Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes zur Überweisung an den Landtag beschlossen. Damit werden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt und die Befugnisse der Polizei an veränderte Sicherheitsanforderungen angepasst.
Innenminister Armin Schuster betonte: »Wir ermöglichen mit diesem Polizeigesetz, dass sich unsere Polizei mit ihren Befugnissen auf der Höhe der Zeit bewegt und tun darf, was die Bürger im Land mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage und technologische Entwicklung zurecht erwarten.«
Der Gesetzentwurf enthält insbesondere folgende Regelungen:
Ab 2027 sollen Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als reguläres Einsatzmittel eingeführt werden. Der Taser hat unmittelbar mannstoppende Wirkung ohne dabei dauerhafte Verletzung beizufügen und ist dadurch in bestimmten Situationen das mildere Mittel.
Der Gesetzentwurf schafft eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung oder Vermisstensuche sowie für Maßnahmen zur Abwehr unerlaubter Drohnennutzung.
Künftig soll die Polizei verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung einsetzen können. Zudem wird ein anlassbezogener biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten ermöglicht, insbesondere zur Fahndung nach schweren Straftätern oder Gefährdern.
Vorgesehen ist außerdem der Einsatz moderner IT-Systeme zur Auswertung komplexer Datenmengen. Dafür werden drei Stufen der Eingriffsintensität gestaffelt. An Kriminalitätsschwerpunkten soll intelligente Videoüberwachung eingesetzt werden können. Ein biometrischer Echtzeitabgleich ist nur bei konkretem Fahndungsanlass und mit Richtervorbehalt möglich.
Weitere Regelungen betreffen die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Richtervorbehalt, den Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen sowie eine Stärkung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten beim Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt.
Mit dem Gesetzentwurf werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine moderne und zugleich verhältnismäßige Polizeiarbeit geschaffen.
Kabinett beschließt neue Förderrichtlinie zur Wohnraumanpassung
Das Kabinett hat die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung beschlossen. Damit kann die Förderung für den Abbau von Barrieren in Wohnungen trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Für das Jahr 2026 stehen dafür 8 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der Förderung unterstützt der Freistaat Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum bei Mobilitätseinschränkungen, etwa den barrierefreien Umbau von Bädern und Wohnungen oder die Verbesserung der Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.
Mit der Neufassung werden die Förderbedingungen angepasst. Künftig orientiert sich die Förderung an Einkommensgrenzen statt an der Wohnfläche. Die Zuschüsse bleiben im Regelfall bei bis zu 4.000 Euro beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für rollstuhlgerechte Umbauten. Für Haushalte mit geringem Einkommen gelten höhere Förderhöchstbeträge. Zudem wird der förderfähige Mindestbetrag auf 1.500 Euro festgelegt.
Neu ist außerdem, dass in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern auch Maßnahmen zum Barriereabbau außerhalb der Wohnung gefördert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist künftig auch eine Wiederholungsförderung möglich.
Die neue Förderrichtlinie tritt am 18. März 2026 in Kraft. Anträge können weiterhin bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden, künftig auch vollständig digital.
Beteiligungsbericht 2025 dem Kabinett vorgelegt
Das Kabinett hat den Beteiligungsbericht 2025 zur Kenntnis genommen. Der Bericht informiert über die Entwicklung der Unternehmen, an denen der Freistaat Sachsen beteiligt ist. Die Beteiligungen dienen wichtigen Landesinteressen und leisten Beiträge für Infrastruktur, Wirtschaftsentwicklung, Kultur und Gemeinwohl.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 war der Freistaat an 31 Unternehmen unmittelbar beteiligt. Das vom Land gehaltene Nennkapital betrug rund 594 Millionen Euro. In Beteiligungsunternehmen mit Sitz in Sachsen waren mehr als 5.800 Beschäftigte tätig.
Die Beteiligungsquoten reichen von kleinen Anteilen bis hin zu Mehrheits- oder vollständigen Beteiligungen. Insgesamt befinden sich 14 Unternehmen vollständig im Besitz des Freistaates.
Die Landesbeteiligungen tragen unter anderem zur Sicherung leistungsfähiger Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen sowie zur Förderung von Kultur und regionaler Entwicklung bei. Der Beteiligungsbericht bietet einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung und die Aufgaben der Unternehmen.
Weitere Informationen zum Beteiligungsbericht finden Sie im Blog des Finanzministeriums.