 94 Mio. EUR veranschlagt.
  • Das Programm »Vitale Dorfkerne« soll in den Jahren 2019 und 2020 mit jeweils 15 Mio. Euro fortgesetzt werden.
  • Zur Unterstützung der Landwirte sollen weiterhin jährlich rund 140 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, u.a. für Investitionen, Wissenstransfer und Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen.
  • Die Kulturraummittel in den kommenden vier Jahren werden um weitere 10 Mio. EUR jährlich erhöht.

Soziales Sachsen und gesundheitliche Versorgung

Die Krankenhauslandschaft  wird in diesem Doppelhaushalt mit Investitionsmitteln in Höhe von einer viertel Milliarde Euro stark, stabil und zukunftsfest gehalten. 

Mit einem Aktionsplan will die Staatsregierung in den nächsten beiden Jahren die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum mit insgesamt rund 75 Mio. Euro stärken. Mit 12 Mio. Euro soll die Pflege zielgerichtet verbessert werden.

Im Rahmen des Zukunftspaktes erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte auch in den nächsten beiden Jahren die Möglichkeit, mit dem Ehrenamtsbudget in Höhe von 5,2 Mio. Euro vor Ort passgenau ehrenamtliches Engagement zu unterstützen.

Die Staatsregieurng verdoppelt die Ausgaben für Schulsozialarbeit auf 61 Mio. Euro im Doppelhaushalt.

Kommunen werden gestärkt – mehr Freiräume geschaffen

Der Freistaat soll den Kommunen in den Jahren 2019 und 2020 rund 3,5 bzw. 3,7 Mrd. Euro im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung stellen. Die allgemeinen Deckungsmittel, die den Kommunen zur freien Verwendung zur Verfügung stehen, steigen um insgesamt 580 Mio. Euro (auf 6,6 Mrd. Euro 2019 und 6,9 Mrd. Euro 2020).

Eine Stärkung erfahren die Kommunen auch bei den Zuweisungen für investive Zwecke. Diese werden sich auf 331 Mio. Euro (2019) und 450 Mio. Euro (2020) belaufen.

Deutliche Entlastungen sollen die Kommunen durch die Anhebung der Kita-Pauschale um 300 EUR pro Jahr und Kind (zusätzlich 80 Mio. Euro pro Jahr) erfahren.

1. Kultur: Staatsregierung schafft zusätzliche Förderung für Kulturräume

Das Kabinett beschloss in seiner Sitzung die zusätzliche Förderung für Kulturräume im Freistaats Sachsen.

Die Förderung soll zu einer besseren Bezahlung der Beschäftigten von kommunalen Theatern und Orchestern und zu einer umfassenderen Förderung aller Kultursparten beitragen.

Insbesondere die Träger kommunaler Theater und Orchester werden damit bei der nachhaltigen Verbesserung ihrer Aufgabengabenwahrnehmung unterstützt. Dafür stellt der Freistaat den kommunalen Trägern der betroffenen Theater und Orchester auf der Grundlage eines Strukturkonzeptes über einen Zeitraum von vier Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 7 Mio. Euro pro Jahr für Strukturmaßnahmen zweckgebunden zur Verfügung.

2. Justiz: Ausweitung des Projektes »Haus des Jugendrechts« Leipzig auf andere sächsische Städte

Das Kabinett befasste sich in seiner Sitzung mit der Ausweitung des Projektes »Haus des Jugendrechts« Leipzig zur Anwendung auf weitere sächsische Städte.

Neben Leipzig sollen auch in Bautzen und Görlitz Häuser des Jugendrechts entstehen. In Dresden soll das bereits etablierte Interventions- und Jugendprogramm der Jugendgerichtshilfe zu einem Quartier des Jugendrechts weiterentwickelt werden.

Hintergrund: In der Einrichtung »Haus des Jugendrechts« arbeiten Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von jugendlichen Straftätern eng zusammen. Mit dem Projekt will die Staatsregierung eine schnellere und konsequentere Strafverfolgung  durchführen.

3. Wirtschaft und Wissenschaft: Masterplan Energieforschung

Das SMWK wurde vom Kabinett ermächtigt, den Masterplan Energieforschung in Sachsen dem Sächsischen Landtag zur Kenntnis zuzuleiten.

Der Masterplan zeigt die bestehenden Forschungsförderung von EU, Bund und des Freistaates Sachsen auf und weist auf künftige Herausforderungen hin.

In Zukunft wollen das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ihre Förderung noch enger aufeinander abstimmen, um auch die nicht vom Bund oder der EU erfassten Programme abzudecken.

Insbesondere bei der Stärkung der Unternehmen, die Forschungsergebnisse aus der Wissenschaft aufzugreifen und umzusetzen, will die Staatsregierung ansetzen. Zudem sollen einzelne Forschungszweige noch besser miteinander verknüpft werden.

4. Umwelt: Stärkung des Hochwasserschutzes

Das Kabinett beriet die Richtlinie des Umweltministeriums zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes.

Mit der aktuellen Richtlinie erfolgen gegenüber der Vorgängerrichtlinie inhaltliche Neuerungen und Anpassungen an die derzeitige Rechtslage.

Demnach soll die bestehende Förderung erweitert werden auf:

  • Mobile Anlagen des technischen Hochwasserschutzes
  • Förderung des technischen Hochwasserschutzes an Gewässern der zweiten Ordnung (Talsperren, Wasserspeicher, Hochwasserrückhaltebecken)

Darüber hinaus erfolgt eine Erhöhung des Fördersatzes auf 90 Prozent für Maßnahmen der Gewässerentwicklung und -renaturierung.

5. Europabericht: Staatsregierung für stärkere und demokratischere Union

Ebenfalls befasste sich das Kabinett mit dem 14. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik und den europapolitischen Schwerpunkten der Sächsische Staatsregierung.

Ein wesentlicher Punkt des Berichtes ist die weitere politische Entwicklung der EU. Durch den Austritt Großbritanniens verändert sich die Balance in der Europäischen Union. Ein für Deutschland und Sachsen wichtiger Partner verlässt die Staatengemeinschaft.

Im dadurch angestoßenen Prozess zur Zukunft der EU unterstützt die Staatsregierung das Anliegen, eine geeintere, stärkere und demokratischere Union zu schaffen, die sich handlungsfähig gegenüber künftigen Herausforderungen zeigt.

Hintergrund: Nach der zwischen dem Landtag und der Staatsregierung am 20. April 2011 geschlossenen Subsidiaritätsvereinbarung ist ein halbjährlicher Bericht gegenüber dem Landtag vorgesehen. Dieser soll die Entwicklungen der Europapolitik darlegen, die aus Sicht der Staatsregierung für den Freistaat Sachsen von grundsätzlicher Bedeutung sind.

1. Inneres: Investitionspaket zur Stärkung der freiwilligen Feuerwehren in Sachsen beschlossen

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller stellte dem Kabinett das Investitionspaket zur Stärkung der freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen vor.

Das Investitionspaket umfasst folgende Maßnahmen:

  • Eine Pauschalförderung für jedes aktive Mitglied in Höhe von 50 Euro.
  • Die Jährliche Förderung des Erwerbs von bis zu zwei Führerscheinen der Klasse C und CE je Gemeinde.
  • Eine Erhöhung der Festbeträge bei gemeinsamen Fahrzeugbeschaffungen um 20 Prozent.

2. Inneres: Einführung einer Jubiläumszuwendung für den 50-jährigen Dienst in der freiwilligen Feuerwehr

Ebenfalls beschloss das Kabinett die Einführung einer Jubiläumszuwendung für den 50-jährigen Dienst in der freiwilligen Feuerwehr.

Neben der bisherigen Ehrung für 10, 25 und 40 Jahre Dienstzeit, ist für die Einführung der 50-jährigen Ehrung eine Änderung der »Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Innenministeriums über die Stiftung eines Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichens« notwendig. In dieser wird das neue Ehrenzeichen eingefügt und beschrieben.

Beide Vorschriften sollen unverzüglich ausgestellt und veröffentlicht werden, damit Ehrungen noch im Jahr 2018 möglich sind. Die 50-jährige Ehrung wird mit einer Zuwendung in Höhe von 500 Euro honoriert.

3. Wirtschaft: Staatsregierung plant Investitionen in den Industriepark Schwarze Pumpe

Wirtschaftsminister Martin Dulig informierte das Kabinett über geplante Investitionen in den Industriepark Schwarze Pumpe.

Mit Hilfe der Investitionen in Höhe von 98,9 Mio Euro für die Jahre 2018 bis 2021 soll der Altindustriestandort Schwarze Pumpe zu einem multifunktionalen Industriepark ausgebaut werden. Die Entwicklung des Industrieparks Schwarze Pumpe hat von den bisher langfristig angelegten Förderprogrammen des Bundes und der EU profitiert. Am Standort haben sich bereits 117 Unternehmen mit mehr als 4.500 Beschäftigten angesiedelt.

Die künftigen Investitionen sollen helfen, die Ansiedlungsflächen wegen der steigenden Nachfrage zu erweitern. Dabei geht es vor allem darum, auf entsprechenden Flächen Altanlagen abzureißen und Altlasten zu beseitigen. Zudem soll der sächsische Teil des Industrieparks um knapp 200 ha erweitert werden.

4. Gesundheit: Telemedizinkongress in Leipzig

Zum Telemedizinkongress werden am 17. September 2018 mehr als 200 Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, der Gesundheitswirtschaft sowie der Politik nach Leipzig in die Kongresshalle am Zoo eingeladen. Ministerpräsident Kretschmer wird die Veranstaltung eröffnen.

Es sind Impulsvorträge zu aktuell relevanten Themen geplant. Der Freistaat Sachsen möchte sich als attraktiver Digitalisierungsstandort präsentieren. Den Auftakt bildete das »Dialogforum Digitale Gesundheitswirtschaft« am 17. Mai 2018. Bei dieser Fachveranstaltung im Bioinnovationszentrum Dresden kamen Vertreter der sächsischen Gesundheitswirtschaft und des Gesundheitswesens zusammen. Die Veranstaltung war zugleich der Startschuss für die Öffentlichkeitskampagne »Vital Digital«.

5. Verwaltung: Offenes Regierungsviertel am 10. Juni 2018

Das Kabinett beriet über die letzten Vorbereitungen zum Offenen Regierungsviertel 2018.

Unter dem Motto »Reinschauen! Erleben! Mitmachen« öffnen die Regierungsgebäude in der Landeshauptstadt rund um den Carolaplatz am kommenden Sonntag von 11.00 bis 17.00 Uhr ihre Türen und laden die Besucherinnen und Besucher zu zahlreichen Angeboten, Aktionen und Gesprächen mit Ministerinnen und Ministern ein.

An zahlreichen Informationsständen können die Gäste Näheres über die sächsische Politik und Verwaltung im Freistaat erfahren. Bei Hausführungen werden die Geschichte und die baulichen Besonderheiten der Regierungsgebäude erklärt.

1. Sicherheit: Staatsregierung stärkt innere Sicherheit mit neuer Förderrichtlinie

Das Kabinett beriet in seiner Sitzung über die Förderrichtlinie »Kommunale Prävention« des Sächsischen Innenministeriums.

Mit der Richtlinie unterstützt die Staatsregierung die Kommunen beim Aufbau von Präventionsstrukturen zur Kriminalitätsvorbeugung. Demnach soll etwa die Erstellung von Lagebildern, die Durchführung und Auswertung von Bürgerbefragungen sowie die Organisation von Sicherheitstagen gefördert werden. Insgesamt sollen hierfür in den kommenden beiden Jahren 140.000 Euro bereitstehen.

Darüber hinaus will die Staatsregierung mit einer gemeinsamen Absichtserklärung zwischen Polizei und Kommunen die bisher vertrauensvolle Zusammenarbeit weiter stärken und unter anderen die Erreichbarkeit von Bürgerpolizisten verbessern.

Die gemeinsame Absichtserklärung beinhaltet außerdem Aussagen zur:

  • Neueinrichtung Kriminalpräventiver Räte in den Städten und Gemeinden für noch mehr Sicherheit und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei
  • Prüfung der Standortkonzeption des Polizeivollzugsdienstes           

2. Sicherheit: Verfassungsschutzbericht 2017 vorgelegt

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Gordian Meyer-Plath, stellten dem Kabinett den Verfassungsschutzbericht 2017 vor.

Der Verfassungsschutzbericht informiert jährlich über Zielsetzungen und Erscheinungsformen des Extremismus, über extremistisch motivierte Straftaten sowie über die Spionageabwehr im Freistaat Sachsen.

Darin aufgeführt sind auch die Entwicklungen zu den »Reichsbürgern und Selbstverwaltern« die seit 1. Dezember 2016 bundesweit beobachtet werden. Die Zahl der Anhänger beträgt in Sachsen inzwischen 1.327.

3. Sicherheit: Staatsregierung geht konsequent gegen »Reichsbürger« vor

Weiterhin wurde im Kabinett der Bericht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern »Reichsbürger und Selbstverwalter in Sachsen – Lage und mögliche weitere Reaktionsmöglichkeiten« beraten.

Der Bericht wurde von der ministeriellen Arbeitsgruppe »Reichsbürger« erstellt, die im Februar und März 2018 tagte.

Auf Basis des Berichtes prüft die Staatsregierung die Schaffung eines allgemeinen Straftatbestandes für »Reichsbürger«-Aktivitäten im Strafgesetzbuch und damit einhergehend eine Bundesratsinitiative zur Änderung entsprechender Gesetzesartikel.

Ziel der Staatsregierung ist es, Äußerungen von Reichsbürgern gegenüber Verwaltungsmitarbeitern, Politikern oder anderen Amtsträgern sowie das Leugnen der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe zu stellen.

4. Umweltschutz: Neureglung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

Das Kabinett gab in seiner Sitzung das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (SächsUVPG) in Sachsen zur Anhörung frei.

Das Gesetz regelt die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen.

Das bestehende Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen soll durch das vorliegende Gesetz abgelöst werden. Anlass für die Neufassung des Gesetzes gaben die UVP-Änderungsrichtlinie und die Modernisierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes.  Das SächsUVPG wird an das Europa- und Bundesrecht angepasst.

Hintergrund:

UVP sind Teile des Genehmigungsverfahrens unter anderem bei umweltrelevanten Bauvorhaben. Die Größenordnung der Bauvorhaben, bei denen eine UVP durchlaufen werden muss, ist europarechtlich geregelt. Im Zuge der UVP werden absehbare Umweltauswirkungen, die durch das Projekt verursacht werden, ermittelt, beschrieben und bewertet. Auf diese Weise ist eine Abwägung für oder gegen die Umsetzung eines vorgesehenen Projektes möglich.

Schutzgüter im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung sind:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Die UVP erfolgt öffentlich. So sind alle UVP-Verfahren, die Sachsen betreffen, unter www.uvp-verbund.de im Internet veröffentlicht.

1. Bildung: Förderrichtlinie »Berufliche Orientierung«

Das Kabinett will die berufliche Orientierung von Schülern verbessern. Diesem Zweck dient eine Vereinbarung zwischen Bund und Land die heute vom Kabinett beraten wurde.  (Vereinbarung zwischen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (RD der BA).

Danach sollen Förderinstrumente von Bund, Bundesagentur für Arbeit und Land für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II eindeutig miteinander verzahnt und weiter optimiert werden.

Die Förderung umfasst folgende Bereiche:

  • Potenzialanalyse und Werkstatttage
  • Schülerfirmen
  • SCHAU REIN! Eine Woche der offenen Unternehmen in Sachsen

2. Bildung: Förderrichtlinie »Schulische Infrastruktur«

Mit der Richtlinie zur „Schulischen Infrastruktur“ wird Möglichkeit geschaffen, energetische Maßnahmen bei Bestandssanierungen, Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien und die Errichtung von energetisch innovativen Neubauten in Form von Schulgebäuden, Schulhorten und Schulsporthallen zu fördern. Bei Neubaumaßnahmen werden energetisch innovative Modell-/Pilotvorhaben unterstützt, bevorzugt in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.

3. Hochwasserschutz: Erster Sächsischer Hochwasserschutztag in Bad Schandau

Das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unterrichtete  das Kabinett über die Vorbereitungen zum 1. Sächsischen Hochwasserschutztag.

Der Hochwasserschutztag wird erstmals am 9. Juni 2018 in Bad Schandau als Kooperationsveranstaltung zwischen der Stadt Bad Schandau und dem Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft ausgetragen. Der Tag soll Gelegenheit für den direkten Austausch zwischen Fachleuten, sachkompetenten Ansprechpartnern und Bürgern bieten.

Neben einem Bühnenprogramm ist die Vorstellung einer Reihe von Vereinen und Unternehmen am innerstädtischen Elbufer geplant, die über das Thema Hochwasserschutz informieren und beraten. Darüber hinaus sollen Führungen in Bad Schandau angeboten werden, auf der Besucher Beispiele für eine erfolgreich vollzogene Hochwassereigenvorsorge besichtigen können.

Hauptbestandteil des Bühnenprogrammes wird die Vorstellung des Hochwasserausweises und des Kompetenzzentrums »Private Hochwasservorsorge« in Leipzig sein, in dem sich Bürger über hochwasserangepasste Bauweisen sowie Schutzmöglichkeiten für bestehende Gebäude informieren können.

4. Moderne Verwaltung: Novellierung des E-Government-Gesetzes

Mit der Novellierung des E-Government-Gesetzes will die Staatsregierung die Digitalisierung der Verwaltung weiter entwickeln.

Dabei werden unter anderem die staatlichen Behörden verpflichtet, Daten über das Internet  bereitzustellen. Die Weiterverwendung von elektronisch gespeicherten Daten soll damit ermöglicht werden und zwar ohne individuelle Antragstellung bei der Behörde. Weiterhin wurde eine neue Möglichkeiten für elektronische Verwaltungsverfahren geschaffen. So müssen Behörden künftig dem Bürger einen elektronischen Identitätsnachweis anbieten und dürfen erforderliche Nachweise mit dessen Einwilligung elektronisch einholen.

5. Finanzen: Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren

Das Kabinett beschloss in seiner Sitzung das Statut zur Einrichtung einer »Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren«.

Die Kommission soll künftig alle Fachförderprogramme auf folgende Verbesserungsmöglichkeiten untersuchen:

  • Reduzierung von Förderrichtlinien
  • Pauschalisierungen
  • Flexibilisierung und weniger Bürokratie
  • Vereinfachungsmöglichkeiten landesrechtlicher Vorschriften bei Förderungen

Darüber hinaus soll die Kommission die Übertragung von Förderaufgaben auf die Kommunen prüfen und Vorschläge zur Digitalisierung und Bündelung von Förderaufgaben erarbeiten.

Die Ergebnisse der Kommission werden der Staatsregierung bis Ende November 2018 in einem Zwischenbericht und bis Ende Mai 2019 in einem Abschlussbericht vorgelegt

1. Bildungspaket: Staatsregierung steigert Attraktivität des Lehrerberufs

In Umsetzung des 1,7 Milliarden Euro starken Handlungsprogramms „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ sind umfangreiche Gesetzesänderungen notwendig. Dazu hat die Staatsregierung heute einen Gesetzentwurf vorgelegt. Zahlreiche Verbände und Organisationen sind im Rahmen des Ende Mai beginnenden Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme aufgerufen.

Wesentlicher Inhalt des Artikelgesetzes:

  • Verbeamtung von Lehrern
  • Regelung zur ärztlichen Untersuchung von angehenden beamten
  • Höhergruppierung von Grundschullehrern

2. Soziales: Regionale Pflegebudgets sollen Versorgung vor Ort verbessern

Das Kabinett beriet über das Konzept des Sozialministeriums für die Bereitstellung sozialer Pflegebudgets. Mit dem Konzept will die Staatsregierung die Landkreise und kreisfreien Städte mit Pflegebudgets ausstatten, um die Versorgung und Teilhabe Pflegebedürftiger und deren Angehöriger weiter zu verbessern. Zudem soll auch die regionale Infrastruktur in der Pflege gestärkt werden. Die Pflegebudgets sollen als Pauschale in einer Höhe von 50.000 Euro pro Haushaltsjahr an die Landkreise und kreisfreien Städte überwiesen werden.

Genutzt werden sollen die Finanzmittel für:

  • den Ausbau der Pflegeberatung vor Ort
  • die Bereitstellung von zusätzlichem Personal
  • die Organisation von Informationsveranstaltungen

3. Medizin: Förderung der Heilberufe

Die Kabinettsmitglieder haben eine Richtlinie des Sozialministeriums zur Förderung von Heilberufen beraten.

Mit diesem Förderprogramm will die Staatsregierung Angehörige der Heilberufe inklusive der Auszubildenden, Weiterzubildenden und Studierenden unterstützen und die Qualität des Gesundheitswesens im Freistaat erhöhen.

Die Richtlinie sieht fünf Förderbereiche vor:

  • A Fachärztliche Weiterbildung
  • B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Weiterbildungsverbünde)
  • C Hebammen und Entbindungspfleger
  • D Altenpflegeausbildung
  • E Modellvorhaben

4. Justiz: Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten

Die Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches erarbeitet. Die Gesetzes-Initiative zielt auf eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten ab. Derzeit gilt für die Strafzumessung für Taten unter Rauschmitteleinfluss häufig ein herabgesetzter Strafrahmen. Bei rauschbedingter Schuldunfähigkeit wird für den Straftatbestand „Vollrausch“ eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren verhängt. Das kann den Eindruck erwecken, Alkohol- und Rauschmittelkonsum führten in der Regel zu milderen Strafen. Das wollen wir ändern. Unsere Bundesratsinitative zielt darauf ab, Klarzustellen, dass Strafmilderung bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit regelmäßig ausgeschlossen ist, wenn diese auf einem selbstverschuldeten Rausch beruht.

Die Einbringung der Bundesratsinitiative ist noch vor der Sommerpause 2018 geplant.

5. Verwaltung: Neuregelung des Verwaltungskostengesetzes

Das sächsische Verwaltungskostenrecht soll neu geregelt werden. Ziel der Novellierung ist zum einen seine Anpassung an die aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse wie z. B. die Erbringung von Leistungen in elektronischen Verfahren. Zum anderen soll das Verwaltungskostenrecht insbesondere dadurch dereguliert und vereinfacht werden, dass die Gebührenpflicht für staatliche Leistungen künftig nicht mehr gesonderter Verordnungen bedarf. Ziel der Kabinettsbefassung ist die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag.

1. Digitalisierung: Staatsregierung treibt Breitbandausbau voran

Im Kabinett wurde das seit Ende 2017 festgesetzte Ziel der Staatsregierung, die Kommunen beim Breitbandausbau finanziell zu entlasten, beraten. Dazu wird der Freistaat den Landkreisen und kreisfreien Städten über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (FAG) entsprechende Bedarfszuweisungen für »Digitales« bereitstellen.

Damit will die Staatsregierung den kommunalen Breitbandausbau in Sachsen vorantreiben und den Kommunen beim Ausbau helfen. Das Verfahren soll unkompliziert und unbürokratisches erfolgen. In einer ersten Tranche werden den Landkreisen jeweils fünf Millionen Euro bereitgestellt.

Langfristig plant die Staatsregierung eine flächendeckende Versorgung des gesamten Bundeslandes mit Glasfaser.

2. Integration: Aktualisiertes Konzept zur Integration von Zuwanderern vorgestellt

Die Staatsministerin für Integration beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) stellte dem Kabinett das aktualisierte Zuwanderungs- und Integrationskonzept (ZIK II) des Freistaates Sachsen vor.

Das Konzept beinhaltet die Grundsätze der sächsischen Zuwanderungs- und Integrationspolitik und zeigt Ziele und Rahmenbedingungen für die Zuwanderung und eine gelingende Integration auf. Aufgrund der sich verändernden Rahmenbedingungen wurde das Vorgängerkonzept, das am 20. März 2012 durch die Staatsregieureng verabschiedet wurde, aktualisiert.

ZIK II beinhaltet insgesamt fünf Kernbotschaften:

  • Zukunftstaufgaben kommunizieren. Debatten führen. Konsens erreichen.
  • Potenziale ausschöpfen. Chancengleiche Teilhabe ermöglichen
  • Sicher auf dem Boden des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung. Haltung zeigen.
  • Zusammengehörigkeit kommunizieren. Gesellschaftliches Miteinander stärken.
  • Integration erfolgreich machen. Umsetzung begleiten. Ziele messen.

3. Bericht über die MPK-OST: Digitale Infrastruktur ausbauen, Strukturförderung stärken

Im Kabinett wurde der Bericht zur Ministerpräsidentenkonferenz, die am 18. April in Bad Schmiedeberg stattfand, beraten.

Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder begrüßten auf der Konferenz die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Zielsetzung, mit der Entwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems die flächendeckende Strukturschwäche insbesondere in den neuen Ländern zu überwinden und die Strukturförderung zu stärken.

Ebenso befürworteten die Ministerpräsidenten das Maßnahmenpaket des Koalitionsvertrages zur Entwicklung der digitalen Infrastruktur. Sie bekräftigten, dass der Ausbau der digitalen Infrastruktur in Ostdeutschland mit ausreichend Fördermitteln begleitet werden muss, und forderten die Bundesregierung auf, insbesondere den flächendeckenden Ausbaus der Glasfasernetze in jeder Region und jeder Gemeinde möglichst direkt bis zum Haus bis 2025 umzusetzen. Auch bei der Auswahl von 5G-Modellregionen sollen die ostdeutschen Länder angemessen berücksichtigt werden.

Anreize bei der Medizinerausbildung wie die künftigen EU-Förderpolitik waren neben dem Ausbau des Breitbandnetzes ebenfalls Themen in Bad Schmiedeberg. Ein weiteres Anliegen war den Ministerpräsidenten auch die Entlastung der ostdeutschen Länder von der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR.

4. Junioren-Weltmeisterschaft Oberwiesenthal 2020

Der Freistaat Sachsen wird die Vorbereitung und Durchführung der Junioren-Weltmeisterschaften Ski Nordisch in Oberwiesenthal mit bis zu fünf Millionen Euro finanziell unterstützen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett in seiner heutigen Sitzung und macht damit den Weg frei für die Austragung zahlreicher Wettkämpfe in den nordischen Disziplinen Skispringen, Skilanglauf und Nordische Kombination in dem erzgebirgischen Wintersportstandort in der Zeit vom 28. Februar bis 8. März 2020.

5. Bundesratsinitiative Antennengemeinschaften

Mit der Vorlage greift das Justizministerium ein bereits von sächsischen Bürgern mehrfach geäußertes Anliegen auf. Sie beinhaltet insbesondere eine Entlastung für Bürger im ländlichen Raum, die über örtliche Antennengemeinschaften versorgt werden. Diese sollen damit urheberrechtlich den Wohnungseigentümergemeinschaften gleichgestellt werden.

Am 17. April 2018 kam das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Landesvertretung in Berlin zusammen. An der Sitzung nahmen zeitweise als Gäste auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer teil. Ziel der Sitzung war es, die sächsischen Anliegen den Vertretern der neuen Bundesregierung vorzulegen und zu diskutieren.

Besondere Schwerpunkte legte die Staatsregierung auf folgende Themen:

  • Strukturförderung mit speziellen Fokus auf die Lausitz (Ausbau einer gesamtdeutschen Förderung für im Strukturwandel befindliche Regionen)
  • Versorgungssicherheit bei der Stromerzeugung durch die Braunkohle über 2030 hinaus
  • Erhalt der Siemens-Standorte im Freistaat Sachsen
  • weiteren zügigen Breitbandausbau
  • Gründerförderung und neue Technologien, z.B. Batteriezellproduktion
  • Entwicklung moderner und nachhaltiger Mobilitäts- und Logistikkonzepte für den Flughafen Leipzig und die Bahn in Sachsen
  • Ärzteversorgung im ländlichen Raum
  • Fachkräfteversorgung insbesondere im Bereich Facharbeiter
  • Ausbildungsinitiative, Anerkennung und Aufwertung sozialer Berufe, insbesondere Pflege

Bereits im Vorfeld der Kabinettssitzung wurden am 16. April in Gesprächen der Staatsregierung mit den sächsischen Landesgruppen der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD, dem Chef des Bundeskanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun, sowie weiteren Vertretern der Bundesregierung wichtige sächsische Anliegen beraten.

1. Strukturentwicklung in den Braunkohleregionen: Staatsregierung fordert massive Unterstützung durch den Bund

In den Gesprächen machte die Staatsregierung deutlich, dass vor einem Kohleausstieg neue tragfähige Strukturen entwickelt werden müssen, die Arbeitsplätze und Wertschöpfung im gleichen Umfang garantieren. Auch darf sich der Strukturbruch bei der Kohle nicht wiederholen. Für einen Strukturwandel bedarf es einer massiven industriepolitischen und finanziellen Unterstützung durch die Bundesregierung.

 »Wir haben die Chance und das Geld, um den Strukturwandel verantwortlich zu gestalten. Dafür brauchen wir bei der Braunkohle noch 20 Jahre Zeit. Gleichzeitig müssen aber neue  Perspektiven jetzt und nicht irgendwann entstehen. Das heißt, wir brauchen ganz dringend überall schnellen Internetzugang und die Elektrifizierung der Bahn«, sagte Ministerpräsident Kretschmer in seinem Statement.

2. Energiewende: Versorgungssicherheit muss gewahrt bleiben

Die sächsische Staatsregierung wies in den Gesprächen darauf hin, dass ein übereilter Braunkohleausstieg die Versorgungssicherheit gefährdet. Demnach kann ein Ausstieg erst vollzogen werden, wenn die erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit in gleichem Maße wie die Braunkohle garantieren.
Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, sollte weiterhin auf die Verbesserung der Effizienz im gesamten Energiesystem sowie eine technologieoffene Forschung und Entwicklung gesetzt werden.

3. Fördermittel: EU-Förderung in Sachsen darf nicht abreißen

Die Staatsregierung setzte sich in den Gesprächen für eine langfristige und finanziell verlässliche EU-Förderung auch nach 2020 ein. Allein über die Strukturfonds ESF und EFRE erhalten die Regionen in Sachsen in der Förderperiode 2014 bis 2020 jährlich rund 400 Millionen Euro für Projekte in den Bereichen Forschung, Energieeffizienz, Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Aus- und Weiterbildung und Hochwasserschutz.
Um die Erfolge der bisherigen Förderung nicht zu gefährden, fordert die Staatsregierung eine langfristige und verlässliche Förderung für alle Regionen auch nach 2021.

4. Wissenschaft: Errichtung eines neuen »Frauenhofer-Instituts für Speichertechnologien«

Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, das im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene neue Frauenhofer-Institut für Energiespeicherung in der Lausitz zu etablieren. Die vom Institut ausgehenden Impulse könnten einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel und zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Region leisten. Den Hauptsitz soll das neue Frauenhofer Institut in Cottbus einnehmen. Ein zweiter Standort soll im Freistaats Sachsen aufgebaut werden.

1. Ländlicher Raum: Staatsregierung stärkt finanzschwache Gemeinden

Das Kabinett beschloss, den Entwurf für ein Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes in den Jahren 2018 bis 2020 in den Landtag einzubringen.

Demzufolge erhalten kreisangehörige Städte und Gemeinden jeweils pauschale Zuweisungen in Höhe von 70 Euro je Einwohner für die ersten 1.000 Einwohner. Sie können außerdem frei entscheiden, wie sie das Geld investieren.

Damit unterstützt die Staatsregierung finanzschwache Kommunen bei dringenden Investitionen und ermöglicht ihnen gleichzeitig mehr finanzielle Entscheidungsspielräume. Der Einsatz von Pauschalen soll die Kommunen bei bürokratischen Anforderungen entlasten.

2. Finanzen: Staatsregierung senkt die Verschuldung um 75 Mio. Euro

Das Finanzministerium (SMF) hat dem Kabinett heute den Bericht über den vorläufigen kassenmäßigen Abschluss des Haushalts 2017 vorgelegt.

Der Bericht stellt die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes des Freistaates Sachsen im Jahr 2017 dar. Demnach lagen die Einnahmen um 81 Mio. Euro über der Planung. Die Ausgaben lagen dagegen um 543 Mio. Euro darunter. Es ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 623 Mio. Euro.

Die Staatsverschuldung konnte 2017 wie geplant um 75 Mio. Euro reduziert werden. Nach derzeitigem Stand der Rechnungen wird der Haushalt für das Jahr 2017 voraussichtlich ausgeglichen sein.

3. E-Government: Novellierung des Vermessungs- und Katastergesetzes schafft mehr Transparenz

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes wurde vom Kabinett zur Anhörung freigegeben.

Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, die uneingeschränkte Weiterverwendung von Informationen des amtlichen Vermessungswesens zu ermöglichen. Die Staatsregierung erhöht damit die Transparenz des staatlichen Handelns, indem sie mit Open Data mehr Daten aus den staatlichen Bereichen öffentlich macht.

Soweit die Daten keinem besonderen Schutz unterliegen und ein Nutzungssinteresse zu erwarten ist, sollen die Daten maschinenlesbar veröffentlicht werden.

Die Bereitstellung offener Daten kann das Wirtschaftswachstum unterstützen. Beispielsweise können sächsische Unternehmen offene Daten nutzen, um effizientere Entscheidungen zu treffen und ihre Geschäftsprozesse zu optimieren.

4. Wirtschaft: Staatsregierung entwickelt Mittelstandsförderung weiter

Das Kabinett hat die neue Mittelstandsrichtlinie beschlossen. Mit der Weiterentwicklung der Richtlinie möchte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die Förderung von Unternehmen vereinfachen, innovative Unternehmen stärker fördern und es dem Mittelstand erleichtern, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen.

Ziel der Mittelstandsförderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründern noch besser bei der Bewältigung neuer Herausforderungen zu helfen.

Die Mittelstandsrichtlinie setzt im Wesentlichen fünf neue Akzente:

  • Die Digitalisierung von Geschäftsmodellen sowie Personalentwicklung und Fachkräftesicherung sind nunmehr explizit benannte Beratungsgegenstände.
  • Die Förderquote der bewährten E-Business-Förderung wird von 40 auf 50 Prozent erhöht.
  • Um digitale Produkte und Dienste junger Unternehmen stärker zu unterstützen, wurde für Start-ups die Förderquote von 50 auf 75 Prozent erhöht.
  • Die Richtlinie ist adressatenfreundlicher gestaltet und wird durch die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, z. B. durch den Wegfall von Vergabevorschriften, Zweckbindungsfristen und Zwischenverwendungsnachweisen, für die Unternehmen unbürokratischer.
  • Dem Aspekt „Gute Arbeit“ wird bei den Programmen Markteinführung, E-Business und Informationsschutz Rechnung getragen. Tarifgebundene Unternehmen können hier eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquote erhalten.

Die Richtlinie wird am Tag nach der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft treten.

Hintergrund: Der Freistaat Sachsen stellt insgesamt rund 20 Millionen Euro pro Jahr für die Programme der Mittelstandsrichtlinie zur Verfügung.

Ministerpräsident Michael Kretschmer und die Mitglieder der Staatsregierung kamen heute zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Delitzsch zusammen. In der Beratung ging es neben dem zentralen Thema ländlicher Raum auch um Genossenschaften.

Die Stadt Delitzsch wurde bewusst gewählt. Hier wurde vor 210 Jahren Hermann Schulze geboren, der später den Nachnamen Schulze-Delitzsch führte. Er rief 1849 in Delitzsch die erste deutsche Genossenschaft ins Leben und gilt als Erfinder dieser Wirtschaftsform. Genossenschaften, deren Ziel die wirtschaftliche beziehungsweise soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist, spielen in Sachsen bis heute über alle Bereiche hinweg eine wichtige Rolle. Seit 2016 gehört die genossenschaftliche Idee sogar zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe. Ein Titel, der die Stadt Delitzsch stolz macht.

Die Staatsminister besichtigten anlässlich der Thematik Genossenschaftliche Vereinigungen in und um Delitzsch. Ministerpräsident Kretschmer besuchte das deutsche Genossenschaftsmuseum in Delitzsch sowie einen Konsum in Leipzig.

1. »Zukunftspaket Sachsen«: Eckpunkte der Strategie für den ländlichen Raum vorgelegt

Das Umweltministerium (SMUL) und das Wirtschaftsministerium (SMWA) haben dem Kabinett die Eckpunkte für die Erarbeitung der Strategie für den ländlichen Raum vorgelegt. Diese soll am 15. August 2018 bekanntgegeben werden. Die Eckpunkte sind im Wesentlichen: 

  • Investitionen in Lebensqualität und Lebensgrundlagen
  • Attraktives Arbeiten und Wirtschaften im ländlichen Raum
  • Sicher und gut im ländlichen Raum leben
  • Bildung vor Ort stärken
  • Gute medizinische und pflegerische Versorgung sichern
  • Forschung und Kultur im ländlichen Raum stärken
  • Familie und bürgerliches Engagement fördern
  • Aufgabenerfüllung der Kommunen finanziell unterstützen
    Mit der ressortübergreifenden Strategie für den ländlichen Raum setzt sich die Staatsregierung für einen lebenswerten ländlichen Raum ein, um die Kulturräume und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat Sachsen weiter zu stärken. 

2. »Wir für Sachsen«: Einführung einer Ehrenamtspauschale

Das Sozialministerium (SMS) legte dem Kabinett die Anpassung der Richtlinie »WIR« zur Ausreichung einer Ehrenamtspauschale vor. Die Ehrenamtspauschale soll innerhalb des Förderprogramms »Wir für Sachsen« eine schnelle und unkomplizierte Verteilung von Zuwendungen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten ermöglichen.
 
Die Förderung ist auf 100.000 Euro je Haushaltsjahr und pro Landkreis und Kreisfreie Stadt begrenzt. Mit der Ehrenamtspauschale stärkt die Staatsregierung das Ehrenamt als wichtige Stütze der Gesellschaft.

1. Infrastruktur: Intelligente Verkehrssysteme

Das Wirtschaftsministerium (SMWA) hat dem Kabinett heute einen Bericht zur industriebezogenen Förderung im Bereich Intelligente Verkehrssysteme vorgelegt. Dieser stellt die Bedeutung und aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Intelligenten Verkehrssysteme (IVS)  sowie Leitlinien und Maßnahmen für künftige Aktivitäten des Freistaates Sachsen auf diesem Gebiet dar.

Ziel ist es, den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Sachsen zu einem Vorreiter im Bereich IVS zu entwickeln sowie eine international sichtbare und konkurrenzfähige Spitzenposition der sächsischen Fahrzeugindustrie zu erlangen. Der Freistaat sieht die Herausforderungen des Transformationsprozesses in der Automobilindustrie. Dabei sind intelligente Verkehrssysteme ein hoch komplexer Bereich. Das gilt auch für die Förderung, Koordination und Abstimmung zwischen Industrie, Forschung und Verwaltung auf unterschiedlichen Ebenen. Eine wichtige Rolle dabei spielt die Kompetenzstelle Effiziente Mobilität. Sie koordiniert die Aktivitäten, ist Ansprechpartner, baut Netzwerke auf und pflegt sie.

Vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und eines steigenden Verkehrsaufkommens stehen Lösungsansätze für Verkehrssysteme und Automobile, die effizient und umweltschonend gestaltet sind, immer mehr im Fokus von Politik und Gesellschaft.

Das Wissenschaftsministerium (SMWK) hat die Forschungsaktivitäten der sächsischen Wissenschaftseinrichtungen im Bereich Verkehrssysteme vorgestellt.

Es besteht ein enges Netz von Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen im Bereich des Automobilwesens (MINT-Tradition): gesamte Wertschöpfungskette der Wissenschaft (Grundlagen-, und Anwendungsforschung sowie industrienahe vorwettbewerbliche Prototypententwicklung) schafft gute Voraussetzung für einen späteren Transfer in die wirtschaftliche Wertschöpfung

24 Wissenschaftseinrichtungen forschen in zahlreichen Themengebieten: von Alternativen Antrieben/Speichertechnologien/ Ladeinfrastrukturen/ Karosserie-/ Produktions- und Fertigungsprozessen/ Recycling bis hin zu Automotive-Anwendungen/ Connected Cars/ Smart Integrated Sensorik/ BigData/ Datenschutz/ Systemische Mobilitätskonzepte.

Um die anstehenden Herausforderungen wie die Zunahme von Elektroantrieben und die verstärkte Digitalisierung im Mobilitätsbereich zu bewältigen, sieht der Bericht fünf zentrale wirtschaftspolitische Handlungsfelder vor:

•           Ausbau und Festigung der Standortattraktivität

•           Entwicklung neuer Wertschöpfungsnetzwerke

•           Erschließung neuer Märkte

•           Sicherung der Nachhaltigkeit

•           Überregionale Vermarktung von Kompetenzen

2. Soziales: Änderungen zum Unterhaltsvorschussgesetz

Das Kabinett hat weiterhin die Änderungen zum Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz zur Anhörung freigegeben. Damit erfolgt eine Anpassung an das geänderte Bundesrecht.

Im Wesentlichen wurden dabei die Einbeziehung der Altersgruppe 12-17 Jahre und Aufhebung der Begrenzung der Bezugsdauer auf maximal 6 Jahre geändert. Weiterhin wird sich künftig der Bund stärker an den Kosten beteiligen. Der Anteil an den Ausgaben und Einnahmen erhöht sich von einem Drittel auf 40 Prozent.

Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

3. Integration: Kennzahlenbericht und sächsisches Integrationsmonitoring vorgestellt

Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, stellte dem Kabinett den Kennzahlenbericht und das sächsische Integrationsmonitoring vor.

Der halbjährlich erscheinende Bericht verfolgt das Ziel, die verfügbaren und regelmäßig vorliegenden Daten zur Integration übersichtlich darzustellen. Das Integrationsmonitoring der Länder misst Integrationserfolge von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in wichtigen Bereichen der strukturellen und kulturellen Integration.

Derzeit gibt es in der Integrationsforschung noch kein verlässliches Instrument, um die verschiedenen Dimensionen von Integration für alle Gruppen von Migrantinnen und Migranten abzubilden. Aus diesem Grund hat sich das Sächsische Staatsministerium für Gleichstellung und Integration entschieden, verschiedene Instrumente für seine Integrationsberichterstattung zu verwenden.

Die Staatsregierung hat auf ihrer Klausur in Nimbschen am 11. und 12. März die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2019/2018 beschlossen. Im Freistaat Sachsen werden auch weiterhin durch eine solide und vorausschauende Haushaltspolitik die Grundlagen für eine handlungsfähige Politik und eine gute Zukunft des Landes geschaffen. 

Kabinettssitzung vom 6.03.2018

1. Informationssicherheitsgesetz für mehr IT-Sicherheit

Das Innenministerium hat einen Bericht zur aktuellen Lage der Informationssicherheit in der Sächsischen Staatverwaltung vorgestellt. Trotz der bereits umgesetzten Maßnahmen kommt es auch im Freistaat zu Bedrohungen durch Schadsoftware. Deshalb schlägt der Bericht vor, ein eigenständiges Informationssicherheitsgesetz auf Landesebene zu erlassen, das den aktuellen Entwicklungen im Bereich IT-Sicherheit Rechnung trägt.

2. Unterstützung bei Strukturentwicklung der sächsischen Braunkohleregionen

Das Kabinett hat heute auch einen Beschluss zur Strukturentwicklung der beiden sächsischen Braunkohleregionen gefasst.

Die Staatsregierung wird die Reviere bei der Gestaltung des strukturellen Wandels unterstützen und die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung schaffen. Hierzu schließt der Freistaat mit dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen eine Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des Projektes »Innovationsregion Mitteldeutschland«, die die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Region steigern soll.

3. Schulsozialarbeiter für sächsische Schulen

Das Kabinett befasste sich zudem mit der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit. An jeder Oberschule in öffentlicher Trägerschaft soll zukünftig mindestens ein Schulsozialarbeiter tätig sein, dessen Stelle vollständig aus Landesmitteln finanziert wird.

Kabinettssitzung vom 27.02.2018

1. Fachkräftebedarf: Kabinett verabschiedet Ausbildungsoffensive

Die Kabinettsmitglieder haben in der heutigen Sitzung die Ausbildungsoffensive für den Freistaats Sachsen verabschiedet.

„Kluge, motivierte und innovative Köpfe sind nicht nur in der Wirtschaft die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Arbeit. Gerade auch für einen leistungsfähigen Staat ist das Personal unabdingbar“, betonte Staatskanzleichef  und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Oliver Schenk.

Hintergrund: Bis zum Jahr 2030 werden mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst altersbedingt ausscheiden. Mit der Ausbildungsoffensive wirkt der Freistaat aktiv dem drohenden Fachkräfteengpass in Städten und Kommunen entgegen.

550 Neueinstellungen ab 2019

Ab 2019 wird der Freistaat Sachsen an den staatseigenen Ausbildungseinrichtungen jährlich insgesamt 550 Anwärter bzw. Auszubildende neu einstellen, die sich wie folgt verteilen:

  •          Ausbildungszentrum Bobritzsch: 354
  •          In der Hochschule Meißen und Fortbildungszentrum: 178
  •          Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen: 1
  •          Staatsbetrieb Sachsenforst: 17

Ausbau und Modernisierung von staatlichen Ausbildungsstätten

Zusätzlich haben die sächsischen Kommunen und die Mitteldeutsche Rentenversicherung einen Bedarf von 300 Ausbildungsplätzen für die staatlichen Ausbildungsstätten gemeldet.

Dementsprechend müssen die Ausbildungsstätten ausgebaut und modernisiert sowie das Lehrpersonal vor Ort verstärkt werden. Die finanziellen Grundlagen dafür sollen mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 geschaffen werden.

2. Bildung: Stärkung der politischen Bildung in Sachsen

Das Kabinett beriet über die Umsetzung des Konzeptes »W wie Werte« zur Stärkung der politischen Bildung an sächsischen Schulen, welches schrittweise umgesetzt wird.

Das Handlungskonzept bildet für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern eine Informationsgrundlage, um Partizipationsprozesse im Schulsystem demokratisch mitzugestalten.

Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung und Volkshochschulen

Die Kabinettsmitglieder beschlossen, die Kooperation der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) mit den Volkshochschulen und weiteren Partnern zu unterstützen, um auch ein flächendeckendes Angebot für die Erwachsenenbildung zu unterbreiten.

Die SLpB wird daher verstärkt Bildungsangebote für den ländlichen Raum erarbeiten und in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen anbieten.

3. Umwelt- und Naturschutz: Belegstellengesetz wird in den Landtag eingebracht

Das Kabinett hat in seiner Sitzung beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Belegstellen für Bienen in den Landtag einzubringen.

Landesregierung unterstützt sächsische Imker

Mit dem Belegstellengesetz sollen gesetzlich anerkannte nach Rassen getrennte Zuchtgebiete für Bienen festgelegt werden, in denen kein anderer Imker mit seinen Völkern hineinwandern darf. In jedem Schutzraum soll nur eine Bienenrasse vorkommen und sich somit rein fortpflanzen können.

Ziel einer jeden Belegstelle soll es sein, zu jedem Zeitpunkt der Begattungsperiode für ausreichend viele, vitale und zeugungsfähige Drohnen einer bestimmten Zuchtrichtung zu sorgen.

1. Hochwasserschutz: Bericht über Hochwasserschutztag und privater Hochwasservorsorge

Der Hochwasserschutz in Sachsen soll weiter gestärkt werden. Staatsminister Schmidt berichtete zum ersten geplanten Hochwasserschutztag am 9. Juni 2018. Die Ziele der künftig jährlich stattfindenden Veranstaltung sind bessere Aufklärung und Beratung der Bürger. Ebenso wurde die Forderung der Staatsregierung nach einer Bundesförderung für die private Hochwasservorsorge in den aktuellen Koalitionsgesprächen besprochen. Die Staatsregierung strebt ein Bundesprogramm zur Förderung der privaten Hochwasservorsorge an, das hochwassergerechte Umbauten an Gebäuden finanziell unterstützen soll. Außerdem soll ein Kompetenzzentrum »Private Hochwasservorsorge« aufgebaut werden.

2. Justiz: LIT-Gesetz wird in den Landtag eingebracht

Das Kabinett beriet, das Gesetz zur organisatorischen Verselbständigung der Leitstelle für Informationstechnologie (LIT) der sächsischen Justiz in den Landtag einzubringen. Mit dem Gesetz wird die LIT als obere besondere Staatsbehörde aufgestellt. Bisher war die LIT dem Staatsministerium der Justiz angegliedert. Die Leitstelle für Informationstechnologie ist der IT-Dienstleister der Justiz. Die Mitarbeiter sorgen hier für die reibungslose Bereitstellung und Betreuung von IT-Verfahren und IT-Systemen. Neben der Datensicherung gehört auch die Ausstattung der Gerichte mit moderner IT-Infrastruktur zu den Aufgaben der LIT.

3.Justiz: Gesetzentwurf über den Jugendarrestvollzug wird zur Anhörung freigegeben

Künftig soll der Vollzug des Jugendarrestes in einem landeseigenen Gesetz geregelt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf über den Jugendarrestvollzug hat das Kabinett zur Anhörung freigegeben. Zusätzlich will die Staatsregierung rechtliche Grundlagen schaffen, um beispielsweise inhaftierte Personen mit technischen Hilfsmitteln beobachten zu können. Die Staatsregierung stärkt damit die Justiz und passt sie entsprechend den aktuellen Bedingungen an.

Hintergrund: Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006  liegt die Gesetzgebung für den Strafvollzug bei den Ländern.

1. Vorbereitung der Bundesratssitzung am 2. Februar

Das Kabinett beriet über den Antrag der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung eines Verfahrens zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Der Antrag soll am 2. Februar in die Bundesratssitzung eingebracht werden. Zudem wurde Das Kabinett über die anstehende Wahl von Ministerpräsident Kretschmer zum Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten beim Bundesrat informiert. Ebenso steht die Bestellung von Finanzminister Haß als Mitglied des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf der Tagesordnung. Er wird dem Bundesrat vorgeschlagen, um die Amtszeit bis zum 31. Dezember 2018 zu übernehmen. Hintergrund: Derzeit gehören dem Verwaltungsrat der KfW unter anderen sieben Mitglieder an, die vom Bundesrat bestellt werden. Die Verteilung der Sitze auf alle 16 Bundesländer erfolgt nach einem Poolverfahren. Für den Zeitraum von 2016 bis 2018 steht dem Freistaat Sachsen ein Sitz im Verwaltungsrat der KfW zu.

2. Bericht von der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder

Am vergangenen Montag haben die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer ihre Forderungen an die große Koalition gestellt: Dabei haben sich die Länderchefs für eine zügige Entscheidung zum Familiennachzug ausgesprochen. Der Bundestag muss die Aussetzung zügig beschliessen.

Zur Befriedung des gesellschaftlichen Klimas ist es notwendig die vereinbarte Linie aus den Sondierungsgesprächen zu halten. Weiterhin muss mit der Regierungsbildung klare Entscheidungen für einen Schub im Osten verbunden sein. So muss die künftige Bundesregierung den Beschluss des Deutschen Bundestages von 1992 zur Einrichtung eines weiteren Strafsenats am Bundesgerichtshof in Leipzig realisieren. Weiterhin muss sie bei der Verteilung der von Bundesbehörden und von EU-Institutionen eine adäquate Berücksichtigung von Ostdeutschland gewährleisten. Bei der Ausgestaltung der europäischen Strukturförderung nach 2020 muss trotz Brexit ein Beihilferahmen in den strukturschwachen Regionen möglich sein, damit die Aufbauerfolge nicht gefährdet werden. Außerdem haben sich die Ministerpräsidenten für einen Fonds zur Unterstützung der Strukturentwicklung für die Zeit nach der Braunkohle ausgesprochen. Bei der Unterstützung kleiner Renten durch die Lebensleistungsrente müssen  ostdeutsche Biografien berücksichtigt werden.

Die Sitzung diente zur Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am kommenden Donnerstag.

3. Landtag: Vorbereitung der 66. und 67. Sitzung des Sächsischen Landtages

Im Kabinett wurde die Vorbereitung der nächsten Plenarsitzungen des sächsischen Landtages besprochen. Demnach wird Ministerpräsident Kretschmer am 31. Januar die Regierungserklärung zum Regierungsprogramm (»Unser Plan für Sachsen: Zusammenhalt festigen, Bildung sichern, neuen Wege gehen«) im Sächsischen Landtag halten.

Weitere Tagesordnungspunkte sind u.a. die Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission und die aktuelle Stunde.

4. Bauwesen: Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften

Im Kabinett wurde das Landesplanungsgesetz zur Anhörung frei gegeben. Ziel der Gesetzesänderung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Vorschriften an bundesrechtlicher Regelungen. Damit wird beispielsweise die Nachnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude erleichtert und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude im Außenbereich begünstigt. So haben wir auf die Herausforderungen der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum reagiert. Das alles

1. EU-Agrarpolitik: Neustart für ELER geplant

Umweltminister Schmidt berichtete in der Kabinettssitzung über die Pläne der EU-Kommission, die ab 2021 einen Neustart für das Förderprogramm Entwicklung Ländlicher Raum (ELER) plant. Das neue Programm soll mit weit weniger Verfahrensregeln auskommen, wodurch Anträge und Bewilligungen schneller und effizienter bearbeitet werden können.

Hintergrund: Bereits 2016 legte die Staatsregierung ein umfassendes Konzept zur Entbürokratisierung des ELER vor, weil das Regelwerk im Laufe der Jahre zunehmend umfangreicher wurde und die positive Zielstellung immer mehr in den Hintergrund geriet.

Für die künftige Förderperiode ist deshalb aus Sicht der Staatsregierung eine grundlegende Überarbeitung aller ELER-Regelungen notwendig. Der Fokus soll wieder allein auf den Erfolg der Europäischen Strategien und die zu erreichenden Ziele gerückt werden.

2. Umwelt und Landwirtschaft: Anpassung des Waldgesetzes an das Wettbewerbsrecht

Mit der Änderung des Gesetzes wird eine klare und rechtssichere Grundlage geschaffen. Der damit einhergehende größere Gestaltungsspielraum stärkt die Freiheit und Eigenverantwortung der Waldbesitzer sowie die Arbeit von forstlichen Zusammenschlüssen. Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat zur Anhörung freigegeben.

Die Gesetzesänderung ist notwendig geworden, um das Waldgesetz mit dem Wettbewerbsrecht und dem im Januar 2017 geänderten Bundeswaldgesetz in Einklang zu bringen. Dabei beschränkt sich die Änderung auf wichtige Vorschriften für den Körperschafts- und Privatwald.

Auch in Zukunft wird Sachsenforst alle privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer durch kostenlose Beratung und Wissenstransfer sowie durch entgeltliche forstliche Dienstleistungen unterstützen.

Hintergrund: Anlass für die Änderung des Bundeswaldgesetzes war ein Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg. Das Ergebnis: Die Vermarktung des Holzes aus Landes-, Kommunal- und Privatwald darf nicht mehr durch die Forstämter erfolgen, weil diese im Widerspruch zum Wettbewerbsrecht steht.

Dienstleistungen der Forstämter, die nicht der Holzvermarktung im engeren Sinne zuzurechnen sind, fallen nicht unter das Wettbewerbsverbot. Dazu zählen der Waldbau, das Holzauszeichnen, die Holzernte und die Bereitstellung des Rohholzes einschließlich der Registrierung.

3. Umweltschutz: Änderung des Gesetzes zum Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mit der Änderung des Gesetzes zum Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt, die die Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen verbessern sollen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag übersendet.

Künftig sollen sogenannte »Störfallanlagen« nur unter Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstands zu Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden, wichtigen Verkehrswegen, Freizeit- oder Naturschutzgebieten gebaut werden dürfen. Das war bisher nicht immer der Fall.

Hintergrund: Für Hochschulen und sonstige nicht gewerbliche Forschungseinrichtungen (z.B. ein Lager für Chemikalien eines Forschungsinstitutes) besitzt der Bund keine Gesetzgebungskompetenz. Daher muss bei diesen Anlagen eine Landesregelung getroffen werden.

1. Wissenschaft: Bericht über die Gespräche mit der Deutschen Telekom AG über die Einrichtung einer Stiftungsfakultät an der HTWK Leipzig

Der Freistaat Sachsen hat das Ziel eine Stiftungsfakultät »Digitale Transformation« in Leipzig zu gründen. Das Kabinett beauftragte das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) gemeinsam mit dem Staatsministerium der Finanzen (SMF) in Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG und der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) zu treten.

Hintergrund:

Die private Hochschule für Telekommunikation Leipzig (HfTL) wird von der Deutsche Telekom AG betrieben und soll weiterentwickelt werden. Eine Möglichkeit kann die Gründung einer Stiftungsfakultät für digitale Transformation an der benachbarten Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) sein.

Von einer Bündelung der Kompetenzen beider Hochschulen können weitere starke Impulse für die IT-Entwicklung Leipzigs und Sachsens erwartet werden.

2. Europapolitik: Freistaat Sachsen beteiligt sich an der »Allianz für eine starke Kohäsionspolitik« des Ausschusses der Regionen

Der Freistaat Sachsen setzt sich für eine langfristige, verlässliche finanziell ausreichend ausgestattete EU-Förderung ab 2021 ein. Mit diesem Ziel beteiligt sich der Freistaat an der Kampagne #CohesionAlliance »Allianz für eine starke Kohäsionspolitik« des Ausschusses der Regionen. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt.

Die EU-Förderung hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Freistaates Sachsen beigetragen. Allein über die Strukturfonds ESF und EFRE erhalten die Regionen in Sachsen in dieser Förderperiode jährlich rund 400 Millionen Euro für Projekte in Bereichen wie Forschung, Energieeffizienz, Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen, Aus- und Weiterbildung sowie Hochwasserschutz.

Hintergrund:

Mit der Kohäsionspolitik (Umverteilung zwischen reichen und weniger reichen Regionen) der EU soll der Zusammenhalt in Europa gestärkt werden. In der kommenden Förderperiode ist mit einem deutlichen Rückgang der Mittel aus den Strukturfonds für Sachsen zu rechnen. Dies resultiert insbesondere aus der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaats. Die EU-Förderung nach 2020 zählt zu den europapolitischen Schwerpunkten der Sächsischen Staatsregierung.

3. Europapolitik: Programmhandbuch zum Kooperationsprogramm Interreg Polen-Sachsen 2014-2020

Das Kabinett hat das Programmhandbuch des EU-Kooperationsprogramms Interreg Polen-Sachsen 2014-2020 zur Kenntnis genommen. Das Programmhandbuch ist die gemeinsame Rechtsgrundlage für sächsische und polnische Kooperationspartner im Rahmen des EU-Förderprogramms. Es bestimmt den Kreis der potentiellen Fördergeldempfänger und legt die Voraussetzungen fest.

Hintergrund:

Interreg ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Mit dem Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen 2014-2020 unterstützt die Europäische Union speziell Vorhaben, die im sächsisch-polnischen Grenzraum umgesetzt werden. Zu den Prioritäten des Programms gehören:

  • Gemeinsames Natur- und Kulturerbe
  • Regionale Mobilität
  • Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potenzial

Es wird vom polnischen Ministerium für Regionalentwicklung in Warschau verwaltet. Das Gemeinsame Sekretariat, das für die Antragsbearbeitung zuständig ist, befindet sich in Breslau.

1. Verbraucherschutzbericht 2017 des Freistaates vorgestellt

Aller drei Jahre wird vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ein Verbraucherschutzbericht vorgelegt. Darin werden alle wesentliche Maßnahmen aus diesem Bereich versammelt. Es geht um Umwelt, Gesundheit aber auch um wirtschaftliche Themen.

Mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz sollen die Menschen zum Beispiel vor Gefahren durch den Verzehr unsicherer Lebensmittel geschützt werden. So wurden in den vergangenen Jahren rund 60 Prozent der Lebensmittelbetriebe kontrolliert. In ca. 5 Prozent dieser kontrollierten Betriebe traten Mängel wie beispielsweise mangelnde Hygiene auf, die beanstandet wurden.

Der Verbraucherschutzbericht wird jetzt an den Landtag übergeben.

2. Gesetzentwurf zur Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wird in Landtag eingebracht

Der Gesetzentwurf soll das geltende Asylrecht besser durchsetzen. Damit werden der Abschiebehaftvollzug und der Vollzug des Ausreisegewahrsams geregelt.

Hintergrund: Ausreisepflichtige Personen können nach der Entscheidung eines Richters bis zu zehn Tage in Gewahrsam oder bis zu sechs Monate in Haft genommen werden. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Betroffene vor ihrer Abschiebung untertauchen oder einzelne Familienmitglieder verstecken, um sich der Rückführung zu entziehen.

Der Ausreisegewahrsam und die Abschiebungshaft sollen im ab 1. Mai 2018 in Betrieb gehen. Beide Einrichtungen entstehen in der Hamburger Straße in Dresden und sehen 34 Plätze für den Gewahrsam und 24 Plätze für die Haft vor.

3. Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Leipzig erlassen

Das Ziel der Kappungsgrenze ist es, dass Mieten innerhalb von 3 Jahren nur noch um 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden können. Ohne Kappungsgrenze sind bis zu 20 Prozent möglich. Im Gegensatz zur Mietpreisbremse betrifft die Kappungsgrenze nur bestehende Mietverhältnisse. Die Regelung soll die Verdrängung von wirtschaftlich schwächeren Mietern aus begehrten Wohnlagen begrenzen und Wohnraum für breitere Bevölkerungsschichten bezahlbar halten.

Die Stadt Leipzig hat den Erlass einer sogenannten Kappungsgrenzen-Verordnung beantragt. Ziel der Verordnung ist es, die Stadt Leipzig wie bereits die Stadt Dresden in die Kappungsgrenzen-Verordnung aufzunehmen.

Hintergrund: Die Möglichkeit für die Bundesländer, die Kappungsgrenze in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung abzusenken, wurde im Mai 2013 durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeführt.

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