Kabinettssitzungen 2021
Für Sie zusammengefasst finden Sie hier die Sitzungen des Kabinetts aus dem Jahr 2021.
Unter Leitung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Ministerpräsident Michael Kretschmer tagten der Bayerische Ministerrat und die Sächsische Staatsregierung in einer gemeinsamen virtuellen Kabinettssitzung.
Sie diskutierten dabei insbesondere über die aktuellen großen Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und vereinbarten, die gute umfangreiche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern weiter auszubauen.
Bericht aus der gemeinsamen Kabinetts-Sitzung von Sachsen und Bayern
Sachsen und Bayern unterstützen gemeinsame Forschungsaktivitäten
1. Coronavirus in Sachsen: Änderung der Corona-Notfallverordnung beschlossen
Das Kabinett hat Änderungen der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 9. Januar 2022 bgültig.
Grundsätzlich werden die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten.
Eine neu eingeführte Hotspot-Regelung für die Gastronomie sieht vor, dass in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung untersagt ist.
Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.
Staatsregierung beschließt Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung
2. Bildung: Schul- und Kitabetrieb wird forgeführt
Die Kabinettsmitglieder haben die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung verabschiedet.
Der Schul- und Kitabetrieb wird damit unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt.
Die Reglungen gelten vom 13.12.2021 bis 9.1.2022. Ein Vorziehen oder Verlängern der Weihnachtsferien findet demnach nicht statt.
Schulbetrieb wird mit bisherigen Schutzmaßnahmen fortgeführt
1. Coronavirus in Sachsen: Eckpunkte für neue Corona-Notfallverordnung beschlossen
Das Kabinett hat die Eckpunkte für eine neue Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Sie soll am 13. Dezember 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten.
Der Entwurf der Verordnung steht unter Vorbehalt des Beschlusses des neuen Infektionsschutzgesetzes durch den Bund. Die Schutzmaßnahmen der Corona-Notfallverordnung vom 19. November 2021 sollen beibehalten werden.
Das Kabinett traf darüber hinaus neue Regelungen:
- Gastronomiebetriebe in Hotspots mit einer Inzidenz über 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche müssen schließen Die neue Verordnung soll demnach am Freitag beschlossen werden.
- An Silvester und Neujahr ist ein Feuerwerksverbot auf den durch die Kommunen zu bestimmenden Plätzen sowie ein Ansammlungsverbot vorgesehen. (Diese Regelungen sollen bundesweit umgesetzt werden.)
- Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen soll es eine Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen geben.
Kabinett beschließt Eckpunkte für neue Corona-Notfall-Verordnung
2. Bildung: Schul- und Kitabetrieb soll bis zu den regulären Weihnachtsferien weiterlaufen
In den Eckpunkten zur neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung verständigte sich das Kabinett darauf, dass der Schul- und Kitabetrieb bis zu den regulären Weihnachtsferien fortgeführt wird.
Schulbetrieb soll mit bisherigen Maßnahmen fortgeführt werden
3. Finanzen: Eckwerte des Doppelhaushaltes 2023/2024 vorgestellt
Die stellvertretenden Ministerpräsidenten Wolfram Günther und Martin Dulig informierten in der Kabinettspressekonferenz gemeinsam mit Finanzminister Hartmut Vorjohann zu den Eckwerten zur Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Doppelhaushalt 2023/2024.
1. Coronavirus in Sachsen: Köpping und Wöller informieren über Corona-Lage
In der Kabinettspressekonferenz informierte Gesundheitsministerin Petra Köpping über die aktuelle Corona-Lage im Freistaat. Innenminister Prof. Roland Wöller berichtete zu den Corona-Kontrollen in Sachsen.
Alle wichtigen Informationen zum Coronavirus in Sachsen sowie zur Schutzimpfung finden Sie auf dem Corona-Informationsportal des Freistaates Sachsen.
2. Regionalentwicklung: Kabinett berät über Kooperationsprogramme mit Polen und Tschechien
Staatsminister Thomas Schmidt informierte das Kabinett über den Stand der grenzübergreifende Kooperationsprojekte mit Polen und Tschechien.
Sowohl für das Kooperationsprogramm Sachsen-Tschechien (SNCZ 2021-2027) als auch für das Programm Polen-Sachsen (PLSN 2021-2027) haben öffentliche Verhandlungen stattgefunden. Die Programme sollen Ende des Jahres der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Ziel ist ein Start beider Programme Mitte 2022.
Vorgesehene Schwerpunkte der Zusammenarbeit im Projekt mit Tschechien sind:
- die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit klein- und mittelständischer Unternehmen,
- die Zusammenarbeit bei Klimaanpassung, Umwelt- und Katastrophenschutz,
- gemeinsame Projekte bei Bildung, Kultur und Tourismus
- sowie die Zusammenarbeit von Behörden und Bürgern auf beiden Seiten der Grenze.
Vorgesehene Schwerpunkte der Zusammenarbeit im Projekt mit Polen sind:
- die Zusammenarbeit bei Klimaanpassung und Katastrophenschutz,
- gemeinsame Projekte bei Bildung, Kultur und Tourismus
- sowie ebenfalls die Zusammenarbeit von Behörden und Bürgern beider Staaten.
Sachsen kann gemeinsam mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen grenzübergreifende Kooperationsprojekte bis zum Jahr 2027 mit rund 198,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützen. Entsprechende Projekte können mit bis zu 80 Prozent der Kosten aus diesen Mitteln gefördert werden.
Coronavirus in Sachsen: Kabinett beschließt Corona-Notfallverordnung
In seiner Sondersitzung am 19. November 2021 hat das Kabinett eine »Verordnung zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle« beschlossen. Sie soll vom 22. November 2021 bis zum 12. Dezember 2021 gelten.
Diese Verordnung beinhaltet weitreichende Maßnahmen, die zur Kontaktreduzierung der Bevölkerung und damit zu einer gebremsten Übertragung des Corona-Virus in Sachsen führen sollen.
Die Bettenbelegung mit Patienten mit einer Corona-Infektion in den sächsischen Krankenhäusern hat in den letzten Wochen stark zugenommen und eine Überlastungsgrenze überschritten. Diese Entwicklung macht weitergehende Maßnahmen notwendig.
Alle Informationen zu den neuen Regeln finden Sie auf dem Corona-Informationsportal des Freistaates Sachsen.
Coronavirus in Sachsen: Kabinett legt Eckpunkte für neue Corona-Schutzverordnung fest
In seiner Sitzung hat das Kabinett die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverdnung beraten. Die Verordnung soll noch am kommenden Freitag verabschiedet werden und am 22. November 2021 in Kraft treten.
Damit gelten ab dem kommenden Montag neue verschärfte Regelungen zur Eindämmung der derzeit steigenden Infektionszahlen:
- Generelle Testpflicht (auch für Geimpfte und Genesene) in Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäusern.
- 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz.
- Bei Erreichen der Überlastungsstufe (voraussichtlich am 19. November 2021) soll die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) im Einzelhandel gelten. Davon ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.
- Ab Erreichen der Überlastungsstufe soll die 2G-Plus-Regelung (geimpft oder genesen plus zusätzlich getestet) bei Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 50 Personen gelten.
- Für Weihnachtsmärkte soll gelten: 2G-Regelung in den Verweilbereichen.
- Ab dem 22. November 2021 soll in allen Schulen in Sachsen wieder dreimal die Woche getestet werden.
Zudem erhält der Freistaat zusätzlich 170.000 Impfdosen. Darüber hinaus soll das Personal in den mobilen Impfteams verstärkt werden. Die bisherige Kapazität von 3.000 Impfdosen pro Tag soll verdoppelt und ab Dezember auf bis zu 10.000 Dosen erhöht werden.
Coronavirus in Sachsen: Intensivere Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen
In seiner Sitzung hat das Kabinett über die aktuelle Lage der Corona-Pandemie im Freistaat Sachsen beraten und weitere Maßnahmen besprochen.
So sollen beispielsweise die Impfkapazitäten erhöht werden, um die wachsende Nachfrage besonders nach den Boosterimpfungen abdecken zu können. Die mobilen Impfteams sollen durch mehr Personal in Kürze 6.000 Impfungen pro Tag, anstatt bisher nur 3.000 Impfungen ermöglichen.
Außerdem wurde der »Erlass für die Intensivierung der Kontrolle der Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß Corona-Schutz-Verordnung« vorgestellt. Pro Landkreis oder Kreisfreier Stadt sollen mindestens drei mobile Teams die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen in der Gastronomie und im Veranstaltungsbereich kontrollieren. Diese werden aus Personal der Gesundheitsämter und der Polizei gebildet und täglich unterwegs sein.
Coronavirus in Sachsen: Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
In einer Sondersitzung in Reaktion auf die aktuelle Infektionslage hat das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt mit dem 8. November 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 25. November 2021 gültig.
In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch:
- Innengastronomie
- Veranstaltung und Feste in Innenräumen
- den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken
- sämtliche Großveranstaltungen.
Landestypische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Bergparaden sind unter Einhaltung der bereits bestehenden Regelungen in Vorwarn- und Überlastungsstufe weiterhin möglich. Jedoch gilt hier bei einer ausbleibenden Einteilung in Verweil- und Flanierbereiche und mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern anstelle der bisherigen 3G-Regelung zukünftig die 2G-Regelung.
Außerdem gelten neue Fristen im Mechanismus des Inkrafttretens der Vorwarn- und Überlastungsstufe. Statt der bisherigen »5+2-Regelung« gilt nun eine »3+2-Regelung«. Das heißt, dass die jeweiligen Schwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten sein müssen, bevor am übernächsten Tag die jeweilige Stufe in Kraft tritt.
Für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gilt eine FFP-2-Maskenpflicht.
In Pflegeeinrichtungen muss sämtliches Personal künftig täglich einen Testnachweis führen. In Krankenhäusern gilt diese tägliche Testpflicht für Personal, das am Patienten tätig ist.
Grundsätzlich sollen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office anbieten, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Um die Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen landeseinheitlich zu intensivieren, hat das Sozialministerium die Landkreise und Kreisfreien Städte mittels Erlass verpflichtet, ergänzend zu den bereits laufenden Kontrollmaßnahmen, jeweils mindestens drei Corona-Schutzmaßnahmen-Kontrollteams aufzustellen und täglich einzusetzen.
Medieninformation des Gesundheitsministeriums
Schulen und Kindertageseinrichtungen können unabhängig von der Bettenbelegung in Sachsens Krankenhäusern regulär geöffnet bleiben. Die Kopplung an die sogenannte Überlastungsstufe der Krankenhäuser ist entfallen. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die heute außerdem vom Kabinett beschlossen wurde.
1. Coronavirus in Sachsen: Kabinett legt Eckpunkte für neue Corona-Schutzverordnung fest
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen entschied das Kabinett, dass die neue Corona-Schutzverordnung schon ab dem 8. November in Kraft tritt.
Nach der neuen Corona-Schutzverordnung soll die 2G-Regel (geimpft oder genesen) in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Clubs und Bars gelten. Im öffentlichen Nahverkehr soll außerdem das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend sein.
Nach einer verkürzten Anhörungsphase soll die neue Corona-Schutzverordung am 5. November verabschiedet werden.
Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 2. November 2021
2. Soziales: Tätigkeitsbericht und Konzept der sächsischen Opferbeauftragten
Das sächsische Kabinett hat den ersten Tätigkeitsbericht und das Konzept für die künftige Tätigkeit der sächsischen Opferbeauftragten beschlossen.
Bislang hat die Opferbeauftragte mit ihrem Team über 70 Gespräche mit Partnerinnen und Partnern der Opferhilfe und des Opferschutzes in der Verwaltung und Zivilgesellschaft geführt. Für die Arbeit im Interesse der Opfer ist die Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Polizei - besonders im Bereich der Kommunikation und Betreuung von Opfern - sehr wertvoll. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, wie die Opferhilfe Sachsen e.V., der WEISSE Ring, der Landesverband PSNV e.V. und die Traumaambulanzen engagierte Akteure, mit denen die Opferbeauftragte im Gespräch ist.
Als Opferbeauftragte hat Iris Kloppich in ihrem Konzept Empfehlungen für die Zukunft ausgesprochen. Ihr Ziel ist es, den Opferschutz und die Opferhilfe in Sachsen weiter zu verbessern.
Opferbeauftragte der Staatsregierung legt Konzept und ersten Tätigkeitsbericht vor
3. Kultur: Kabinett stimmt Übernahme der Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer in Großschweidnitz zu
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft wird die Trägerschaft der Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer in Großschweidnitz übernehmen. Das Sächsische Kabinett hat der Übernahme durch die Stiftung zugestimmt.
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten unter Vorsitz von Staatsministerin Klepsch hatte die Übernahme der Gedenkstätte bereits im Dezember 2020 beschlossen.
Gedenkstätte in Großschweidnitz geht in Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
1. Neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen beschlossen
Das Kabinett die neue sächsische Corona-Schutzverordnung beschlossen. Diese wird am 21. Oktober 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 17. November 2021 gelten.
Die Vorwarn- und Überlastungsstufe sind weiterhin an die Bettenkapazität und 7-Tage-Inzidenz-Hospitalisierungen geknüpft, jedoch kommt es zu einer Änderung hinsichtlich der Bedingungen für das Erreichen der Vorwarn- und Überlastungsstufe: Fortan gilt, dass es bereits ausreicht, wenn die jeweiligen Belastungswerte für die Krankenhausbetten auf der Normal- oder Intensivstation erreicht sind.
Die Grenzwerte liegen für die Vorwarnstufe bei 650 Covid-19-Patienten auf Normalstation und 180 Covid-19-Patienten auf Intensivstation, für die Überlastungsstufe bei 1.300 Patienten auf Normalstation bzw. 420 Intensiv-Patienten.
Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 19. Oktober 2021
2. Bildung: Neue Corona-Verordnung für Schulen und Kitas ab 8. November verabschiedet
Das Sächsische Kabinett hat eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung verabschiedet.
Ab dem 8. November 2021 besteht in allen Schulklassen keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen, Schüler und das schulische Personal im Unterricht.
Während ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 im Schulgebäude eine Maske getragen werden muss, ist das am Sitzplatz und im Unterricht ab dem 8. November keine Pflicht mehr, wird aber weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht im Unterricht setzt erst wieder ein, wenn die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COCVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern erreicht oder überschritten werden.
Weiter hohe Schutzmaßnahmen an Schulen, aber keine Maskenpflicht im Unterricht ab 8. November
3. Bildung: Förderrichtlinie für mobile Luftreiniger beschlossen
Das Kabinett hat eine Förderrichtlinie beschlossen, nach der Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen für die Beschaffung von mobilen Luftfiltern Fördermittel beantragen können.
Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, wobei die Höhe der Zuwendung auf 3.000 Euro je Gerät begrenzt ist. Anträge können bis zum 25. November 2021 gestellt werden.
Coronavirus in Sachsen: Eckpunkte der neuen Coronaschutzverordnung festgelegt
In der Kabinettspressekonferenz haben die Mitglieder der Staatsregierung die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt.
Neu ist unter anderem, dass für das Inkrafttreten von Vorwarn- und Belastungsstufe (wenn 650 Betten auf der Normalstation oder 180 Betten auf der Intensivstation mit Covid-19 Patienten in Sachsen belegt sind) nicht mehr sowohl die Zahl der belegten Krankenhausbetten als auch die Hospitalisierungsrate die zulässigen Grenzwerte überschreiten müssen. Zukünftig greifen die Regelungen zur Vorwarn- und Belastungsstufe auch dann, wenn lediglich einer dieser Indikatoren den Schwellenwert übersteigt.
Die neue Corona-Schutzverordnung soll ab dem 21. Oktober 2021 gelten. Zudem sollen für Weihnachtsmärkte und Bergparaden mit über 1.000 Besuchern Ausnahmeregelungen bezüglich des Infektionsschutzes gelten, solange die Vorwarnstufe nicht überschritten ist. So können Gesundheitsämter mit der Vorlage eines Hygienekonzepts die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung, die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung in ausgewiesenen Verweilbereichen fallen lassen.
Für die sächsischen Schulen ist nach den Herbstferien eine »Schutzwoche« geplant. In dieser soll dreimal pro Woche getestet werden. Bis zum Erreichen der Vorwarnstufe soll die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen entfallen.
Die neue Corona-Schutzverordnung soll bis zum 17. November 2021 gelten. Die Eckpunkte gehen zunächst in die Anhörung. Das Kabinett will die neue Verordnung am 19. Oktober 2021 beschließen.
In der Kabinettspressekonferenz gab Gesundheitsministerin Petra Köpping bekannt, dass nach den aktuellen Prognosen bis Anfang November mit dem Erreichen der Vorwarnstufe zu rechnen sei. Sie appellierte noch einmal an die sächsischen Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen.
Derzeit ist der Freistaat Sachsen mit einer Impfquote von 55,5 Prozent (Stand 11. Oktober 2021) Schlusslicht im Ländervergleich der Bundesrepublik.
- Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 12. Oktober 2021 Zum YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen
Inneres: Verfassungsschutzbericht 2020 vorgestellt
In der Kabinettspressekonferenz haben Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Dirk-Martin Christian, den sächsischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 vorgestellt.
Der Verfassungssschutzbericht informiert über die verfassungsfeindlichen Entwicklungen in den Bereichen Rechts- und Linksextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Islamismus, sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug sowie Spionageaktivitäten.
Dem Bericht nach kann das Landesamt für Verfassungsschutz für keinen der oben genannten Bereiche Entwarnung geben. Innenminister Wöller mahnte: »Unsere Demokratie war in jüngster Zeit noch nie so gefährdet wie aktuell.«
Linke und rechte Ränder seien erstarkt und gefährden unsere freiheitliche demokratische Grundordnung sowie unseren gesellschaftlicher Zusammenhalt, ergänzte Wöller.
Vor diesem Hintergrund soll das Landesamt für Verfasssungsschutz personell verstärkt und behördeninterne Abläufe optimimiert werden. Die Maßnahmen sollen den Verfassungsschutz auch künftig zu einem essentiellen Baustein im gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen Extremismus machen.
1. Kultur: Sächsische Welterbekandidaten ausgewählt
Aus der Liste der sächsischen Kulturstätten wurden zwei vielversprechende Kandidaten ausgewählt: Zum einen die Göltzschtalbrücke im Vogtland und die Produktionsstätten des Meißener Porzellans.
Damit zählt Sachsen vier Bewerber. 2023 wird die Kulturministerkonferenz die sogenannte Tentativliste der Welterbekandidaten beschließen. Sie wird dabei von einem Expertengremium beraten. Die Liste wird dann der UNESCO vorgelegt, die später die neuen Welterbestätten 2025 verkündet.
Von den aktuell 51 deutschen Vertretern des UNESCO-Welterbes können zwei in Sachsen besichtigt werden, die Montanregion Erzgebirge als auch der Fürst-Pückler-Park Bad Muskau.
Ziel der UNESCO ist der Erhalt der Welterbestätten als Erbe der Menschheit.
Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
2. Justiz: Normenkontrollrat neu besetzt
Das Sächsische Kabinett hat die Berufung neuer Mitglieder für den Sächsischen Normenkontrollrat beschlossen. Damit endet die Amtszeit der Gründungsmitglieder.
Nach sechs Jahren scheiden am 7. Oktober 2021 Michael Czupalla, Andreas Bösl, André Jacob, Ralf Leimkühler, Hanjo Lucassen und Prof. Dr. Michael Schefczyk aus dem Amt.
Den Vorsitz des Rates wird die ehemalige Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs Birgit Munz innehaben. Die weiteren fünf Mitglieder sind:
- Bernd Günther, Vorsitzender des IG BAU-Bezirksverbandes Nord-West-Sachsen,
- Prof. Dr. Isabelle Jänchen, Professorin für Öffentliche Finanzen und Volkswirtschaftslehre an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum,
- Barbara Ludwig, ehemalige Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst und langjährige Oberbürgermeisterin von Chemnitz,
- Prof. Dr. Jutta Stumpf-Wollersheim, Inhaberin des Lehrstuhls für Internationales Management und Unternehmensstrategie an der TU Bergakademie Freiberg,
- Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.
Die Aufgaben des Kontrollrats sind die Ermittlung des bürokratischen und finanziellen Aufwands neuer Gesetze. Seit 2016 ist die Staatsregierung dazu verpflichtet, diese Informationen zu erheben.
1. Gesundheit: Neue Corona-Schutzverordnung
Das Kabinett hat die Inhalte der neuen Corona-Schutzverordnung beschlossen, die ab 23.09.2021 in Kraft tritt.
Eine Neuerung stellt die Wählbarkeit der 2G-Option dar. Einrichtungen können auf Einschränkungen von Besucherzahlen, Abstandsregelungen und die Maskenpflicht verzichten, falls alle anwesenden Personen geimpft oder genesen sind.
Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme auch ohne 2G-Nachweis gestattet. Mitarbeiter, die noch nicht geimpft oder genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis besitzen und sind zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.
Zu den Einrichtungen, denen diese Option offensteht, gehören unter anderem:
- Innengastronomie
- Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
- Sport im Innenbereich
- Hallenbäder und Saunen
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
- Großveranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 5.000 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern
Zudem wird ein neuer Messwert bei der Betrachtung der Inzidenz eingeführt: Die 7-Tage Inzidenz Hospitalisierungen. Sie beschreibt die Anzahl der mit Covid-19 in ein Krankenhaus eingelieferten Patienten pro 100.000 Einwohner der letzten sieben Tage. Dieser Wert ist zukünftig zusammen mit der Anzahl belegter Krankenhausbetten entscheidend für die geltenden Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung.
Zudem beschloss das Kabinett eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung. Diese sieht weiterhin Präsenzunterricht an den Schulen vor. Wird die Belastungsstufe an den Krankenhäusern überschritten, sollen Schulen in den eingeschränkten Regelbetrieb beziehungsweise Wechselunterricht übergehen.
Die Verordnung tritt am 23. September in Kraft und gilt bis zum 20. Oktober.
Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
2. Fluthilfen: Finanzlielle Unterstützung für Betroffene von Starkregen- und Hochwasserschäden
Im Juli 2021 verursachten starke Regenfälle im Freistaat Sachsen erhebliche Schäden. Das Kabinett hat die »Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021« beschlossen, die die Voraussetzungen für die Bewilligung von Hilfsmaßnahmen und deren Umsetzung regelt.
Die Maßnahmen beruhen auf der »Verwaltungsvereinbarung des Bundes« vom 10. September 2021. Sachsen soll etwa 144 Millionen Euro des Bundes zur Unterstützung des Wiederaufbaus erhalten. Dabei werden Unternehmen und private Haushalte mit bis zu 80% gefördert, Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen können einen Förderanteil von bis zu 100% erhalten.
Bis zum 30. Juli 2023 können entsprechende Anträge an die Sächsische Aufbaubank gestellt werden.
1. Wissenschaft: Angepasste Hochschulentwicklungsplanung 2025 vorgestellt
Sächsische Hochschulstandorte stärken, profilieren und zukunftssicher machen. Dafür hat Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow dem Kabinett die angepasste Hochschulentwicklungsplanung 2025 vorgestellt.
Demnach soll die Zahl der Studierenden von etwa 101.000 gehalten und neben einer Verstetigung des Hochschulpersonals gleichzeitig zusätzliche Stellen geschaffen werden (bis 2023 über aufwachsende Mittel aus dem »Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken« und ab 2024 weitere 800 zusätzliche Stellen).
Der Anteil der dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter soll auf 40 Prozent angehoben werden um eine Verbesserung des Beteuungsverhältnisses zwischen Lehrenden und Studierenden zu erreichen.
Außerdem sollen die Hochschulen in Studienfächern der staatlichen Daseinsvorsorge schwerpunktmäßig unterstützt werden. Das heißt:
- 90 zusätzliche Studienplätze in der Medizin - zukünftig 615 Studienanfängerplätze in der Humanmedizin und 120 in der Zahnmedizin
- Erhöhung der Lehramtsstudienplätze von 2.400 auf 2.700 zur langfristigen Sicherung des Lehrerbedarfs
- Einrichtung des Studiengangs Hebammenkunde mit 60 Studienanfängerplätzen an den Universitäten Dresden und Leipzig
- Aufbau von Bachelorstudiengängen für Psychologie und Masterstudiengängen für Psychotherapie an den Universitäten Chemnitz, Dresden und Leipzig
Die im Jahr 2016 beschlossene Hochschulentwicklungsplanung legt die strategischen Leitlinien der Hochschulpolitik im Freistaat Sachsen fest und gibt den 14 staatlichen Hochschulen dadurch langfristige Planungssicherheit.
Hochschulentwicklungsplanung 2025
2. Gesundheit: Eckpunkte für Corona-Schutzverordnung ab 23. September 2021 vorgestellt
Das Kabinett hat die Eckpunkte für die neue Corona-Schutz-Verordnung diskutiert, die inhaltlich die Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene aufgreift. Sie soll am 21. September beschlossen werden und am 23. September in Kraft treten.
Der auf Bundesebene beschlossene Bettenindikator von 7 Hospitalisierungsfällen pro 100.000 Einwohner als Vorwarnstufe und 12 Hospitalisierungsfällen als Überlastungsstufe sollen zusätzlich zu den bereits geltenden Grenzwerten der Bettenbelegungen im Freistaat Sachsen gelten. Für die Erreichung der jeweiligen Stufe müssen beide Werte ereicht werden.
Des Weiteren soll das 2G-Modell (Geimpfte und Genesene Personen) für Veranstaltungen bis zu 5.000 Personen genutzt werden können. Wenn dieses Modell vom Veranstalter freiwillig angewandt wird, kann während der Veranstaltung auf Mindestabstand und Maskenpflicht verzichtet werden.
1. Gesundheit: Neues Corona-Impfkonzept
Das Kabinett hat das aktualisierte Impfkonzept zur Kenntnis genommen. Dieses sieht vor, dass die Coronaschutzimpfung nach Schließung der zentralen Impfzentren Ende September sukzessive durch Haus- und Betriebsärzte übernommen werden, wie das bei anderen Impfungen ebenfalls üblich ist. Bis Ende des Jahres bleiben aber 30 mobile Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes Sachsen im Einsatz, um weiterhin niederschwellige Impfangebote vor Ort anzubieten. Außerdem werden ab 1. Oktober verstärkt in Sachsens Krankenhäusern Impfungen angeboten.
2. Digitales: KI-Strategie für den Freistaat Sachsen
Ausgehend von einer Stärken-Schwächen-Analyse der sächsischen Wirtschaft in Bezug auf KI hat die Sächsische Staatsregierung in einem ressortübergreifenden Prozess unter Federführung der Sächsischen Staatskanzlei eine KI-Strategie für den Freistaat Sachsen entwickelt. Diese hat das Kabinett zur Kenntnis genommen. Sie wurde am 10. September auf dem sächsischen KI-Kongress »»Künstliche Intelligenz« – auch aus und für Sachsen?!« von Ministerpräsident Michael Kretschmer und dem Chef der Staatskanzlei, Oliver Schenk vorgestellt. Der Kongress wurde im Livestream übertragen. Diesen und alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie auf ki.sachsen.de.
1. Justiz: Sächsisches Transparenzgesetz
Die Kabinettsmitglieder haben den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erarbeiteten Entwurf des Sächsischen Transparenzgesetzes zur Anhörung von Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretern freizugeben.
Mit dem Gesetz erhalten alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Veröffentlichung von Informationen wie zum Beispiel Regierungsbeschlüsse, Gesetzentwürfe, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen über Zuwendungen sowie Beteiligungen des Freistaates.
Die Verwaltung stellt die Informationen selbst auf einer dafür eingerichteten Plattform im Internet zur Verfügung.
2. Umwelt: Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen
Das Kabinett hat die Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) verabschiedet.
Nach der Verordnung können Bieterinnen und Bieter bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zur EEG-Förderung ab dem 1. November 2021 auch Gebote für sächsische Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgeben, die mit einer Leistung größer als 750 Kilowatt und bis zu 20 Megawatt auf Acker- oder Grünland in sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden
Sachsen ermöglicht Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen in benachteiligten Gebieten
1. Gesundheit: Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutzverordnung
Das Kabinett eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, die am 26. August 2021 in Kraft tritt. Sie ist bis zum 22. September 2021 gültig.
Die Öffnung von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltungen ist unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan inzidenzunabhängig möglich.
Es wird auch weiterhin dringend empfohlen den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll getragen werden, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der empfohlene Mindestabstand eingehalten wird.
Bei einer Inzidenz unter 10 entfällt wie bisher die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes außer im ÖPNV und bei körpernahen Dienstleistungen sowie in Ladengeschäften und Märkten, wenn der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
2. Bildung: Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung verabschiedet
Das Sächsische Kabinett hat eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung für den Schuljahresstart verabschiedet.
Eine landesweite Schulschließung ist nicht vorgesehen. Auch die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.
Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen müssen sich einmal die Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darüber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt. Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, außer in der Grund- und Förderschule.
Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung zum Schujahresstart
3. Umwelt: Sachsen fördert Angebot von Bioprodukten in Schulen und Kitas
Die Kabinettsmitglieder beschlossen, das Angebot von Bio-Obst und Biomilch in sächsischen Kitas und Schulen zu unterstützen.
Dafür stockt der Freistaat die Unterstützung für weitere Kindereinrichtungen auf, um auch auf den Rückgang der EU-Mittel zu reagieren und die Reichweite des Programms beizubehalten. Sachsen plant hierfür derzeit 750.000 Euro pro Jahr ein.
Mit der Förderung stärkt die Staatsregierung den Absatz von Bio-Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung.
Sachsen unterstützt Angebot von Bio-Obst und Biomilch in Kitas und Schulen
1. Verkehr: Zweiter Rettungsschirm für ÖPNV aufgelegt
Das sächsische Kabinett hat sich darauf verständigt, auch 2021 einen ÖPNV-Rettungsschirm aufzuspannen und Einnahmeausfälle im Zuge von COVID-19 auszugleichen.
Die Grundlage des Verfahrens zum ÖPNV-Rettungsschirm ist die Richtlinie »Corona-Billigkeitsleistungen 2021«.
Auf einen Antrag hin sollen Abschlagszahlungen in Höhe von 60 bis 80 Prozent der prognostizierten Erlösausfälle möglich sein. Auszahlungen des Abschlages sind für September vorgesehen.
Der Bund stellt für die Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirmes bundesweit zusätzlich eine Milliarde Euro bereit. Der bisher im Freistaat Sachsen gemeldete und geschätzte Gesamtbedarf für den ÖPNV-Rettungsschirm 2020 und 2021 beläuft sich auf 174,5 Millionen Euro.
Freistaat Sachsen spannt zweiten Rettungsschirm für ÖPNV auf
2. Wirtschaft: Neukonzeption des Förderprogramms »Gründen und Wachsen« beschlossen
Die Kabinettsmitglieder haben die Neukonzeption des Förderprogramms »Gründen und Wachsen« beschlossen.
Damit einher geht der Start der Marke »Sachsenkredit« ab August 2021. Antragsteller können sich mit ihrer Hausbank in Verbindung setzen und Anträge stellen. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Einführung von Tilgungszuschüssen, die Wiederbelebung des Hausbankenprinzips bei der SAB und die Digitalisierung aller Verfahrungsschritte.
»Sachsenkredite« fördern Gründungs- und Wachstumsgeschehen im sächsischen Mittelstand
3. Gesundheit: Maßnahmenkatalog für Tierseuchenbekämpfung verabschiedet
Die Staatsregierung beschloss, die Krisenstrukturen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) neu aufzustellen.
Künftig werden die Staatssekretärsebene des Landwirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums in den ASP-Krisenstab einbezogen.
Aktuell gibt es in Sachsen 313 bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen. Der erste Fall ist am 31.10.2020 bestätigt worden.
Mehr Mittel, mehr Personal, stärkere Krisenstrukturen für Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
4. Umwelt: Förderrichtlinie zur Tierzucht erweitert
Die Kabinettsmitglieder haben eine Erweiterung der Förderrichtlinie zur Tierzucht (RL TZ/2015) verabschiedet.
Hintergrund ist das Ziel, junge Menschen an die Kleintierzucht heranzuführen sowie Nachwuchszüchterinnen und -züchter zu gewinnen. In diesem Jahr stehen dafür 90.000 Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind der Landesverband Sächsischer Rassekaninchenzüchter e. V. und der Sächsische Rassegeflügelzüchterverband e. V.
1. Coronavirus in Sachsen: Änderung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung beschlossen
Gesundheitsministerin Köpping informierte in der Kabinettspressekonferenz über den Impfstatus in Sachsen. Bislang sind im Freistaat 40 Prozent der Menschen vollständig geimpft.
Ab dem 14. Juli 2021 werden Impfungen in sächischen Impfzentren ohne Termin angeboten. Dadurch soll es Bürgerinnen und Bürgern noch leichter gemacht werden, eine Impfung gegen das Coronavirus zu erhalten.
Darüber hinaus beschlossen die Kabinettsmitglieder eine Änderung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Diese wird am 16. Juli in Kraft treten und bis zum 28. Juli 2021 gelten.
Demnach gelten auch beue Regelungen für Großveranstaltungen. Ab 16. Juli 2021 sind Großveranstaltungen mit maximal 5.000 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern zulässig, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 50 liegt und die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:
- eine Kontakterfassung ist zu gewährleisten - vorzugsweise mittels personalisierter Tickets,
- Besucherinnen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test (Ausnahme: Vollständig Geimpfte und Genesene), ein genehmigtes Hygienekonzept muss vorliegen,
- abseits des eigenen Platzes müssen die Besucherinnen und Besucher einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen,
- die Zahl der Besucher darf maximal 50 Prozent der zulässigen Kapazität des Veranstaltungsortes betragen,
- im Hygienekonzept sind Begrenzungen zum Ausschank und Konsum alkoholhaltiger Getränke ebenso vorzusehen wie ein Zutrittsverbot für erkennbar alkoholisierte Personen.
2. Umwelt: Erstellung von Lärmkarten
Das sächsische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben, mit dem die kommunale Zuständigkeit für die Erstellung von Lärmkarten in Teilen auf das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) übertragen wird.
Zukünftig erstellt das LfULG für Gemeinden Lärmkarten, ohne dass diese sich daran finanziell beteiligen müssen.
Die betreffenden Gemeinden werden an der Erstellung der Lärmkarten beteiligt und übermitteln dem Landesamt die für die Lärmkartierung erforderlichen Daten – soweit diese bei ihnen vorhanden sind.
3. Bereitstellung von EU-Mitteln für die Bewältigung der Coronavirus-Krise
Das Kabinett hat den Weg frei gemacht, um EU-Mittel aus dem Förderprogramm REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) zu erhalten.
Dabei handelt es sich um eine EU-Aufbauhilfe, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Zuge des Coronavirus weitergeführt und ausgebaut werden.
Mit dem vom Kabinett verabschiedeten vierten Änderungsantrag sollen EU-Mittel in Höhe von 16 Mio. EUR zusätzlich zu den bisherigen 147 Mio. EUR abgerufen werden können.
4. Digitale Verwaltung: Einführung eines elektronischen Personalmanagements
Die Kabinettsmitglieder stimmten der Einführung eines elektronischen Personalmanagements zu. Die Sächsische Staatskanzlei wird beauftragt, das Projekt zu starten.
Mit dem Projekt ePM.SAX soll ein standardisiertes elektronisches Personalmanagement einschließlich einer elektronischer Personalakte geschaffen werden. Der zentrale Betrieb der Infrastruktur und der Software ist beim Staatsbetrieb SID vorgesehen.
1. Medien: Privatrundfunkgesetz zur Anhörung freigegeben
Die Kabinettsmitglieder haben den Referentenentwurf für die Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes zur Anhörung freigegeben.
Damit setzt die Staatsregieurng wichtige Forderungen der Medienschaffenden in Sachsen um. So wird der bisher vorgesehene feste Abschalttermin für UKW gestrichen.
Die Novellierung stellt zudem Rundfunkangebote mit geringer Reichweite von der Zulassungspflicht frei. Hinsichtlich des Aufwandes vor dem Start eines neuen Rundfunkprogrammes werden damit zulassungsfreie Rundfunkprogramme genauso behandelt wie die zulassungs- und anmeldefreien Telemedien.
Sächsisches Privatrundfunkgesetz zur Anhörung freigegeben
2. Europa: neues Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit
Das Kabinett beschloss, 150.000 Euro für die sächsischen Bewerber für das geplante »Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit« bereitzustellen. Mit bis zu jeweils 50.000 Euro können teilnehmende Städte bei ihrer Bewerbung unterstützt werden.
Hintergrund ist die Arbeit der überparteilichen Kommission »30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit«. Diese hatte ein »Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit« vorgeschlagen. Die Auswahlentscheidung ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen.
Die Novellierung stellt zudem Rundfunkangebote mit geringer Reichweite von der Zulassungspflicht frei. Hinsichtlich des Aufwandes vor dem Start eines neuen Rundfunkprogrammes werden damit zulassungsfreie Rundfunkprogramme genauso behandelt wie die zulassungs- und anmeldefreien Telemedien.
Coronavirus in Sachsen: Staatsministerin Köpping informiert über Coronalage in Sachsen
In der Kabinettspressekonferenz informierten Gesundheitsministerin Petra Köpping, der Vorstandsvorsitzende des DRK Landesverbandes Sachsen e.V., Rüdiger Unger, sowie der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, über die aktuelle Corona- und Impfsituation in Sachsen.
Aktuell gibt es noch zahlreiche freie Impftermine in den sächsischen Impfzentren. Zudem sind Impfdosen in ausreichender Anzahl vorhanden. Daher appelierte Gesundheitsministerin Köpping noch einmal an die Bürgerinnen und Bürger, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Ebenfalls betonte Köpping die Wichtigkeit zur Einhaltung des 2. Impftermins. Bei mRNA-Impfstoffen tritt der Impfschutz zwar bereits 14 Tage nach der ersten Impfung ein, die Schutzwirkung von bis zu 95 Prozent wird allerdings erst ab dem siebten beziehungsweise 14. Tag nach der zweiten Impfung erreicht.
1. Kultur: Vereinbarung zur Finanzierung der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025
Das Kabinett hat der Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 und der Ernennung des Beauftragten der Staatsregierung für die Kulturhauptstadt zugestimmt.
Die Vereinbarung regelt die Finanzierung durch die Stadt Chemnitz, des Freistaats und des Bundes.
Der Freistaat stellt dabei bis zu 20 Mio. Euro, der Bund bis zu 25 Mio. Euro und die Stadt Chemnitz mindestens 21,28 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Kabinettsmitglieder haben zudem der Berufung von Staatssekretär Thomas Popp zum Beauftragten der Staatsregierung für die Kulturhauptstadt zugestimmt. Der Beauftragte ist bei der Sächsischen Staatskanzlei verankert. Zu seinen Aufgaben gehört, dass er zentral alle Angelegenheiten der Kulturhauptstadt Europas 2025 innerhalb der Staatsregierung koordiniert und alle Ressorts in die Arbeit einbezieht.
2. Gemeinwesen und Demokratie: Förderrichtlinie »Orte des Gemeinwesens«
In Kabinettssitzung wurde die neue gemeinsame Förderrichtlinie »Orte des Gemeinwesens« des Sozial- und des Demokratieministeriums beschlossen.
Für die Förderung stehen im aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 2021/22 insgesamt 7,4 Mio. Euro zur Verfügung, davon 5,2 Mio. Euro für Soziale Orte.
Die sächsische Staatsregierung reagiert damit auf verschiedene Entwicklungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Sie fördert zukünftig nicht nur soziale Orte, sondern auch Orte der Demokratie.
Soziale Orte sollen insbesondere in Kommunen oder Stadtteilen mit sozialen Belastungen oder infrastrukturellen Defiziten entstehen, in denen konkrete Orte der Begegnung fehlen. Hierbei kann an bereits vorhandene Initiativen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angeknüpft werden.
Orte der Demokratie entwickeln ein Dach, unter dem Bürgerinnen und Bürger aller Schichten und Gruppen vor Ort zusammenkommen und demokratische Entscheidungen erfolgreicher gestalten. Die Förderrichtlinie unterstützt diese Orte durch Ausstattung und Gestaltung, durch Beratung und Vermittlung von Methoden und fördern so Begegnung und Gemeinsinn.
3. Coronavirus in Sachsen: Kabinett verabschiedet neue Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat die neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet. Diese tritt mit dem 1. Juli 2021 in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021.
Zwei neue Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und die 7-Tage-Inzidenz über 100 werden eingeführt. Die letzteren Regelungen entsprechen dabei weitgehend der bisherigen »Bundesnotbremse« nach Infektionsschutzgesetz.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10, entfallen ab dem übernächsten Tag weitere Beschränkungen mit einigen Ausnahmen.
1. Corona-Pandemie: Weitere Impfstrategie des Freistaates beschlossen
Das Kabinett beschloss, die 13 bestehenden Impfzentren sowie die dazugehörigen 30 mobilen Impfteams bis Ende September 2021 weiter zu betreiben.
Damit hält der Freistaat die aktuell bestehende Impfkapazität in den staatlichen Strukturen von rund 120 000 Impfungen pro Woche bis Ende August aufrecht. Im September folgen dann noch die Zweitimpfungen, um die Impfserien am gleichen Ort abzuschließen.
Laut Prognose könnten in Sachsen in Abhängigkeit entsprechender Impfstofflieferungen bis Ende September 6,15 Millionen Impfdosen verabreicht werden. Mit dieser Menge Impfdosen könnten 83 Prozent der sächsischen impffähigen Bevölkerung vollständig geimpft werden.
2. Finanzen: Glücksspielstaatsvertrag 2021
Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz werden erforderliche Anpassungen an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgenommen, beispielsweise:
- Regelung zu aufsichtsrechtlichen Befugnissen gegenüber Gaststätten mit einem Angebot von Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Verbot des Aufstellens von Geldautomaten in Wettvermittlungsstellen und Spielhallen sowie die Möglichkeit von Testspielen im gewerblichen Bereich
1. Corona-Pandemie: Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, die ab 14. Juni für etwa zwei Wochen bis zum 30. Juni 2021 gelten wird. Diese beinhaltet weitere Lockerungen und Erleichterungen aufgrund von weiter sinkenden Inzidenzen.
Für die mit den Schwellenwerten der 7-Tage-Inzidenzwerte von 100, 50 und 35 verbundenen Regelungen gelten von nun an Fristen von fünf Tagen. Wenn also der jeweilige Schwellenwert an fünf Tagen unter- oder überschritten wird, müssen weitere zwei Tage später die Regelungen entsprechend angepasst werden. Bisher galt hier teilweise die Regelung einer Unterschreitung von mindestens 14 Tagen.
Zusätzlich zum Grenzwert von 1.300 belegten Betten auf Normalstation in sächsischen Krankenhäusern wurde der Wert von 420 belegten Betten auf Intensivstationen hinzugefügt. Bei Überschreiten eines dieser Werte werden alle Lockerungsschritte, die für eine 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorgesehen sind, aufgehoben.
Weitere Anpassungen gab es in den Bereichen Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht. So können sich beispielsweise insgesamt 10 Personen bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 miteinander treffen. In stationären Alten- und Pflegeeinrichtung reicht für alle genesenen oder vollständig geimpften Beschäftigten, Bewohner und Besucher fortan eine sogenannte OP-Maske. Bislang war hier eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen.
Außerdem wurden weitere inzidenzbasierte Öffnungen beschlossen. Diese betreffen unter anderem touristische Übernachtungsangebote, Messen, Tagungen und Kongresse, die ab keiner 7-Tage Inzidenz von unter 100 mit entsprechenden Hygienekonzepten stattfinden können.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 können beispielsweise Schwimmhallen, Wellnesszentren, Indoorspielplätze mit Hygienekonzepten öffnen. Für Kinder entfällt die Testpflicht in Freibädern.
In den Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt, entfällt die Kontakterfassung in der Außengastronomie und die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung wird aufgehoben. Außerdem können Saunen, Dampfbäder, Diskotheken und Musikclubs öffnen.
Die Testpflichten entfallen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 in weiten Bereichen, außer bei:
- Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Messen im Innenbereich
- Großveranstaltungen
- Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen
- Prostitutionsangebote
2. Bildung: Sachsen hebt Maskenpflicht an Schulen auf
Die Sächsische Staatsregierung hat die neue Schul- und Kitaeinschränkungsverordnung verabschiedet. Regelungen für Schule und Kita werden nicht mehr durch die Corona-Schutz-Verordnung geregelt.
Die Verordnung sieht vor, dass ein Regelbetrieb an den sächsischen Schulen und Kitas bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 grundsätzlich möglich ist. So werden ab 14. Juni alle Schulen und Kitas in Sachsen ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen können. Außerdem fällt die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude weg, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Die zweimalige Testpflicht pro Woche hingegen bleibt inzidenzunabhängig bestehen.
Schul- und Klassenfahrten werden ab 14. Juni in Deutschland wieder möglich sein.
Pressemitteilung »Sachsen hebt Maskenpflicht an Schulen auf«
3. Kultur: Nora Schmid wird ab der Spielzeit 2024/2025 Intendantin der Sächsischen Staatsoper
Die Sächsische Staatsregierung hat im Kabinett zugestimmt, dass Nora Schmid ab der Spielzeit 2024/25 Intendantin der Semperoper Dresden wird. Der Vertrag mit ihr läuft bis 2030. Sie tritt die Nachfolge von Peter Theiler an, dessen Vertrag zur Spielzeit 2023/24 endet.
Nora Schmid gehörte bereit ab Juli 2012 zu geschäftsführenden Interims-Intendanz der Semperoper, bevor sie mit der Saison 2015/16 Geschäftsführende Intendantin der Oper Graz, des zweitgrößten Opernhauses Österreichs, wurde.
1. Umwelt: Energie- und Klimaprogramm beschlossen
Die Kabinettsmitglieder haben das Energie- und Klimaprogramm (EKP) des Freistaats beschlossen. Es legt die Grundlagen und die strategische Ausrichtung der Energie- und Klimapolitik für Sachsen bis zum Jahr 2030 fest.
Das EKP besteht aus zwei Teilen. Teil eins beschreibt die Grundlagen und die strategische Ausrichtung der sächsischen Energie- und Klimapolitik, den regionalen Klimawandel, die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Sachsen, die europäischen und nationalen klimapolitischen Rahmenbedingungen sowie die politischen Leitlinien und energie- und klimapolitischen Strategien für Sachsen bis 2030.
Teil zwei enthält Ziele und Handlungsschwerpunkte in den Handlungsfeldern klimabewusste Landesverwaltung, kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieversorgung, Industrie und Gewerbe, Mobilität, Gebäude, Umwelt und Landnutzungen, Gesundheit und Katastrophenschutz, Forschung und Wissensvermittlung.
Die Sächsische Staatskanzlei und die Sächsischen Ministerien setzen das EKP um und erstellen dafür in eigener Zuständigkeit Maßnahmen. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft erarbeitet daraus einen gemeinsamen Maßnahmenplan.
Sächsisches Kabinett beschließt Energie- und Klimaprogramm
2. Regionalentwicklung: Änderung der Sächsischen Bauordnung
Das Kabinett hat den Entwurf für die Änderung der Sächsischen Bauordnung zur Anhörung freigegeben.
In der Anhörung haben Verbände und Institutionen die Möglichkeit, zu den vorgesehenen Regelungen Stellung zu nehmen und eigene Vorschläge einzubringen. Im Anschluss daran wird das das Kabinett erneut entscheiden, bevor der Gesetzentwurf an den Landtag zur Beschlussfassung übermittelt wird.
Mit den geplanten Änderungen setzt die Staatsregieurung die Beschlüsse der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht um und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Rechtseinheit im Bauordnungsrecht.
Dies betrifft neben anderen Bereichen insbesondere die Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur und die Unterstützung der Energiewende durch die Verfahrensfreistellung von Ladestationen für die Elektromobilität.
Sicher und zukunftsfähig Bauen!
3. Kultur: Einrichtung eines Sonderfonds für Kulturveranstalter
Die Freistaat Sachsen wird mit dem Bund eine Vereinbarung zur Einrichtung eines Sonderfonds für Kulturveranstalter abschließen.
Als Bewilligungsstelle wird im Freistaat Sachsen die Sächsische Aufbaubank (SAB) eingerichtet. Der Bund stellt mit dem Sonderfonds insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Veranstalter bereit. Die Förderung erfolgt nach dem so genannten »Windhund-Prinzip«. Dabei wird die Bedarfsanmeldung einzig nach der zeitlichen Reihenfolge erfolgen.
Anträge können voraussichtlich ab dem 15. Juni 2021 für Veranstaltungen, die ab dem 1. Juli 2021 stattfinden, auf der zentralen Antragsplattform des Bundes gestellt werden.
Sonderfonds für Kulturveranstalter wird in Sachsen auf den Weg gebracht
1. Coronavirus in Sachsen: Kabinett verabschiedet neue Corona-Schutzverordnung
Die Kabinettsmitglieder haben die neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet. Sie tritt am 31. Mai 2021 in Kraft und gilt bis zum 13. Juni 2021.
Die Verordnung sieht weitreichende Lockerungsmaßnahmen vor:
- Unter einer 100er-Inzidenz sind private Zusammenkünfte von zwei Hausständen mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen im Feien erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Bei einer Inzidenz unter 50 könnten zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen.
- Alle Geschäfte dürfen ab einer dauerhaften Inzidenz unter 100 öffnen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen.
- Liegt die Inzidenz unter 100, kann es Öffnungen im Außenbereich geben. Sitzt mehr als ein Hausstand an einem Tisch, besteht für alle eine Testpflicht.
Bei unter 50er inzidenz wieder normaler Schul- und Kitabetrieb möglich
Die neue Corona-Schutz-Verordnung sieht vor, dass unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 der Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungenwieder möglich ist. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag.
Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenz möglich
Öffnungsperspektive für Hotels und touristische Reisen ab dem 14. Juni
Die Kabinettsmitglieder berieten perspektivisch die Corona-Schutzmaßnahmen ab 14. Juni. Demnach könnten Übernachtungen in Hotels und Pensionen sowie touristische Busreisen ab dem 14. Juni bei einer Inzidenz von unter 100 wieder möglich werden.
Förderrichtlinie für Berufspendelnde wird zum 4. Juni 2021 beendet
Das Sächsische Kabinett hat sich darauf verständigt, die Förderung nach der Förderrichtlinie Berufspendelnde zum 4. Juni 2021 zu beenden. Anträge können rückwirkend noch bis 15. Juli 2021 gestellt werden.
Sowohl Sachsen als auch die Tschechische Republik und die Republik Polen waren in den vergangenen Monaten stark von COVID-19 betroffen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hatte daher im November 2020 die erstmals im Frühjahr 2020 gewährte Übernachtungsförderung für Berufspendelnde aus Tschechien und Polen wieder aufgelegt.
Pro Übernachtung beträgt der Zuschuss je Berufspendelnden pauschal 40 Euro, für mitreisende enge Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, 20 Euro pro Übernachtung. Testkosten werden pauschal mit 10 Euro je Testung gefördert.
Verbesserte pandemische Lage ermöglicht Auslaufen der Pendelndenförderung
2. Gleichstellung: Sechster Frauenförderungsbericht vorgestellt
Gleichstellungsministerin Katja Meier hat dem Kabinett den sechsten Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen vorgestellt.
Dem Bericht nach liegt der allgemeine Frauenanteil im öffentlichen Dienst bei 65,2 Prozent und damit auf dem Niveau der letzten 20 Jahre. Zudem sind Frauen mit einem Anteil von bis zu 46 Prozent in den obersten Leitungsfunktionen vertreten. Ebenso verstetigt hat sich der Frauenanteil bei den Beamtinnen und Beamten, der seit dem Jahr 2012 bei ca. 43 Prozent liegt.
3. Gesundheit: Landarztquote wird in den Landtag eingebracht
Das Kabinett hat entschieden, das Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen in den Landtag einzubringen.
Ziel des Gesetzes ist die Einführung einer sogenannten Landarztquote. Mit dieser soll im Freistaat Sachsen ein Sonderkontingent von jährlich bis zu 50 Studienplätzen für Humanmedizin bereitgestellt werden. Die Vergabe der Plätze ist an die Verpflichtung geknüpft, nach Abschluss der fachärztlichen Ausbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im ländlichen Raum tätig zu sein.
Umwelt: Verordnung für Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen zur Anhörung freigegeben
Die Kabinettsmitglieder haben den Entwurf der Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) zur Anhörung freigegeben.
Der Entwurf sieht vor, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geöffnet werden. Die Förderung soll Anlagen mit einer Leistung größer als 750 Kilowatt bis 20 Megawatt umfassen. Von der Flächenkulisse ausgenommen werden sollen Gebiete in Natura-2000-Gebieten und Nationalen Naturmonumenten.
Im Rahmen der Anhörung beteiligt werden die kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände aus den Bereichen Energie, Landwirtschaft und Naturschutz. Ziel ist es, dass sächsische Projekte an der dritten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur am 1. November 2021 für Solaranlagen des ersten Segments teilnehmen können.
Sachsen will Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen in benachteiligten Gebieten ermöglichen
1. Inneres: Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung vorgestellt
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat dem Kabinett den ersten Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung (KostEx) vorgestellt.
Für den ersten Bericht wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 betrachtet. Einbezogen wurden dabei alle rund 17.700 Bediensteten, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, sonstige Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Gegenstand der Betrachtungen waren Verhaltensweisen, die den Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht begründen.
Im Betrachtungszeitraum wurden 39 Sachverhalte mit extremistischen Bezügen geprüft, die sich auf 40 Personen beziehen. Dies entspricht insgesamt 0,23 Prozent aller Bediensteten. Die Sachverhalte wurden fast ausschließlich in der sächsischen Polizei erfasst.
Ab dem kommenden Bericht sollen auch Bezüge zur Reichsbürgerszene in die Betrachtung einbezogen werden.
2. Coronavirus in Sachsen: Neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet
Die Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen.
Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (bundesweite »Notbremse«) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.
Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen: Vollständig Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status beziehungsweise 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus.
1. Coronavirus in Sachsen: Kabinett passt Impfstruktur zum 1. Juli 2021 an
Die Kabinettsmitglieder haben beschlossen, die Impfstruktur des Freistaates Sachsen zum 1. Juli 2021 anzupassen.
Ziel der Anpassung ist die Deckung des notwendigen Bedarfs durch den Freistaat als Ergänzung zum Impfangebot der niedergelassenen Ärzte.
In Betrieb bleiben die Impfzentren in den drei Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig. Zudem werden die derzeit 30 mobilen Teams weiterhin sachsenweit eingesetzt. Damit ist eine Kapazität von rund 8800 Impfungen pro Tag über zentrale Strukturen des Freistaates sichergestellt.
In Sachsen sind von rund 4,1 Millionen Menschen und bei einer Impffähigkeit ab 16 Jahre rund 3,5 Millionen Menschen impffähig. Nach den aktuellen Prognosen des Bundes soll Sachsen von April bis Juni für Impfzentren und mobile Teams insgesamt 1,5 Millionen Impfdosen erhalten.
Sachsen beschließt künftige Impfstrategie
2. Strukturentwicklung: 148 Millionen Euro für Sozialwohnungen
Das Kabinett hat die geänderte »Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum« (FRL gMW) und die neue »Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum« (FRL pMW) beschlossen.
Mit den beiden Förderrichtlinien wird die bisherige Mietwohnungsförderung in den Großstädten Leipzig und Dresden verbessert und erweitert sowie eine neue Fördermöglichkeit für modernisierungsbedürftige Mietwohnungen außerhalb der beiden Großstädte geschaffen.
Mit der Förderung können zum Beispiel Aufzüge eingebaut und Barrieren abgebaut werden.
Für die soziale Wohnraumförderung stellt der Bund dem Freistaat jährlich rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel stockt der Freistaat Sachsen mit Landesmitteln auf, so dass im Ergebnis in den Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 74 Millionen Euro für die Förderung nach den beiden Richtlinien bereitstehen.
Freistaat baut die soziale Wohnraumförderung aus
3. Strukturentwicklung: Wichtige Weichenstellung für den Strukturwandel beschlossen
Die Kabinettsmitglieder haben die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen - RL InvKG« beschlossen. Die Richtlinie regelt künftig das Verfahren, nach dem Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt werden sollen.
Antragsberechtigt für die Förderung sind neben den Kommunen und deren Unternehmen, außerdem auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen sollen, die aus den Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen unterstützt werden.
Derzeit liegen der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung 126 Projekte aus dem Lausitzer und 27 Projekte aus dem Mitteldeutschen Revier mit einem Fördervolumen von insgesamt ca. 630 Millionen Euro vor, die für eine weitere Behandlung im Auswahlverfahren vorbereitet werden. Eine erste Auswahl der zu fördernden Projekte soll Ende Juni 2021 in den Regionalen Begleitausschüssen erfolgen.
Neue Möglichkeiten im Strukturwandelprozess
4. Kabinett stimmt Wahl von Dr. Markus Pieper zum neuen Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft zu
Das Sächsische Kabinett hat der Wahl von Dr. Markus Pieper zum neuern Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft zugestimmt.
Die Vorsitzende des Stiftungsrates Barbara Klepsch hatte den Arbeitsvertrag für eine Amtszeit von sieben Jahren, die am 1. September 2021 beginnen wird, unterzeichnet. Der Stiftungsrat der Stiftung hatte Ende März mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen Dr. Markus Pieper zum Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten gewählt.
Staatsregierung schafft Voraussetzungen für Start des Härtefallprogramms
Die Kabinettsmitglieder haben der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu den Härtefallhilfen zugestimmt.
Die Härtefallhilfen zielen auf Unternehmen, die aufgrund besonderer Fallkonstellationen aus den Programmen der Überbrückungshilfe und der November- oder Dezemberhilfe ausgeschlossen sind. Leistungsvoraussetzungen sind unter anderen, dass eine pandemiebedingte Existenzbedrohung des Antragstellers vorliegt und dieser aus den Bundesprogrammen keine Unterstützung erhalten kann.
Die Härtefallhilfe soll als Zuschuss zu bestimmten betrieblichen Fixkosten in Anlehnung an die Überbrückungshilfen gezahlt werden. Insgesamt können das bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen sein.
Sächsische Corona-Schutzverordnung bis 9. Mai verlängert
Das Kabinett hat beschlossen, die derzeitige Corona-Schutzverordnung ohne weitere Anpassungen bis zum 9. Mai zu verlängern. Damit bleiben Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen, Gastronomie und Hotels geschlossen sowie Schulen und Kitas mit Einschränkungen geöffnet.
Erst nach einer möglichen Neuregelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes sollen auch in Sachsen Anpassungen in der sächischen Corona-Schutzverordnung vorgenommen werden.
Kabinett beschließt Werbepartnerschaften für Spitzensport und Vereinssport
Das Kabinett hat beschlossen, für den sächsischen Sport zusätzlich 2,5 Millionen Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds bereitzustellen.
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen im Sportbereich stellt Sportvereine und Organisatoren von Sportveranstaltungen vor enorme Herausforderungen. Einnahmen können nur eingeschränkt erwirtschaftet werden, Spielbetriebe mussten und müssen zum Teil eingestellt werden.
Ziel der geplanten Werbekooperationen ist es, die Vereine und Veranstalter als Botschafter für Sachsen zu nutzen und zu unterstützen. Gleichzeitig soll die sportliche Arbeit im Rahmen von »So geht sächsisch.« beworben werden.
Wie bei allen Mitteln aus dem Corona-Bewältigungsfonds muss der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages dem Kabinettsbeschluss erst noch zustimmen.
2,5 Millionen Euro für den Sport – So geht sächsisch
Hochschulentwicklungsplanung 2025 zur Anhörung freigegeben
Das Kabinett hat den Entwurf der Hochschulentwicklungsplanung 2025 zur Anhörung in den Hochschulgremien, bei Studierendenvertretungen sowie Kammern und Interessensverbänden freigegeben und stellt ihn damit zur Diskussion.
Die Hochschulentwicklungsplanung legt die strategischen Leitlinien der Hochschulpolitik im Freistaat Sachsen fest und gibt den 14 staatlichen Hochschulen dadurch langfristige Planungssicherheit.
Ziel der neuen Planung ist beispielsweise die Zahl der Studierenden auf dem Niveau von rund 101.000 zu halten und zusätzliche Stellen an den Hochschulen bis 2023 zu schaffen.
Wichtige Weichenstellungen bei sächsischer Hochschulentwicklungsplanung 2025
Corona-Hilfen für Tourismus und Kultur beschlossen
Die Kabinettsmitglieder haben drei Förderrichtlinien mit einem Volumen von rund 9 Millionen Euro für Tourismus und Kultur in Sachsen verabschiedet.
Die Finanzhilfen werden vorbehaltlich der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages aus dem Sondervermögen »Corona-Bewältigungsfonds Sachsen« zur Verfügung gestellt.
Ziel der Förderrichtlinien sind unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind.
Sachsen legt für insgesamt rund 9 Millionen Euro neue Corona-Hilfen für Tourismus und Kultur auf
Lessingpreis – Drei Förderpreise ab 2021
Das Sächsische Kabinett hat die Neufassung des Statuts des Lessing-Preises verabschiedet.
Ab diesem Jahr können bis zu drei – statt wie bisher zwei – Förderpreise des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen vergeben werden.
Den Lessingpreis des Freistaates Sachsen verleiht das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in Andenken an Gotthold Ephraim Lessing alle zwei Jahre im Rahmen der Kamenzer Lessingtage. Die Förderpreise sind mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.
Neue Sächsische Corona-Schutzverordnung verabschiedet
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März hat das Kabinett die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021.
Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand.
Private Zusammenkünfte bleiben auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Zudem wurde die Bedeutung von Schnell- und Selbsttests gestärkt. Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ansonsten bleiben die Arbeitgeber weiterhin verpflichtend, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten.
Darüber hinaus erhalten Landkreise und Kreisfreie Städte die Möglichkeit ab 6. April zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist.
Damit verbindet sich zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen die Auflage, dass Kunden und Besucher zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen. Die entsprechenden Angebote sind zugleich nicht mehr Bestandteil der Rückfallregelung.
Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung vorgestellt
Das Kabinett hat nach den Bund-Länder-Gesprächen am 22. März über die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverdnung für Sachsen beraten.
Demnach soll die neue Corona-Schutzverordnung vom 1. bis 18. April gelten. Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Ostersamstag) sollen zusätzlich einmalig als »Ruhetage« definiert werden. Zudem gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum.
Neben Click & Meet sollen auch Kosmetik- und Tattoostudios unabhängig von der Inzidenz, jedoch mit Testpflicht, öffnen dürfen. Schulen und Kitas sollen nach Möglichkeit geöffnet bleiben, bereits getroffene Regelungen bleiben diesbezüglich unverändert. Für Restaurants und Beherbergungsstätten sind keine Lockerungen vorgesehen.
Das Kabinett plant, die neue Corona-Schutzverordnung am 29. März zu verabschieden.
Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk
Das Kabinett hat in der Kabinettssitzung dem Vierten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch die drei Zuwendungsgeber wird das Abkommen rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und gilt bis Ende 2025.
Im Vierten Finanzierungabkommen werden pro Jahr 11,96 Millionen Euro vom Bund, 7,97 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen und 3,99 Millionen Euro von Brandenburg getragen. Die Gesamtförderung der drei Finanzierungsgeber an die Stiftung erhöht sich damit von derzeit 18,60 Millionen Euro auf jährlich 23,92 Millionen Euro.
Sachsen sichert Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk
Änderung der Quarantäne-Verordnung beschlossen
Das Kabinett hat beschlossen, die Quarantäne-Verordnung des Freistaates Sachsen anzupassen und orientiert sich damit an der Regelung in Bayern und der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes.
Künftig können alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.
Ebenfalls können jetzt Lehrkräfte an Schulen und pädagogische Fachkräfte in Kitas sowie ab 20. März Schüler und Kita-Kinder einschließlich Begleitperson ohne Quarantäne einreisen. Kita-Kinder sind von der täglichen Testpflicht ausgenommen.
Corona Selbsttests für Schüler und Lehrer
Ab dem 17. März 2021 werden an allen weiterführenden Schulen Selbsttests zur Verfügung stehen. Eine wöchentliche Testung der Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 wird damit verpflichtend.
Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Kinder oder Jugendlichen müssen die Lernzeit dann zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt.
Alle Fragen und Antworten zu den Corona-Selbsttests finden Sie unter folgendem Link:
Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen 2020 vorgestellt
In der Kabinettspressekonferenz stellten Innenminister Roland Wöller und Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen, die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik Sachsen 2020 vor.
Regional betrachtet wurden die meisten Straftaten in den Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz begangen. Allerdings liegt die Kriminalitätsbelastung im dritten Jahr in Folge auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 1990er Jahre.
Weitere Informationen zur Kriminalstatistik 2020:
Neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet
Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März bis zum Ablauf des 31. März 2021.
Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundene Auflage, die Unterkunft nur mit triftigem Grund verlassen zu dürfen, werden grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt auch für das Alkoholverbot. Die nächtliche Ausgangssperre fällt ersatzlos weg.
Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März
Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung vorgestellt
Das Kabinett beriet über den tags zuvor getroffenen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz und stellte in der Kabinettspressekonferenz die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung vor. Diese soll ab dem 8. März gelten und wieder mehr Kontakte in Sachsen erlauben.
Bund und Länder einigten sich am 3. März auf ein Verfahren zur Lockerung von Beschränkungen. Das Verfahren soll in Abhängigkeit von verschiedenen Inzidenzwerten in insgesamt fünf Schritten erfolgen.
Wegfall von Bewegungseinschränkungen
Sachsen plant, die Ausgangssperren sowie die 15-Kilometer-Regeln zurückzunehmen. Zudem sollen sich mit der neuen Corona-Schutzverordnung zwei Haushalte treffen können. Allerdings wird die Personenanzahl auf maximal 5 begrenzt, Kinder unter 14 Jahren sollen nicht hinzugezählt werden.
Weiterführende Schulen im Wechselunterricht
Ab 15. März sollen die weiterführenden Schulen für den Unterricht im Wechselmodell öffnen. Es ist jedoch geplant, eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme der Primarstufe - und das gesamte Personal der Schulen einzurichten. Zur Umsetzung der Testpflicht sollen Selbsttests zum Einsatz kommen. Das Kultusministerium arbeitet daran, diese Selbsttests in ausreichenden Mengen zu beschaffen, damit diese ab dem 15. März zur Verfügung stehen.
Verabschiedung der Verordnung am 5. März vorgesehen
Die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung werden noch mit dem Sächsischen Landtag sowie den Landräten und Oberbürgermeistern abgestimmt. Am 5. März will das Kabinett die Verordnung beschließen.
Aktuelle Lage zum Coronavirus in Sachsen
Die Kabinettsmitglieder berieten über das weitere Vorgehen in der Bekämpfung der Coronaviruspandemie in Sachsen. In der Kabinettssitzung waren hierzu die Gäste Prof. Dr. Michael Meyer-Hermann, Leiter der Abteilung System Immunologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig und Prof. Sebastian Funk, Professor für Verläufe von Infektionskrankheiten, London School of Hygiene & Tropical Medicine, eingeladen.
Die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen ist seit wenigen Tagen leicht gestiegen und beträgt derzeit 74,8. Die britische Mutation des Coronavirus breitet sich zunehmend aus und wird aller Vorraussicht nach im März den überwiegenden Teil der Neuinfektionen ausmachen. Insbesondere im Vogtlandkreis wurden verstärkt Infektionen mit der Coronavirusmutation aus Großbritannien registriert.
Angesichs des Infektionsgeschehens machte Staatskanzleichef Oliver Schenk in der Kabinettsspressekonferenz deutlich, dass es für Öffnungen nur wenig Spielraum gebe. Über einen Öffnungsplan werden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin in der Bund-Länder-Konferenz am 3. März beraten.
Gesundheitsministerin Petra Köpping unterrichtete das Kabinett unter anderem über den Stand der Impfungen. Bislang erhielten in Sachsen mehr als 250.000 Menschen eine Erstimpfung. Die Impfquote beträgt 4,2 Prozent und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt von 4 Prozent. Die dezeitige Impfkapazität liegt bei 13.000 Impfungen pro Tag.
1. Regionalentwicklung: Zusätzlich 158 Millionen Euro für Städtebauförderung
Das Kabinett stimmte Bund-Länder-Vereinbarungen zu, die den Weg für Fördermittel in Höhe von 158 Millionen Euro für die Städtebauförderung freimachen.
Allein 152 Millionen Euro stellen Bund und Freistaat Sachsen zu gleichen Teilen über die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2021 bereit. Über die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionspakt Sportstätten 2021 erhält Sachsen vom Bund fünf Millionen Euro. Eine weitere Million wird als Kofinanzierung durch das Land bereitgestellt. Unterstützt werden können damit Investitionen in Sportstätten, vorrangig innerhalb städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Der erforderliche Eigenanteil an den Investitionen beträgt zehn Prozent.
Weitere 158 Millionen Euro für Städtebauförderung
2. Entwicklungszusammenarbeit: wissenschaftliche Betrachtung des ehrenamtlichen Engagements in Sachsen
In der Kabinettspressekonferenz erklärten Staatskanzleichef Oliver Schenk und die Geschäftsführerin des Entwicklungspoltischen Netzwerks Sachsen, Dorothea Trappe, die Ergebnisse einer Studie, die das internationale Forschungsinstitut UNU-FLORES vorgelegt hat.
Insgesamt gibt es in Sachsen der Studie zufolge rund 130 Initiativen, die regelmäßig sehr erfolgreich Projekte realisieren. Ein Viertel der Gruppen existiert schon mehr als 30 Jahre. 60 bis 65 Prozent der ehrenamtlich Tätigen in der Entwicklungszusammenarbeit sind Frauen.
Die Studie »Nichtregierungsorganisationen als Träger der ehrenamtlichen Entwicklungszusammenarbeit in Sachsen« wurde von der Sächsischen Staatskanzlei in Auftrag gegeben. Eine wissenschaftliche Betrachtung des ehrenamtlichen Engagements in diesem Bereich fehlte bisher.
Nichtregierungsorganisationen tragende Säule der sächsischen Entwicklungszusammenarbeit
Neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet
Die Kabinettsmitglieder haben die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie gilt ab dem 15. Februar bis zum 7. März 2021. Demnach wird der Lockdown bis zum 7. März verlängert.
Die Kontaktbeschränkungen bleiben wie bisher bestehen. Allerdings öffnen bereits ab dem 15. Februar Grundschulen und Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb. Am 5. März wird das Kabinett die Inzidenzen der einzelnen Landkreise analysieren und prüfen, ob Veränderungen im Bereich der Schulen und Kitas getroffen werden müssen.
Des Weiteren gelten unter anderem folgende Lockerungen:
- Friseure können ab 1. März öffnen.
- Die 15-km-Grenze und Ausgangssperren können in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner unter einem Wert von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen gelockert werden.
- Im Einzelhandel ist der Abholservice ab dem 15. Februar unter Beachtung von Zeitfenstern erlaubt.
- Fahrschulen dürfen für Personen öffnen, die ihre Fahrerlaubnis aus berufsqualifizierenden Gründen erlangen möchten.
1. Bildung: eingeschränkter Regelbetrieb an sächsischen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen ab 15. Februar
Das Kabinett hat beschlossen, die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen zum 15. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb wieder zu öffnen. Im eingeschränkter Regelbetriebwird die strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen vorgenommen. Für Grundschüler soll die Schulbesuchspflicht aufgehoben werden. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.
Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen verbleiben weiterhin in häuslicher Lernzeit.
Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar
2. Wirtschaft: click & collect-Service ab 15. Februar möglich
Ab dem 15. Februar dürfen Händler in Sachsen den click & collect-Service anbieten. Online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Hygieneregeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Das hat das sächsische Kabinett auf seiner Sitzung beschlossen.
Die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung wird dahingehend angepasst werden und soll zum 15. Februar in Kraft treten.
Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern soll die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen.
1. Wirtschaft: Förderung für sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat dem Kabinett den positiven Abschlussbericht über den Verlauf des »Modellprojekts Gründerförderung InnoStartBonus« vorgelegt.
Der Bericht zeigt, dass der InnoStartBonus zu einem zentralen Baustein der sächsischen Gründerförderung geworden ist, weil dieser die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee erhöht. Deshalb wurde das SMWA durch das Kabinett beauftragt, die Fortführung des Projektes zu konzipieren. Im Übergangszeitraum bis zur Verstetigung wird ein weiterer Förderaufruf umgesetzt, der am 11. März 2021 startet. Bis zum 9. Mai 2021 können neue Gründungsvorhaben eingereicht werden.
Modellprojekt beendet: Erfolgreicher »InnoStartBonus« wird fortgeführt«
2. Umwelt: Förderprogramm für Insektenvielfalt
Das Kabinett hat die Förderrichtlinie Insektenschutz- und Artenvielfalt verabschiedet. Damit unterstützt Sachsen unter anderen Landwirtschaftsbetriebe bei der Anlage von Blüh- und Brachestreifen auf Ackerrändern oder bei der insektenfreundlichen Mahd von Grünland. Insgesamt stehen dafür in diesem Jahr 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.
3. Regionalentwicklung: 135 Millionen Euro für mehr Wohnraum in Sachsen
Die Kabinettsmitglieder haben der Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt, wonach Sachsen vom Bund 50 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen erhält.
Mit den Finanzhilfen des Bundes sollen auch Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbaren Wohnraum in Dresden und Leipzig finden.
Im Haushaltsentwurf 2021/22 der Regierung sind in diesem Jahr zusätzlich zu den erforderlichen Landeskofinanzierungsmitteln von rund 15 Millionen Euro weitere 70 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Wohnraumförderung eingeplant. Ingesamt stehen damit 135 Millionen Euro für mehr Wohnruam in Sachsen zur Verfügung.
Erneut über 135 Millionen Euro für mehr Wohnraum in Sachsen«
1. Coronavirus: Neue Corona-Schutzverordnung tritt am 28. Januar in Kraft
Die Kabinettsmitglieder haben die neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet. Sie gilt ab 28. Januar bis zum 14. Februar 2021.
Demnach gilt ab dem 28. Januar im ÖPNV, in Gesundheitseinrichtungen, in Kirchen sowie beim Einkaufen und auf Supermarkt-Parkplätzen eine verschärfte Maskenpflicht. Zugelassen sind nur noch medizinische Masken (zum Beispiel FFP2-Masken oder OP-Masken). Im ambulanten Pflegedienst ist eine FFP2-Maske notwendig.
Die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt mit einer weiteren Person mit Ausnahme von Kinderbetreuung sowie die Ausgangssperren zwischen 22 und 6 Uhr bleiben bestehen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können bei einer Fünf-Tage-Inzidenz von unter 100 selbstständig Maßnahmen lockern. Dann kann auch der 15-Kilometer-Bewegungsradius um die eigene Wohnadresse sowie die Ausgangssperre gelockert werden.
Das Alkoholverbot wird zukünftig von den Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt werden. Die Staatsregierung appeliert erneut an Unternehmen, Homeoffice zu ermöglichen. Der Freistaat schließt sich der bis zum 15. März gültigen Bundesverordnung zur Homeoffice-Regelung an.
Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 28. Januar
2. Bildung: Berufsschulen öffnen für Abschlussklassen
Der Kreis der Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulen wieder besuchen können, wird erweitert. Nach den Winterferien ab dem 8. Februar können nun auch die Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen wieder in den Präsenzunterricht. Aus Infektionsschutzgründen findet der Unterricht in geteilten Klassen statt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Bereits seit dem 18. Januar nehmen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) am Präsenzunterricht teil.
Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
1. Coronavirus: Anpassung der Corona-Schutz-Verordnung geplant
In der Kabinettspressekonferenz berichtete Ministerpräsident Kretschmer über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz und die weiteren Maßnahmen der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Demnach wird der Lockdown in Sachsen bis zum 14. Februar verlängert.
Darüber hinaus wird die Maskenpflicht verschärft. Mit Inkrafttreten der geplanten neuen Corona-Schutz-Verordnung müssen in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) getragen werden.
Die neue Corona-Schutzverordnung wird am 26. Januar vom Kabinett verabschiedet werden. Die bisherigen Maßnahmen sollen bestehen bleiben. Die Staatsregierung appellierte noch einmal an die sächsischen Unternehmen, nach Möglichkeit Homeoffice für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzubieten.
2. Bildung: Präsenzunterricht für Schüler der Abschlussklassen bleibt bestehen
Die Kabinettsmitglieder haben entschieden, Präsenzunterricht für Abschlussklassen weiterhin zu ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen weiterhin besuchen.
Schülerinnen und Schüler sollen damit die Chance haben, sich sorgfältig auf ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten. Die Verlagerung der einen Woche Winterferien auf Anfang Februar und die Verlängerung der Osterferien bleiben bestehen.
3. Finanzen: Vorläufiger Jahresabschluss 2020 vorgestellt
Finanzminister Hartmut Vorjohann hat in der Kabinettssitzung der Staatsregierung den vorläufigen Jahresabschluss des sächsischen Haushalts 2020 vorgestellt.
Zum Stand 31. Dezember 2020 verzeichnet der Freistaat ein Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 196 Millionen Euro. Zum Jahresende standen den Einnahmen in Höhe von 21,414 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 21,609 Milliarden Euro gegenüber.
Pandemiebedingt wurde auf einen weiteren Schuldenabbau im Kernhaushalt verzichtet. Die Verschuldung beträgt weiterhin 10,8 Milliarden Euro. Allerdings wurden im Sondervermögen Corona-Bewältigungsfonds neue Kredite in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufgenommen. Die Gesamtverschuldung hat sich somit auf 12,3 Milliarden Euro erhöht.
1. Soziales: Coronaschutzimpfung in Sachsen
In der Kabinettspressekonferenz berichteten Gesundheitsministerin Petra Köpping und der Vorstandsvorsitzende des DRK Landesverbandes Sachsen e. V., Rüdiger Unger, über die Vorgehensweise des Freistaates bei den Coronaimpfungen.
Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt.
Seit 11. Januar sind in Sachsen insgesamt 13 Impfzentren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten in Betrieb. Individualtermine zum Impfen können online vereinbart und ab dem 18. Januar durchgeführt werden. Eine telefonische Anmeldung wird im Laufe der Woche möglich sein.
Die Impfzentren sind täglich geöffnet. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden: Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, am Wochenende und Feiertag 9 bis 17 Uhr. Pro Tag können sachsenweit perspektivisch bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden.
Impftermine können vorerst nur für über 80-Jährige gebucht werden. Höchste Priorität beim Impfen haben auch weiterhin die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal der Alten- und Pflegeheime, daneben die Mitarbeiter der Krankenhäuser.
Die 15 mobilen Impfteams (eines im jeden Landkreis und in Chemnitz, jeweils zwei in Dresden und Leipzig) werden ebenfalls vom DRK koordiniert. Sie bestehen aus drei medizinischen Mitarbeitern, davon mindestens einem Arzt und einem medizinischen Fachangestellten, der den Impfstoff aufbereitet sowie zwei Helfern zur Unterstützung und Dokumentation. Das nichtmedizinische Personal wird gestellt durch die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser, die Bundeswehr und durch das DRK.
2. Forschung: Freistaat Sachsen entwickelt Künstliche Intelligenz (KI)-Strategie
Die Kabinettsmitglieder haben sich mit der KI-Strategie des Freistaates Sachsen befasst.
Unter Federführung der Sächsischen Staatskanzlei findet seit Sommer 2020 ein intensiver Austausch statt, in dem sächsische Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Politik über Themenfelder der Künstlichen Intelligenz im Freistaat Sachsen diskutieren und die Grundlage für die KI-Strategie erarbeiten.
In der Kabinettspressekonferenz lud der Sächsische Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien und Chef der Staatskanzlei, Oliver Schenk, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, um sich an der Entwicklung der KI-Strategie für den Freistaat zu beteiligen. Auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ist ein Dialogformat eingerichtet. Hier können sich alle Interessierten mit ihren Anregungen und Beiträgen bis Ende Februar 2021 am Arbeitsprozess zur KI-Strategie beteiligen.
Ziel der KI-Strategie ist es, den Freistaat in dieser Schlüsseltechnologie zukunftsfähig aufzustellen und die damit verbundenen Chancen in Medizin, Mobilität und Klimaschutz zu ergreifen.
Dialog zur KI-Strategie des Freistaates Sachsen
3. Rundfunk: Novellierung des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk
Ministerpräsident Michael Kretschmer hat den novellierten Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk unterzeichnet. Das Sächsische Kabinett hatte der Unterzeichnung in seiner Sitzung zugestimmt.
Der unterzeichnete Staatsvertrag ist die erste umfassende Novellierung seit Inkrafttreten des Staatsvertrages im Jahr 1991. Notwendig geworden ist die Novellierung unter anderem durch den zwischenzeitlichen Wandel in Gesellschaft und Technik, medienrechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie durch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2014, wonach Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu höchstens einem Drittel mit staatsnahen Mitgliedern besetzt sein dürfen.
Neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet
Das Kabinett hat die neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie gilt vom 11. Januar bis zum 7. Februar 2021. Bis dahin bleiben der Einzelhandel, Friseure und Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, geschlossen.
Kontaktbeschränkungen werden verschärft
Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.
Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft. Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
Lockdown für Schulen und Kita bis 7. Februar 2021
Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar geschlossen.
Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen.
Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.
Zudem empfiehlt die Staatsregierung eine Reduktion der Auslastung im ÖPNV sowie nach Möglichkeit die Nutzung von Home-Office-Regelungen in den sächsischen Unternehmen.
Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen.
Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt. Die Befreiung von den Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Corona-Schutz-Verordnung bis Ende Januar geplant
Das Kabinett hat die Eckpunkte der neuen Corona-Schutz-Verordnung festgelegt, die am kommenden Freitag verabschiedet werden soll.
Die Staatsregierung wird aller Voraussicht empfehlen, die Auslastung im ÖPNV auf 25 bis 50 Prozent zu senken. Zudem sollen Unternehmen nach Möglichkeit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeiten im Home-Office anbieten.
Im Bereich der Kontaktbeschränkungen sind weitere Verschärfungen geplant. Bisher waren Treffen von zwei Hausständen mit bis zu fünf Personen erlaubt. Nach der künftigen Verordnung sollen private Zusammenkünfte nur noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sein. Ob die bislang geltenden Ausnahmen für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren weiterhin gelten, ist derzeit noch offen.
Corona-Lage in Sachsen: Verkürzung der Winterferien
Das sächsische Kabinett hat angesichts der Infektionszahlen beschlossen, Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar geschlossen zu halten. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen (Klassenstufen 9 und 10), Gymnasien (Klassenstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Klassenstufen 12 und 13) und Fachoberschulen können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen.
Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben bis zum 29. Januar in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Um die Wiederöffnung der Schulen mit hohen Präsenzzeiten zu ermöglichen, werden die Winterferien verkürzt und deren Zeitraum verändert. Die Winterferien beginnen danach am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.
Schüler, deren Eltern langfristig für die Winterferien Urlaub gebucht haben, können sich mit einem begründeten Antrag bei der Schulleitung vom Schulbesuch befreien lassen.
Ab dem 8. Februar werden Grundschulen und Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Gruppen und Klassen müssen dann wie im Frühjahr voneinander getrennt werden. An weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 5 soll der Unterricht dann im Wechsel zwischen Präsenzzeit an der Schule und Lernzeit zu Hause erfolgen.