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Aus dem Kabinett

 
Das sächsische Kabinett im Kabinettsraum der Sächsischen Staatskanzlei.
Die Kabinettsmitglieder während ihrer Sitzung im Kabinettsraum der Sächsischen Staatskanzlei.  © Nikolai Schmidt

Regelmäßig beruft Ministerpräsident Kretschmer eine Kabinettsitzung ein, an der alle Ressortminister der Sächsischen Staatsregierung teilnehmen und über wichtige politische Fragen beraten.

Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden und berichten über die wichtigsten Inhalte zu jeder Sitzung in einer kurzen Zusammenfassung.

Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei mit Fotos der Staatsministerinnen und Staatsminister
Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei.  © Sächsische Staatskanzlei
 

Aus dem Kabinett vom 10. März 2026

Ein Krankenwagen fährt vor einem Krankenhaus.
Im Laufe dieses Jahres sollen konkrete Entscheidungen für alle Krankenhausstandorte in Sachsen getroffen werden.  © unsplash

Zielbild für neuen Krankenhausplan beschlossen

Das sächsische Kabinett hat das Zielbild für den neuen Krankenhausplan 2026 beschlossen. Der Plan soll ab dem 1. Januar 2027 gelten und den aktuellen Krankenhausplan aus dem Jahr 2024 ablösen. Grundlage ist die Krankenhausreform des Bundes, die seit Ende 2024 in Kraft ist.

Mit dem neuen Plan reagiert Sachsen auf Herausforderungen wie eine alternde Bevölkerung, sinkende Geburtenzahlen und den Fachkräftemangel. Ziel bleibt eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Regionen des Freistaates.

Eine zentrale Änderung ist die neue Struktur der Krankenhausplanung. Statt bisher rund 20 Fachgebieten wird künftig mit über 60 bundeseinheitlichen Leistungsgruppen gearbeitet. Dadurch wird transparenter, welche medizinischen Leistungen an welchem Standort erbracht werden.

Der zweite Teil des Krankenhausplans beschreibt zunächst ein übergeordnetes Zielbild für die Versorgung ab 2027. Darin wird festgelegt, wie viele Versorgungsaufträge und Leistungsgruppen künftig in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten vorgesehen sind. Im Laufe des Jahres sollen daraus konkrete Entscheidungen für alle Krankenhausstandorte in Sachsen entstehen.

Voraussetzung für die Zuweisung einer Leistungsgruppe ist künftig eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Dabei wird festgestellt, ob ein Krankenhaus die bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, etwa bei Fachpersonal und medizinischer Ausstattung.

Grundprinzipien der bisherigen Planung bleiben bestehen: Sachsen setzt weiterhin auf ein abgestuftes Netz aus Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgern sowie spezialisierten Zentren. Auch Ausbildungsstätten für Pflegeberufe bleiben Teil der Krankenhausplanung. In einzelnen Bereichen, etwa bei Tageskliniken und der psychiatrischen Versorgung, ist eine moderate Ausweitung vorgesehen.

Asylbilanz 2025 vorgestellt

Innenminister Armin Schuster hat im Kabinett die Asylbilanz für das Jahr 2025 vorgestellt. Demnach ist die Zahl der Asylneuzugänge in Sachsen in den vergangenen zwei Jahren deutlich gesunken und hat sich in diesem Zeitraum jeweils etwa halbiert.

Für die kommenden Schritte sieht der Freistaat einen stärkeren Fokus auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Dazu fordert Sachsen Änderungen auf europäischer Ebene. So soll das unionsrechtliche Trennungsgebot aufgehoben werden, damit für Abschiebehaft wieder reguläre Haftplätze genutzt werden können.

Zudem setzt sich der Freistaat für eine Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie ein, um eine sogenannte Ausreiseerzwingungshaft zu ermöglichen.

Darüber hinaus fordert Sachsen eine stärkere Mitwirkung von Fluggesellschaften, damit ausreichende Kapazitäten für Rückführungen bereitstehen. Ziel ist es, bestehende Ausreisepflichten konsequenter durchzusetzen.

 

Zweites Bürokratieentlastungspaket beschlossen

Das sächsische Kabinett hat das Zweite Sächsische Bürokratieentlastungspaket mit mehr als 30 Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, Bürokratie spürbar abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und Sachsen als investitions- und bürgerfreundlichen Standort weiter zu stärken.

Kern des Pakets ist der Abbau von Berichtspflichten und Dokumentationsvorgaben. Bis Ende 2026 sollen landesrechtliche Vorgaben mit externer Wirkung um die Hälfte reduziert werden. Künftig gilt: Für jede neue Pflicht soll eine bestehende entfallen. Zudem werden Stichtage vereinheitlicht, Aufbewahrungspflichten digital ermöglicht und Schriftformerfordernisse weiter ersetzt.

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bau- und Infrastrukturprojekte sollen deutlich schneller werden. Verfahrensbeschleuniger werden ausgeweitet, Anzeigeverfahren ersetzen in geeigneten Bereichen bisherige Genehmigungspflichten, und einzelne Widerspruchsverfahren sollen entfallen.

Auch die Verwaltung selbst wird verschlankt. Interne Berichtspflichten werden überprüft und reduziert, Kommunen erhalten mehr Flexibilität. Das »Once-Only-Prinzip« wird bei Umweltstatistiken umgesetzt, sodass Daten nur einmal erhoben und mehrfach genutzt werden können.

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts werden zudem Vergabeverfahren vereinfacht, Gründungsprozesse digitalisiert, Förderverfahren entbürokratisiert sowie digitale Gewerbemeldungen flächendeckend eingeführt.

Mit dem Beschluss setzt die Staatsregierung ihren Reformkurs zum Bürokratieabbau fort und knüpft an das erste Entlastungspaket aus dem Jahr 2025 an.

An Kriminalitätsschwerpunkten soll mit dem neuen Polizeivollzugsdienstgesetz intelligente Videoüberwachung eingesetzt werden können.  

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes zur Überweisung an den Landtag beschlossen. Damit werden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt und die Befugnisse der Polizei an veränderte Sicherheitsanforderungen angepasst.

Innenminister Armin Schuster betonte: »Wir ermöglichen mit diesem Polizeigesetz, dass sich unsere Polizei mit ihren Befugnissen auf der Höhe der Zeit bewegt und tun darf, was die Bürger im Land mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage und technologische Entwicklung zurecht erwarten.«

Der Gesetzentwurf enthält insbesondere folgende Regelungen:

Ab 2027 sollen Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als reguläres Einsatzmittel eingeführt werden. Der Taser hat unmittelbar mannstoppende Wirkung ohne dabei dauerhafte Verletzung beizufügen und ist dadurch in bestimmten Situationen das mildere Mittel.

Der Gesetzentwurf schafft eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung oder Vermisstensuche sowie für Maßnahmen zur Abwehr unerlaubter Drohnennutzung.

Künftig soll die Polizei verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung einsetzen können. Zudem wird ein anlassbezogener biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten ermöglicht, insbesondere zur Fahndung nach schweren Straftätern oder Gefährdern.

Vorgesehen ist außerdem der Einsatz moderner IT-Systeme zur Auswertung komplexer Datenmengen. Dafür werden drei Stufen der Eingriffsintensität gestaffelt. An Kriminalitätsschwerpunkten soll intelligente Videoüberwachung eingesetzt werden können. Ein biometrischer Echtzeitabgleich ist nur bei konkretem Fahndungsanlass und mit Richtervorbehalt möglich.

Weitere Regelungen betreffen die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Richtervorbehalt, den Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen sowie eine Stärkung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten beim Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt.

Mit dem Gesetzentwurf werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine moderne und zugleich verhältnismäßige Polizeiarbeit geschaffen.

Kabinett beschließt neue Förderrichtlinie zur Wohnraumanpassung

Das Kabinett hat die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung beschlossen. Damit kann die Förderung für den Abbau von Barrieren in Wohnungen trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Für das Jahr 2026 stehen dafür 8 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der Förderung unterstützt der Freistaat Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum bei Mobilitätseinschränkungen, etwa den barrierefreien Umbau von Bädern und Wohnungen oder die Verbesserung der Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.

Mit der Neufassung werden die Förderbedingungen angepasst. Künftig orientiert sich die Förderung an Einkommensgrenzen statt an der Wohnfläche. Die Zuschüsse bleiben im Regelfall bei bis zu 4.000 Euro beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für rollstuhlgerechte Umbauten. Für Haushalte mit geringem Einkommen gelten höhere Förderhöchstbeträge. Zudem wird der förderfähige Mindestbetrag auf 1.500 Euro festgelegt.

Neu ist außerdem, dass in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern auch Maßnahmen zum Barriereabbau außerhalb der Wohnung gefördert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist künftig auch eine Wiederholungsförderung möglich.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 18. März 2026 in Kraft. Anträge können weiterhin bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden, künftig auch vollständig digital.

Beteiligungsbericht 2025 dem Kabinett vorgelegt

Das Kabinett hat den Beteiligungsbericht 2025 zur Kenntnis genommen. Der Bericht informiert über die Entwicklung der Unternehmen, an denen der Freistaat Sachsen beteiligt ist. Die Beteiligungen dienen wichtigen Landesinteressen und leisten Beiträge für Infrastruktur, Wirtschaftsentwicklung, Kultur und Gemeinwohl.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 war der Freistaat an 31 Unternehmen unmittelbar beteiligt. Das vom Land gehaltene Nennkapital betrug rund 594 Millionen Euro. In Beteiligungsunternehmen mit Sitz in Sachsen waren mehr als 5.800 Beschäftigte tätig.

Die Beteiligungsquoten reichen von kleinen Anteilen bis hin zu Mehrheits- oder vollständigen Beteiligungen. Insgesamt befinden sich 14 Unternehmen vollständig im Besitz des Freistaates.

Die Landesbeteiligungen tragen unter anderem zur Sicherung leistungsfähiger Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen sowie zur Förderung von Kultur und regionaler Entwicklung bei. Der Beteiligungsbericht bietet einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung und die Aufgaben der Unternehmen.

Weitere Informationen zum Beteiligungsbericht finden Sie im Blog des Finanzministeriums.

Ein Justizbeamter und eine Justizbeamtin laufen nebeneinander auf einem Gang in einem Gefängnis.
Die Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten – etwa Tischlereien, Schlossereien oder Bäckereien – produzieren überwiegend für Behörden des Freistaates Sachsen, insbesondere für den Eigenbedarf der Anstalten.  © Matthias Rietschel

Anpassungen bei Gefangenenarbeit und Sicherheit im sächsischen Justizvollzug

Der Freistaat Sachsen reformiert zentrale Regelungen zur Gefangenenarbeit und zur Sicherheit im Justizvollzug. Anlass sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergütung von Gefangenen sowie neue Herausforderungen durch den zunehmenden Einsatz illegaler Drogen im Vollzug.

Künftig wird die Vergütung von Gefangenen rechtssicher neu geregelt. Die sogenannte Eckvergütung wird auf 15 Prozent der sozialrechtlichen Bezugsgröße angehoben, zudem wird eine regelmäßige Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche festgelegt.

Der pfändbare Anteil der Arbeitsvergütung steigt von 40 auf 60 Prozent. Damit können insbesondere Ansprüche von Geschädigten, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, besser bedient werden.

Auch die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten wird weiter gestärkt. Neue psychoaktive Substanzen, die häufig unauffällig auf Papier aufgebracht werden, stellen eine besondere Gefahr dar. Das Gesetz schafft deshalb klare Rechtsgrundlagen für Sichtkontrollen mit technischen Hilfsmitteln wie elektronischen Spurendetektoren.

Entsprechende Geräte wurden bereits für mehrere Justizvollzugsanstalten beschafft und teilweise in Betrieb genommen. Ergänzend wird eingehende Gefangenenpost in einzelnen Anstalten überwiegend nur noch in Kopie ausgehändigt.

Die Gesetzesänderungen wurden zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, die Resozialisierung von Gefangenen zu stärken, die Sicherheit von Bediensteten zu erhöhen und den Justizvollzug an aktuelle rechtliche und tatsächliche Entwicklungen anzupassen.

Höhere Entschädigungen für im Dienst geschädigte Beamtinnen und Beamte

Der Freistaat Sachsen will die Entschädigungszahlungen für Beamtinnen und Beamte deutlich erhöhen, die im Dienst schwer verletzt werden oder ums Leben kommen. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes behandelt und an den Landtag zur weiteren Beratung übergeben. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Künftig sollen Beamtinnen und Beamte, die nach einer lebensbedrohlichen Diensthandlung dauerhaft dienstunfähig werden, eine einmalige Entschädigung von 150.000 Euro erhalten. Bisher lag dieser Betrag bei 80.000 Euro. Stirbt eine Beamtin oder ein Beamter infolge eines Dienstunfalls, steigt die Entschädigung für Hinterbliebene von bislang 60.000 Euro auf 100.000 Euro. Bei nicht verheirateten Beamtinnen und Beamten geht die Zahlung an die versorgungsberechtigten Kinder; bei kinderreichen Familien sind zusätzliche Beträge pro Person vorgesehen.

Mit der Gesetzesänderung reagiert der Freistaat auf die zunehmenden Risiken im öffentlichen Dienst, insbesondere bei Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften. Ziel ist es, die finanzielle Absicherung der Betroffenen und ihrer Familien deutlich zu verbessern. Die Entschädigungsleistungen werden damit erstmals seit 1999 angehoben.

Der Gesetzentwurf wurde vorab angehört und mit den Oppositionsfraktionen des Sächsischen Landtages erörtert. Eine Ausweitung des Hinterbliebenenbegriffs auf unverheiratete Lebenspartnerschaften ist nicht vorgesehen, da dem bundesrechtliche Vorgaben entgegenstehen.

Ein Fahrschulauto von hinten.
Der Freistaat will mit der Bundesratsinitiative dazu beitragen, dass die angekündigte Reform auf Bundesebene schnell und verlässlich vorankommt – mit einem klaren Fokus auf Qualität und Sicherheit.  © Markus Spiske auf Unsplash

Sachsen startet Bundesratsinitiative zur Modernisierung der Fahrschulausbildung

Der Freistaat Sachsen bringt am 30. Januar 2026 eine Entschließung zur Reform der Fahrschulausbildung in den Bundesrat ein. Das sächsische Kabinett hat die Initiative beschlossen.

Ziel ist es, die Fahrschulausbildung effizienter und besser planbar zu gestalten, Fehlversuche zu reduzieren und Wartezeiten zu verkürzen. Damit soll der Führerschein günstiger werden. Dabei dürfen aber keine Abstriche bei der Verkehrssicherheit gemacht werden.

Sachsen fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Reform zügig in einen konkreten Gesetzentwurf zu überführen und das Verfahren gemeinsam mit den Ländern voranzubringen. Fahrschulen sowie Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen frühzeitig Klarheit über mögliche Änderungen erhalten.

Darüber hinaus soll der Bund prüfen, wie die Ausbildung moderner gestaltet werden kann, unter anderem durch eine bessere Verzahnung von Theorie, Praxis und selbstständigem Lernen, kürzere Wartezeiten auf Prüfungen, Erleichterungen bei vorhandenen Fahrerlaubnissen sowie Weiterentwicklungen beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren.

Ein Flugzeug fährt über eine Rollbahn. Die Rollbahn verläuft über einer Autobahn, auf der Autos entlang fahren.
Die sächsischen Flughäfen haben für die hiesige Industrie, Wissenschaft und den Tourismus eine große Bedeutung.   © dpa-Zentralbild

Studie belegt hohen Nutzen der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden

Eine aktuelle Studie bestätigt die große Bedeutung der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden für Wirtschaft und Beschäftigung in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Gemeinsam tragen beide Standorte jährlich rund 4,6 Milliarden Euro zur Wertschöpfung bei und sichern mehr als 52.000 Arbeitsplätze. Die daraus entstehenden Steuereinnahmen übersteigen die öffentlichen Kosten deutlich.

Die Studie wurde im Auftrag der Mitteldeutschen Flughafen AG (MFAG) vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln Consult erstellt. Sie bestätigt: die Flughäfen wirken dabei weit über den Luftverkehr hinaus. Sie stärken Industrie, Forschung, Tourismus und internationale Anbindung der Region. Besonders der Flughafen Leipzig/Halle ist ein zentraler Standort für Luftfracht, während der Flughafen Dresden eine wichtige Rolle für Hightech-Branchen, Wissenschaft und den Wirtschaftsraum der Landeshauptstadt spielt.

Ein wirtschaftlicher Gewinn für Sachsen

  • 2 Flughäfen: Leipzig/Halle und Dresden
  • 4,6 Milliarden Euro jährliche Bruttowertschöpfung
  • 52.276 gesicherte Arbeitsplätze
  • 875 Millionen Euro jährliche Steuereinnahmen
  • Steuereinnahmen sind mehr als 6-fach höher als die öffentlichen Kosten
  • 1 Euro Wertschöpfung am Flughafen erzeugt 1,50 Euro zusätzliche Wertschöpfung
  • 1 direkter Arbeitsplatz schafft im Schnitt 2 weitere Arbeitsplätze

Derzeit befindet sich die Mitteldeutsche Flughafen AG in einem umfassenden Sanierungsprozess. Ziel ist es, das Unternehmen ab 2030 ohne laufende staatliche Unterstützung zu führen. Bis dahin werden die finanziellen Hilfen der Länder schrittweise reduziert. 

Für den Flughafen Dresden ist zusätzlich ein befristeter Strukturausgleich vorgesehen, um seine besondere Bedeutung für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Sachsen abzusichern. Die entsprechende Vereinbarung zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt steht noch unter Haushaltsvorbehalt.

Kabinett stärkt Kreislaufwirtschaft in Sachsen

Das sächsische Kabinett hat die Förderrichtlinie zur Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz überarbeitet. Damit unterstützt der Freistaat gezielt Projekte, die Rohstoffe sparen, Abfälle vermeiden und Wertstoffe besser wiederverwenden.

Neu ist die Förderung moderner Schlüsseltechnologien, etwa für das Recycling von Batterien und Elektrogeräten oder für die Gewinnung kritischer Rohstoffe. Auch größere Unternehmen können künftig stärker profitieren. Gleichzeitig werden höhere Fördersummen möglich: Je nach Projekt können bis zu 5 Millionen Euro, in besonderen Fällen sogar bis zu 10 Millionen Euro, bewilligt werden.

Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter betont, dass eine funktionierende Kreislaufwirtschaft Umwelt und Klima schützt und zugleich Arbeitsplätze und Zukunftschancen in Sachsen sichert.

Förderanträge können Unternehmen, Kommunen und Entsorgungsträger über die Sächsische Aufbaubank stellen. Bis 2027 stehen dafür rund 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

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