Hauptinhalt

Kabinettssitzungen 2020

Für Sie zusammengefasst finden Sie hier die Sitzungen des Kabinetts aus dem Jahr 2020.

Corona-Quarantäne-Verordnung geändert

Das sächsische Kabinett hat Änderungen der Corona-Quarantäne-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft - mit Ausnahme der zweimal wöchentlichen Testpflicht für Berufspendler. Diese tritt am 11. Januar 2021 in Kraft.

Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten wird die bisherige Pflicht zur häuslichen Quarantäne um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen werden oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden.

Die Testung aller Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die Kosten für die Testung sind von den Einreisenden selbst zu tragen.

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung - Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Dezember 2020

1. Zur Corona-Lage in Sachsen

In der Kabinettspressekonferenz blickte Ministerpräsident Kretschmer auf die gute Zusammenarbeit der Koalitionspartner in diesem Jahr zurück. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu bewältigen Aufgaben in der Corona-Pandemie hat die Regierungskoalition stets eng zusammengearbeitet. Nun gilt es, die kommenden Monate im Blick zu halten.

»Vor uns liegen die zehn härtesten Wochen in der Pandemie«, sagte Ministerpräsident Kretschmer. Experten rechnen damit, dass eine dritte Infektionswelle im Januar bevorsteht. Damit sei wahrscheinlich zwischen dem 10. bis 15. Januar 2021 zu rechnen. Kretschmer wies wiederholt darauf hin, unbedingt die Hygieneregeln zu beachten. Dazu gehört der Mund-Nasen-Schutz, die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und das Reduzieren von Kontakten.

Über die kommenden Feiertage hinweg unterstützen Mitarbeiter des Freistaates sowie Bundeswehrsoldaten weiterhin die Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung. Zudem wird Sachsen bereits am 27. Dezember 2020 mit den ersten Impfungen in Altenheimen beginnen. Im Januar 2021 sollen neben weiteren Altenheimen die sächsischen Krankenhäuser folgen.

2. Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen: Richtschnur für die Auswahl konkreter Projekte beschlossen

Das Sächsische Kabinett hat das Handlungsprogramm zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes des Bundes in den sächsischen Braunkohlerevieren beschlossen. Entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung bestimmen die Länder vor der Förderung erster Maßnahmen ein Verfahren zur Vergabe und Verwendung der Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz und legen es dem Bund vor.

Das Handlungsprogramm wurde mit den Vertretern der betroffenen Kommunen und der beteiligten Ministerien unter Mitwirkung eines externen Beratungsunternehmens ausgearbeitet. In dem Handlungsprogramm wird auch ein Bewertungssystem zur inhaltlichen und zeitlichen Priorisierung der eingereichten Projekte dargestellt.

Ziele aus dem Leitbild für das Lausitzer Revier lauten:

  • 1. Europäische Modellregion für den Strukturwandel
  • 2. Zentraler, europäischer Verflechtungsraum
  • 3. Innovative und leistungsfähige Wirtschaftsregion
  • 4. Moderne und nachhaltige Energieregion
  • 5. Forschung, Innovation, Wissenschaft und Gesundheitsvorsorge
  • 6. Region mit hoher Lebensqualität & kultureller Vielfalt

Ziele aus dem Leitbild für das Mitteldeutsche Revier lauten:

  • 1. Attraktiver Wirtschaftsstandort & zentraler Industriestandort
  • 2. Stärkung des Logistik- & Mobilitätssektors
  • 3. Digitalisierung, Bildung & Kreativität
  • 4. Führender Innovationshub in Deutschland und Europa
  • 5. Heimat, Anziehungspunkt und lebenswerter Ort

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung - Bericht aus der Kabinettssitzung vom 22. Dezember 2020

Corona-Pandemie: Kabinett passt Corona-Schutz-Verordnung an

Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist vom Kabinett an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten vom 13. Dezember angepasst worden. Die Änderungen treten am 16. Dezember in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.

Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage: Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind.

Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerade Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet.

Zudem müssen Friseure schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf weiterhin öffnen.

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung - Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. Dezember 2020

Corona-Pandemie: Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung reagiert auf die stark stiegenden Infektionszahlen in Sachsen und hat eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen erlassen.

Die neue Corona-Schutz-Verordung tritt am 14. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis zum 10. Januar 2021. Für den Zeitraum vom 23. Dezember ab 12:00 Uhr bis zum 27. Dezember 12:00 Uhr gelten Ausnahmeregelungen. Demnach können Zusammenkünfte im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen an Weihnachten stattfinden.

Schulen, Kitas und Einzelhandelsgeschäft sind ab dem 14. Dezember geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf wie beispielsweise Supermärkte, Tankstellen, Sanitätshäuser, Banken und andere Einrichtungen.

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung - Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Dezember 2020

1. Corona-Pandemie: Kabinett plant strengere Beschränkungen in Sachsen

Die sächsische Staatsregierung reagiert auf die stark stiegenden Infektionszahlen in Sachsen und plant weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen.

Schulen, Kitas und Einzelhandelsgeschäft sollen ab dem 14. Dezember schließen. Ausgenommen werden sollen Geschäfte für den täglichen Bedarf wie beispielsweise Supermärkte, Tankstellen, Sanitätshäuser, Banken usw.

Die angepasste Verordung soll am 11. Dezember 2020 vom Kabinett in einer Sondersitzung verabschiedet werden. Sie wird vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten. Für den Zeitraum vom 23. Dezember ab 12:00 Uhr bis zum 27. Dezember um 12:00 Uhr gelten die bisher verabschiedeten Lockerungen. Demnach können Zusammenkünfte im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen in diesem Zeitraum stattfinden.

2. Finanzen: Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen

Die sächsische Staatsregierung hat den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen.

Für 2021 stehen 21,2 Milliarden Euro und für 2022 rund 21,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes war aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ausfälle bei den Steuereinnahmen nur durch eine, genau diese Steuerausfälle betreffende Kreditaufnahme möglich. Dazu werden aus dem Coronabewältigungsfonds für die kommenden zwei Jahre insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro eingesetzt.

Der Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 stellt sicher, dass trotz der Folgen der Corona-Pandemie wichtige Vorhaben in Wirtschaft und Wissenschaft, Bildung und Kultur, Gesellschaft und Umwelt vorangebracht werden. Die innere Sicherheit wird weiter gestärkt und der Strukturwandel in den Braunkohleregionen aktiv gestaltet.

Die Verabschiedung des neuen Doppelhaushaltes durch den Sächsischen Landtag ist für April 2021 geplant.

Zu den Schwerpunkten des Doppelhaushaltes 2021/2022:

Sächsisches Kabinett beschließt Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022

1. Soziales: Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung

Das Kabinett hat einen Staatsvertrag zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet (Erster Staatsvertrag zur Änderung über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten).

Der Staatsvertrag dient der Anpassung an die neue Rechtslage des Psychotherapeutengesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung.

Mit dem Gesetz wird es Abiturienten ermöglicht, direkt ein Universitätsstu­dium der Psychotherapie zu absolvieren. Bislang war die Psychotherapeutenausbildung so geregelt, dass sich an ein Studium der Psychologie beziehungsweise der Pädagogik eine drei- und fünfjährige postgraduale Ausbildung anschloss.

Künftig soll die Approbation (offizielle Erlaubnis zur Ausübung eines Heilberufes) bereits nach einem erfolgreichen Masterstudium beantragt werden können. Das Studium teilt sich dann in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium auf. An den Master wird sich noch eine weitere praktische Ausbildung anschließen.

Der Entwurf des neuen Gesetzes wird im nächsten Schritt in den Landtag eingebracht.

2. Wirtschaft: Förderrichtlinie über Hilfen bei Elementarschäden

Im Kabinett wurde die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen, Vereine und Privatpersonen bei Elementarschäden verabschiedet.

Die Richtlinie schafft unter anderem folgende neue Grundlagen für Hilfeleistungen bei Elementarschäden:

  • Gefördert werden soll die Beseitigung unmittelbarer Schäden am Grundeigentum und bei Unternehmen zusätzlich am Anlage- und Umlaufvermögen. Hausrat zählt nicht dazu.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist der Bestand eines Versicherungsschutzes
  • Unternehmen der Land-, Forst-, und Aquawirtschaft sind von der Förderrichtlinie ausgenommen. Für diese Unternehmen hat das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft eine eigene Richtlinie erarbeitet.

Die Förderrichtlinie ist für außergewöhnliche Notstände konzipiert und greift nur dann, wenn sie von der Staatsregierung nach einem Elementarschadensereignis für anwendbar erklärt wird.

3. Forst- und Landwirtschaft: Hilfen für Land- und Forstwirtschaft bei Naturkatastrophen

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wurde vom Kabinett verabschiedet.

Sie regelt die Gewährung von Hilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur im Falle eines Elementarschadensereignisses.

Im Gegensatz zu den anderen Wirtschaftszweigen können mit dieser Förderrichtlinie Zuschüsse gewährt werden. Diese betragen bei Naturkatastrophen 100 Prozent des Schadens, bei widrigen Witterungsverhältnissen 80 Prozent des Schadens.

Neben Schäden am Anlagevermögen und an Vorräten des Umlaufvermögens können auch Einkommensverluste ausgeglichen werden.

4. Förderung von Lastenfahrrädern

Die Kabinettsmitglieder haben die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lastenfahrrädern für gewerbliche und institutionelle Zwecke verabschiedet.

Mit der Richtlinie setzt die Staatsregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben zur Schaffung von Smart City und Smart-Logistics-Lösungen um.

Förderberechtigte sind kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen sowie Zweckverbände.

Der Förderumfang umfasst unter anderem:

  • 5 Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs je Antragssteller pro Jahr
  • Eine Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 500 EUR für ein Lastenfahrrad
  • Eine Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 1.500 EUR für ein Lastenpedelec
  • Der Verkauf der angeschafften Räder ist erst nach einer Dauer von 5 Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheides zulässig.

5. Umwelt: Waldzustandsbericht 2020

Das Kabinett hat über den Waldzustandsbericht 2020 beraten.

Der Waldzustandsbericht enthält die Ergebnisse einer sogenannten Waldzustandserhebung basierend auf einer Stichprobe von 6720 Bäumen.

Dem Bericht nach setzte sich der seit 2018 anhaltende Trend zur Verschlechterung des Waldzustandes im Jahr 2020 fort. Im Berichtszeitraum 2020 war es im Vergleich zum langjährigen Mittel deutlich wärmer und niederschlagärmer. Das 2018 in Folge der Dürre kumulierte Niederschlagsdefizit beträgt fast zwei Drittel eines Jahresniederschlages. Seit 1766 hat es keine derartige mehrjährige Sommerdürre in Sachsen gegeben.

Der mittlere Nadel- und Blattverlust aller Bäume belief sich auf 26,1 Prozent. 35 Prozent der Bäume wiesen eine deutliche Beeinflussung, 44 Prozent eine schwache Beeinflussung und nur 21 Prozent keine Beeinflussung des Kronenzustandes auf. Zudem ist jeder achte Baum über 60 Jahre seit 2018 abgestorben.

Der Bericht wird als nächstes dem Sächsischen Landtag übergeben.

Das sächsische Kabinett legte in seiner Sitzung die neuen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest. Die entsprechend angepasste Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wird am 1. Dezember in Kraft treten und bis zum 28. Dezember gelten.

Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

Kontaktbeschränkungen

  • Beschränkung auf Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Ab 23.12. dürfen sich insgesamt zehn Personen aus Familien- und Freundeskreis treffen.
  • Keine Obergrenzen für Kirchen, der Mindestabstand muss jedoch eingehalten werden.

Erweiterung der Mund-Nasenbedeckungspflicht

  • vor Geschäften und auf den dazu gehörigen Parkplätzen
  • vor Kirchen
  • vor Schulen und Kitas
  • in Arbeits- und Betriebsstätten

Neu geregelt wird die Verpflichtung der Landkreise und Kreisfreien Städte, ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen weitere Maßnahmen anzuordnen.

Dazu gehören:

  • ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums
  • die Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung
  • die weitere Beschränkung der Teilnehmerzahl von Versammlungen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlichen Gründen geboten ist

Schule und Kita

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung werden in Gebieten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und pro Woche folgende Maßnahmen wirksam:

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht.
  • An allen Grundschulen und Förderschulen in Hochinzidenzgebieten wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt – ohne Einschränkung des Fächerkanons.
  • Weiterführende Schulen gehen in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht. Grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen und die Klassenstufen 5 und 6.

Alle bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten fort. Die Weihnachtsferien beginnen am 21. Dezember 2020. Das heißt, der letzte Schultag ist der 18. Dezember 2020.

Auch für die Kitas werden weitere Schutzmaßnahmen vorgenommen, wenn sich ein Landkreis ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche befindet. Dann gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen.

Das Kabinett kam zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Berlin zusammen, an der auch mehrere Bundesministerinnen und Bundesminister teilnahmen. Wegen der Corona-Pandemie fand die Sitzung im Hybridformat statt. In der Sächsischen Landesvertretung waren Ministerpräsident Michael Kretschmer, Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sowie Staatskanzleichef Oliver Schenk präsent, die anderen sächsischen Kabinettsmitglieder wurden von Dresden aus per Videokonferenz zugeschaltet.

Schwerpunkte der Beratungen waren neben der aktuellen Corona-Situation verschiedene weitere Themen, bei denen Bund und Freistaat eng zusammenarbeiten.

In Sachsen werden in den nächsten Jahren zwei neue Großforschungszentren entstehen. Mit »Wissen schafft Perspektiven für die Region!« starteten das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Freistaat Sachsen einen Wettbewerb für die inhaltliche Ausrichtung und den Aufbau der Zentren.

Pressestatements der Bundesforschungsministerin Anja Karliczek, des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des sächsischen Wissenschaftsministers Sebastian Gemkow vom 24. November 2020

Lage der Corona-Pandemie im Freistaat Sachsen

Das Kabinett hat sich über das weitere Vorgehen im Umgang mit der Corona-Pandemie ausgetauscht, da die aktuell geltenden Maßnahmen noch keine durchschlagende Wirkung zeigen.

Auf Parkplätzen vor Einkaufsstätten sowie vor Kitas und Schulen gilt ab 18.11.2020 die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dafür wird die entsprechende Regelung in der »Allgemeinverfügung Hygiene« angepasst.

Die Staatsregierung plant die Bereitstellung vergünstigter FFP2-Schutzmasken für Risikopatienten. Außerdem soll die präventive Arbeit verbessert werden und in diesem Zusammenhang beispielsweise Pflegeeinrichtungen in Sachen Infektionsschutz besser beraten werden. Risikopatienten wird empfohlen, auf nicht notwendige Fahrten mit dem ÖPNV zu verzichten.

Aktuell wird weiter daran gearbeitet, die Testkapazitäten weiter zu erhöhen. Die Anzahl der Tests liegt mit täglich etwa 11.000 Tests momentan über der Belastungsgrenze von etwa 9.500 Tests.

Verwaltungsvereinbarung für »Novemberhilfen« beschlossen

Das Kabinett hat dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für die Umsetzung der »Novemberhilfe« zugestimmt.

Damit können sächsische Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, ab Ende November die finanziellen Corona-Hilfen des Bundes beantragen.

Abschlagszahlungen in Höhe von 5.000 Euro für Selbstständige und bis zu 10.000 Euro für Unternehmen sollen schnelle und unbürokratische Soforthilfe ermöglichen.

Der Bund stellt für das Programm bis zu 14 Milliarden Euro bereit.

Die Anträge können über die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden. Sie werden durch die Sächsische Aufbaubank bearbeitet.

Medieninformation: Kabinett ebnet den Weg für Corona-»Novemberhilfe«

Vor eine Geldkassette liegen Euroscheine und Euromünzen © Pexels

1. Haushalt: Rahmen für Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen

Auf seiner Klausurtagung hat sich das Kabinett auf die wesentlichen Eckdaten des Doppelhaushaltes für 2021/2022 verständigt.

Für die kommenden beiden Jahre stehen jeweils rund 21 Milliarden Euro zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ausfälle bei den Steuereinnahmen ist der Doppelhaushalt durch Kreditaufnahmen gestützt.

In den Eckwerten ist zusätzliches Personal für politische Schwerpunkten vorgesehen. So entstehen 600 neue Lehrerstellen und 100 Stellen für den Bereich IT, um die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzubringen. Zudem wird die Landesdirektion gestärkt.

Darüber hinaus erhält jedes Ressort einen bestimmten Betrag, um eigene Projekte finanzieren zu können. Die hierfür notwendige Feinplanung erfolgt in den kommenden Wochen. Anfang Dezember soll der Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 mit allen Einzelplänen vom Kabinett beschlossen und noch vor Weihnachten dem Sächsischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Sächsisches Kabinett beschließt Rahmen für Doppelhaushalt 2021/2022

2. Finanzen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Finanzierung der sächsischen Kommunen

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Finanzierung der sächsischen Kommunen für die kommenden zwei Jahre beschlossen.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht eine breitere Verteilungsgerechtigkeit und die Sicherung der kommunalen Finanzausstattung trotz der COVID-19-Pandemie.

Demnach stehen für allgemeine Deckungsmittel in den Jahren 2021 und 2022 den Kommunen jeweils rund 6,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Gesetzentwurf für stabile Kommunalfinanzen in Zeiten der Corona-Pandemie beschlossen

3. Kultur: Staatsregierung verlängert Soforthilfe-Programm für Kultureinrichtungen

Die Kabinettsmitglieder haben die Förderrichtlinie für Corona - Härtefälle in der Kultur bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Darüber hinaus wird die Richtlinie auf Musik-Clubs und Spielstätten, die von Einzelpersonen betrieben werden, erweitet. Eine Klarstellung erfolgt hinsichtlich Personengesellschaften, die nunmehr ausdrücklich in der Richtlinie als Zuwendungsempfänger benannt sind. Die Anpassung wurde vorgenommen, weil die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 für Unsicherheiten im Kulturbereich sorgen wird.

Sachsen verlängert und erweitert Soforthilfe-Programm für Kultureinrichtungen

4. Coronavirus: Anpassung der Coronaschutzverordnung

Die Mitglieder des Kabinetts haben Anpassungen der geltenden Coronaschutzverordnung beschlossen:

  • Versammlungen dürfen künftig ortsfest und mit maximal 1000 Teilnehmer stattfinden. Die Beachtung der Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung gilt weiterhin.
  • Übernachtungsangebote sind nur noch zu notwendigen beruflichen, sozialen und medizinischen Anlässen erlaubt.
  • Busreisen sind bis auf den Linienverkehr untersagt.

Die neue angepasste Corona-Schutzverordnung wird am 13. November 2020 in Kraft treten.

Verfassungsschutzbericht 2019 vorgestellt

Innenministern Wöller stellte in der Kabinettspressekonferenz den Verfassungsschutzbericht 2019 vor.

Der Verfassungsschutzbericht informiert über Zielsetzungen und Erscheinungsformen des Extremismus, über extremistisch motivierte Straftaten sowie über die Spionageabwehr.

Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Bereich des Rechtsextremismus, der erneut deutlich von 2800 Personen im Vorjahr auf 3400 Personen angestiegen ist. Damit ist die Anzahl der Rechtsextremisten so stark wie seit 1993 nicht mehr angestiegen. Dabei transportieren die rechtsextremistischen Akteure ihre Ideologie in nichtextremistische Kreise und versuchen, in der bürgerlichen Mitte weiteres Anhängerpotential zu generieren.

Das Personenpotenzial der Linksextremen ist geringfügig von 785 Personen im Vorjahr auf 760 Personen gesunken. Die Gruppe der Autonomen ist in diesem Bereich mit rund 415 Personen nach wie vor die größte Gruppe unter den Linksextremen. Sie zeichnet sich durch eine zunehmend gewaltbereite Szene aus.

Den vollständigen Verfassungsschutzbericht 2019 finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen:

Zum Verfassungsschutzbericht

Änderung der Sächsischen Arbeitszeitverordnnung

Der Entwurf einer Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Arbeitszeitverordnung wurde vom Kabinett zur Anhörung freigegeben.

Die Änderungen beinhalten folgende inhaltliche Schwerpunkte zur Umsetzung der Initiative Wertschätzung im öffentlichen Dienst:

  • Weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses beim Arbeitszeitmodus (darunter gleitende Arbeitszeit als Regelfall, Öffnung der Regelung zu den Ausgleichstagen),
  • Berücksichtigung einer regelmäßigen Sommerarbeitszeit mit frühestmöglichem Arbeitsbeginn ab 6 Uhr bei der gleitenden und feststehenden Arbeitszeit,
  • Voraussetzungen und Verfahren zur Erprobung von Langzeitkonten und
  • Regelungen zur Anrechnung von Reisezeiten auf die Arbeitszeit

Das Vorhaben dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages 2019 bis 2024 einerseits,und andererseits da die beamtenrechtlichen Regelungen im Bereich der Arbeitszeit weiterentwickelt werden, damit sie den modernen Anforderungen an eine flexiblere Arbeitswelt genügen.

Das Sächsische Kabinett kam am 30. Oktober 2020 zu einer weiteren Sitzung in dieser Woche zusammen, um nach dem gemeinsamen Bund-Länder-Gespräch über die nächsten Schritte und notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Freistaat zu beraten.

Neue Coronaschutzverordnung beschlossen

Die neue sächsische Coronaschutzverordnung tritt ab dem 2. November in Kraft und gilt bis zum 30. November.

Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen in der eigenen Wohnung sind nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis maximal zehn Personen gestattet.

Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt. Weiterhin gilt es, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zudem wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ain der Öffentlichkeit empfohlen

Freizeiteinrichtungen geschlossen

Sport- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants und Bäder bleiben geschlossen. Lieferung und Abholung von Speisen ist möglich. Volksfeste, Jahrmärkte, Messen und Kongresse sind hingegen untersagt.

Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung, auf private Reisen und Besuche zu verzichten.

Schulen und Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Kultusminister Piwarz kündigte aufgrund der insgesamt steigenden Infektionszahlen weitere Schutzmaßnahmen für den Schulbereich an:

1. Mund-Nasenbedeckung bei Schülerinnen und Schülern

Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung außerhalb und im Unterricht für Schüler der berufsbildenden Schulen und Schüler der Sekundarstufe 2 des allgemeinbildenden Gymnasiums (11. und 12. Klasse) wird Pflicht, solange Abstände untereinander nicht eingehalten werden können. In unteren Klassen spielen Ansteckungen zwischen den Schülern kaum eine Rolle. Meist werden die Infektionen von außen hereingetragen.

Zukünftig sind Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 aller Schularten verpflichtet, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasenbedeckung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu tragen, wenn Abstände untereinander nicht eingehalten werden können. Im Unterricht besteht keine Pflicht. An Grundschulen, Horten sowie Förderschulen (Primarbereich) besteht im Unterricht und außerhalb des Unterrichts keine Maskenpflicht. Hier wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände und dem Gebäude weiterhin empfohlen.

2. Lehrer erhalten auf Wunsch FFP2-Masken

Lehrerinnen und Lehrer erhalten auf Wunsch im Laufe der kommenden Woche FFP2-Masken. Zudem können Lehrerinnen und Lehrer die Testmöglichkeiten, die einmal wöchentlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden, weiterhin nutzen.

3. Konzentration auf das Kerngeschäft von Schule – den Unterricht

Der Unterricht soll an den Schulen stattfinden; Besuche außerschulischer Lernorte und Schülerbetriebspraktika der Schüler allgemeinbildender Schulen finden bis Ende November nicht statt. Die Absolvierung der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte in Betrieben und Einrichtungen bleibt unter Beachtung der Hygienevorschriften möglich. Ganztagesangebote mit externen Partnern müssen für November entfallen. Die Ganztagesangebote, die durch Lehrer erfolgen, können weiter stattfinden.

Die Änderungen gelten ab 2. November bis 30. November 2020.

Vorbereitung zum Corona-Gipfel von Bund und Ländern

Zur Vorbereitung des Treffens von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28. Oktober 2020, berieten Ministerpräsident Kretschmer und die Staatsministerinnen und Staatsminister über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Die Sächsische Staatsregierung reagierte bereits vergangene Woche auf die steigenden Coronavirus-Infektionszahlen, indem sie die geplante Änderung der Corona-Schutz-Verordnung vorzog. Die neue Verordnung gilt seit dem 24. Oktober bis zum 25. Januar 2021. Eine wesentliche Neuerung gegenüber der zuvor geltenden Verordnung ist die Neufassung der Vorgaben für Gebiete mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es gilt ein zweistufiges System, das für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht. Diese sind durch die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erlassen und ortsüblich bekannt zu geben.

Weiterleitung der Bundesmittel für Gewerbesteuerausfälle

Die Kabinettsmitglieder haben den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie beschlossen.

Insgesamt sollen 156 Millionen Euro an die sächsischen Gemeinden ausgezahlt werden, die der Bund für die Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt hat. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Umsetzung des erst im Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder in Sachsen.

Das Gesetz soll wegen bundesgesetzlicher Vorgaben noch in diesem Jahr vom Sächsischen Landtag beraten und beschlossen werden.

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung - Bericht aus der Kabinettssitzung vom 27. Oktober 2020

1. Inneres: Einrichtung eines Expertenpools in der Landesdirektion

Sachsens Innenminister Roland Wöller unterrichtete das Kabinett über die Einrichtung und die Arbeitsweise eines Expertenpools in der Landesdirektion Sachsen. Dieser soll die kommunalen Behörden in Sachsen bei der Bekämpfung von Extremismus unterstützen.

Der Expertenpool bringt erforderliche Fachleute schnell und unbürokratisch zusammen, damit diese bei Bedarf ein Lagebild erstellen und bewerten können. Beispielgebend für die Errichtung des Expertenpools war die erfolgreiche Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren bei der Bewältigung von extremistischen Versammlungen in Ostritz.

Dem Expertenpool gehören Ansprechpartner aus verschiedenen Fachbereichen der Landesdirektion Sachsen, Vertretern des Sächsischen Innenministeriums sowie Fachleuten des Landespräventionsrates und der Sicherheitsbehörden in Sachsen an.

2. Justiz: Neue Ausschlusskriterien für den juristischen Vorbereitungsdienst

Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des sächsischen Juristenausbildungsgesetzes für den Landtag freigegeben.

Mit dem Gesetz wird das sächsische Juristenausbildungsgesetz neu gefasst. Künftig sollen Bewerber vom Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können, die in strafbarer Weise die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen.

Darüber hinaus wurden weitere Inhalte des Gesetzes redaktionell auf eine geschlechtergerechte (Gleichbehandlung von Frauen und Männern) Sprache hin angepasst.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes

Eine Spielzeugeisenbahn.
Die kommunalen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen melden die in Frage kommenden Einzelmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 an den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige Kreisfreie Stadt.  © unsplash

1. Bildung: Förderung für mehr Kita-Plätze im Freistaat

Das Kabinett hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Bau, Sanierung und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen und Stellen der Kindertagespflege erlassen (»Kinderbetreuungsfinanzierung Bund (FöriKiB)).

Die Richtlinie erlaubt dem Freistaat Fördermittel des Bundes aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket abzurufen. Für die Jahre 2020 und 2021 stehen Sachsen damit insgesamt rund 48 Millionen Euro zur Verfügung.

Ziel der Staatsregierung ist es, das Geld möglichst schnell in den Ausbau der Betreuungsplätze zu investieren. Die zusätzlichen Betreuungsplätze sollen Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen.

Mit Hilfe der Förderung kann die Staatsregierung den Ganztagsausbau weiter vorantreiben und gute Rahmenbedingungen für junge Familien in Sachsen schaffen.

Hintergrund:

Der Bund unterstützt den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Bereits in diesem Jahr sollen die ersten 750 Millionen Euro von insgesamt 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Weitere Informationen:

48 Millionen Euro für mehr Kita-Plätze

2. Wirtschaft: Bericht zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Was der Freistaat zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit in Sachsen leistet, darüber beriet das Kabinett. Dazu hatte das Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einen Bericht vorgelegt, indem die Wirkung des Landesprogramms Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) auf die Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Vermittlung der Geförderten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beschrieben wird.

Dem Bericht nach konnten mit insgesamt 5.107 Teilnehmenden (Berichtsjahr 2019) eine hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen erreicht werden. 42 Prozent der Teilnehmer konnten erfolgreich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. 80 Prozent der Arbeitgeber bewerten den Nutzen des Landesprogramms für das eigene Unternehmen als »sehr gut« bzw. »gut«.

Daher empfiehlt der Abschlussbericht, die zukünftige Ausrichtung des Programmes verstärkt auf die Beschäftigungsaufnahme und Coachings während der Beschäftigung zu legen. Zudem soll der Erfahrungsaustausch zwischen den Jobcentern weiter gefördert werden, um das Programm fortlaufend zu optimieren.

Das aktuelle Programm umfasst 12,5 Mio. Euro pro Jahr und kommt über die kommunalen Jobcenter Langzeitarbeitslosen und Betrieben, die diese Arbeitslosen einstellen, sowie Beratern, Coaches, Fallmanagern zugute.

Weitere Informationen zur Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM):

Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)

Ein Wörterbucheintrag.
Öffentlich-rechtliche und private Medien wollen zusammen mit sächsischen Behörden gegen Hassbotschaften und Hetze im Internet vorgehen.   © unsplash

1. Medien: Projekt »Gemeinsam gegen Hass im Netz« vorgestellt

Im Rahmen der Kabinettspressekonferenz stellten Justizministerin Katja Meier, Medienminister Oliver Schenk und Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller gemeinsam mit den MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille und Prof. Markus Heinker von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) das Projekt »Gemeinsam gegen Hass im Netz« vor.

Ab Oktober 2020 können strafrechtlich relevante Hasskommentare, die auf den Seiten von Medienunternehmen gepostet wurden, direkt auf elektronischem Weg bei der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen angezeigt werden.

Rechtswidrige Posts und Kommentare werden somit nicht einfach nur gelöscht. Sie werden stattdessen unmittelbar an die Generalstaatsanwaltschaft mittels eines Onlinemeldeverfahrens weitergeleitet, rechtlich bewertet und bearbeitet. Die Ermittlungen werden anschließend zentral beim Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen durchgeführt.

Außerdem sollen den Medienhäusern während der zweijährigen Laufzeit des Projektes bei der Generalstaatsanwaltschaft und den örtlichen Staatsanwaltschaften Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.

2. Soziales: Anpassung der Corona-Schutz-Verordnung für Weihnachtsmärkte

Die Kabinettsmitglieder beschlossen, die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung um eine Regelung für Weihnachtsmärkte zu ergänzen.

Demnach wird für alle Weihnachtsmärkte in Sachsen ein zu genehmigendes Hygienekonzept vorgeschrieben werden. Darin müssen Veranstalter ausführen, wie die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet werden soll.

Zudem wird eine datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung in den Bereichen, in denen Speisen und Getränke konsumiert werden, empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Es besteht darüber hinaus keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung.

Der Veranstalter des Weihnachtsmarktes nimmt ab 20 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn des Weihnachtsmarktes und während der Dauer des Weihnachtsmarktes im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt Kontakt mit der zuständigen kommunalen Behörde auf. Die zuständige kommunale Behörde kann weitere Schutzmaßnahmen anordnen.

3. Finanzen: Umsetzungsgesetz zur Grundsteuerreform wird in den Landtag eingebracht

Der Entwurf eines Sächsischen Gesetzes zur Umsetzung der Grundsteuerreform wird in den Sächsische Landtag eingebracht.

Ziel des Sächsischen Gesetzes zur Umsetzung der Grundsteuerreform ist es, bei der Bewertung des sogenannten Grundvermögens die regionalen Besonderheiten in Sachsen einzubeziehen. Die Erklärungspflichten für Bürger sollen möglichst vereinfacht werden.

Zudem soll die durch die Anwendung der bundesgesetzlich geregelten Steuermesszahlen erwartete starke Belastung der Wohnnutzung, insbesondere in den Ballungszentren, deutlich abgemildert werden.

Dazu werden anstelle der einheitlichen Grundsteuermesszahlen von 0,34 Promille sowohl für Wohn- als auch für die Geschäftsgrundstücke unterschiedliche Steuermesszahlen festgelegt (0,36 Promille bzw. 0,72 Promille). Die individuelle Regelung soll Wohnimmobilien nicht höher belasten.

Hintergrund:

Bis 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Die Bundesländer haben die Wahl. Entweder übernehmen sie das Bundesmodell oder führen eine eigene Methode ein, für die ein Gesetz geschaffen werden muss. Beschlossen werden soll das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform im Jahr 2021.

Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).  © dpa-Zentralbild

1. Verwaltung: Jahresbericht Informationssicherheit 2020 vorgestellt

Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, Thomas Popp, legte dem Kabinett den ersten Jahresbericht Informationssicherheit 2020 vor.

Der Bericht des Beauftragten für Informationssicherheit des Landes (BfIS Land) zur Unterrichtung des Sächsischen Landtags ist eine gesetzliche Pflicht, die sich aus dem Gesetz zur Gewährleistung der Informationssicherheit im Freistaat Sachsen (Sächsisches Informationssicherheitsgesetz –SächsISichG) ableitet.

In seinem ersten Jahresbericht berichtet der Beauftragte für Informationssicherheit für den Berichtszeitraum August 2019 bis Juli 2020. Insgesamt konnten demnach im Berichtszeitraum über 44.000 Malviren und 43.000 Internetviren in der Landesverwaltung erkannt und erfolgreich abgewehrt werden. Zudem wurden alte Office-Formate in der Landesverwaltung aufgrund von Sicherheitslücken gesperrt und konkrete Empfehlungen zum Einsatz von sogenannten Soft-Token (Software zur Erstellung von Einmal-Passwörtern) für die Anwendung im Home-Office erarbeitet.

Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), besuchte die Kabinettssitzung und unterrichtete die Regierungsmitglieder über zukünftige Sicherheitsanforderungen in der Informationstechnik. Das BSI ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und gestaltet Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Behörde eröffnete im Dezember 2019 ihren zweiten Dienstsitz am Standort Freital. Dabei profitiert das BSI von der Nähe zum IT-Innovationscluster in der Region Dresden und den daraus entstehenden Synergieeffekten.

Im nächsten Schritt wird die Sächsische Staatskanzlei dem Sächsischen Landtag den Jahresbericht Informationssicherheit 2020 zur Kenntnisnahme vorlegen.

Hintergrund: Mit dem Sächsischen Informationssicherheitsgesetz wurde im Jahr 2019 eine neue rechtliche Grundlage geschaffen, um die Verwaltungen des Freistaates Sachsen vor Cybergefahren zu wappnen und zu schützen. Das zentrale Sicherheitsnotfallteam, das SAX.CERT, beobachtet dabei die Gefährdungslage der IT-Sicherheit in der Landesverwaltung und stellt die Ergebnisse im Jahresbericht Informationssicherheit zusammen.

Sachsen stärkt Abwehrkräfte gegen Cyberbedrohungen

In Dippoldiswalde stehen zwei Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes(DRK)in Schutzkleidung in einer mobilen Covid-19-Beprobungsstation.   © © dpa-Zentralbild

2. Soziales: Kostenfreie Corona-Testung vor Aufnahme in Pflege- und Reha-Einrichtungen und für testende Ärzte

Das Kabinett hat das Corona-Testkonzept angepasst. In Sachsen können sich ab 1. Oktober 2020 weitere Personengruppen auf das Coronavirus testen lassen, zunächst befristet für drei Monate. Das Angebot für eine Testung alle zwei Wochen gilt für das ärztliche und nicht ärztliche Personal in Kinder-, Haus- und HNO-Praxen. Bedingung: In der Praxis werden Testungen von Kindern vorgenommen.

Die Praxen bekommen die Labor- und Logistikkosten vom Freistaat erstattet. Die Regelung gilt für bis zu vier Personen pro Praxis.

Testkonzeption erneut erweitert

Ein Plakat mit der Aufschrift »Arme Sau Afrikanische Schweinepest verhindern« Zudem befinden sich eine Wanderer mit offenem Rucksack und ein totes Schwein auf dem Plakat. © SMS/Jagdfieber

1. Afrikanische Schweinepest: Sachsen setzt auf breite Prävention

Sozialministerin Petra Köpping berichtete dem Kabinett über die sächsischen Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanischen Schweinepest.

In ganz Sachsen gilt die Verpflichtung, Fallwildwildschweine, Unfallwildwildschweine und krank erlegte Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Tierkörper sind auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz zu entsorgen. Zum anderen wurde im Frühjahr für den Landkreis Görlitz und den Landkreis Bautzen zusätzlich die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet und, insofern sie anfallen, die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die Tierkörperbeseitigungsanlage.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist vergangene Woche erstmals in Deutschland nachgewiesen worden. Die Tierseuche konnte bei einem toten Wildschwein in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen nachgewiesenen. Um den Fundort im Ortsteil Sembten in der Gemeinde Schenkendöbern wurde eine Kernzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern mit elektrischen Wildschutzzäunen gesichert.

Außerdem wird mit einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort das sogenannte Gefährdete Gebiet mit Schildern und Hinweistafeln markiert. Bereits im März hatte der Freistaat einen rund 130 Kilometer langen Schutzzaun an der Grenze zu Polen errichtet, der Wildschweine abhalten soll. Zudem bereiten sich die Veterinärämter, Kommunen und Helfer in Sachsen seit Monaten auf den Ernstfall vor.

Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu 6 Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten und mehrere Jahre im Frost überleben.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

2. Wald und Forstwirtschaft: Richtlinie zur Förderung naturnaher Waldbewirtschaftung

Die Kabinettsmitglieder haben die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung (RL WuF/2020) verabschiedet.

Mit der neuen Richtlinie werden die beiden Fördergegenstände Waldumbau außerhalb und Verjüngung innerhalb von Schutzgebieten aus der sogenannten ELER-Förderung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) in eine neu gestaltete Fördermaßnahme »Waldumbau« überführt.

Die Fördermaßnahme »Waldumbau« basiert auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«, kurz GAK. Hierüber werden Finanzmittel aus dem »Klimapaket« der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Auf den Freistaat Sachsen entfallen für die Jahre 2020 bis 2023 insgesamt rund 38 Millionen Euro für Fördermaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald.

Hintergrund:

Die Förderung des Waldumbaus wurde bisher über EU-Mittel aus dem ELER-Fonds finanziert. Mit den Förderaufrufen im Jahr 2019 sind die ELER-Mittel für Waldumbau in der laufenden Förderperiode weitgehend ausgeschöpft. Mit den Mitteln aus dem »Klimapaket« der Bundesregierung sollen die Waldschäden in Sachsen durch Extremwetterereignisse und deren Folgen bewältigt werden

Ein Plakat mit der Aufschrift »Ohne Dich kein Durchblick.« Vor einer Tafel steht ein junger Mann. © Sächsische Staatskanzlei

3. Verwaltung: Kampagne »MACH WAS WICHTIGES« wird erweitert

Das Kabinett entschied, die Nachwuchs- und Fachkräftekampagne mit dem Slogan »MACH WAS WICHTIGES – Arbeiten im Öffentlichen Dienst Sachsen« zu erweitern.

Dafür wurden sechs neue Motive entwickelt, mit denen der Freistaat künftig um die Bereiche Bildung, Naturwissenschaften, Gesundheit und Soziales, Steuern und Finanzen sowie Ressourcenmanagement und Justiz wirbt.

Hintergrund:

Die neuen Kampagnenmotive wurden seit Anfang 2020 entwickelt. Unter einem einheitlichen Layout präsentiert sich der Freistaat als ein Arbeitgeber mit vielfältigen Berufsbildern und verbindet vorhandene Kampagnen der Ressorts. Die Kampagne zielt darauf ab, insbesondere junge Menschen auf den Freistaat als modernen Arbeitgeber aufmerksam zu machen.

mach-was-wichtiges.de

1. Inneres: Ausbildungsoffensive an der Hochschule Meißen

Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum zur Anhörung freigegeben.

Die Gesetzesänderung schafft unter anderem die Grundlage für die dauerhafte Einrichtung des neuen Bachelorstudienganges Digitale Verwaltung. Die Studienschwerpunkte ergeben sich im Wesentlichen aus einer Kombination von Inhalten aus den Disziplinen Informatik, Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften sowie Betriebswirtschaftslehre.

Im Anhörungsverfahren sollen insbesondere Verbände und Organisationen aus den Bereichen der Gewerkschaften, dem Richter- und Justizdienst, der öffentlichen Verwaltung, dem Hochschul- und Kommunalbereich, sowie der Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angehört werden.

Die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist für Januar 2021 geplant.

2. Inneres: Waffengesetzdurchführungsverordnung

Die Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung wurde durch das Kabinett erlassen.

Mit der Änderungsverordnung soll die Übergangsregelung der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung (SächsWaffGDVO) zum Erwerb des Sachkundenachweises für Justizbedienstete, die Umgang mit Schusswaffen haben, bis zum 30.09.2021 um ein Jahr verlängert werden.

Die Verlängerung ist erforderlich, weil wegen der Coronapandemie vorgesehene Schulungen seit März 2020 abgesagt werden mussten.

1. Inneres: Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes wird zur Anhörung freigegeben

Das Kabinett hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes zur Anhörung freigegeben.

Durch den Gesetzentwurf werden wesentliche Anpassungen im Beamtengesetz vorgenommen. Grundlegend sollen beispielsweise die Vorgaben zur Besetzung von Stellen für eine bessere Transparenz sowie die Regeln zur Beförderung von politischen Beamten überarbeitet werden.

Im nächsten Schritt werden das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen verbindlichen Zeitplan erarbeiten, um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Möglichkeit für Beamte des Freistaates Sachsen, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern, zu realisieren.

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Staatsregierung den Kabinettsbeschluss zur Initiative Wertschätzung im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen vom 25. Juni 2019 um.

2. Medien: Unterstützung von privaten Hörfunkanbietern

Der Freistaat Sachsen schließt mit der Bundesrepublik Deutschland die Verwaltungsvereinbarung für die Gewährung von Bundesmitteln zur Unterstützung von privaten Hörfunkanbietern in Deutschland ab.

Ziel der Vereinbarung ist die kurzfristige Bereitstellung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Bundes an private Hörfunkunternehmen, die wegen der Corona-Pandemie hohe Umsatzeinbuße insbesondere bei den Werbeeinnahmen zu verzeichnen haben. Der Bund stellt in seinem Hilfspaket Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Finanzhilfen des Bundes sind im Rahmen eines zuwendungsrechtlichen Verfahrens als Projektförderung gemäß den Regelungen der Sächsischen Haushaltsordnung vorgesehen.

Hintergrund:

Der private Hörfunk finanziert sich fast ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Durch den Einbruch bei Werbeeinnahmen im Zuge der Corona-Pandemie sind private Sendeanstalten stark betroffen. Die privaten Hörfunksender bieten Zugang zu flächendeckenden Informationen und decken einen wichtigen Teil des gestiegenen Informationsbedürfnisses von Hörerinnen und Hörern ab.

3. Finanzen: Sponsoringbericht 2018/2019 vorgestellt

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat dem Kabinett den 7. Sponsoringbericht über die Sponsoringleistungen an die staatliche Verwaltung des Freistaates Sachsen für die Jahre 2018 und 2019 vorgelegt.

Die Gesamtsumme der Sponsoringleistungen an Behörden und Einrichtungen des Freistaates betrug in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt rund 2,4 Millionen Euro. Gegenüber den Jahren 2016 und 2017 hat die Bereitschaft von Unternehmen und Privaten, sich finanziell an den Aktivitäten des Freistaates Sachsen zu beteiligen, abgenommen.

Hintergrund:

Gemäß der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zum Sponsoring in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen sind die Sponsoringleistungen in der sächsischen Verwaltung in einem zweijährlichen Bericht der Öffentlichkeit offenzulegen. Damit wird die Chancengleichheit zwischen potentiellen Sponsoren gewährleistet.

Sponsoringbericht 2018/2019

Neue Coronaschutz-Verordnung beschlossen

Das Kabinett die Inhalte und Änderungen der neuen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie soll vom 1. September 2020 bis einschließlich 2. November gelten.

Demnach gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Einzelhandel sowie im ÖPNV.

Verstöße gegen die Maskenpflicht werden künftig mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Die Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind für das Erlassen von Bußgeldern zuständig.

Weihnachtsmärkte und Volksfeste mit einem genehmigten Hygienekonzept werden wieder möglich sein. Sofern eine datenschutzkonforme Kontaktverfolgung möglich ist und ein genehmigtes und auf die Veranstaltungsart bezogenes Hygienekonzept vorliegt, dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden. Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung wird diese aber untersagt.

Im Bereich der Testkonzeption des Freistaates Sachsen gibt es eine Anpassung: Die kostenlose Corona-Testmöglichkeit, die bisher für Lehrer bestand, wird auf Erzieher, Schulsozialarbeiter und Pflegepersonal ausgeweitet.

Künftig Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern unter Auflagen zugelassen

Coronavirus in Sachsen

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung - Bericht aus der Kabinettssitzung vom 25. August 2020

Gesundheit: Coronavirus in Sachsen

Das Kabinett hat sich über die Eckpunkte verständigt, die Inhalt der neuen Corona-Schutzverordnung ab dem 1. September 2020 sein sollen. Nach Anhörungen der Städte und Gemeinden, dem Landkreistag usw. will das Kabinett diese Verordnung in seiner Sitzung am 25. August 2020 beschließen.

Vorbehaltlich eventueller Änderungen soll die Verordnung folgende Regelungen beinhalten:

  • Bußgeld von etwa 60 Euro für Personen die in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr keinen Mund-Nasen-Schutz-Tragen. Ausgenommen sind Träger eines Schwerbehindertenausweises und Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können
  • Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern mit genehmigten Hygienekonzepten sollen möglich werden, das soll auch für Sportwettkämpfe gelten
  • Familienfeiern mit bis zu 100 Personen, Vereins- und Betriebsfeiern mit bis zu 50 Personen sind weiterhin erlaubt
  • Verboten bleiben Veranstaltungen in Clubs, Bars, Diskotheken, Dampfsaunen und Dampfbäder

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung - Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18. August 2020

1. Bildung: Keine umfassende Maskenpflicht an sächsischen Schulen und Kitas

Das Kultusministerium informierte das Kabinett über eine aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung »Schule und Kita«. Demnach soll der normale Betrieb unter »Pandemiebedingungen« ab dem neuen Schuljahr laufen.

Für die Schüler wird es keine Pflicht geben, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Außerhalb des Unterrichts wird Schülern und Lehrkräften das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Eltern und externe Partner sind aber grundsätzlich verpflichtet, während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände oder in den Gebäuden der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Insofern sich die Infektionslage nicht wieder verschäft, wird es keine landesweit gültigen Beschränkungen mehr geben.

Alle weiteren Regelungen finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Kultusministeriums.

2. Ausbildung: Erzieherausbildung soll attraktiver werden

Das Kabinett hat den Entwurf des Bildungsstärkungsgesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll die Attraktivität des Erzieherberufes gesteigert und der Bedarf an gut ausgebildeten, pädagogischen Fachkräften in der frühkindlichen Bildung gedeckt werden.

So sollen die freien Schulträger ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 eine höhere staatliche Finanzzuweisung erhalten, wenn sie auf die Erhebung von Schulgeld verzichten. Das Ziel ist, dass Auszubildende im Erzieherberuf dann kein Schulgeld mehr zahlen müssen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass als Teil der »Fachkräftestrategie frühkindliche Bildung 2030« ein landesweites Fachkräftemonitoring eingerichtet wird. So sollen Kindertageseinrichtungen fortan zusätzliche Daten erheben, um perspektivisch besser den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern einschätzen zu können.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Kultusministeriums.

3. Strukturwandel: Regionen erhalten starkes Mitspracherecht bei Förderprojekten

Die Kabinettsmitglieder haben der Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Strukturwandels und der Förderrichtlinie »Strukturentwicklungsmaßnahmen« zugestimmt.

Die Vereinbarung regelt, auf welche Weise die Länder die vereinbarten Mittel erhalten und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden können. Vorgesehen ist unter anderem die Unterstützung von Maßnahmen für Digitalisierung, Breitband- und Mobilinfrastruktur, Infrastruktur für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie für Tourismus.

Sachsen erhält 2,4 Milliarden Euro für den sächsischen Teil des Lausitzer sowie 1,08 Milliarden Euro für den sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers, die für Projekte der Länder und der Kommunen bis zum Jahr 2038 vorgesehen sind. Der Bund setzt weitere 26 Milliarden Euro für eigene Vorhaben in den Kohleregionen ein.

Die Projekte werden nach der »1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren« ausgewählt. Die Regionen sollen dabei ein starkes Mitspracherecht erhalten. Förderanträge können die Kommunen selbst, beziehungsweise deren Unternehmen stellen.

Alle Informationen zur Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohlerevieren erhalten Sie hier.

4. »Aufbau Ost«: Solidarpakt hat Entwicklung des Freistaates erfolgreich unterstützt

Der Fortschrittsbericht »Aufbau Ost« für das Jahr 2019 wurde durch das Kabinett beschlossen. In den vergangenen Jahrzehnten konnte mit Hilfe des Solidarpaktes die Infrastrukturlücke zu den westlichen Bundesländern geschlossen werden.

Im Jahr 2019 erhielt der Freistaat letztmalig Zuweisungen für sogenannte »teilungsbedingte Sonderlasten« nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 in Höhe von etwa 547 Millionen Euro.

Die Investitionsmittel verteilten sich auf alle sächsischen Regionen und auf wichtige Zukunftsbereiche. So wurden beispielsweise die sächsischen Krankenhäuser unterstützt und in die Modernisierung von Kindertagesstätten, den Schulhausbau und den Hochschulbau investiert.

Eine Liste der wichtigsten Investitionen finden sie in der Mitteilung des Staatsministeriums für Regionalentwicklung.

Den vollständigen Bericht »Aufbau Ost« 2019 finden Sie hier.

1. Umwelt: Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes

Das Kabinett hat die Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes zur Anhörung freizugeben.

Der Entwurf sieht vor, den sächsischen Kommunen wieder umfassende Baumschutzsatzungen zu erlassen und die Genehmigungsfiktion für Fällanträge von derzeit drei auf sechs Wochen zu erhöhen.

Mit der Novelle sollen die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis gebracht werden. Unverändert werden für Fällanträge keine Gebühren erhoben.

Ab August werden Gemeinden, Behörden und Verbände zum Gesetzesentwurf angehört. Im Herbst wird sich der Sächsische Landtag mit dem Gesetz befassen, das noch vor Jahreswechsel in Kraft treten soll.

Kabinett macht Weg frei für Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes

2. Kultur: Sachsen unterstützt Projekte aus Kulturhauptstadtbewerbungen

Die Kabinettsmitglieder haben beschlossen, den Städten Zittau und Dresden jeweils 200.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um kulturelle Projekte aus ihren Bewerbungen als Kulturhauptstadt 2025 umzusetzen.

Die Stadt Zittau bereitet den Aufbau der »Stadtwerkstatt Zittau« vor, die im Zuge der Bewerbung als Europäische Kulturhauptstadt entstanden ist. Es handelt sich um eine Vernetzungsstelle, Bürgerbüro und Ideenplattform zugleich.

Die Landeshauptstadt Dresden möchte sich im kommenden Jahr als Gastgeberin des »KulturInvest!«-Kongresses präsentieren. Der Kongress bringt seit dem Jahr 2009 Persönlichkeiten aus Kultur, Wirtschaft und Politik zusammen und gilt als führendes Forum für Kulturanbieter und Kulturförderer in Europa.

Sachsen unterstützt Zittau und Dresden mit jeweils 200.000 Euro für Projekte aus den Kulturhauptstadtbewerbungen

3. Verwaltung: Verwaltungsvereinbarung zum Bundesförderprogramm »Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen«

Der Freistaat Sachsen schließt mit der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesförderprogrammsn»Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen« ab.

Im Februar 2020 startete als Teil des Bundesförderprogramms das Bundesinvestitionsprogramm »Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen«. Im Rahmen dieses Investitionsprogramms fördert der Bund auf Grundlage einer Förderrichtlinie Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in den Ländern und Kommunen.

Von den bundesweit vorgesehenen 30 Mio. Euro jährlich entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel Bundesmittel in Höhe von ca. 1,42 Mio. jährlich auf Fördermaßnahmen im Freistaat Sachsen.

1. Gesundheit: Neue Corona-Schutzverordnung ab 18. Juli 2020

Das Kabinett hat die neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020.

Dabei gelten weiterhin die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus:

  • Kontaktbeschränkungen,
  • das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und
  • die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Die neue Verordnung enthält einige weitere Lockerungen. So sind neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen ab 18. Juli auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt.

Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden. Ab 1. September auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist.

Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober untersagt.

Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 18. Juli

2. Finanzen: Sachsen bringt Grundsteuerreform auf den Weg

Das Kabinett hat das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Anhörung freigegeben.

Der Gesetzentwurf sieht die vom Bundesgesetz vorgesehene Nutzung der Länderöffnungsklausel für Sachsen vor.

Statt der für alle Nutzungsarten einheitlichen Steuermesszahl von 0,34 Promille beim Bundesmodell sollen im Freistaat 0,36 Promille für Wohngrundstücke und 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke genutzt werden.

Keine Abweichungen vom Bundesmodell plane man bei der Wertermittlung, der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und bei unbebauten Grundstücken.

Sachsen hat damit als erstes Land einen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht.

Sachsen bringt Grundsteuerreform auf den Weg

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Juli 2020

1. Gesundheit: Eckpunkte der neuen Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat sich auf die Eckpunkte der neuen Corona-Schutz-Verordnung verständigt, die ab dem 18. Juli bis zum 30. August gelten soll.

Die Mund-Nasenbedeckung soll weiterhin in ÖPNV und Einzelhandel gelten. Hingegen werden Jahrmärkte und Volksfeste erlaubt, wenn ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Auch Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln möglich sind, können ab dem 1. September 2020 wieder durchgeführt werden.

coronavirus.sachsen.de

2. Soziales: Beauftragter der Staatsregierung für das Jüdische Leben legt zweiten Bericht vor

Der Beauftragte der Staatsregierung für das Jüdische Leben, Thomas Feist, hat dem Kabinett den zweiten Bericht für das Jüdische Leben in Sachsen vorgestellt.

Nach Feist ist es erforderlich, die jüdische Kultur, deren Vermittlung und die Arbeit gegen Antisemitismus weiterhin zu unterstützen.

Ein wichtiges Instrument dazu könnte aus seiner Sicht eine langfristig angelegte Grundförderung für Tage der jüdischen Kultur aus dem Haushalt des Freistaates sein.

2019 wurde das Fach »Jüdische Religion« als ordentliches Lehrfach in den Stundenplan sächsischer Schulen aufgenommen. Seitdem haben jüdische Schüler in Sachsen auch die Möglichkeit Religionsunterricht ihres Bekenntnisses zu besuchen.

Jüdisches Leben in Sachsen zu fördern und Antisemitismus konsequent zu bekämpfen sind zwei Seiten der gleichen Medaille

3. Recht: Sachsen führt geschlechtergerechtere Rechtssprache ein

Das Kabinett hat beschlossen, dass Gesetze und Rechtsverordnungen im Freistaat Sachsen künftig in einer geschlechtergerechteren Sprache formuliert werden. Damit setzt die Staatsregierung ein wichtiges im Koalitionsvertrag verankertes Anliegen um.

Bislang wurde in Normtexten durchweg das sogenannte generische Maskulinum verwendet. So ist zum Beispiel in sächsischen Gesetzen ausschließlich vom Staatsminister und nicht von der Staatsministerin oder vom Schüler und nicht von der Schülerin die Rede. Sie waren immer mitgemeint, wurden aber nicht immer mitgedacht.

Künftig sollen Frauen und Männer in Gesetzen gleichberechtigt sichtbar werden.

Sachsen führt geschlechtergerechtere Rechtssprache ein

4. Verwaltung: Bericht der Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs

Das Kabinett beriet über den Bericht der Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs.

Der Bericht gibt Empfehlungen, um den Öffentlichen Dienst weiterhin zukunftssicher und leistungsfähig aufzustellen. Hintergrund sind die zu erwartenden Personalabgänge bis zum Jahr 2030.

Der Bericht wird im nächsten Schritt dem Sächsischen Landtag zur Kenntnis zugeleitet.

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. Juli 2020

Männer und Frauen sitzen um einen Tisch.
Das Sächsische Kabinett führt gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz, Barbara Ludwig, die Kabinettssitzung im Chemnitzer Rathaus durch.   © Pawel Sosnowski

1. Kultur: Sächsische Staatsregierung unterstützt die Bewerbung von Chemnitz als Kulturhauptstadt 2025

Das Kabinett hat auf der auswärtigen Sitzung in Chemnitz entschieden, geschlossen die Bewerbung der Stadt Chemnitz als Kulturhauptstadt 2025 zu unterstützen. Die Staatsregierung hat dafür ein Strategiepapier entwickelt, das die Unterstützungsmöglichkeiten der einzelnen Ressorts aufzeigt.

Wenn sich die Expertenjury am 28. Oktober 2020 für Chemnitz entscheiden sollte, stellt der Freistaat 20 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2025 zur Verfügung. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen allen Ministerien der Staatsregierung mit Vertretern der Stadt Chemnitz und dem Umland weiter intensiviert.

Zu den noch anstehenden Meilensteinen gehören für die Stadt die Abgabe des zweiten Bidbooks am 21. September 2020 und der Besuch durch die europäische Jury in Chemnitz im Oktober.

2. Wirtschaft: Kabinett beschließt Konjunkturprogramm »Sachsen startet durch«

Mehr als 1 Milliarde Euro stellen der Bund und der Freistaat bereit, um die Beschäftigung in sächsischen Unternehmen zu sichern, die durch die Corona-Pandemie betroffen sind.

Das Impulsprogramm »Sachsen startet durch« tritt an die Stelle des Soforthilfe-Darlehens.

Schwerpunkt des Programmes ist ein Stabilisierungsfonds, der bei der SAB eingerichtet wird. Bis zu 400 Millionen Euro Finanzierungsvolumen stehen in der Spitze bereit, um das Eigenkapital in Form von stillen und offenen Beteiligungen zu stärken.

Innerhalb des Fonds stellen Bund und Sachsen Mittel für den kleinen Mittelstand zur Verfügung. Daraus können bis zum 31. Dezember 2020 Beteiligungen bis zu 800.000 Euro ausgereicht werden. Darüber hinaus richtet sich das Beteiligungsangebot an Unternehmen des größeren Mittelstands bis 249 Beschäftigte, die einen höheren Finanzbedarf bis zu 2,5 Millionen Euro haben. Das Angebot ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 begrenzt.

Zusätzlich wird mit Beteiligung des Bundes ein Finanzierungsprogramm für Startups bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) aufgelegt, damit Gründer weiter in den Aufbau ihrer Unternehmen investieren können.

Das im »Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket« enthaltene Zuschussprogramm »Corona-Überbrückungshilfe für KMU« des Bundes mit einem Gesamtvolumen von bis zu 25 Milliarden Euro wird durch die Länder umgesetzt.

Anträge für Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, können ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingereicht werden.

Für den Freistaat Sachsen setzt die SAB das Programm um. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 8. Juli 2020 möglich und gilt rückwirkend bis zum 1. Juni. Das Zuschussprogramm des Bundes »Corona-Überbrückungshilfe für KMU« kann als ergänzender Finanzierungsbaustein dienen.

Weitere Informationen zum Programm:

»Sachsen startet durch«

3. Bildung: Förderrichtlinie »Erzieherumschulung« verabschiedet

Das Kabinett hat die Förderrichtlinie »Erzieherumschulung« verabschiedet. Damit wird die dreijährige Umschulung zum Erzieher an Fachschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 mit Landesmitteln unterstützt.

Insgesamt stehen dafür 5,25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie sichert ab, dass Quereinsteiger weiterhin die Chance haben, in den Erzieherberuf einzusteigen. Die Landesmittel dienen als Überbrückungsfinanzierung bis der neue Förderzeitraum  des Europäischen Sozialfonds (2021-2027) steht.

Dadurch können geeignete Arbeitslose und Wiedereinsteigende nach Familienzeiten, die die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, weiter als Fachkräfte ausgebildet und in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie:

Mehr Erzieher für Sachsen – Freistaat fördert Umschulung

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. Juni 2020

Kabinett verabschiedet neue Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat in seiner Sitzung die neue Corona-Schutz-Verordung verabschiedet. Die Verordnung tritt ab dem 30. Juni in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 17. Juli 2020. Noch vor den Sommerferien soll eine neue Verordnung folgen, deren Laufzeit über die Ferien hinweg angedacht ist.

Mit der ab dem 30. Juni geltenden Verordnung gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung sowie das Abstandsgebot von 1,50 Meter und die Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel und ÖPNV.

Lockerungen folgen im Bereich der Familienfeiern. So sind ab dem 30. Juni Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs z.B. in Gaststätten mit bis zu 100 Personen zugelassen.

Alle anderen Vorschriften der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig.

Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

Ab dem 29. Juni besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren.

Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden. Demgegenüber gilt der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien weiterhin für den Primarbereich der Grund- und Förderschulen, die Horte und die weiterführenden Schulen. Damit folgt das Kultusministerium dem dringenden Wunsch der Schulpraxis, vor den Sommerferien keine Veränderungen mehr am eingeschränkten Regelbetrieb vorzunehmen.

Mit der neuen Allgemeinverfügung können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung folgender allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden:

  • Tägliche Gesundheitsbestätigung,
  • Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (betreute Kinder und Personal ausgenommen),
  • Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen,
  • Einhaltung der Hygienemaßnahmen,
  • Dokumentation der Kontaktpersonen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Sachsen finden Sie unter:

Coronavirus in Sachsen

Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung

Das Kabinett hat die Verordnung über das Bedarfsermittlungsinstrument gem. § 118 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch wird erlassen.

Mit der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen unterstützt werden, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern.

Mit der Verordnung wird eine einheitliche Vorgehensweise der Träger der Eingliederungshilfe bei der Bedarfsermittlung sachsenweit festgelegt.

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Juni 2020

Das Kabinett hat in seiner Sitzung die Eckpunkte der kommenden Corona-Schutz-Verordnung beraten, die ab dem 30. Juni 2020 in Kraft treten soll.

Beratungen über neue Corona-Schutz-Verordnung

Vorgesehen ist auch künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV. Ob diese auch weiterhin für den Einzelhandel gelten soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Vorgesehen ist die Anhebung der Personenzahl bei Familienfeiern auf maximal 100 Personen.

Diskotheken, Tanzclubs und Dampfbäder sollen auch künftig geschlossen bleiben. Offen ist momentan noch, ob Jahrmärkte und Volksfeste Besucher empfangen dürfen.

Derzeit zählt er Freistaat 5343 Infizierte, 219 Tote und 5065 Genesene. 89 an Covid-19 erkrankte Personen werden in Sachsen stationär und 23 Personen intensiv behandelt.

Erster Medienstaatsvertrag

Der Freistaat Sachsen schließt mit den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen Landtages den Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge ab.

Der Staatsvertrag dient der Anpassung der Höhe des Rundfunkbeitrages zum 1. Januar 2021 von aktuell 17,50 Euro monatlich auf 18,36 Euro monatlich. Die Anpassung folgt dem zuvor von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten in ihrem 22. Bericht festgestellten Bedarf der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten in der Rundfunkbeitragsperiode vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024.

Es handelt sich um die erste Tarifanpassung seit 10 Jahren. Darüber hinaus kündigten der MDR und das ZDF an, eine Digitalagentur in Leipzig zu gründen. Die ARD will zudem eine Kulturplattform in Mitteldeutschland errichten.

Sachsen fordert weitere Reformen, beispielsweise eine stärkere Unterscheidung zu privaten Sendern mit stärkerem Fokus auf Angebote zur Wissensvermittlung sowie Diskussionsveranstaltungen und Informationssendungen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Sachsen unter:

Coronavirus in Sachsen

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020

Männer und Frauen sitzen an einem Tisch in U-Form.
Das Sächsische Kabinett auf der Haushaltsklausur in Meerane.   © Pawel Sosnowski

Auf ihrer Kabinettsklausur hat die Sächsische Staatsregierung in Meerane über die Rahmenbedingungen für den kommenden Doppelhaushalt 2021/2022 beraten.

Noch in diesem Jahr soll der Haushaltsentwurf dem Sächsischen Landtag vorgelegt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen für den kommenden Doppelhaushalt deutlich verändert. Nach derzeitigem Stand stehen pro Jahr Haushaltsmittel von rund 20,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Zudem müssen ab 2023 die aufgenommenen Schulden in Höhe von 6 Milliarden Euro getilgt werden, die der Sächsische Landtag im Rahmen der Gesetzgebung am 9. April verabschiedete.

Nach der nächsten Steuerschätzung Anfang September 2020 wird eine weitere Haushaltsklausur stattfinden. Die Zahl der Personalstellen in der Verwaltung sollen, bis auf Schwerpunktbereiche ausgenommen, nicht erhöht werden.

Bei der Ausgestaltung des neuen Doppelhaushalts wird die Staatsregierung auch darauf achten, die zahlreichen Maßnahmen und Programme des Bundes und der EU zielgerichtet für Sachsen zu nutzen und finanziell so zu ergänzen, dass sie für den Freistaat eine möglichst hohe Wirkung entfalten.

Haushaltsaufstellung 2021/2022 unter neuen Vorzeichen

Hilfspaket für Kultur und Tourismus verabschiedet

Das Kabinett hat ein weiteres Hilfspaket auf der zweitägigen Klausurtagung verabschiedet.

Damit stellt Freistaat zusätzlich 67,8 Millionen Euro bereit, um den besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Einrichtungen und Akteuren in Kultur und Tourismus zu unterstützen.

Konkret sind mehrere Einzelmaßnahmen für Kultur und Tourismus geplant. Den größten Baustein bildet ein Paket für freie Kultureinrichtungen, die bislang zu wenig oder gar nicht auf Hilfsprogramme zugreifen konnten. Allein 30 Millionen Euro sind unter anderem für freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine vorgesehen. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 Euro, in begründeten Einzelfällen können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden.

Für die Kinos in Sachsen wurde gemeinsam mit der Staatskanzlei ein Paket im Umfang von 1,5 Millionen Euro beschlossen. Kinobetreiber mit bis zu fünf Beschäftigten können eine Liquiditätshilfe von bis zu 9.000 Euro beantragen, Betreiber mit mehr als fünf Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank. Zudem unterstützt der Freistaat den Tourismus mit zusätzlich fünf Millionen Euro.

Rund 68 Millionen Euro für Kultur und Tourismus

Staatsregierung beschließt neue Testkonzeption

Die Kabinettsmitglieder haben eine neue Konzeption zur Labordiagnostik auf das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 beschlossen. Die Konzeption soll die Testung von Personen- und Berufsgruppen auch ohne Krankheitssymptome ermöglichen.

Die Erweiterung der Testungen soll erfolgen, wenn innerhalb von 7 Tagen 35 Infizierte pro 100.00 Einwohner in der betroffenen Kommune oder Region registriert werden. Dann wird die Testung in Abhängigkeit von der Art des Ausbruchs für Personenkreise in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Reha-Einrichtungen, Kitas, Schulen, Horten, Heimen, Justizvollzugsanstalten und ähnliche Einrichtungen angeordnet.

Da die Zahl der Test schwer kalkulierbar ist und damit die Kosten nicht klar bezifferbar sind, stellt der Freistaat für die Finanzierung der Tests vorausschauend rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Staatsregierung beschließt neue Testkonzeption

Weitere Informationen zum Coronavirus in Sachsen unter:

Coronavirus in Sachsen

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Haushaltsklausur vom 9. Juni 2020

1. Corona-Pandemie: Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat in seiner Sitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, die ab dem 6. Juni 2020 in Kraft tritt. Die Verordnung gilt bis zum 29. Juni 2020.  

Der Verordnung ermöglicht weitere Lockerungen von den bisherigen Corona-Einschränkungen. Beispielsweise sind Familienfeiern mit bis zu 50 Personen möglich, sowie Besuche in Pflegeeinrichtungen unter Auflagen zulässig.

Die Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Einzelhandel gilt weiterhin. Auch das Gebot des generellen Mindestabstandes von 1,5 Metern hat weiterhin Bestand.

Unter Auflagen kann in Sachsen auch das Messegeschäft wieder anlaufen. Veranstalter müssen hierbei ein Hygienekonzept vorlegen und bestätigen lassen. Zudem dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 1000 Personen auf einer Messe aufhalten. Für Busreisen gilt in Sachsen künftig ebenfalls die Mund-Nasen-Bedeckung wie im ÖPNV.

Bis Ende Juni bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können beispielsweise unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen. Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas gilt vom 8. bis zum 29. Juni 2020.

Die Verordnung finden Sie unter:

Coronavirus in Sachsen

2. Bildung: Gesetzentwurf stärkt Bildung an Schulen und Kitas

Die Staatsregierung hat den Entwurf des Bildungsstärkungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf werden gleich mehrere Rechtsgrundlagen geändert. Ziel ist es, sowohl die frühkindliche als auch schulische Bildung zu stärken. Auch die Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern soll laut dem Entwurf künftig ausdrücklich im Schulgesetz angesprochen werden.

Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem die Attraktivität des Erzieherberufes erhöht und auch der Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften in der frühkindlichen Bildung besser gedeckt werden. Die freien Schulträger erhalten ab dem Schuljahr 2020/2021 eine höhere staatliche Finanzzuweisung, wenn sie auf die Erhebung von Schulgeld gänzlich verzichten. Auszubildende im Erzieherberuf müssen dann kein Schulgeld mehr zahlen.

Zudem soll ein landesweites Fachkräftemonitoring für die frühkindliche Bildung eingeführt werden, das in das Gesetz über Kindertageseinrichtungen aufgenommen wird. Der Gesetzentwurf soll dazu führen, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen zusätzliche Daten erheben, um perspektivisch besser den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern einschätzen zu können.

3. Inneres: Begrenzung von Mieterhöhungen in Dresden und Leipzig

Das Kabinett beschloss, die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Senkung der Kappungsgrenze
gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erlassen.

In den Städten Dresden und Leipzig gilt auch künftig eine abgesenkte Kappungsgrenze. Die bestehende Regelung wurde vom Kabinett um fünf Jahre bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen in beiden Städten demnach innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden.

Dresden und Leipzig beantragten im Juni und Dezember 2019 die Verlängerung der Verordnung zur Herabsenkung der Kappungsgrenze. In beiden Städten steigen die Angebotsmieten schneller als die Bestandsmieten.

Die bestehende Kappungsgrenzen-Verordnung wird am 30. Juni 2020 außer Kraft treten. Um die Absenkung der Kappungsgrenze auch weiterhin aufrecht zu erhalten, muss eine neue Kappungsgrenzen-Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2020 erlassen werden.

4. Kultur: Zustiftungsvereinbarung mit der Stiftung Auschwitz-Birkenau

Der Freistaat Sachsen schließt mit der Bundesrepublik Deutschland sowie den Ländern der Bundesrepublik und der Stiftung Auschwitz-Birkenau eine Vereinbarung über die Zustiftung an die »Stiftung Auschwitz Birkenau«.

Um die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau dauerhaft zu erhalten, haben der Bund und die Länder mit der Stiftung Auschwitz-Birkenau über eine Zustifung verhandelt. Der Bund erklärte sich bereit, die Stiftung in den Jahren 2020 und 2021 mit bis zu 30 Mio. Euro zu unterstützen. Entsprechend des Königsteiner Schlüssels entfallen auf den Freistaat Sachsen knapp 1,5 Mio. Euro.

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 3. Juni 2020

In der Kabinettspressekonferenz informierten Ministerpräsident Michael Kretschmer, Gesundheitsministerin Petra Köpping und Regierungssprecher Ralph Schreiber über die Ergebnisse der Kabinettssitzung.

Die Staatsregierung plant weitere Corona-Beschränkungen zu lockern. Demnach soll ab dem 6. Juni eine neue Verordnung gelten, nach der auch Familienfeiern wieder möglich sind. Über die genaue Ausgestaltung sowie die Personenanzahl wird in der kommenden Woche entschieden. Darüber hinaus sollen in den knapp 1700 Pflegeeinrichtungen in Sachsen Besuche von Angehörigen unter Auflagen wieder möglich sein.

Ungeachtet der geplanten Lockerungsmaßnahmen wird die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV sowie im Einzelhandel weiterhin gelten. Ebenso soll auch die Anstandsregel von 1,5 Metern bestehen bleiben.

Das Sächsische Kabinett hat außerdem das »Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie« beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll zügig in den Sächsischen Landtag eingebracht und noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

Auf den 750 Millionen Euro-Schutzschirm für die sächsischen Kommunen zur Bewältigung der Corona-Krise hatten sich der Finanzminister und die kommunalen Spitzenverbände am 5. Mai 2020 verständigt.

Die Kommunen sollen mit den finanziellen Hilfen vor allem den zu erwartenden Einbrüchen bei den Steuereinnahmen - insbesondere bei der Gewerbesteuer - sowie den zusätzlichen Kosten durch die Corona-Pandemie begegnen können.

Die erste Tranche zum Ausgleich der Steuerausfälle der Gemeinden in Höhe von 226,2 Millionen Euro soll zusammen mit den Hilfen für pandemiebedingte Mehrausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 147,5 Millionen Euro noch im Sommer ausgezahlt werden. 

Coronavirus in Sachsen

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. Mai 2020

Das Kabinett hat weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote beschlossen.

Damit setzt die Staatsregierung den zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmerahmen mit konkreten Entscheidungen für den Freistaat Sachsen um und erlässt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Fast alle Regelungen dieser Verordnung treten mit dem 15. Mai 2020 in Kraft. Die Regelungen zum Besuch von Kitas und Schulen laut der entsprechenden Allgemeinverfügung treten am 18. Mai 2020 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft.

Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen.

Ansonsten gelten ab dem Inkrafttreten der Verordnung unter anderen folgende Lockerungen:

  • Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen, ebenso wie Hotels und Beherbungsbetriebe, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden.
  • Öffnen dürfen ab dem 15. Mai auch: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte und Opernhäusern sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
  • Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dürfen wieder öffnen.
  • Zukünftig sollen die Landkreise und Kreisfreien Städte Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergreifen, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten.

Coronavirus in Sachsen

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Mai 2020

Die Kabaniettsmitglieder berieten über die Lockerung der bestehenden Corona-Maßnahmen. Die Kontaktbeschränkung soll über den 20. Mai hinaus bestehen bleiben. Steigen künftig die Neuinfektionen in einer Region zu schnell an, können die nach und nach gelockerten Corona-Beschränkungen wieder verschärft werden. Dementsprechend soll in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage ein Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt werden. Die neue Verordnung wird in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen.

Vorgesehen sind unter anderen weitere Lockerungsmaßnahmen:

  • Ab dem 18. Mai soll das Treffen von zwei »Hausständen« wieder möglich sein.
  • Ab dem 15. Mai dürfen in Sachsen gastronomische Betriebe sowohl im Innen- als auch Außenbereich wieder öffnen. Allerdings gelten dabei strenge hygienische Auflagen. Auch Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können ab dem 15. Mai öffnen.
  • Ebenso sollen ab dem 18. Mai Fitnessstudios öffnen dürfen.
  • Darüber hinaus soll ab dem 15. Mai die Beschränkung auf eine Grundfläche von 800 Quadratmetern im Einzelhandel enden. Ab dann soll gelten: maximal 1 Person auf 20 Quadratmetern.

Coronavirus in Sachsen

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Mai 2020

Das Kabinett hat weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Grundlage sind Abstimmungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin.

Um eine Ausbreitung des Virus zu reduzieren oder gar zu verhindern, gilt weiter die Aufforderung, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das trifft auch für überregionale tages-touristische Ausflüge zu.

Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin in Geschäften des Einzelhandels und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Alle Versammlungen und sonstigen Ansammlungen von Menschen bleiben untersagt. Ausgenommen sind Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und weiterer fünf Personen zur Begleitung Sterbender. Gottesdienste sind unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften und der Abstandsregelung erlaubt.

Erlaubt sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Einrichtungen und Angebote mit Publikumsverkehr bleiben grundsätzlich geschlossen und untersagt. Die bereits bestehenden Ausnahmen werden erweitert auf Gedenkstätten, Bibliotheken ausschließlich zur Medienausleihe, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten.

In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Öffnen dürfen Fahrschulen. Allerdings dürfen sie noch keine Fahrstunden und praktische Fahrprüfungen für PKW anbieten.

Spielplätze dürfen bei Einhaltung eines speziellen hygienischen Nutzungskonzepts nach Genehmigung durch die Kommune wieder benutzt werden. Auch Außensportstätten sind zur Nutzung wieder zugelassen, wenn Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 qm erlaubt, die nunmehr auch durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen geschaffen werden kann. Öffnen dürfen künftig Friseure und artverwandte Dienstleistungen, wenn sie besondere Schutzmaßnahmen für Kunden und Beschäftigte anwenden. Gaststätten, Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Erlaubt sind künftig Dauercamping sowie Ferienwohnungen und Wohnmobile zur Eigennutzung.

Die neue Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. Mai 2020 außer Kraft.

Coronavirus in Sachsen

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. April 2020

Die Kabinettsmitglieder haben über die Grundlinien der neuen Corona-Schutz-Verordnung beraten, die ab 4. Mai 2020 gelten soll. Geplant ist, diese noch am 30. April zu verabschieden. Demnach soll die neue Verordnung gelockerte Maßnahmen zum Versammlungsrecht sowie zum Sport, Spielplätzen und Dienstleistungen enthalten.

Kultusminister Piwarz Kultusminister stellte den Fahrplan für die weitere Öffnung der Schulen vor. Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen sollen ab dem 6. Mai wieder ihre Schulen besuchen.

Ebenfalls geöffnet werden sollen zu diesem Termin die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen. Die schrittweise Öffnung der Schulen betrifft auch die Schüler der 8. Klassenstufe im Hauptschulbildungsgang und der 9. Klassenstufe im Realschulbildungsgang der Oberschulen. Die Schulen können eigenverantwortlich die Präsenzzeiten mit Bezug zur Stundentafel festlegen.

In einer dritten Stufe will die Staatsregierung für die übrigen Schüler den Unterricht an den Schulen eröffnen. Ein konkretes Datum konnte jedoch noch nicht genannt werden. Kitas bleiben vorerst bis auf die Notbetreuung geschlossen. Hierzu wird entsprechend der Schulen ebenfalls ein Stufenplan erarbeitet.

Kultusminister stellt Fahrplan für weitere Öffnung der Schulen vor

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. April 2020

1. Wirtschaft: Förderung von Ausbildungsverhältnissen in der Corona-Pandemie

Die Kabinettsmitglieder verabschiedeten eine Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Ausbildungsverhältnisses im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Im Gegensatz zu regulären Beschäftigungsverhältnissen, kann für Auszubildende keine Kurzarbeit angeordnet werden. Ziel der Richtlinie ist es daher, die von Kurzarbeit betroffenen Ausbildungsbetriebe durch einen einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zu unterstützten. Dadurch sollen die Fortführung der Ausbildungsverhältnisse in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) gewährleistet und Ausbildungsabbrüche verhindert werden.

Der Zuschuss soll in Höhe der jeweiligen 1,5-fachen Ausbildungsvergütung, die im Februar 2020 noch regulär gezahlt wurde, für jeden Auszubildenden gewährt werden. Darüber hinaus wird der Zuschuss für die Ausbildungsverhältnisse gewährt, für die auch Kurzarbeitergeld bewilligt wurde.

Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe

2. Medien: Medienstaatsvertrag löst Rundfunkstaatsvertrag ab

Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den Entwurf des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland gebilligt und diesen dem Sächsischen Landtag zur Unterrichtung zugeleitet.

Der Staatsvertrag soll die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Hinblick auf die sich verändernde Medien-Marktlage umsetzen. Dieser umfasst den neuen Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll, sowie Anpassungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages.

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Bundesländer geben die Länder als Mediengesetzgeber die notwendige Antwort auf die Digitalisierung der Medienwelt und das damit veränderte Anbieter- und Nutzerverhalten.

Der Anwendungsbereich des Medienstaatsvertrages geht über den Rundfunkbereich hinaus und beinhaltet nun auch Medienplattformen (beispielsweise Magenta TV) Benutzeroberflächen, Suchmaschinen und Video-Sharing-Dienste (zum Beispiel YouTube). Ziel ist es, die Meinungsvielfalt und die kommunikative Chancengleichheit zu gewährleisten.

Das Sächsische Kabinett hat eine Anpassung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

Die Verordnung geht nun weg von allgemeinen Ausgangsbeschränkungen hinzu Kontaktbeschränkungen. Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen einzuhalten. Der Aufenthalt ist dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet. Darüber hinaus bleiben Ansammlungen von Menschen – mit geringfügigen Ausnahmen – verboten. Zu diesen Ausnahmen gehören beispielsweise Gottesdienste, Taufen, Trauungen und Trauerfeiern bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 15 Personen.
 
Weiterhin untersagt bleibt der Betrieb von Einrichtungen, die allein der Freizeitgestaltung dienen, wie z. B. Sportstätten, Badeanstalten, Volkshochschulen, Messen, Volksfeste und Clubs.
Ebenfalls untersagt bleiben Gastronomiebetriebe jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken.
 
Eine Öffnung ist hingegen für Ladengeschäfte des Einzelhandels bis zu einer Ladenfläche von 800 qm sowie für Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende und selbstvermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkte. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen.
 
Dienstleistungsbetriebe mit unmittelbarem Kundenkontakt sind hingegen untersagt. Ebenfalls gelten weiterhin Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen, betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
 
Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird ab 20.04.2020 bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenhalt in Einzelhandelsgeschäften verpflichtend sein.
Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.
 
Alle Informationen zur Anpassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung finden Sie hier:

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. April 2020

1. Coronavirus: Freistaat beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat einer neuen Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet und tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

Ziel der neuen Rechtsverordnung Ausgangsbeschränkungen ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.

Folgende drei wesentliche, häufige Verstöße und die dazugehörigen Regelsätze bzw. Bußgelder wurden festgelegt:

Norm

Verstoß

Adressat des Bußgeldbescheides

Bußgeld in Euro

§ 2 Abs. 1 VO

Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund 

Person, die gegen das Verbot verstößt 

150 Euro

§ 3 Nr. 1 - 3 VO

Verstoß gegen Besuchsverbot

Person, die gegen das Besuchsverbot  verstößt

500 Euro

§ 3 Nr. 3 VO

 

Überschreitung der dort angegebenen Personenzahl

Einrichtungsleitung

500 - 1.000 Euro  je nach Einrichtungsgröße

Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro ausgesprochen werden.

Erlaubt ist künftig auch der Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet ist.

Freistaat beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

2. Coronavirus: Finanzielle Unterstützung von Arbeitgebern für die Unterbringung tschechischer und polnischer Arbeitnehmer

Die Kabinettsmitglieder beschlossen, der Landesdirektion Sachsen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.

Diese Mittel dienen als Unterstützungsangebot für tschechische und polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der sächsischen Gesundheitsversorgung und deren Angehörige, die aufgrund der seit dem 23. März 2020 geltenden Grenzschließung der Tschechischen Republik und seit dem 27. März auch für polnische Berufspendler nicht mehr täglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Sachsen pendeln können.

Für tschechische und polnische Arbeitnehmer, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie den dazugehörigen Bereichen (z. B. Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäscherein) arbeiten, stellt Sachsen rückwirkend ab dem 26. März 2020 befristet für drei Monate, pro Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Nacht 40 Euro und für mitanreisende Familienangehörige 20 Euro zur Verfügung.

3. Coronavirus: Beantragung von Corona-Soforthilfen des Bundes

Der Freistaat Sachsen schließt mit dem Bund die Verwaltungsvereinbarung über Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen für Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte ab.

Kleine Firmen und Freiberufler in Sachsen können damit die neuen Soforthilfen des Bundes beantragen. Antragsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.

Das 50-Milliarden-Euro-Programm der Bundesregierung sieht vor, dass Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig 9000 Euro erhalten können, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Das Geld ist unter anderem dafür vorgesehen, trotz einbrechender Einnahmen weiterlaufende Zahlungsverpflichtungen etwa für die Miete von Geschäftsräumen abzudecken.

Soforthilfe-Zuschuss Bund

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 31. März 2020

1. Coronavirus: Sondersitzungen des Bundesrates

Die Kabinettsmitglieder haben über die Sondersitzungen des Bundesrates am 25. und am 27. März beraten.

Am 25. März wird der Bundesrat über das Hilfspaket der Bundesregierung abstimmen. Dieses sieht einen Nachtragshaushalt des Bundes mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro vor.

Kleine Firmen und Solo-Selbstständige wie Künstler und Pfleger sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro erhalten.

Dafür wird der Bundestag am 25. März aller Voraussicht nach eine Notfallregelung in der Schuldenbremse in Kraft setzen.

2. Wirtschaft: Gewährung von Sofort-Darlehen zur Sicherung der Liquidität von Kleinstunternehmen im Freistaat

Das Kabinett verabschiedete die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Soforthilfe-Darlehen an Kleinstunternehmen.

Die Soforthilfe-Darlehen sollen die Liquidität von Kleinstunternehmern sichern, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Das Programm »Sachsen hilft direkt«, richtet sich an alle Solo-Selbständigen und Freiberufler in Sachsen, die einen Jahresumsatz von maximal einer Million Euro erwirtschaften. Die Darlehenshöhe beläuft sich auf mindestens 5.000 EUR bis maximal 50.000 EUR.

Das Darlehen wird über die Sächsische Aufbaubank angeboten.

Zu den Antragsunterlagen:

Sachsen hilft sofort

3. Freistaat unterstützt tschechische Arbeitnehmer mit 40 Euro pro Tag

Die sächsische Staatsregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung ein Unterstützungsangebot für tschechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien beschlossen.
 
Hintergrund:
Sachsens Nachbarland Tschechien hat wegen der Corona-Pandemie nun auch für Berufspendler, die täglich zwischen den Ländern hin und her fahren, eine vierzehntägige Quarantäne eingeführt. Damit wird die Grenze auch für Berufspendler praktisch geschlossen.
 
Der Freistaat Sachsen unterbreitet ein Angebot an alle tschechischen Staatsbürger, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie dazugehörigen Bereichen (z.B. Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäscherein) arbeiten. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt ab Donnerstag, befristet auf drei Monate, pro Person und Tag 40 Euro bzw. 20 Euro für Familienangehörige. Auch die Kindernotbetreuung soll für sie offenstehen.
 
Gleichzeitig führt der Freistaat Sachsen Gespräche mit den Vertretern in Polen, um unter Beachtung des Gesundheitsschutzes die Grenze soweit wie möglich für Berufspendler offenzuhalten.

4. Finanzen: Beteiligungsbericht 2019

In der Kabinettssitzung hat der sächsische Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann, den Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2019 vorgestellt.

Der Beteiligungsbericht dokumentiert die Beteiligungen des Freistaats Sachsen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts und informiert über die Entwicklung relevanter Kennziffern wie Umsätze und Gewinne.

Zum 31. Dezember 2018 war der Freistaat Sachsen an 30 Unternehmen unmittelbar beteiligt. Die Beteiligungen mit Sitz in Sachsen beschäftigen insgesamt rund 5.500 Mitarbeiter.

Der Beteiligungsbericht kann auf der Internetseite der Finanzverwaltung heruntergeladen werden:

Beteiligungsberichte 2016 bis 2019

5. Hochschulen: Einrichtung eines Modellstudienganges Humanmedizin der TU Dresden am Standort Chemnitz

Die Staatsregierung unterstützt die Einrichtung eines Modellstudienganges Humanmedizin der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden am Standort Chemnitz mit einer Kapazität von zusätzlich 50 Studienplätzen.

Geplant ist der Start zum Wintersemester 2020/21. Der Freistaat Sachsen investiert bis zum Jahr 2024 21,5 Millionen Euro unter der Voraussetzung, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit mit Mitteln in Höhe von 19 Millionen Euro beteiligt.

Nach dem Abschluss des 1. Jahrgangs im Jahr 2027 soll die Wirksamkeit des Modellstudienganges überprüft werden. Maßgeblich hierfür wird die Zahl der Absolventen sein, die eine Facharztausbildung im ländlichen Raum aufnehmen.

Kabinett macht Weg für neuen Medizinstudiengang in Chemnitz frei

Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. März 2020

1. Coronavirus: Innen- und Gesundheitsministerium richten gemeinsamen Krisenstab »Infektionsschutz« ein

Der Gemeinsame Krisenstab Infektionsschutz nimmt seine Tätigkeit am Mittwoch, den 18. März 2020, um 13:30 Uhr auf. Das Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich auch im Freistaat Sachsen mit einer hohen Dynamik. Es ist damit zu rechnen, dass die Fallzahlen weiter sehr rasch steigen werden. Hiervon sind jeder Landkreis sowie die Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen betroffen.

Zur Sicherstellung einer umfassenden und wirksamen Krisenbewältigung durch Zusammenwirken aller beteiligten Behörden, Dienststellen und Einrichtungen und zur Gewährleistung schneller Entscheidungsprozesse, wird ein Gemeinsamer Krisenstab des SMI und des SMS zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eingerichtet.

Ziel dieser Maßnahme ist die Koordinierung der Maßnahmen der Ressorts zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf der Basis eines ressortübergreifenden Lagebildes, die Unterstützung von Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Bündelung von Informationen für die Berichterstattung gegenüber den zuständigen Behörden von Bund und Ländern sowie für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit. Gleichzeitig soll eine Beschleunigung notwendiger Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erreicht werden.

Sachsen untersagt alle Veranstaltungen, schließt fast alle öffentlichen und privaten Einrichtungen

Coronavirus in Sachsen

2. Regionalentwicklung: Sachsen schließt mit Bund Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau ab

Der Freistaat Sachsen schließt mit der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland die Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 (Artikel 104d des Grundgesetzes) ab.

Der Bund hat sich nach Abstimmung mit den Ländern darauf verständigt, für den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 insgesamt 1 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. Diese werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel (Sachsen derzeit 4,99085 Prozent) auf die Bundesländer verteilt.
Sachsen erhält daher 49,9 Mio. Euro. Die Bundesmittel werden mit 30 Prozent Landesmitteln kofinanziert.

Mit den Fördermitteln sollen die Wohnraumversorgung durch Mietwohnungen und die Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums der Haushalte unterstützt werden, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen versorgen können. Die Bundesmittel werden dem Freistaat in Jahresscheiben, verteilt auf die Jahre 2020 - 2024, gewährt.

150 Millionen Euro für Wohnraum in Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung kam am 13. März 2020 zu einer Sondersitzung zusammen und beschloss weitere Maßnahmen angesichts der dynamischen Entwicklung von Corona-Erkrankungen im Freistaat.

Ziel aller Maßnahmen ist es, einen sprunghaften Anstieg weiterer Infektionen zu vermeiden. Damit sollen die sächsischen Gesundheitseinrichtungen mehr Zeit erhalten, um die notwendigen Behandlungs- und Versorgungsmaßnahmen vorzubereiten.

Die Maßnahmen gewährleisten auch, dass das Personal von Krankenhäusern, Feuerwehren, Polizeidienststellen aber auch die wichtigen Versorgungseinrichtungen wie Energie, Wasser und Nahrungsmittel weiter arbeiten können.

Aussetzung der Schulpflicht ab 16. März 2020

Für öffentliche Schulen gilt ab dem 16. März unterrichtsfreie Zeit. Schulen und Kitas bleiben vorerst geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen. Parallel wird eine Notbetreuung aufgebaut.

Öffentliche Verwaltung

Das Ausbildungszentrum der sächsischen Verwaltung in Bobritzsch und die Fachhochschule Meißen stellen vorerst ihren Betrieb ein.

Staatliche Theater und Museen

Staatliche Theater und Museen werden bis 19. April geschlossen. Die Staatsregierung empfiehlt den Kommunen, kommunale Einrichtungen wie Theater, Museen und Bäder ebenfalls zu schließen.

Empfehlungen für Veranstaltungen

Empfohlen wurde den Kommunen außerdem, dass für Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen eine Anzeigepflicht gelten soll. Weiterhin gilt ein generelles Veranstaltungsverbot für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen.

Schutz älterer Personen

Zum Schutz älterer und kranker Menschen sollen zudem Besuche in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen deutlich eingeschränkt werden.

Späterer Semesterbeginn an Universitäten

Die Staatsregierung stimmt sich laufend mit der Rektorenkonferenz ab. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen, die den Studienbetrieb und den Beginn des neuen Semesters betreffen. Empfohlen wird, den Semesterstart auf einen einheitlichen späteren Zeitpunkt zu verlegen.

Ein Coronavirus in der Animation.
Den Vorsitz des Krisenstabs »Corona« übernimmt Gesundheitsministerin Petra Köpping. Je nach Bedarf werden Vertreter von Ärzteschaft, Krankenhäusern, Apothekern, Landkreisen und Städten dazugeladen.   © unsplash

1. Gesundheit: Staatsregierung richtet Krisenstab ein

Gesundheitsministerin Köpping unterrichtete das Kabinett über die Einrichtung eines Krisenstabes im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.Im Krisenstab arbeiten Mitarbeiter aus allen Ressorts zusammen. Sie werden die Koordinierung und Vorbereitung fachlicher Maßnahmen im Hinblick auf die Corona-Erkrankungen im Freistaat übernehmen.Darüber hinaus wird das Gesundheitsministerium ermächtigt, künftig die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung für medizinisches Personal in Sachsen zu übernehmen.

Durch die zentrale Beschaffung stellt die Staatsregierung sicher, dass auch in Notsituationen ausreichend Schutzkleidung für medizinisches Personal beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Rettungsdiensten vorhanden ist.

Darüber hinaus hat das Dresdner Universitätsklinikum am Montag eine Corona-Ambulanz eröffnet, in Leipzig gibt es bereits seit vergangener Woche zwei ähnliche Einrichtungen.In der Corona-Ambulanz werden Patienten untersucht, bei denen ein geprüftes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Die Corona-Ambulanz in Dresden befindet sich in einem separaten Gebäude und verfügt über mehrere Warte- und Isolationsbereiche sowie zwei Untersuchungsräume. Auch andere Kliniken im Freistaat bereiten sich auf weitere Corona-Infektionen vor.

Hintergrund:

Mit Stand zum 10. März 2020 ist die Anzahl an Corona-Infizierten in Sachsen auf 18 gestiegen. Im Landkreis Leipzig wurden zwei weitere Fälle festgestellt. Beide infizierten Personen sind Rückkehrer aus Südtirol und wurden positiv getestet. Sie sind häuslich isoliert und haben kaum klinische Symptome. Für weitere zehn Kontaktpersonen wurde häusliche Quarantäne angeordnet.

Gesundheitsministerium richtet Krisenstab »Corona« ein

Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)

2. Inneres: Vorbereitung für Volkszählung 2021 in Sachsen

Das Kabinett hat das Zensusgesetz (Sächsisches Zensusausführungsgesetz – SächsZensAG) zur Ermittlung der Bevölkerungszahl sowie zur Wohn- und Lebenssituation im Freistaat beschlossen und zu Anhörung an den Landtag überwiesen.

Danach werden im kommenden Jahr zwischen Mai und November in Sachsen wieder Daten zur aktuellen Bevölkerungszahl sowie zur Wohn- und Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger erhoben.

Hintergrund:

Mit dem Zensus 2021 findet in Deutschland erneut eine statistische Erhebung statt. Damit wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Denn viele politische Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

Um Zahlen für künftige Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Mit dem Zensus 2021 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet.

Freistaat schafft Voraussetzungen für Volkszählung 2021

3. Digitale Verwaltung: Staatsregierung schafft Grundlage für sichere Behördenkommunikation

Das Kabinett hat eine Verordnung  erlassen, in der die Zuständigkeit und das Verfahren für die Einrichtung besonderer elektronischer Behördenpostfächer geregelt wird (Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung).

Mit den besonderen elektronischen Behördenpostfächern stellt die Staatsregierung die geschützte Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen Behörden sowie zwischen Behörden und Gerichten sicher. Die Sicherheit des Systems wird durch ein gesondertes Identifizierungsverfahren gewährleistet.Die Verordnung regelt darüber hinaus die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber.

Hintergrund:

Die Verordnung ist Teil der sächsischen E-Government-Strategie. Mit dieser will die Sächsische Staatsregierung Verwaltungsabläufe optimieren. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Männer und Frauen stehen in einem großen Saal.
Sie Sächsische Staatsregierung und die Bayerische Staatsregierung vor ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung im Rathaus der Stadt Hof.   © Pawel Sosnowski

Die Sächsische Staatsregierung tagte gemeinsam mit dem Bayerischen Kabinett unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Ministerpräsident Michael Kretschmer im Rathaus der Stadt Hof.

In der gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen die Staatsregierungen unter anderem eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit bei Innovation und Forschung sowie den Ausbau der Infrastruktur und der Extremismusbekämpfung.

1. Wissenschaft: Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der künstlichen Intelligenz/ Wirtschaftspreis für KI

Neben eigenen Maßnahmen verstärken Sachsen und Bayern ihre Zusammenarbeit im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Zusätzlich beschlossen beide Länder eine engere Verzahnung mit der KI-Strategie der Bundesregierung.

Sachsen und Bayern verfügen bereits mit dem »Munich Center for Learning« (MCML) in München und dem in Leipzig und Dresden ansässigen »Center for Scalable DataAnalytics und Artificial Intelligence (ScaDS.AI) über Forschungszentren, die über das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden.

Beide Länder wollen in einer gemeinsamen Anstrengung gegenüber dem Bund eine länderübergreifende Befassung in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz erwirken, damit die Fördermittel für die KI-Zentren in Bayern und Sachsen verstetigt werden.

Darüber hinaus beschlossen beide Länder, im Jahr 2021 einen gemeinsamen bayerisch-sächsischen Wissenschaftskommunikationspreis für künstliche Intelligenz auszuloben.

Zusätzlich entschieden Sachsen und Bayern:

  • den Ausbau der Zusammenarbeit auf dem Gebiet »Interaktives Datamining« für die Unterstützung in Bereichen Medizin, Industrie, Mobilität und Sozialwissenschaften;
  • die Fortsetzung der gemeinsamen Erprobung und Entwicklung der Quantenkommunikation;
  • die Einrichtung eines länderübergreifenden Forschungsnetzwerkes zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2).
Zwei Männer sitzen an einem Tisch und tragen sich in ein Buch ein.
Ministerpräsident Kretschmer und Ministerpräsident Söder tragen sich im Beisein des Oberbürgermeisters der kreisfreien Stadt Hof, Harald Fichtner, in das Gästebuch der Stadt ein.  © Pawel Sosnowski

2. Inneres: Bündnis gegen Extremismus

Die Bayerische und die Sächsische Staatsregierung wollen die enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des Extremismus fortführen. Zur Bekämpfung von extremistischen Erscheinungsformen sollen entsprechende Maßnahmen fortgeführt und gemeinsam weiterentwickelt werden.

Zukünftige Schwerpunkte wollen beide Länder auf eine verstärkte Internetaufklärung legen, um die Auskunft über extremistische Aktivitäten und Strukturen zu verbessern. 

Ebenso sollen die allgemeine Demokratieförderung und Beratung noch stärkere Rollen bei der Bekämpfung von Extremismus übernehmen.

3. Inneres: Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, mehr Schutz von Polizei, Amts- und Mandatsträgern

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung stimmten auf der Kabinettssitzung überein, die von beiden Staatsregierungen veranlassten Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Straftaten fortzuführen.

Hintergrund:
Zum 1. August 2019 wurde in Plauen das gemeinsame Fahndungs- und Kompetenzzentrum (FKZ) Vogtland eingerichtet. In diesem sind jeweils ein Beamter der sächsischen und bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei tätig. Mit dem gemeinsamen Kompetenzzentrum ist es gelungen, die Fahndungseinsätze der Polizei im Grenzland besser zu koordinieren.

Darüber hinaus wollen die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung Maßnahmen zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern.

Um beispielsweise das Bewusstsein von Abgeordneten für mögliche Gefahren zu schärfen, hat das Sächsische Landeskriminalamt einen Sicherheitsleitfaden erarbeitet, der sich an Amts- und Mandatsträger, Führungskräfte der sächsischen Staatsverwaltung und Personen des öffentlichen Lebens wendet. Der Sicherheitsleitfaden erklärt mögliche Bedrohungen und empfiehlt vor allem präventive Verhaltensweisen.

Für einen besseren körperlichen Schutz der Polizeibeamten wurde die technische Ausstattung der sächsischen Polizei verbessert.  Mit Einführung des neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes wurde zudem  die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bodycam geschaffen. Nach erfolgreichem Abschluss der Tests erfolgt inzwischen die flächendeckende Einführung.

4. Regionale Entwicklung: Schaffung einer Franken-Sachen-Magistrale

Bayern und Sachsen werden Bund und Bahn weiterhin auffordern, die Planungen für die elektrische Bahnverbindung von Dresden über Hof nach Nürnberg und München ohne Unterbrechungen fortzuführen und die bauliche Umsetzung vorzubereiten. 

Darüber hinaus fordern sie den Bund auf, direkt im Anschluss an die Planungen ausreichende Finanzmittel für den Bau der Franken-Sachsen-Magistrale bereitzustellen.

Ziel beider Staatsregierungen ist es, auch internationale Direktverbindungen von den bayrischen Großstädten über Südwestsachsen, Dresden und Ostsachsen nach Wroclaw (Breslau), Krakau und Kiew zu ermöglichen. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch die vollständige Elektrifizierung der entsprechenden Streckenabschnitte.

5. Infrastruktur: Gemeinsamer Einsatz für Planungserleichterungen im Mobilfunk

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung sind sich einig, dass Lücken in der Mobilfunkversorgung von Grenzgebieten schnellstmöglich geschlossen werden müssen.

Um die Lücken in der Mobilfunkversorgung gerade im ländlichen Raum zu schließen, ist es notwendig, bestimmte bauordnungs- und nutzungsrechtliche Voraussetzungen beim Bund als auch auf Länderebene zu schaffen. Demnach muss das sogenannte Bundesbaunutzungsrecht überprüft werden.  

Bayern und Sachsen werden daher gemeinsam im Rahmen einer Bundesratsinitiative den Bund auffordern, die Baunutzungsverordnung im Interesse des Mobilfunkausbaus anzupassen.

Männer und Frauen sitzen an einem langen Tisch.
Die Sächsische Staatsregierung und die Bayerische Staatsregierung während ihrer gmeinsamen Kabinettssitzung im Rathaus der Stadt Hof.  © Pawel Sosnowski

6. Verkehr: Spitzenplatz bei der Ladesäuleninfrastruktur ausbauen

Bayern und Sachsen sind Vorreiter bei der Elektromobilität.  Beide Länder wollen die Bauförderung von öffentlich zugänglichen Ladestationen über das Jahr 2020 hinaus fortführen.

Beide Länder werden zusammen mit dem Bund prüfen, ob und wie entlang der Bundesautobahnen zwischen Sachsen und Bayern ein sogenannter »Elektro-Highway« mit Schnellladestationen auf den Rastplätzen entstehen kann.

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung vereinbarten außerdem, dass sie konstruktiv mit der Leitstelle Ladeinfrastruktur des Bundes zusammenarbeiten. Darüber hinaus wollen sich Sachsen und Bayern im Bundesrat und in entsprechenden Fachministerkonferenzen gemeinsam gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission für Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität einsetzen.

7. Umwelt: Verstärkter Klima- und Artenschutz

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung sehen mit großer Sorge die zunehmenden Schäden im Wald, die vor allem durch die Hitze in den Trockenjahren 2018 und 2019 entstanden sind. 

Bayern und Sachsen wollen den Waldumbau verstärkt auf den Klimaschutz ausrichten, um die Wälder den sich verändernden klimatischen Bedingungen anzupassen. Beide Länder forcieren daher den Umbau zu Laub- und Nadelholzmischwäldern.

Beide Landesregierungen beschließen, das Förderangebot im Privat- und Körperschaftwald zu verbessern. Dadurch schaffen beide Staatsregierungen Angebote für mehr Klimaschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt.

Bericht aus der gemeinsamen Kabinettssitzung von Bayern und Sachsen in Hof

Ein Moped steht am Rande eines schneebedeckten Feldes.
Alle ostdeutschen Länder außer Berlin beabsichtigen das Mindestalter rechtzeitig zum Auslaufen des Modellversuchs Ende April 2020 dauerhaft auf 15 Jahre abzusenken.   © unsplash

1. Verkehr: Mopedführerschein ab 15 kommt

Verkehrsminister Dulig informierte das Kabinett über die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre.

Derzeit ist es in Sachsen nur im Rahmen eines Modellversuchs möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits ab 15 Jahren zu erhalten. Der Modellversuch läuft noch bis zum 30. April 2020. Bislang verläuft der Versuch nach Einschätzung des Verkehrsministeriums sehr positiv.

Aus diesem Grund soll die neue Verordnung nahtlos zum 1. Mai 2020 in Kraft treten. Jugendliche ab 15 Jahren können dann die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Sachsen erwerben.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat den Ländern die Möglichkeit gegeben, das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM dauerhaft auf 15 Jahre herabzusetzen. Eine entsprechende Ermächtigung ist als § 6 Abs. 5a durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008) in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgenommen worden.

Mopedführerschein mit 15: Vom Modellprojekt zur dauerhaften Regelung

2. Arbeit: Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz – mehr Fachkräfte für Sachsen

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer Sitzung über das am 1. März bundesweit in Kraft tretende neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz beraten.

Mit dem Gesetz wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union vereinfacht und beschleunigt.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz führt erstmals auch einen einheitlichen Fachkräftebegriff ein. Fachkräfte sind demnach sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung.

Liegt ein Arbeitsvertag vor, können Fachkräfte künftig ohne Vorrangprüfung nach Deutschland einreisen und jede ihrer Qualifikation entsprechenden Tätigkeit aufnehmen.

Insbesondere der Freistaat Sachsen kann dadurch schneller von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren. Denn im Freistaat werden dringend Handwerker, Ingenieure sowie Ärzte und Pflegekräfte auf dem Arbeitsmarkt benötigt.

Das Verfahren muss vom Arbeitgeber der noch im Ausland lebenden Fachkraft beantragt werden. Die Ausländerbehörde berät dann den Arbeitgeber und leitet im Namen der ausländischen Fachkraft ein Anerkennungsverfahren ein.

Zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber, die eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen wollen, sind neben dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur auch die Ausländerbehörden in Sachsen.

Mehr qualifizierte Fachkräfte für Sachsen

3. Gesundheit: Keine aktuellen Corona-Fälle in Sachsen

In Sachsen gibt es nach wie vor keine laborbestätigten Infektionsfälle mit dem neuartigen Corona-Virus. Darüber informierte die Gesundheitsministerin Petra Köpping die Staatsregierung auf der Kabinettssitzung.

Bisher gab es in Sachsen insgesamt sechs Verdachtsfälle. Alle diese Personen wurden negativ auf das Corona-Virus getestet und trotzdem als Vorsichtsmaßnahme häuslich isoliert.

Keine aktuellen Corona-Fälle in Sachsen

Blick vom Hauptbahnhof Dresden auf die Prager Straße.
Die Prager Straße in Dresden. Die Mittel der Städtebauförderung 2020 können eingesetzt werden, um Ortsteile im Zuge der baulichen Erhaltung als lebenswerte und gesunde Orte zu entwickeln.  © unsplash

Regionalentwicklung: Städtebauförderung wird vereinfacht

Staatsminister Thomas Schmidt informierte das Kabinett über die Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund zur Städtebauförderung sowie zum Investitionspakt. Rund 166 Millionen Euro stellen Bund und Freistaat auf der Grundlage dieser Vereinbarungen bis 2024 bereit.

Bund und Länder haben im vergangenen Jahr gemeinsam eine neue Struktur der Städtebauförderung ab 2020 erarbeitet. Neben der Fördervoraussetzung Klimawandel/ Klimaanpassung einschließlich Stadtgrün ist auch die Möglichkeit stärkerer interkommunaler Zusammenarbeit hinzugekommen. Zudem wurde die Städtebauförderung 2020 durch drei statt bisher sechs Förderprogramme vereinfacht. Das erleichtert den Städten und Kommunen im Freistaat Sachsen die Umsetzung ihrer Vorhaben.

Mit dem zusätzlichen Investitionspakt »Soziale Integration im Quartier« können die Kommunen im Land ihre soziale Infrastruktur sanieren und weiter ausbauen.

Hintergrund:

Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung.

Rechtliche Grundlage dieser Förderung bildet die jährlich neu abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung (VV - Städtebauförderung) zwischen Bund und Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen.

Die Finanzhilfen des Bundes werden dabei von den Ländern jeweils durch Landesmittel verdoppelt. Antrags- und Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank.

Rund 166 Millionen Euro für Städtebauförderung

Blick auf eine Talsperre im Winter.
Die Talsperre Eibenstock im Dezember 2018. Sie ist die größte der insgesamt 23 sächsischen Talsperren.  © dpa-Zentralbild

Umwelt: Wasserversorgung in Sachsen bleibt sicher

Umweltminister Günther informierte das Kabinett über die Situation in Sachsens Talsperren, den Pegelstand der Flüsse sowie den Grundwasserhaushalt im Land.

Die sächsischen Talsperren sind auf Grund der anhaltenden Trockenheit bislang nur teilweise gefüllt. Eine akute Bedrohung der Wasserversorgung im Freistaat besteht jedoch nicht.

Für die Trinkwasserversorgung werden in Sachsen rund 40 Prozent des Rohwassers aus insgesamt 23 Trinkwassertalsperren gewonnen. Diese sind aufgrund der Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 sowie den bislang ausbleibenden Niederschlägen nur teilweise gefüllt.

Die Füllstände gestalten sich demnach wie folgt:

  • Die größte Talsperre Eibenstock ist mit rund 78 Prozent vergleichsweise gut gefüllt.
  • Die Talsperre Cranzahl hingegen weist einen Füllstand von nur 53,7 Prozent aus.
  • Ebenso sind die Talsperren Gottleuba mit 65,2 Prozent und Stollberg mit 56,5 Prozent gering gefüllt.

Die durchschnittliche Füllmenge aller Talsperren liegt derzeit bei 73 Prozent.

Weil die kurz- und mittelfristigen Prognosen auch weiterhin von einer andauernden Trockenheit ausgehen, wird die Landestalsperrenverwaltung an den niedrig gefüllten Talsperren rechtzeitig Maßnahmen zur Wassersicherung ergreifen.

Außerdem wurde eigens eine Arbeitsgruppe gebildet, in der  es unter anderem darum geht, wie das sächsische Talsperrensystem für die Herausforderungen des Klimawandels gerüstet werden kann.

Anhaltend niedrige Pegelstände in Sachsens Talsperren und Flüssen

Ein Polizist sitzt vor einer Monitorwand.
Weiterhin sollen jährlich 700 Bewerber für den Polizeidienst eingestellt werden.  © Matthias Rietschel

1. Inneres: Bericht der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen

Innenminister Wöller hat dem Kabinett den Bericht zur Fortschreibung der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen vorgelegt.

Im Bericht wurden die polizeiliche Lageveränderung sowie die Personalausstattung und Organisationsstruktur bei der sächsischen Polizei überprüft. Die Fachkommission empfiehlt demnach jährlich weiterhin 700 Bewerber für den Polizeidienst einzustellen.

Um Sachsen zu einem der sichersten Bundesländer zu entwickeln, ist außerdem die Schaffung von insgesamt 840 weiteren Personalstellen unter anderem im Vollzugsdienst, im IT-Bereich, der Aus- und Fortbildung sowie Verwaltung erforderlich.

Unter Beibehaltung des aktuellen Einstellungskorridors könnte die Besetzung der neuen Stellen bis 2026 abgeschlossen sein.

Hintergrund:

Die Fachkommission ist auf Beschluss des sächsischen Kabinetts im Jahr 2018 einberufen worden. Zuvor hatte eine Fachkommission im Jahr 2015 die Polizei Sachsen bereits im Hinblick auf Personal- und Sachausstattung sowie Struktur untersucht. Im Ergebnis dessen wurden unter anderem bereits 1.000 neue Stellen bei der sächsischen Polizei geschaffen.

2. Inneres: Information über NATO-Übung DEFENDER 2020

Innenminister Wöller informierte das Kabinett über die bevorstehende NATO-Übung DEFENDER 2020, die Ende April bis Ende Mai im Baltikum stattfindet.

Für die Übung werden knapp 37.000 Teilnehmer aus 18 NATO-Mitgliedsstaaten von Westeuropa in das Baltikum verlegt werden, 20.000 Teilnehmer sogar direkt von den USA nach Europa. Die USA planen die Verlegung von Truppenteilen durch Deutschland über Polen in das Baltikum. Als wichtiges Transitland ist auch Sachsen von der Übung betroffen.

Die Haupttransitstrecke wird über die Autobahn 72 von Nürnberg und über die Autobahn 4 über Dresden bis nach Görlitz verlaufen.

Ebenfalls wird der Truppenübungsplatz Oberlausitz mit Marschrouten über die Bundestraßen 115 und 156 für die Übung genutzt.

Die Truppenverlegung wird den Freistaat vor allem im Zeitraum Ende März bis Ende April 2020 sowie für die Rückverlegung Ende Mai bis September 2020 betreffen.

Für die Transporte wird auf Zeiten mit wenig Verkehrsaufkommen geachtet. In der Regel sollen diese von 19 Uhr bis zum Folgetag um 6 Uhr stattfinden. Um den NATO-Partner USA bei der Verlegung zu unterstützen, werden auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz ein Servicepunkt mit Übernachtungen und in der Wettiner-Kaserne Frankenberg Tankmöglichkeiten eingerichtet.

Hintergrund:

Die NATO-Übung DEFENDER (Dynamic Employment of Forces to Europe for NATO Deterrence and Enhanced Readiness) ist eine der umfangreichsten Übungen der NATO in den vergangenen Jahren.

Ausgehend von der russischen Besetzung der Halbinsel Krim und der damit einhergehenden Veränderung der sicherheitspolitischen Lage in Europa, verstärkte die NATO ihre Präsenz in Polen und in den baltischen Staaten.

Eine stilisierte Sachsenkarte

Die Sächsische Staatsregierung kam am 25. Januar 2020 zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Oberwiesenthal zusammen. Darin beschlossen die Staatsministerinnen und Staatsminister das Programm »Start 2020« mit rund 170 Projekten, die noch im Jahr 2020 realisiert werden. Für die Maßnahmen stehen 220 Millionen Euro bereit.

Das Sofortprogramm umfasst drei große Schwerpunkte: »Erreichtes bewahren«, »Neues ermöglichen«, »Menschen verbinden«.

Die zusätzlichen Gelder eröffnen neue Gestaltungsspielräume und greifen viele Ideen der Bürgerinnen und Bürger auf. Damit stärkt die Staatsregierung den ländlichen Raum und sorgt gezielt für eine gute Gesundheitsversorgung und Pflege. Die Impulse in Forschung und Entwicklung schaffen die Voraussetzung für eine starke Wirtschaft und Wohlstand in Sachsen.

Auf einem Tisch liegen Bücher, darafu steht ein Apfel. Daneben befinden sich ABC-Bauklötze.
Der Freistaat Sachsen hat seit Anfang der neunziger Jahre mit 3,2 Milliarden Euro rund 5.400 Projekte im Schulhausbau gefördert.   © unsplash

1. Bildung: neue Verordnung für den Bau und die Sanierung von Schulen

Kultusminister Christian Piwarz informierte das Kabinett über die neue Verordnung für den Bau und die Sanierung von Schulen.
Mit der sogenannten Schulinfrastrukturverordnung wird die Fördermittelvergabe vereinfacht und beschleunigt. Schulische Baumaßnahmen können dadurch noch schneller als bisher umgesetzt werden.

Gegenüber der bisher gültigen Förderrichtlinie gibt es unter anderem folgende Neuerungen:

  • Künftig sollen zugewiesene Haushaltsmittel auch für den Neubau, die Erweiterung und Sanierung von Wohnheimen einsetzbar sein.
  • Außerdem sollen Zuweisungen auch an Grundstückseigentümer erfolgen können, die selbst nicht Schulträger sind, deren Grundstücke jedoch unkündbar und ausschließlich zum Zweck des Schulbetriebes an einen Schulträger vermietet werden.
  • Neu sind auch pauschalisierte Kostenkennwerte, die pro m² Nutzfläche vergeben werden. Diese dienen der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zuweisungshöhe für Neubauten, Erweiterungen und Gesamtsanierungen.

Der Entwurf der neuen Verordnung wurde mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt, welche die Neuerungen begrüßten.

Schulhausbau: Kultusminister verschlankt Förderverfahren

Ein Mann arbeitet mit einem Winkelschleifer.
Der Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen richtet sich an mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.   © unsplash

2. Wirtschaft: Start des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen III

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterrichtete das Kabinett über den Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen III, der im Dezember 2019 startete.

Es ist bereits der dritte Wachstumsfond, der dem ersten Fond in den Jahren 2005 bis 2012 sowie dem zweiten Fonds von 2012 bis Ende 2019 folgt.

Mit dem Wachstumsfonds werden expandierende sächsische Unternehmen bei Investitionen in Wachstum, Innovation, Entwicklung sowie Mitarbeiter und Prozesse unterstützt. Der Wachstumsfond hilft Unternehmen auch in strategischen Fragestellungen wie beispielsweise bei Markteintritten in China.

Das Volumen des dritten Wachstumsfonds beträgt 85 Millionen Euro, woran sich der Freistaat Sachsen mit 20 Millionen Euro, die Sächsische Aufbaubank ebenfalls mit 20 Millionen Euro und weitere Partner mit 45 Millionen Euro beteiligen.

Partner des Fonds sind neben den sächsischen Sparkassen (Leipzig, Chemnitz, Ostsächsische Sparkasse Dresden und Mittelsachsen) auch die Bürgschaftsbank Sachsen sowie die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen.

Sachsen stärkt Mittelstand mit 85 Millionen Euro

Männer und Frauen stehen in einem Saal auf einer Bühne.
77 Preisträger des »Sächsischen Mitmach-Fonds« nahmen 2019 ihre Preise aus den Händen von Ministerpräsident Michael Kretschmer entgegen.   © Manhardt Hüller

1. Strukturentwicklung: »Mitmach-Fonds Sachsen« gehen in die zweite Runde

Nach der erfolgreichen Durchführung der »Mitmach-Fonds Sachsen« im Jahr 2019, geht der Wettbewerb 2020 in die zweite Runde. Staatsminister Schmidt berichtete im Kabinett über einige Änderungen für das Wettbewerbsjahr 2020.

Künftig wird die Preiskategorie »Mobilität« durch die Kategorie »Kommunen« ersetzt. Dabei können auch weiterhin Mobilitätsprojekte eingereicht werden. Die Preisstufe beträgt bis zu 30.000 Euro pro Kommune.

Neu hinzu kommt die Preiskategorie »Existenzgründer«. Das Preisgeld soll als Anschubfinanzierung für Unternehmen in der Vorgründungsphase dienen. In dieser Kategorie werden pro Revier (Lausitz und Mitteldeutsches Revier) maximal 10 Preise mit bis zu 5.000 Euro vergeben.

In der Preisstufe »Klein« werden die in 2019 nicht verausgabten Preisgelder vergeben. Davon sollen vor allem prämierte Projekte im zivilgesellschaftlichen Engagement profitieren.

Der Wettbewerb startet am 1. Februar 2020 und endet mit der Frist zum 15.03.2020. Die Preisverleihung ist für Ende Juni 2020 geplant.

Hintergrund:

Der »Mitmach-Fonds« wurde Anfang 2019 für eine Dauer von zwei Jahren angelegt. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie soziale Träger, Schulen und wissenschaftliche Einrichtungen ihre Projektideen in den sächsischen Braunkohleregionen  kurzfristig umsetzen und die Strukturentwicklung selbst mitgestalten.

Mitmach-Fonds Sachsen

Ein Bildlogo mit der Aufschrift Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler © Sächsische Staatskanzlei

2. Umwelt: Zweite Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler

Die Kabinettsmitglieder haben in ihrer Sitzung über die zweite Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler beraten.

Auf der zweiten Klimakonferenz werden den Schülerinnen und Schülern die Maßnahmen der an der ersten Klimakonferenz beteiligten Ressort präsentiert.
Ebenfalls präsentieren Schülerinnen und Schüler ihre Initiativen zum Klimaschutz.

Im zweiten Teil der Konferenz werden die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Workshops an Umweltthemen arbeiten und in einer Schlussrunde ihre Ergebnisse präsentieren.

Die zweite Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler findet am 29. Februar von 10:00 bis 16:00 Uhr im Hörsaalzentrum der TU Dresden statt.

 3. Medien: Neuregelung der Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht

Das sächsische Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht zur Anhörung freigegeben.

Der Entwurf sieht vor, die Zuständigkeit der Telemedienaufsicht von der Landesdirektion Sachsen auf die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zu übertragen.

Die Übertragung soll zum einen die Zuständigkeit für Rundfunkprogramme und Telemedienangebote in einer Behörde bündeln und zum anderen die Zusammenarbeit mit den einzelnen Landesmedienanstalten vereinfachen.

Die überwiegende Zahl der Länder hat die Aufsichtszuständigkeit bereits ihrer jeweiligen Landesmedienanstalt zugewiesen. Zuletzt hat Rheinland-Pfalz den Wechsel der Zuständigkeit vollzogen, so dass lediglich noch im Freistaat Sachsen und in Niedersachsen die Aufsicht bei anderen staatlichen Behörden liegt.

zurück zum Seitenanfang