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Kabinettssitzungen 2022

Für Sie zusammengefasst finden Sie hier die Sitzungen des Kabinetts aus dem Jahr 2022.

1. Wirtschaft: Sächsische Technologieförderung beschlossen

Die sächsische Staatsregierung hat die Förderrichtlinie »EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027« beschlossen.

Als Fortsetzung des bisherigen Programms »EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020« ist damit der Weg frei für die weitere Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deren Kooperationspartner im Freistaat Sachsen.

Mit dem neuen Technologieförderprogramm will Sachsen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen weiter stärken.

Hintergrund:

In der Förderperiode 2014-2020 hat der Freistaat Sachsen für 2.566 Projekte sächsischer Unternehmen und deren Kooperationspartner Zuschüsse in Höhe von rund 571 Mio. Euro bewilligt. 

»Kabinett beschließt sächsische Technologieförderung 2021 bis 2027«

2. Soziales: Förderung von Menschen mit Behinderung erweitert

Das sächsische Kabinett hat der überarbeiteten Richtlinie des Sozialministeriums zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) zugestimmt.

Zudem wurde die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe (RL selbstbestimmte Teilhabe) beschlossen. Beide Richtlinien sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken.

Bewilligungsstelle für die Richtlinie selbstbestimmte Teilhabe ist die Landesdirektion Sachsen. Für Anträge zur Richtlinie Investitionen Teilhabe können sich Interessenten an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank wenden.

Freistaat erweitert die Förderung von Menschen mit Behinderung

3. Wissenschaft: Kabinett stimmt Hochschulgesetzentwurf zu

Dier Kabinettsmitglieder haben dem überarbeiteten Entwurf für ein neues Hochschulgesetz zugestimmt und zur finalen Beratung an den Sächsischen Landtag überwiesen.

Mit der umfassenden Novelle des Hochschulgesetzes soll ein zentrales wissenschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Ziel ist, der Wissenschafts- und Hochschullandschaft in Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Rahmen für ihre Weiterentwickelung zu geben.

Sächsisches Kabinett stimmt Hochschulgesetzentwurf zu

1. Wirtschaft: Neue sächsische Rohstoffstrategie vorgestellt

Das Kabinett hat eine Neue Sächsische Rohstoffstrategie beschlossen. Die Rohstoffstrategie setzt den strategischen Rahmen der künftigen sächsischen Rohstoffpolitik in Form von Zielen, Leitlinien und Handlungsschwerpunkten.

Für die Umsetzung und Ausgestaltung wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und unter Beteiligung der sächsischen Rohstoffwirtschaft eingerichtet.

Hintergrund:

Der Freistaat Sachsen hat sich im Jahr 2012 als erstes Bundesland eine eigene Rohstoffstrategie gegeben und diese 2017 redaktionell angepasst. Wichtige Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Rohstoffwirtschaft im Freistaat Sachsen konnten seitdem erfolgreich umgesetzt werden.

»Einheimische Roh- und Sekundärrohstoffe werden notwendiger und wichtiger für die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft«

2. Justiz: Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes

Die Kabinettsmitglieder beschlossen, die Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes und weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz in den Landtag einzubringen.

Die Änderungen im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz haben zum Ziel, den Klimaschutz durch Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu fördern. 

Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht die Einführung einer gesetzlichen Duldungspflicht beim Wärmeschutzüberbau im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz. Wird an die Außenwand eines an der Grenze stehenden Gebäudes eine Wärmedämmung angebracht, haben die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks den sich daraus ergebenden Überbau zu dulden, wenn er öffentlich-rechtlich, also insbesondere baurechtlich, zulässig ist. 

Überbau durch Wärmdämmung zulässig

Soziales: Zweite Sozialberichterstattung vorgestellt

Sozialministerin Petra Köpping stellte die Zweite Sozialberichterstattung für den Freistaat Sachsen vor.

Der 2. Sozialbericht führt die erste Fassung von 2019 fort. Mit dem Bericht will die Staatsregierung eine strategische Sozialplanung für Sachsen unterstützen. Somit wurde die Beschreibung der sozialen Lage in den Kreisfreien Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie den zehn Landkreisen Sachsens fortgeschrieben und um eine kleinräumige Analyse auf Ebene der 416 kreisangehörigen Gemeinden ergänzt.

Zudem wurden erstmals die Beziehungen zwischen den sächsischen Städten und ihrem Umland intensiver betrachtet. Der Untersuchungszeitraum war 2005 bis 2019.

Dem Ergebnis des Berichtes nach hat sich die soziale Lage der Sachsen zwischen 2005 und 2019 in vielen Bereichen gebessert. An einigen Stellen geschah dies aber auf einem niedrigen Niveau. Familien profitieren von guten Betreuungsmöglichkeiten.

Von »abgehängten Regionen«, in denen sich alles negativ entwickelt, kann keine Rede sein. Dafür ist Sachsen zu dicht besiedelt und die sozialen Lagen sind sehr heterogen und zum Teil von Gemeinde zu Gemeinde recht unterschiedlich.

Zweite Sozialberichterstattung für den Freistaat Sachsen 2022

2. Sozialbericht für Sachsen: Positive Entwicklung bei Beschäftigung und Kinderbetreuung – Einkommen und Pflege bleiben Herausforderungen

1. Regionale Entwicklung: Weg frei für grenzübergreifende Kooperationsprojekte mit Tschechien

Das Sächsische Kabinett hat den Weg freigemacht für gemeinsame Regelungen zur Umsetzung eines Kooperationsprogramms mit dem Nachbarland Tschechien.

Sachsen kann damit gemeinsam mit der Tschechischen Republik bis zum Jahr 2027 grenzübergreifende Kooperationsprojekte mit rund 142,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützen. Entsprechende Projekte können mit bis zu 80 Prozent der Kosten aus diesen Mitteln gefördert werden.

Kabinett macht Weg frei für gemeinsame Rechtsgrundlage mit dem Nachbarland

2. Kultur: Weitere Corona-Hilfen für sächsische Kultur

Die Kabinettsmitglieder haben einer weiteren Corona-Hilfe in Höhe von 2,4 Mio. Euro für die Sächsischen Staatstheater zugestimmt.

Die Staatstheater konnten die erneut hohen Verluste anders als in 2021 nicht durch Kurzarbeitergeld ausgleichen. Hintergrund ist, dass der Spielbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie bis Mitte Januar 2022 eingestellt war und die Platzkapazität bis zum Spielzeitende im Juli 2022 reduziert.

Im Jahr 2022 hat Sachsen die schwer durch die Coronapandemie getroffenen Kultureinrichtungen im Freistaat mit insgesamt 42 Mio. Euro zusätzlich unterstützt.

Sachsen hilft der Kultur mit zusätzlich 42 Millionen Euro im Jahr 2022

Finanzen: Kabinett beschließt deutliche Vereinfachung von Förderverfahren

Die Kabinettsmitglieder haben weitere Vereinfachungen von Förderfahren beschlossen. Damit reduziert die Staatsregierung den bürokratischen Aufwand für Antragsteller und Verwaltung deutlich.

Eingeführt wird ein pauschales Auszahlungsverfahren. In geeigneten Förderbereichen können künftig 40 Prozent der Gesamtförderung bereits zu Vorhabensbeginn ausgezahlt werden.

50 Prozent kommen dann nach Abschluss der Maßnahme sowie der Vorlage des Verwendungsnachweises zur Auszahlung.

Die restlichen zehn Prozent werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises, jedoch spätestens sechs Monate nach Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises, beglichen. Fördermittelempfänger müssen damit keine einzelnen Auszahlungsanträge mehr stellen.

Hintergrund
Die in die Umsetzung gelangten Maßnahmen basieren auf Vorschlägen der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren, der sogenannten »FöKo I«.

Die rechtliche Grundlage, die den zuwendungsrechtlichen Rahmen für sämtliche Förderprogramme des Freistaates bildet, ist die Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung. Die beschlossenen Änderungen dieser Verwaltungsvorschrift treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist für Dezember geplant. Die zuständigen Ministerien sollen die Änderungen soweit möglich in ihre Förderrichtlinien aufnehmen. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023.

Weniger ist mehr: Sächsisches Kabinett beschließt weitere Vereinfachung von Förderverfahren

1. Inneres: Bericht zur aktuellen Migrationssituation

Die Kabinettsmitglieder berieten zur aktuellen Migrationssituation im Freistaat Sachsen.

Derzeit ist die akutelle Migrationslage bundesweit als auch im Freistaat von einem stark zunhmenden Migrationsdruck geprägt. Die Zahl der Asylanträge nimmt weiterhin zu. Bundesweit werden jeden Monat etwa 30.000 Asylanträge gestellt. Innenminister Armin Schuster rechnet zudem mit einer neuen Flüchtlingswelle aus der Ukraine im Winter. 

Bislang hat Sachsen knapp 57.000 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. 90 Prozent von ihnen sind in Wohnungen untergebracht. Von Januar bis Oktober hat sich die Zahl der Flüchtlinge verzehnfacht. Aufgrund der angestiegenen Flüchtlingszahlen arbeiten die Großstädte in Sachsen bereits mit Provisorien.

Laut Innenminister Schuster sollte der Bund mit einer Rückführungsoffensive für Entlastung sorgen. Tunesien und Georgien sollen daher als sichere Herkunftsländer geführt werden. Zudem solle mehr Druck auf Serbien ausgebübt werden, das visafreie Einreisen aus mehreren Herkunftsländern von Flüchtlingen erlaube.

2. Justiz: Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus

Justizministerin Katja Meier informierte in der Kabinettspressekonferenz über die Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus. 

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurden die Zentralstelle Extremismus Sachsen und die Zentralstelle für Cybercrime Sachsen mit insgesamt drei Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus dem Personalpool »Demografie« zur Unterstützung bei der Extremismusbekämpfung im Freistaat Sachsen verstärkt.

Ziel ist es, durch ein verstärktes Informationsangebot und gezielte Aufklärung die Betroffenen im Umgang mit extremistischen Anfeindungen besser zu unterstützen.

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(© Pawel Sosnowski)

Ministerpräsident Michael Kretschmer (rechts) begrüßt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in der Sächsischen Staatskanzlei (links).

Zwei Männer reichen sich die Hand.
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(© Pawel Sosnowski)

Bundeswirtschaftsminister Habeck spricht mit Vertretern der sächsischen Wirtschaft über die Energieversorgung im Land. Den expliziten Wunsch aus Sachsen, die Gaspreisbremse bereits im Januar und Februar 2023 für Klein- und Mittelständler zu aktivieren, nahm Habeck mit nach Berlin.

Männer sitzen an einem runden Tisch vor einer Fahnengalerie.
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(© Pawel Sosnowski)

Ministerpräsident Kretschmer plädierte dafür, Betriebe jetzt unbürokratisch zu entlasten.

In einem großen Saal sitzen Männer und Frauen an einem Konferenztisch.
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(© Pawel Sosnowski)

In der sich anschließenden Kabinettssitzung besprachen die Kabinettsmitglieder gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Habeck die Ausgestaltung der kommenden Gaspreisbremse.

Drei Männer sitzen an einem Tisch und unterhalten sich.
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(© Pawel Sosnowski)

In der Kabinettspressekonferenz berichteten Ministerpräsident Kretschmer (2.v.l.), Bundeswirtschaftsminister Habeck (2.v.r.), Umweltminister Günther (1.v.r.) und Wirtschaftsminister Dulig (1.v.l.) über die gemeinsamen Gespräche.

Vier Männer sitzen auf einem Podium. Vor stehen Menschen mit Kameras in der Hand.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nahm in der Sächsischen Staatskanzlei an einem Gespräch mit sächsischen Unternehmern sowie an der Kabinettssitzung teil. 

Themen der Gespräche waren insbesondere die Lage der Energieversorgung sowie die Ausgestaltung der von der Bundesregierung geplanten Gaspreisbremse.

Zum Auftakt traf sich Habeck mit Vertretern und Vertreterinnen der sächsischen Wirtschaft, vom Großbetrieb mit mehreren Hundert Beschäftigten bis zum Kleinstunternehmen mit nur wenigen Angestellten.

Dabei wandten sich die Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihrem gemeinsamen Interesse an bezahlbaren Energiepreisen an Bundeswirtschaftsminister. Vor allem das Handwerk forderte eine schnelle Aktivierung des Gaspreisdeckels. 

Bundeswirtschaftsminister Habeck sieht das Land in der Energiekrise für den Winter gut gerüstet. Die aktuelle Situation sei besser und stabiler, als noch zu Beginn des Jahres. Dennoch müssten weitere Anstrengungen unternommen werden, um Energie einzusparen und langfristige Lösungen für die Gasversorgung zu erhalten.

Ministerpräsident Kretschmer lobte die geplante Gaspreisbremse als den »richtigen Weg« und forderte konkrete Ergebnisse und schnelle Entscheidungen. »Die Bevölkerung braucht in diesen Zeiten zupackendes Handeln«, sagte Kretschmer.

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(© Pawel Sosnowski)

Die Kabinettsmitglieder trafen sich in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin zur gemeinsamen Sitzung.

Eine Fahnengalerie vor einem alten Gebäude.
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(© Pawel Sosnowski)

Ministerpräsident Michael Kretschmer (Mitte) im Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (rechts) und Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt.

Männer sitzen an einem Konferenztisch und unterhalten sich.
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(© Pawel Sosnowski)

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (links) im Gespräch mit Ministerpräsident Michael Kretschmer

Zwei Männer sitzen an einem Tisch und unterhalten sich.
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(© Pawel Sosnowski)

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (links) im Gespräch mit den sächsischen Kabinettsmitgliedern.

Eine Frau und ein Mann unerhalten sich.

Das Sächsische Kabinett traf sich zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Berlin. Im Mittelpunkt der Kabinettssitzung standen der Austausch mit Bundesministerinnen und Bundesministern.

In der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund nahmen unter anderen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, Woflgang Schmidt, teil.

Thematische Schwerpunkte der Kabinettssitzung waren die Bewältigung der Energiekrise, der Strukturwandel in den Braunkohleregionen, die Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

Die Kabinettsmitglieder drängten in der gemeinsamen Sitzung insbesondere auf eine rasche Entlastung bei den Energiepreisen. »Die Menschen in Deutschland brauchen schnell Klarheit, welche Entlastung es geben wird«, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer in der Kabinettspressekonferenz.

Der Freistaat Sachsen will Unterstützungsmaßnahmen umsetzen, sobald fest steht, welche konkreten Entlastungsschritte vom Bund vorgesehen sind.

1. Umwelt: Sächsisches Biodiversitätsprogramm beschlossen

Das Kabinett hat das Sächsische Biodiversitätsprogramm »Sachsens Biologische Vielfalt 2030« beschlossen. Mit dem Programm soll der signifikante Rückgang der Artenvielfalt und der Verlust von Lebensräumen gestoppt und die biologische Vielfalt in Sachsen wieder hergestellt werden.

Die Schlüsselvorhaben des Programms zur Wiederherstellung von Biodiversität in Sachsen:

  • »Natura 2000«-Flächen unter anderem durch Schwerpunkt-Naturschutzstationen stärken
  • Biotopverbünde durch gezieltes Handeln auf landeseigenen Liegenschaften unterstützen
  • Zulassen von Wildnisgebieten und Prozessschutz
  • spezielle Hilfe für wildlebende Arten in besonderer Verantwortung des Freistaates
  • das Leitprojekt Stadtnatur

Programm Sachsens Biologische Vielfalt 2030 - Einfach machen!

2. Wirtschaft: Förderung für Mittelstand und Start-Ups

Der Freistaat unterstützt Digitalisierungs- und Markteinführungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen  und Start-Ups auch in der neuen, bis 2027 dauernden EU-Förderperiode mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).Das Kabinett hat dafür die entsprechenden Förderrichtlinien »Markteinführung Zuschuss« und »Digitalisierung Zuschuss« auf den Weg gebracht.

Dafür stehen insgesamt rund 95 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und der Kofinanzierung des Landes zur Verfügung.

Für den Digitalisierungs-Zuschuss sind bis 2027 rund 55 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln eingeplant. Davon können voraussichtlich rund 3.600 Projekte gefördert werden.

Für den Markteinführungszuschuss stehen im gleichen Förderzeitraum rund 40 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung. Etwa 440 Projekte können von dieser Förderung profitieren.

Zuschüsse zur Markteinführung und Digitalisierung: Europa und Sachsen fördern Mittelstand und Start-ups mit fast 95 Millionen Euro

Vier Personen sitzen an einem Tisch und halten eine Pressekonferenz. © dpa-Zentralbild

Die auswärtige Kabinettssitzung fand in Bautzen im Haus der Sorben stat. Der Schwerpunkt der Sitzung ist das Leben der Sorbinnen und Sorben in Sachsen. Zu Gast war Dawid Statnik, Vorsitzender der Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V..

1. Kultur: Sechster Bericht zur Lage des sorbischen Volkes vorgelegt

Die Sächsische Staatsregierung hat den sechsten Bericht zur Lage des sorbischen Volkes auf der auswärtigen Kabinettssitzung in Bautzen zur Kenntnis genommen. Ziel des Berichtes ist es, den Sächsischen Landtag über Sachverhalte zum Leben des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen zu informieren.

Der Bericht hält fest, dass die nationale Minderheit der Sorben in Sachsen entsprechend dem verfassungsmäßigen Auftrag gefördert und den aktuellen Erfordernissen entsprechend unterstützt wird.

»Wir wollen die sorbische Sprache und Identität schützen, um so einen wichtigen Teil unseres kulturellen Reichtums in Sachsen für die Zukunft zu bewahren. Dazu dienen unsere gemeinsamen Bemühungen um die Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Überlieferung.«, sagt Staatsministerin Barbara Klepsch.

Der Maßnahmenplan zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache bildet einen Schwerpunkt des Berichts. Zu diesem Maßnahmenplan gehört auch die Kampagne »Sorbisch? Na Klar.« des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die seit über zwei Jahren in den Blick nimmt, welchen großen Mehrwert die Zweisprachigkeit in der Oberlausitz hat. Herzstück der Kampagne ist das Onlinemagazin mit Interviews und Hintergrundberichten zum Gebrauch und zum Mehrwert der sorbischen Sprache.

Staatsministerin Barbara Klepsch: »Sorbische Sprache und Identität schützen und für die Zukunft bewahren.«

2. Gesundheit: Neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz, welches der Bund Mitte September verabschiedet hat.

Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass im Öffentlichen Personennahverkehr ist weiterhin mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

1. Inneres: Freistaat unterstützt bei Einsatzkosten der vergangenen Waldbrände

Der Freistaat wird die von den vergangenen Waldbränden stark betroffenen Gemeinden Zeithain und Arzberg sowie den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Millionenhöhe bei den Kosten der Löscheinsätze unterstützen.

Im Nationalpark Sächsische Schweiz brannten etwa 150 Hektar Wald – Kosten für die mehr als drei Wochen andauernden Katastropheneinsatz: mehr als 10 Millionen Euro. In diesem Fall gewährt der Freistaat Zuweisungen – abgestuft nach Höhe des Schadens pro Einwohner. Für den Landkreis würde sich demnach ein Eigenanteil von mehr als drei Millionen Euro ergeben. 

Für den Brand in der Gohrischheide wird es eine direkte Beteiligung an den Kosten der Waldbrandbekämpfung durch den Freistaat Sachsen geben.

Einsatzkosten bei vergangenen Waldbränden – Innenminister Armin Schuster: »Wir halten Wort und unterstützen in Millionenhöhe«

2. Wirtschaft: MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus beschlossen

Die sächsische Staatsregierung hat die Förderrichtlinie für das neue »MINT-Fachkräfteprogramm 2021-2027« im Rahmen des ESF Plus beschlossen.

Als Fortsetzung des bisherigen Programms »ESF-Technologieförderung« ist damit der Weg frei für die Förderung zur Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Fachkräfte in sächsischen Unternehmen.

Für die Förderung stehen bis 2027 insgesamt 101 Mio. Euro zur Verfügung. Davon stammen 88 Mio. Euro von der Europäischen Union und 13 Mio. Euro vom Freistaat Sachsen. 

Kabinett beschließt MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021-2027

In der Kabinettsspressekonferenz wurden die Ergebnisse des Sachsen-Monitor 2021/2022 vorgestellt. Der Bericht enthält die Ergebnisse einer repräsentativen, von der Sächsischen Staatskanzlei in Auftrag gegebenen Befragung über die Einstellungen und Meinungen der sächsischen Bevölkerung. Dabei wurden unter anderem der Blick auf die Zufriedenheit mit den wirtschaftlichen und persönlichen Lebensumständen, die Zukunftserwartungen, die Haltung zur Demokratie sowie extremistische Einstellungen und Ressentiments erfasst.

Erstmals wurden auch die Einstellungen zum Klimaschutz und dem gesellschaftlich-sozialen Zusammenhalt abgefragt. Ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft hat die Studie begleitet.

Sachsen-Monitor 2021/22

1. Wirtschaft: Maßnahmenplan zur »Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen« beschlossen

Die Sächsische Staatsregierung hat den ersten Maßnahmenplan zur »Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen« beschlossen.

Neben der Erschließung vorhandener inländischer Potenziale wird die Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland, insbesondere aus Drittstaaten, immer wichtiger. 

Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise die Bildung eines breiten Bündnisses, eines »Paktes zur Gewinnung internationaler Fachkräfte« der Staatsregierung und der sächsischen Wirtschaft, die Entwicklung eines Netzwerkes aus »Sachsenbotschaftern« mit eigenen Migrationserfahrungen, die Schaffung kommunaler Integrationszentren als Anlaufstellen und ein Modellprojekt zur Förderung von Praktika für im Ausland lebende Menschen mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss bei sächsischen Unternehmen.

Außerdem sollen die Verfahren zur Berufsanerkennung und –qualifizierung beschleunigt und effizienter gestaltet sowie die Beratung beim Thema Familiennachzug verbessert werden.

Staatsregierung beschließt ersten Maßnahmenplan zur Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen

2. Umwelt: Freistaat Sachsen zahlt höhere Festbeträge für Waldumbau und Erstaufforstung

Das Kabinett hat die Änderung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020) beschlossen. Die Förderfestbeträge für Waldumbau und Erstaufforstung werden dadurch erhöht, zudem wird die Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse erweitert und verbessert.

Forstminister Günther: »Wir erhöhen die Förderung für Waldumbau und stärken forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse«

3. Einsetzung von unabhängiger Expertenkommission »Waldbrände Sommer 2022«

Vor dem Hintergrund der verheerenden Waldbrände in Gohrischheide (Landkreis Meißen), Arzberg (Landkreis Nordsachsen) sowie im Nationalpark Sächsische Schweiz in diesem Sommer hat das Kabinett die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission »Waldbrände Sommer 2022« beschlossen.

Ziel der Kommission ist es, die Geschehnisse und Abläufe objektiv auszuwerten und daraus Maßnahmen zur besseren Prävention, Bekämpfung und Nachsorge von Waldbränden abzuleiten.

Den Vorsitz der Kommission wird Prof. Hermann Schröder übernehmen, der als langjähriger Leiter der Abteilung »Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement« in Baden-Württemberg ein ausgewiesener Fachmann in dem Bereich ist.

Kabinett beschließt Einsetzung von unabhängiger Expertenkommission »Waldbrände Sommer 2022«

1. Umwelt: Schlussfolgerungen für den Nationalpark und die Region

Die Kabinettsmitglieder haben sich mit dem Brand im Nationalpark Sächsische Schweiz befasst. Im Ergebnis wird das Brandgeschehen unter Einbeziehung von Wissenschaftlern ausgewertet.

Dabei geht es auch um die Frage, in wie weit Brandverläufe in dem Schutzgebiet durch Totholz beeinflusst wurden und ob es signifikante Unterschiede zu Bränden im bewirtschafteten Wald gibt. Zudem wird das Umweltministerium gemeinsam mit Brand- und Katastrophenschutzbehörden und in Abstimmung mit der Entwicklungskommission des Landkreises ein Waldbrandschutzkonzept erstellen. 

Hintergrund:

Die Brände in der Sächsischen Schweiz begannen am 25. Juli 2022. Sie waren Folge der zuvor ausgebrochenen großflächigen Brände in der benachbarten Böhmischen Schweiz. Insgesamt haben auf sächsischer Seite rund 150 Hektar gebrannt, was knapp zwei Prozent der Nationalparkfläche entspricht. Bei der Brandbekämpfung waren bis zu 850 Kräfte im Einsatz – unterstützt von bis zu dreizehn Löschhubschraubern sowie schwerem Gerät von THW und Bundeswehr.

Nach dem Feuer – Schlussfolgerungen für den Nationalpark und die Region

2. Justiz: Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes freigegeben

Das Sächsische Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes und weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz zur Anhörung freigegeben.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Einführung einer gesetzlichen Duldungspflicht beim Wärmeschutzüberbau im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz. Wird an die Außenwand eines an der Grenze stehenden Gebäudes eine Wärmedämmung angebracht, haben die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks den sich daraus ergebenden Überbau zu dulden, wenn er öffentlich-rechtlich, also insbesondere baurechtlich, zulässig ist.

Dabei wird sichergestellt, dass der Eingriff in die Rechte der Eigentümerin oder des Eigentümers verhältnismäßig ist. Um den grundrechtlich geschützten Interessen ausreichend Rechnung zu tragen, sind deutliche Einschränkungen der Duldungspflicht vorgesehen. 

Weiterer Schritt zur Förderung des Klimaschutzes

1. Gesundheit: Neues Krankenhausgesetz verabschiedet

Das sächsische Kabinett hat den Entwurf für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz verabschiedet. Damit wird sich nun der Landtag in den entsprechenden Ausschüssen mit dem Gesetz befassen und dann den abgestimmten Entwurf zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums setzen. Im besten Fall kann das neue Krankenhausgesetz dann am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Das neue Krankenhausgesetz beinhaltet eine verbesserte Zusammenarbeit der einzelnen Sektoren des Gesundheitssystems. Das heißt, dass beispielsweise sogenannte »Gesundheitszentren« zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum gebildet werden können. Die medizinische Versorgung kann damit effizienter gebündelt werden. Damit einhergehend soll auch die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden.

Das Gesetz soll zudem Themen wie Digitalisierung und Regionalität stärker integrieren.

Das aktuelle Sächsische Krankenhausgesetz gilt seit 1993 und hat seitdem lediglich kleinere Änderungen erfahren. Mit der Novellierung werden aktuelle Entwicklungen und zukünftige Bedarfe durch die Faktoren Demografie, Fachkräftebedarf und Digitalisierung berücksichtigt.

Medieninformation: Kabinett verabschiedet neues Krankenhausgesetz

2. Kultur: Neue Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung

Das Kabinett hat heute der neuen Förderrichtlinie des Kultusministeriums für die Kulturelle Bildung zugestimmt. Damit sollen Jugendkunstschulen und die Kulturelle Bildung noch gezielter gefördert werden.

Die neue Förderrichtlinie soll dabei helfen, den wichtigen Teilbereich der Kulturellen Bildung aufzubauen, zu verstärken und insgesamt neue Akzente in Sachsen zu setzen.

Konkret gefördert werden die Musikschulen, die Jugendkunstschulen, die Netzwerkstellen für Kulturelle Bildung der Kulturräume sowie Projekte der Kulturellen Bildung von landesweiter Bedeutung. Für das Jahr 2022 stehen dafür rund 9 Mio. Euro bereit.

Zum ersten Mal wird in Sachsen mit der neuen Richtlinie ein Förderprogramm für Jugendkunstschulen aufgelegt. Damit sollen diese außerschulischen, spartenübergreifenden Bildungsorte mit vielfältigen Angeboten und Methoden weiter im Freistaat etabliert werden.

Medieninformation: Neue Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung in Sachsen

3. Strukturentwicklung: EU-Programm »Just Transition Fund« zur Förderung der Braunkohleregionen

Sachsen erhält für den Strukturwandel in seinen Braunkohleregionen im Mitteldeutschen Revier und in der Lausitz von der Europäischen Union bis zum Jahr 2027 insgesamt 645 Millionen Euro Fördermittel. Dafür hat das Kabinett den EU-Fonds »Just Transition Fund« (JTF) beschlossen. Durch private Mittel und Landesmittel ergänzt beträgt die Gesamtinvestitionssumme 1,3 Milliarden Euro.

Im Lausitzer Revier sollen davon 375 Millionen Euro eingesetzt werden, im Mitteldeutschen Revier 200 Millionen Euro und in der Stadt Chemnitz 70 Millionen Euro.

Die Staatsregierung hat die Förderung von Unternehmen zum zentralen Förderschwerpunkt gemacht. So sollen neben der direkten Wirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen Projekte zur Energie- und Rohstoffversorgung gefördert werden.

Außerdem ist die Forschungsförderung ein wichtiger großer Baustein der JTF-Förderung. Damit soll die Forschungsstärke Sachsens gezielt zur erfolgreichen Entwicklung der Braunkohleregionen genutzt werden.

Medieninformation: Staatsregierung beschließt neues EU-Programm JTF für sächsische Braunkohleregionen

4. Gesundheit: CO2-Ampeln für Sachsens Klassenräume

Um an Sachsens Schulen künftig besser vor einer Corona-Ansteckung geschützt zu sein, sollen alle Klassenräume mit sogenannten CO2-Ampeln ausgestattet werden. Darauf hat sich das Kabinett in seiner Sitzung verständigt. Die Staatsregierung folgt damit einer Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung.

Um alle Klassenräume an den öffentlichen und freien Schulen Sachsens auszustatten, werden 45.000 Lüftungsampeln für insgesamt etwa zehn Millionen Euro benötigt.

Medieninformation: Gegen Corona: CO2-Ampeln in allen Klassenräumen geplant

1.  Gesundheit: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Die neue Corona-Schutz-Verordnung, die vom Kabinett beschlossen wurde, gilt vom 17. Juli bis zum 13. August 2022. Im Wesentlichen beinhaltet sie die bisherigen Schutzmaßnahmen.

Anpassungen wurden in den Bereichen Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen und Testregelungen in Gesundheitseinrichtungen vorgenommen.

So ist in Krankenhäusern und Arztpraxen nur noch das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.

Geimpfte oder genesene Beschäftigte z. B. in Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten müssen zweimal – statt wie bisher dreimal – in der Woche einen Testnachweis vorlegen. Andernfalls ist weiterhin ein tagesaktueller Test erforderlich. Besucher benötigen für den Zutritt wie bisher jeweils einen negativen Test, unabhängig vom Impfstatus.

Medieninformation: Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

2. Gesundheit: Herbstplan zum Corona-Pandemiegeschehen

Die Sächsische Staatsregierung hat einen Herbstplan zur Vorbereitung auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst beschlossen. Der Plan orientiert sich an drei möglichen Szenarien des Expertenrates der Bundesregierung.

Die Ziele bleiben dabei die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur, der Schutz vulnerabler Gruppen und die Vermeidung gesundheitlicher Spätfolgen.

Ein wichtiges Instrument ist weiterhin eine kontinuierliche Beobachtung des Pandemiegeschehens. Dafür werden Infektionsdynamik (7-Tage-Inzidenz), Gefährdungspotential (Monitoring besorgniserregender Varianten) und Leistungsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen (Bettenbelegung in den Krankenhäusern) einbezogen.

In Zukunft sollen die möglichen Szenarien des Herbstes, sobald sie absehbar sind, transparent kommuniziert werden. Besonders im Anschluss an wissenschaftliche Empfehlungen wird künftig die Kommunikation verstärkt.

Medieninformation: Staatsregierung beschließt Herbstplan zum Corona-Pandemiegeschehen

3. Finanzen: Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024

Das Kabinett hat den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2023/2024 beschlossen. Insgesamt stehen im Jahr 2023 rund 24,0 Milliarden Euro sowie im Jahr 2024 rund 24,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Haushaltsvolumen in den beiden nächsten Jahren liegt damit um insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro höher als im Doppelhaushalt der Jahre 2021/2022.

Das Haushaltsvolumen in den Jahren 2023/2024 erreicht ein Rekordniveau und beruht auf erwarteten, deutlich gestiegenen Steuermehreinnahmen und auf hohen Entnahmen aus den Reserven des Freistaates in Höhe von insgesamt rund 2,0 Milliarden Euro.

In den kommenden beiden Jahren wird der Freistaat über vier Milliarden Euro investieren. Die Investitionsausgaben steigen stark an, da unter anderem viele Baumaßnahmen wie beispielsweise im Bereich der Hochschulmedizin, der Förderung des Schulhaus- und Wohnungsbaus fortgeführt oder neu begonnen werden.

Medieninformation: Kabinett beschließt Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 – solide finanzielle Ausstattung für die weitere Entwicklung Sachsens

1. Digitalisierung: Neue Förderrichtlinie soll Glasfaserausbau beschleunigen

Das Kabinett hat einer neuen Richtlinie »Digitale Offensive Sachsen 2022« (DIOS) zugestimmt. Damit will der Freistaat den Glasfaserausbau weiter fördern. Die Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in Grauen Flecken wird kofinanziert. Das heißt, der Fördersatz des Bundes von 50 bis 70 Prozent wird durch den Freistaat auf 100 Prozent aufgestockt.

Mit der neuen Richtlinie sind außerdem alle Anschlüsse förderfähig, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (Graue Flecken). Im bisherigen Förderprogramm (weiße Flecken) lag die sogenannte Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s.

Das Förderprogramm ist wie die Bundesförderrichtlinie auf das Jahr 2022 beschränkt.

Medieninformation »Sachsen unterstützt Glasfaserausbau durch neue Förderrichtlinie«

2. Wirtschaft: Staatsminister Dulig legt Studie zum Gründungsstandort Sachsen vor

Wirtschaftsminister Martin Dulig hat dem Kabinett die »Studie zum Gründungsstandort Sachsen« vorgestellt. Die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) in Auftrag gegebene und vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung durchgeführte Studie zeigt, dass der Fachkräftebedarf eine der größten Herausforderungen für sächsische Start-ups ist.

Insgesamt zeigt sich, dass junge und innovative Unternehmen mit Sachsen einen guten Standort finden. Von etwa 1.200 Start-ups, die zwischen 2011 und 2019 in Sachsen registriert waren, bestanden im Jahr 2021 noch 860.

Die Studie leitet Handlungsempfehlungen zur Stärkung und Weiterentwicklung des Gründungsstandortes Sachsen ab. Sie bildet damit die Basis für die Fortentwicklung der sächsischen Existensgründungsstrategie.

Medieninformation: Wirtschaftsminister Dulig stellt Studie zum Gründungsstandort Sachsen vor

3. Medien: Sachsen setzt sich für Erhalt der Pressevielfalt ein

Sachsen bringt bei der nächsten Bundesratssitzung am Freitag, den 8. Juli 2022 gemeinsam mit dem Land Niedersachsen eine Initiative für den Erhalt der Pressefreiheit ein.

Anlass für die Initiative sind die gestiegenen Energie- und Kraftstoffkosten sowie die massiv gestiegenen Preise und Verknappungen von Zeitungspapier und Aluminium für Druckplatten. Ab Oktober kommt noch eine weitere deutliche Erhöhung der Lohnkosten hinzu. Dies wird insbesondere die Zeitungszustellung weiter verteuern und in Teilen des Landes unwirtschaftlich machen. Dies alles trifft die Presselandschaft in einer Phase des Strukturwandels hin zu digitalen Angeboten.

Sachsen will mit der Initiative die Bundesregierung dazu auffordern, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, Presseerzeugnisse auch weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar zu machen. Außerdem muss die unabhängige journalistische Arbeit der Medienhäuse gewährleistet bleiben.

1. Inneres: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Anhörung freigegeben

Das Kabinett hat den Enwurf zur Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Anhörung freigegeben.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Helfergleichstellung und die Einbeziehung von Spontanhelfern zu stärken. Auch Luftrettung und die psychosoziale Notfallversorgung sollen verbessert werden.

Im Brandschutz steht der weitere Ausbau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen im Mittelpunkt.

2. Justiz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz wird in den Landtag eingebracht

Das Sächsische Kabinett hat beschlossen, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz in den Landtag einzubringen.

Die Anpassung dient unter anderem der Umsetzung der Betreuungsrechtsreform. Für Betreuungsvereine in Sachsen sieht sie ab Januar 2023 eine deutliche Erhöhung der Finanzierung sowie die Einführung einer gesetzlichen Vergütung von Leistungen im Bereich der Querschnittsarbeit vor.

Daneben sieht der Entwurf auch diverse Anpassungen an weiteren Landesgesetzen mit Justizbezug vor. Unter anderem schafft er die landesrechtlichen Grundlagen dafür, dass der juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat, künftig auch in Teilzeit stattfinden kann.

Faire und leistungsgerechte Vergütung von Betreuungsvereinen

Männer und Frauen stehen auf einer Rennstrecke.
Das sächsische und brandenburgische Kabinett auf dem Lausitzring  © Pawel Sosnowski

Das sächsische und brandenburgische Kabinett zog auf einer gemeisamen Sitzung eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des im Sommer 2020 verabschiedeten Strukturstärkungsgesetzes.

Die Strukturentwicklung der brandenburgischen und sächsischen Lausitz zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Energieregion geht der Einschätzung beider Länder nach zügig voran. Sachsen und Brandenburg sind sich einig, dass diese Generationenaufgabe nur zusammen und mit Unterstützung des Bundes gelingen kann. Der Ausbau länderüberschreitender Infrastrukturen und die Schaffung neuer hochwertiger Industriearbeitsplätze stehen dabei für beide Länder im Vordergrund.

An der Sitzung nahmen neben den Kabinettsmitgliedern unter anderem der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider, der Vorstandsvorsitzende der DB Netz AG, Frank Sennhenn, sowie der Vorsitzende des sorbischen Dachverbandes »Domowina«, Dawid Statnik teil. Begrüßt wurden die Kabinette von Guido Kutschera, Vorsitzender der Geschäftsführung der DEKRA Automobil GmbH.

Zudem waren sich beide Landesregierungen einig, dass die aktuellen Herausforderungen insbesondere für Ostdeutschland angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und den damit verbundenen Forderungen nach einem Ausstieg aus Gas und Öl den erfolgreich gestarteten Strukturentwicklungsprozess in der Lausitz nicht ausbremsen dürfen.

Dem Lausitzer Revier stehen aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) insgesamt Mittel von bis zu 17,2 Mrd. Euro (Brandeburg: 10,32 Mrd. Euro; Sachsen: 6,88 Mrd. Euro) zur Verfügung.

Darüber hinaus besprachen die beiden Landesregierungen folgende Themen:

Schienenprojekte vorantreiben

Beide Länder setzen sich seit mehr als zwei Jahren für zahlreiche Schienenprojekte ein, die jetzt auf Basis des Investitionsgesetzes Kohleregionen mit den Bundesmitteln zur Strukturförderung umgesetzt werden sollen. Als gemeinsames Projekt für Brandenburg und Sachsen soll die Strecke Berlin – Cottbus/Chóśebuz – Weißwasser/Běła Woda – Görlitz (– Breslau/Wrocław) durchgängig elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden.

Industriepark Schwarze Pumpe ausbauen

Beide Seiten setzen sich für die Erweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe ein. Brandenburg und Sachsen versprechen sich dadurch neue Industrieansiedlungen und neue Arbeitsplätze.

Für Neu- und Erweiterungsansiedlungen entstehen im brandenburgischen Teil zusätzliche großflächige Gewerbeareale. Auch auf der südlichen, sächsischen Seite wird der Industriepark deutlich erweitert.

Sicherung der Wasserversorgung in der Lausitz

Die Landesregierungen sind sich einig, dass bei künftigen Strukturentwicklungen die Ressource Wasser als notwendige Infrastruktur vorausschauend mit zu planen ist. Dabei sollen alle verantwortlichen Behörden eng zusammenarbeiten.

Wasserstoff-Infrastruktur Lausitz

Aus Wind- und Solarenergie gewonnener vorzugsweiser grüner Wasserstoff wird nach Auffassung beider Kabinette ein wichtiger Baustein zur künftigen Energieversorgung der Lausitz sein.

Der Strukturwandel bietet die große Chance, eine emissionsarme, zukunftssichere Energieregion Lausitz zu entwickeln, in der eine wettbewerbsfähige regionale Wasserstoff-Wirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette entsteht.

Beide Länder setzen sich beim Bund dafür ein, geologische Langzeitspeicherung von Wasserstoff frühzeitig mitzudenken und mit Hilfe von Pilotprojekten zu fördern.

Wissenschafts- und Kulturregion Lausitz

Die Lausitz soll als Innovations- und Modellregion für zukunftsweisende Technologien sowie Forschung etabliert werden. Ziel ist es, die Wissenschaftsregion Lausitz zu einem starken Standort in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft aufzubauen, der gerade auch Kultur-und sprachwissenschaftliche Kompetenz vereint.

Zudem soll die brandenburgisch-sächsische Wissenschaftspartnerschaft weiter gestärkt werden. Die Lausitz soll dabei als eine Kultur-Region zusammenwachsen und wahrgenommen werden.

Lausitz soll Vorreiterrolle bei wohnortnaher Gesundheitsversorgung werden

Brandenburg und Sachsen unterstützen den Aufbau einer Modellregion für Gesundheit, Forschung, Lehre und flächendeckende digitale Teilhabe in der Versorgung. Beide Länder haben dies bereits im November 2021 in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Staatskanzlei Brandenburg und dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung festgeschrieben.

Die Lausitz soll eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung einer zukunftsweisenden und wohnortnahen Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau für eine ländlich geprägte Region einnehmen.

Belange der Sorben/Wenden

Die Domowina – Bund Lausitzer Sorben e. V. ist für beide Länder ein wichtiger Partner bei der Bearbeitung von Strukturwandelthemen.

Sachsen und Brandenburg wurden von dem sorbischen Dachverband in den Bemühungen unterstützt, dass Maßnahmen zur Förderung der Bewahrung und Fortentwicklung der Sprache und Kultur des sorbischen Volkes in das Strukturstärkungsgesetz aufgenommen werden.

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist nach Auffassung beider Länder eine Krise von nationaler Tragweite, der Bund und Länder gemeinsam begegnen müssen. Brandenburg und Sachsen behalten ihre Kooperation aufrecht und stimmen sich eng über das weitere Vorgehen und Strategien ab.

Die Errichtung eines Schutzkorridors soll unter Nutzung der bereits bestehenden festen Wildschweinbarriere erfolgen.

Männer und Frauen sitzen in einem Konferenzraum und tagen.
Das sächsische Kabinett tagte in Radebeul zum Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024  © dpa-Zentralbild

Rahmen für neuen Doppelhaushalt beschlossen

Das sächsische Kabinett hat sich auf die wesentlichen Eckdaten zum Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 verständigt. Für die nächsten beiden Jahre stehen insgesamt mehr als 48,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Mit dem neuen Doppelhaushalt sollen erstmals auch Schulden des im Jahr 2020 errichteten Corona-Bewältigungsfonds Sachsen in Höhe von zusammen fast 700 Millionen Euro getilgt.

Alle Ressorts erhalten jeweils Haushaltsmittel, um im Rahmen ihrer Prioritätensetzung eigene Vorhaben zu finanzieren und politische Schwerpunkte umzusetzen.

Aus den Reserven des Freistaates, der sogenannten Haushaltsausgleichsrücklage, müssen insgesamt rund zwei Milliarden Euro entnommen werden, um die Jahre 2023 und 2024 in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen zu können.

Die Koalitionspartner haben sich zur Finanzierung des Doppelhaushaltes zudem darauf verständigt, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent und die Wasserentnahmeabgabe anzuheben.

Die Feinplanung wird in den kommenden vier Wochen erfolgen und mündet im Regierungsentwurf zum neuen Doppelhaushalt, der noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden soll.

Im Anschluss wird dieser Entwurf mit allen Einzelplänen der Ressorts dem Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber zu den weiteren parlamentarischen Beratungen zugeleitet.

Staatsregierung beschließt Rahmen für neuen Doppelhaushalt

1. Finanzen: Bericht der »Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie«

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat im Kabinett den Bericht der »Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie« (Förderkommission II) entgegengenommen.

Die Kommission hatte im September 2021 ihre Arbeit begonnen, mit dem Ziel, die förderpolitische Steuerung und Schwerpunktsetzung der Staatsregierung auf den Prüfstand zu stellen.

Gemäß dem von der Förderkommission II gewählten Leitbild »Konzentration, Qualität und Transparenz« enthält der Bericht konkrete Empfehlungen, um die Wirksamkeit und Effizienz der Förderung im Freistaat Sachsen zu erhöhen.

Staatsregierung strebt Lichtung des Förderdickichts an

2. Wirtschaft: Neufassung der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur beschlossen

Das Kabinett hat die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) beschlossen.

Mit der Förderung können Kommunen Gewerbeflächen erschließen und Brachen wieder nutzbar machen. Eine Neufassung war notwendig, um die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur an die seit diesem Jahr geltenden Regelungen und Rahmenbedingungen der Förderperiode anzupassen.

GRW Infra - Investitionsförderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur neu aufgestellt

1. Inneres: Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt

Innenminister Armin Schuster und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Dirk-Martin Christian, haben dem Kabinett den Sächsischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vorgestellt.

Der Bericht informiert über die verfassungsfeindlichen Entwicklungen. Dazu gehört der Rechts- und Linksextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Islamismus, sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug sowie Spionageaktivitäten.

Neu hinzugekommen ist im Berichtsjahr 2021 der Bereich verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Dem Bericht nach gelang es Rechtsextremisten im zweiten Jahr der Coronapandemie weiter an die gesellschaftliche Mitte anzuknüpfen.

Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt

2. Wirtschaft: Aufbau und Sicherung von Arbeitsplätzen in Sachsen

Das sächsische Kabinett hat die Neufassung der Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) für die Förderperiode ab 2022 beschlossen. In der kommenden Woche soll die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) folgen.

Die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) ist das wichtigste Instrument der sächsischen Wirtschaftsförderung. Sie dient in erster Linie dem Aufbau und der Sicherung von Arbeitsplätzen in den sächsischen Regionen.

Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der Ausbau der öffentlichen wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt.

Seit 1990 wurden Zuschüsse von mehr als 10,4 Milliarden Euro für gewerbliche Investitionen in Höhe von rund 61 Milliarden Euro gewährt und kommunale Infrastrukturvorhaben mit Zuschüssen von rund 5,7 Milliarden Euro gefördert.

Die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie sind die Aufnahme ökologischer und geänderter sozialer Nachhaltigkeitskriterien.

Investitionsförderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur neu aufgestellt

3. Regionalentwicklung: Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig beschlossen

Die Kabinettsmitglieder haben die Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Für die Städte Dresden und Leipzig tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft.

Ab dann dürfen in den beiden Städten die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die für eine Wohnung geltende ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt.

Kabinett beschließt Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig

Sächsisches Kabinett zieht zur Halbzeit eine positive Zwischenbilanz

Die Kabinettsmitglieder haben zur ersten Hälfte der Legislaturperiode eine positive Zwischenbilanz ihrer Arbeit gezogen. Viele Projekte wurde bereits realisiert oder angepackt. Ingesamt wurden fast zwei drittel der Vorhaben umgesetzt.

Dabei war die Staatsregierung in besonderer Weise durch die Coronapandemie und den Angriffskrieg auf die Ukraine gefordert.

Männer und Frauen stehen auf einer steinernen Brücke.
Vor der Kabinettssitzung zum Handlungskonzept Nationalparkregion begaben sich die Kabinbettsmitglieder auf eine morgendliche Wanderung von Rathen auf die Bastei.   © Pawel Sosnowski

1. Umwelt: Bericht zur Entwicklung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz

Umweltminister Günther hat dem sächsischen Kabinett den Bericht zur Entwicklung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz vorgelegt.

Neben dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, unter dessen Federführung der Bericht erstellt wurde, informieren darin das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Situation und die geplante Weiterentwicklung in der Nationalparkregion.

Durch den starken Borkenkäferbefall sind Wanderwege seit 2019 immer wieder unpassierbar geworden oder mussten gesperrt werden. Das Wanderwegenetz in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz umfasst rund 1.200 Kilometer, davon 400 Kilometer im Nationalpark. Ende April 2022 waren noch rund 25 Kilometer Wanderwege im Nationalpark infolge umgestürzter Bäume unpassierbar oder gesperrt, also ein Anteil von knapp 6,5 Prozent. Dieser Anteil nimmt aktuell weiter ab. Allerdings kann es bei Stürmen passieren, dass bereits beräumte Wegabschnitte erneut unpassierbar werden.

Noch in diesem Jahr sollen daneben Regionalforen durchgeführt werden. Aufgabe dieser Podien ist es, Strategien und Konzepte zur Entwicklung der Nationalparkregion zu besprechen.

Umweltminister Günther hat das Kabinett auch über die geplante Novellierung der Nationalpark-Verordnung informiert. Sie soll in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. Die Ergebnisse aus der Entwicklungskommission und den Regionalforen fließen darin ein.

Umweltminister Günther stellt Bericht zur Entwicklung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz vor

2. Wirtschaft: Kabinett beschließt Mittelverteilung für von Starkregen und Hochwasser betroffene Landkreise und Gemeinden im Juli 2021

Die sächsische Kabinett hat die Verteilung der Mittel für die Beseitigung der Schäden in den Kommunen beschlossen. Demnach wird jedem Landkreis bzw. Gemeinde ein Budget in einer Höhe von mindestens 75 Prozent der im Maßnahmeplanverfahren bestätigten gesamten Schadenssumme zugesichert. Die Beantragung der Mittel und die Umsetzung von im Wiederaufbauplan bestätigten Maßnahmen obliegt dabei der betroffenen Kommune oder dem Landkreis.

Hintergrund:

Im Juli 2021 verursachten starke Regenfälle im Freistaat Sachsen erhebliche Schäden. Davon betroffen waren sechs von zehn Landkreisen. Rund 80 Prozent der Schäden entfielen auf die öffentliche Infrastruktur - wie beispielsweise Trinkwasser- und Abwasseranlagen, insbesondere aber Straßen, Brücken und Gewässer in kommunaler Baulast. Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen Fördermittel zur Verfügung. Auf den Freistaat entfallen, basierend auf den ersten Schadenserhebungen, rund 134 Millionen Euro.

Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 – Kabinett beschließt Mittelverteilung für betroffene Landkreise und Gemeinden

Männer und Frauen sitzen an einem Tisch.
Die Kabinettssitzung der Sächsischen Staatsregieurng in Brüssel.  © Zacarias Garcia

Die Kabinettsmitglieder haben auf ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Brüssel die Bedeutung des European Chips Act für die Entwicklung des Freistaats Sachsen bekräftigt.

Darüber hinaus befasste sich das Kabinett auch mit den europapolitischen Schwerpunkten der Staatsregierung sowie:

  • der Ansiedlung und Weiterentwicklung der Halbleiterphotovoltaik,
  • der EU-Dimension der Strukturentwicklung,
  • dem Stand der JTF-Programmierung (Gerechter Übergang oder Just Transition),
  • der Unterstützung von Chemnitz bei der Vorbereitung der Kulturhauptstadt Europas 2025
  • sowie mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP).

European Chips Act

Der European Chips Act auch europäische Chip-Gesetz will bis zum Jahr 2030 rund 45 Milliarden Euro für das europäische Mikroelektronik-Ökosystem bereitstellen. Davon sollen Forschung und Unternehmensgründungen profitieren. Auch der Bau sogenannter »Megafabs« für die Produktion von Mikrochips soll unterstützt werden.

Europapolitische Schwerpunkte der Staatsregierung

Die Kabinettsmitglieder ahben in Brüssel die europapolitischen Schwerpunkte der Staatsregierung beschlossen. Dazu gehören der europäische Green Deal, die wirtschaftliche Entwicklung und Innovationskraft sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ebenso dazu gehören die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Kultur und Teilhabe und der Bereich Asyl und Migration.

Darüber hinaus wurde die Aufwertung des sächsischen Verbindungsbüros zu einer Vertretung des Freistaats Sachsen in Brüssel beschlossen. Mit der Vertretung in Brüssel sollen die Schwerpunkten der sächsischen Europapolitik noch besser transportiert werden.

Ansiedlung und Weiterentwicklung der Halbleiterphotovoltaik

Das Kabinett beschloss das Ziel, die Position des Freistaats bei der Ansiedlung und Weiterentwicklung der Halbleiterphotovoltaik auszubauen. Der Freistaat setzt sich gegenüber der EU dafür ein, dass die Solarbranche nach dem Vorbild des European Chip Act Instrumente und Mittel erhält, um die Entwicklung moderner Solarenergietechnik in Europa voranzutreiben und neue Produktionsstätten zu errichten.

Strukturentwicklung und Stand der Just Transition Fund (JTF) Programmierung

Um die vom Kohleaustieg betroffenen Regionen besser zu vernetzen, hat die Europäische Kommission die Plattform für Kohleregionen im Übergang geschaffen. Diese wird ergänzt durch die Just Transition Plattform, auch Fonds für einen gerechten Übergang genannt.

Sachsen ist auf diesen Plattformen seit Beginn an ein aktives Mitglied. Mit dem Fonds für einen gerechten Übergang hat die EU ein Förderinstrument geschaffen, mit dem die bisherigen Kohleregionen gezielt unterstützt werden sollen.

Unterstützung von Chemnitz bei der Vorbereitung der Kulturhauptstadt Europas 2025

Seitens der Sächsischen Staatsregierung wurden die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Unterstützung der Kulturhauptstadt geschaffen.

Mit Stefan Schmidtke wurde zudem eine sächsische Persönlichkeit mit internationalen Erfahrungen für die Geschäftsführung der neu gegründeten Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH gewonnen.

Neben der Förderung von mehr als 20 Millionen Euro durch Mittel des Freistaates hat auch der Bund eine Gesamtförderung von 25 Millionen Euro zugesichert und die ersten Mittel sind bereits geflossen.

Größere Veranstaltungen im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 waren unter anderem die erste Etappe der neuen »Europäischen Friedensfahrt« (European Peace Ride, EPR) von Chemnitz nach Prag und zurück im September 2021 sowie die erste und zweite Station der Apfelbaumparade WE PARAPOM im November 2021 bzw. im April 2022. Ein Monitoring durch die EU-Kommission verlief erfolgreich.

Auf einem Tisch liegen Bücher. Auf dem Buch liegt ein Apfel.
Nach der Genehmigung des eingereichten ESF-Plus-Programms durch die Europäische Kommission ist die Aufnahme neuer Förderansätze im Bildungsbereich geplant.  © unsplash

Förderung für benachteiligte Kinder und Lebenslanges Lernen

Das Kabinett hat die Europäische Sozialfonds-Plus-Förderrichtlinie (ESF-Plus-Programm) des Kultusministeriums verabschiedet.

Sachsen kann damit in den nächsten Jahren rund 73 Millionen Euro in zusätzliche Unterstützungsangebote für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene investieren. Davon kommen rund 43,5 Millionen Euro von der Europäischen Union und rund 29,2 Millionen Euro stellt der Freistaat Sachsen zur Kofinanzierung bereit.

Mit der Förderung sollen zusätzliche Unterstützungsangebote geschaffen werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsschwierigkeiten zu verbessern. Auch der Bereich des Lebenslangen Lernens wird mit der Richtlinie umfasst.

Die einzelnen Förderbereiche sind:

Kita-Programm »Kinder stärken«

Für weitere fünf Jahre können in sächsischen Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern mit Entwicklungsrisiken haben, zusätzliche Fachkräfte zur Unterstützung eingesetzt werden.

Die Fachkräfte sollen soziale Benachteiligungen bei Kindern erkennen, den Unterstützungsbedarf ermitteln und gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern bedarfsgerechte Angebote entwickeln. Dies umfasst auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder.

Schülercamps

Gefördert werden durch die Richtlinie auch die Schülercamps zur Verbesserung der Lernmotivation und Sozialkompetenzen von versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern.

Umschulungen (lebenslanges Lernen)

Um dem Fachkräftemangel im sozialen Bereich entgegenzuwirken, beteiligt sich der Freistaat Sachsen an der Förderung von Umschulungen für den Erzieherberuf und die Krankenpflegehilfe.

Damit können beispielsweise Wiedereinsteigende nach Familienzeiten, die die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, weiter als Fachkräfte ausgebildet und in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Alphabetisierung und Grundbildung (lebenslanges Lernen)

Die Förderrichtlinie sieht auch eine Unterstützung von Erwachsenen mit erheblichen Lese- und Schreibschwierigkeiten vor. Durch Kursangebote zur Alphabetisierung und Grundbildung sowie einer Koordinierungsstelle sollen die gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabechancen verbessert werden.

Kabinett verabschiedet Förderrichtlinie: Millionen für benachteiligte Kinder und Lebenslanges Lernen

1. Gesundheit: Verlängerung der Corona-Regeln bis Ende Mai

Die Staatsregierung hat die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 28. Mai 2022.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten weiterhin. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens können anstatt einer FFP2-Maske auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den betreuten, behandelnden oder gepflegten Personen eingehalten wird.

2. Soziales: Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung bis 2024 wiederberufen

Das Sächsische Kabinett hat Iris Kloppich für weitere zwei Jahre als Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregieurng berufen.

Iris Kloppich arbeitet als ehrenamtliche Opferbeauftragte und ist zentrale Ansprechpartnerin für Betroffene von terroristischen und extremistischen Straftaten sowie von großen Schadensereignissen in Sachsen, zum Beispiel bei schweren Verkehrsunfällen mit vielen Geschädigten.

Die Opferbeauftragte arbeitet in einem Netzwerk von haupt- und ehrenamtlichen Akteuren, die Opfer sozial, medizinisch, rechtlich und finanziell unterstützen. Darüber hinaus tauscht sie sich fachlich mit den Opferbeauftragten der Länder und dem Bundesopferbeauftragten aus.

Iris Kloppich weiterhin Sächsische Opferbeauftragte

Ukraine-Krise: Konzeption der Aufnahme von kriegsbedingt Vertriebenen vorgestellt

In den Wochen seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sind bereits mehr als 20.000 Vertriebene im Freistaat Sachsen angekommen. Diese Entwicklung macht weiterhin eine koordinierte Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen nötig.

Im gemeinsamen Bericht von Innenministerium und Finanzministerium wurde ein Bedarf von 1.500 bis 3.000 Plätzen in Aufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen berechnet. Diese sollen zuzüglich von 2.500 sogenannten Stand-By-Plätzen gesichert zur Verfügung stehen.

Mit der Sicherung dieser Aufnahmekapazitäten soll ein zeitlicher Puffer für die Kommunen geschaffen werden, welche die Menschen aus der Ukraine den benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Hilfsportal für Geflüchtete aus der Ukraine in Sachsen

Sächsische Geschichte: Neue Förderung für Archive in Sachsen

Die sächsischen Archive erhalten Unterstüzung bei der Verwahrung des Kulturguts. Dafür hat das Kabinett in seiner Sitzung das Landesprogramm Bestandserhaltung sächsischer Archive beschlossen.

Das Programm soll den kommunalen und privaten Archiven in Sachsen finanzielle Hilfe für Projekte, die der Erhaltung wertvollen Kulturguts dienen, bieten. Dafür tritt nun eine Förderrichtlinie in Kraft, mit der im Jahr 2022 erstmals 150.000 Euro zur Verfügung stehen.

In den sächsischen Archiven befinden sich historisch und rechtlich besonders wertvolle Unterlagen, die aus verschiedenen Gründen von Verfall bedroht sind. Maßnahmen, diesen Verfall zu stoppen, verursachen teilweise enorme Kosten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Archive nun bei diesen wichtigen Erhaltungsmaßnahmen.

Medieninformation des Innenministeriums

Eine Frau sitzt auf einem Felsen und blickt auf weitere Felsen.
Die Sächsische Schweiz gehört in Sachsen zu den beliebtesten Destinationen. Das Förderprogramm unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen in der sächsischen Tourismuswirtschaft, die nicht durch die Corona-Unternehmenshilfen des Bundes abgedeckt sind.   © unsplash

Staatsregierung unterstützt sächsischen Tourismus mit 5,6 Millionen Euro

Das Sächsische Kabinett hat eine Förderrichtlinie verabschiedet, mit der das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den Torurismus in Sachsen mit 5,6 Millionen Euro unterstützt.

Die Finanzhilfen werden vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages aus dem Sondervermögen »Corona-Bewältigungsfonds Sachsen« zur Verfügung gestellt.

Konkret gefördert werden Maßnahmen im laufenden Jahr 2022, die für die Wiederaufnahme des Betriebs einer touristischen Einrichtung nach coronabedingten Betriebsbeschränkungen oder -untersagungen erforderlich sind.

Die Fördermittel sollen wie bisher bei der bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.

Hintergrund:

Die Übernachtungen im Freistaat Sachsen sind im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 im Jahre 2021 erneut um 37 Prozent eingebrochen. Der geschätzte Umsatzverlust der gesamten Branche beträgt 40 Prozent.

Mit der Neuauflage der Förderrichtlinie Tourismus will die Staatsregieurng den Neustart touristischer Angebote in Sachsen aktivieren.

5,6 Millionen Euro für den Neustart Tourismus

Kabinett beschließt Förderschwerpunkte des Just Transition Fund

Die Sächsische Staatsregierung hat sich auf die Förderschwerpunkte des EU-Fonds für die Braunkohleregionen (Just Transition Fund, JTF) verständigt.

In Sachsen stehen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 rund 645 Millionen Euro EU-Mittel in diesem sogenannten »Mechanismus für einen gerechten Übergang« zur Verfügung.

Den zentralen Schwerpunkt des JTF soll die Förderung von Unternehmen bilden. Diese sollen dabei unterstützt werden, moderne digitale Prozesse sowie neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Ziel sind neue Wertschöpfungsketten und neue qualifizierte Arbeitsplätze.

Weitere Schwerpunkte sind die zukunftsfähige Energieversorgung wie beispielsweise die dezentrale Energieerzeugung und der Auf- und Ausbau der Kreislaufwirtschaft.

Hintergrund:

Die EU fördert mit dem Just Transition Fund (JTF) diejenigen Gebiete, die aufgrund des Übergangs der Europäischen Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen.

Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission sollen in Deutschland die Braunkohlereviere förderfähig sein, die auch im nationalen Kohlekompromiss berücksichtigt werden. In Sachsen werden damit die Landkreise Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und die Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier berücksichtigt.

EU-Mittel für Unternehmen, Energie, Forschung und Fachkräftesicherung

Eine ukrainische Flagge. © Daboost

1. Inneres und Integration: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Innenminister Roland Wöller und Integrationsministerin Petra Köpping berichteten in der Kabinettssitzung über die aktuelle Lage bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine im Freistaat Sachsen.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen befinden sich derzeit mindestens 20.000 Ukrainerinnen und Ukrainer im Freistaat Sachsen. Gemeinsam mit den Kommunen soll nun weiterer Wohnraum geschaffen werden.

Außerdem können Geflüchtete ab sofort bereits vor der Erteilung des Aufenhalttitels Leistungen aus dem sogenannten »Asylbewerberleistungsgesetz« erhalten. Damit können Sozialleistungen und der Zugang zum Gesundheitssystem schneller ermöglicht werden.

Hilfsportal des Freistaates Sachsen für Geflüchtete aus der Ukraine

2. Gesundheit: Neue Corona-Schutzverordnung

Das Kabinett hat eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022. Sie beinhaltet die Basisschutzmaßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz vorgibt. Das sind vor allem:

  • FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Außerdem im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Testpflicht auf das Coronavirus für Beschäftigte und Besucher unter anderem von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospize, Asylbewerberunterkünften und Justizvollzugsanstalten.

Die Maskenpflicht in den Kintertagesstätten und Schulen entfällt ab 3. April komplett. Die zweimalige Testpflicht pro Woche an den Schulen soll bis zu den Osterferien fortgeführt werden.

Die Sächsische Staatsregierung empfiehlt dringend das Tagen von Masken und öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Außerdem sollten die Kontakte weiterhin auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben.

Staatsregierung beschließt Basisschutzmaßnahmen

3. Regionalentwicklung: Förderrichtlinie »Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027«

Die Sächsische Staatsregierung hat in seiner Kabinettssitzung die Förderrichtlinie »Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027« beschlossen. Damit sollen auch künftig die Städte und Gemeinden bei der sozialen Arbeit in benachteiligten Stadtgebieten unterstützt werden. Bis zum Jahr 2027 werden dafür von Europäischer Union und Freistaat Sachsen 42,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Mit den Fördergeldern werden vor allem Projekte zur Integration von sozial benachteiligten Menschen direkt in Ihren Stadtteilen unterstützt. Dazu zählen niedrigschwellige, freiwillige Angebote, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und die Lebenssituation in den betreffenden Stadtgebieten stärken.

Das ursprüngliche Programm »Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2014 – 2020« wird damit auch in den kommenden Jahren fortgeführt. Neben Chemnitz, Dresden und Leipzig haben in den vergangenen Jahren vor allem zahlreiche Mittel- und Kleinstädte die Möglichkeiten der Förderung wahrgenommen. Auch in der neuen Förderperiode können wieder Städte und Gemeinden an dem Programm teilnehmen, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Einwohnern haben, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind.

44,4 Millionen Euro für benachteiligte Stadtviertel

1. Inneres: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen 2021 vorgestellt

Innenminister Prof. Roland Wöller stellte dem Kabinett die Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 vor.

Demnach ging die registrierte Kriminalität in Sachsen im Jahr 2021 um fast 10 Prozent auf insgesamt 246.615 Straftaten zurück. Die Aufklärungsquote liegt bei knapp 60 Prozent der Fälle.

Im Breich der Cyberkriminalität konnte eine Zunahme der Straftaten um 22,2 Prozent festgestellt werden. Diese sind insbesondere auf den Onlinehandel zurückzuführen, der durch die Coronapandemie  zugenommen hat. Bei fast der Hälfte aller Fälle handelte es sich um Straftaten des Waren- und Warenkreditbetruges.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen 2021

2. Gesundheit: Neues Impfkonzept beschlossen

Die Staatsregierung hat ein Konzept für die weitere Impfstruktur im Zeitraum Juni bis Dezember 2022 beschlossen.

Von Juni bis September soll in jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt eine staatliche Impfstelle bestehen bleiben, die über die Sommermonate das Impfangebot absichert.

Die 13 staatlichen Standorte werden im Sommer bei fünf Öffnungstagen mit einer Kapazität von insgesamt etwa 2600 Impfungen pro Tag geplant. Sie sollen über eine gute Verkehrsanbindung verfügen und so konzipiert werden, dass für den Herbstbetrieb von Oktober bis Dezember das Personal verdoppelt werden kann.

Neues Impfkonzept beschlossen: Staatliches Basis-Impfangebot im gesamten Jahr 2022

 

1. Wirtschaft: flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Glasfasernetzen

Das Kabinett hat sich darauf verständigt, die Förderung von Breitbandanschlüssen auszuweiten. Neben der finanziellen Aufstockung des Weiße-Flecken-Programms werden nun auch die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erschließung der sogenannten Grauen Flecken bereitgestellt.

Allein im vergangenen Jahr wurden 50,9 Millionen Euro an Fördergeld ausgezahlt. Insgesamt sind in Projekten des Weiße-Flecken-Programms gut 730 Mio. Euro an Landesmitteln gebunden. Hinzu kommen noch einmal fast 1,32 Milliarden Euro Bundesmittel.

Regierung einigt sich bei Finanzierung des weiteren Breitbandausbaus

2. Inneres: Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Innenminister Prof. Roland Wöller informierte in der Kabinettspressekonferenz über die Hilfe für Ukraineflüchtlinge. Die Staatsregierung rechnet im Laufe des Krieges in der Ukraine mit einer Aufnahme von 60.000 bis 80.000 Flüchtlingen in Sachsen. Bislang sind 3.140 Menschen in sächsischen Erstaufnahme- Einrichtungen untergekommen.

Die Unterbringung der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer wird von den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen. Darüber hinaus lobte Innenminister Wöller das große Engagement der sächsischen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Hilfe anbieten. Auf dem sächsischen Hilfsportal haben sich bereits über 2.100 Unterstützer gemeldet.

Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer in Sachsen

3. Energie und Umwelt: Keine Versorgungsengpässe in Sachsen

Angesichts des Ukraine-Krieges berichtete Umwelt- und Energieminister Wolfram Günther in der Kabinettspressekonferenz über weiter steigende Preise für Energie.

Mit Versorgungsengpässen sei jedoch nicht zu rechnen. Die Gasspeicher in Deutschland seien ausreichend gefüllt. Zudem verringerte die EU bereits im vergangenen Jahr die Abhängigkeit von russischen Energieimporten.

Mit Blick auf die Lebensmittelversorgung appelierte Günther an die Bürgerinnen und Bürger auf Hamsterkäufe zu verzichten. Deutschland ist in Bezug auf Getreide ein Selbstversorger, der Überkapazitäten produziert.

4. Bildung: Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas sollen bis zum 2. April fortgeführt werden

Die Staatsregierung hat entschieden, die bestehenden Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas bis zum 2. April fortzuführen. Demnach soll die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen bleiben. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 müssen jedoch weiterhin keine Maske im Unterricht tragen.

Die endgültige Schul- und Kita-Coronaverordnung wird im Laufe dieser Woche beschlossen.

Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas sollen fortgeführt werden

5. Gesundheit: Eckpunkte für neue Corona-Schutzverordnung festgelegt

Das Kabinett hat die Eckpunkte für die neue Corona-Schutzverordnung festgelegt. Diese soll am 18. März in Kraft treten und bis zum 2. April 2022 gelten. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes, das in dieser Woche beschlossen werden soll.

In Sachsen sollen die meisten Regeln der aktuellen Verordnung bis zum 2. April verlängert werden. Für einige Bereiche sind dagegen Lockerungen vorgesehen. Die Staatsregierung plant, die neue Verordnung am 17. März zu verabschieden.

Ausschnitt aus der Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 15. März 2022

Eine Menschenwenge steht auf einem Bahnhofsgleis zwischen zwei Zügen.
Die Zahl Geflüchteter aus der Ukraine ist stark gestiegen. In Sachsen wird daran gearbeitet, die Geflüchteten angemessen aufnehmen und versorgen zu können.   © dpa-Zentralbild

1. Hilfe für Geflüchtete auf der Ukraine

Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenminister Prof. Roland Wöller, Europaministerin Katja Meier sowie der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Bert Wendsche informierten im Rahmen der Kabinettspressekonferenz über die Hilfe für Ukraineflüchtlinge.

Kretschmer rief die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen weiter dazu auf, sich mit zur Verfügung stehenden Hilfangeboten auf dem Hilfsportal des Freistaates Sachsen zu registrieren. Das Kabinett bestätigte die umfangreiche Unterstützung der kommunalen Ebene bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Die Unterbringung soll langfristig nicht in den Erstaufnahmelagern stattfinden, sondern aktuell freier Wohnraum genutzt werden. Hierbei soll es so wenig wie möglich bürokratische Hürden geben.

2. Sächsisches Krankenhausgesetz zur Anhörung freigegeben

Das sächsische Kabinett hat ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz zur Anhörung freigegeben. Das neue Krankenhausgesetz soll voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten und unter anderem eine Möglichkeit zur Ausweisung von Gesundheitszentren beinhalten. Diese sollen die medizinische Versorgung der Bevölkerung – vor allem im ländlichen Raum – sichern. Außerdem sieht der Entwurf eine neue Rechtsgrundlage zur Durchführung von Modellvorhaben durch die Krankenhausträger vor. Die Zusammenarbeit zwischen den stationären und ambulanten Bereichen soll hierbei verbessert werden. Das Gesetz soll zudem Themen wie Digitalisierung stärker integrieren.

Das aktuelle Sächsische Krankenhausgesetz gilt seit 1993 und hat seitdem lediglich kleinere Änderungen erfahren. Mit der Novellierung werden aktuelle Entwicklungen und zukünftige Bedarfe durch die Faktoren Demografie, Fachkräftebedarf und Digitalisierung berücksichtigt.

Sächsisches Krankenhausgesetz zur Anhörung freigegeben

3. Innenminister Wöller stellt Dritten Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention- und bekämpfung vor

Der Dritte Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention- und bekämpfung ist erschienen. Aus diesem geht unter anderem hervor, dass im zweiten Halbjahr 2021 sieben neue Sachverhalte in den sächsischen Sicherheitsbehörden durch die Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung verzeichnet wurden, bei denen der Vedacht auf eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht besteht.

»Jeder der genannten Sachverhalte ist einer zu viel, weil er das Vertrauen in Sicherheitsbehörden untergraben kann«, so Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Deshalb müssen wir uns aktiv damit auseinandersetzen«.

Dritter Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention- und bekämpfung erschienen

1. Auswirkungen des Krieges in der Ukraine

Ministerpräsident Michael Kretschmer, Energieminister Wolfram Günther, Innenminister Prof. Roland Wöller und Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Kralinski informierten in der Kabinettspressekonferenz über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine.

Ministerpräsident Kretschmer hat dabei den Menschen in der Ukraine Hilfe zugesagt. Ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine sollen schnell in die einzelnen sächsischen Regionen gebracht werden, um dort arbeiten zu können und ihre Kinder in Bildungseinrichtungen zu geben. Etwa 2.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen stehen zur sofortigen Aufnahmen von Flüchtlingen bereit.

Zudem sollen 250.000 Euro aus Sachsen direkt in der Ukraine für Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Gemeinsames Statement zum russischen Angriff auf die Ukraine

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 01. März 2022 – Teil 1

2. Gesundheit: Neue Sächsische Corona-Schutzverordnung beschlossen

Das Kabinett hat eine Corona-Schutzverordnung beschlossen, die die bisherige Corona-Notfallverordnung ablöst. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022.

Das Alkoholverbot für öffentliche Plätze, das bislang von den kommunalen Behörden verhängt werden konnten, entfällt zukünftig. Eine Kontakterfassung ist nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verpflichtend vorgesehen.

Die Quadratmeter-basierte Begrenzung der Kundenzahl wird zudem aufgehoben.

Für sämtliche körpernahe Dienstleistungen gelten Zugangsbeschränkungen nach der 3G-Regel. Für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen entfallen diese Beschränkungen.

Neue Sächsische Corona-Schutzverordnung beschlossen

3. Bildung: Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas werden schrittweise zurückgefahren

Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas schrittweise zurückgefahren. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde. Die Verordnung gilt bis zum 19. März 2022.

Demnach wird der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufgehoben und die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt.

In Schulen und Kitas kehrt mehr Normalität ein

4. Regionalentwicklung: Kabinett stimmt Bund-Länder-Vereinbarung für bezahlbaren Wohnraum zu

Der Freistaat Sachsen erhält auch in diesem Jahr vom Bund knapp 50 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt.

Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr zusätzlich zu den erforderlichen Landeskofinanzierungsmitteln von rund 15 Millionen Euro weitere 102 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Wohnraumförderung bereit.

167 Millionen Euro für bezahlbaren Wohnraum in Sachsen

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 01. März 2022 – Teil 2

Ein Mann und eine Frau grüßen sich mit ihren Ellenbögen.
Lockerungen wird es unter anderem für den Einzelhandel, die Gastronomie und private Treffen geben.   © dpa-Zentralbild

1. Gesundheit: Anpassung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen

Das Kabinett hat Lockerungen der derzeit geltenden Coronamaßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

  • Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
  • 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
  • 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

2. Bildung: Kabinett beschließt Fahrplan für den künftigen Schul- und Kitabetrieb

Die Staatsregierung hat sich für den Schul- und Kitabetrieb auf einen Fahrplan verständigt, der vorbehaltlich des Anhörungsverfahrens in der Kabinettssitzung am 1. März 2022 beschlossen werden soll.

Ab dem 7. März ist geplant, den eingeschränkten Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufzuheben. Gruppen und Klassen müssen dann nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Entfallen soll auch die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5.

Zudem soll die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt werden. Geplant ist auch, Schulen bei erhöhtem Infektionsgeschehen künftig nicht mehr zeitlich befristet zu schließen oder einzelne Klassen in die häusliche Lernzeit zu schicken.

In Schulen und Kitas soll mehr Normalität einkehren

3. Kultur: Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen geplant

Ab 4. März 2022 soll es noch weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen geben. Das Kabinett hat dafür die Eckpunkte für eine entsprechende Corona-Schutzverordnung beschlossen. Demnach können auch Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus ab dem 4. März 2022 wieder öffnen.

Weiterhin soll ab dem 4. März 2022 für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1.000 Besuchern die 3G-Regel gelten statt wie bisher 2Gplus. Entfallen soll ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Ab dem 4. März 2022 soll für Gastronomie und die touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regelung gelten.

Weitere Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 22. Februar 2022

Eine Blumenwiese, die von Personen im Hintergrund fotografiert wird.
Besucher der Landesgartenschau Frankenberg 2019 stehen zur Eröffnung vor Blumenbeeten.   © dpa-Zentralbild

1. Umwelt: Aue-Bad Schlema erhält Zuschlag zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2026

Sachsens Kabinett hat auf Vorschlag von Umweltminister Wolfram Günther beschlossen, die Ausrichtung der 10. Sächsischen Landesgartenschau 2026 (LAGA) an die Stadt Aue-Bad Schlema zu vergeben.

Die für die Beurteilung der Bewerbung eingesetzte Bewertungskommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Gartenbauverbands Mitteldeutschland e. V., des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V., des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten e. V. (Landesverband Sachsen), des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V., der Fördergesellschaft Sächsischer Landesgartenschauen mbH sowie verschiedener Ministerien zusammen.

Für Investitions- und Durchführungsausgaben der LAGA gewährt der Freistaat einen Gesamtzuschuss von maximal fünf Millionen Euro.

Landesgartenschau 2026: Freistaat erteilt Aue-Bad Schlema Zuschlag

2. Wirtschaft: Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« wird fortgeführt

Das Kabinett hat hat die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie »Regionales Wachstum« beschlossen.

Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen.

Der Freistaat bezuschusst Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes, der Umsatzausweitung, der Prozessoptimierung (z. B. durch Digitalisierung) oder Verbesserung der Angebotsqualität mit bis zu 50.000 Euro.

Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen.

Sachsen führt Programm »Regionales Wachstum« fort

3. Wirtschaft: Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft verabschiedet

Die Kabinettsmitglieder haben die Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft verabschiedet.

Damit können die unter dem Dach von KREATIVES SACHSEN entwickelten Maßnahmen für verbesserte Rahmenbedingungen der kultur- und kreativwirtschaftlichen Unternehmen projektbezogen weiter gefördert werden.

Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen hat den Aufbau des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft KREATIVES SACHSEN seit 2016 aus Mitteln des SMWA mit 2,75 Millionen Euro gefördert.

Ab 2022 erfolgt die Förderung auf der Grundlage der neuen Richtlinie Kultur- und Kreativwirtschaft. Zuwendungsempfänger für diese können neben dem Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. auch seine Mitgliedsverbände sein.

Minister Dulig: »Wir unterstützen die Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen weiter auf hohem Niveau«

4. Finanzen: Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2021 vorgestellt

Der sächsische Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann, hat dem Kabinett den Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2021 vorgestellt.

Regelmäßig informiert der Beteiligungsbericht über die wichtigsten Unternehmenskennzahlen und die Entwicklungsperspektiven der Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, an denen der Freistaat beteiligt ist. Die Beteiligungen mit Sitz in Sachsen sind Arbeitgeber für rund 5.300 Menschen.

Beteiligungsbericht 2021

5. Justiz: Gesetzentwurf über die Einführung einer Vergütung für Betreuungsvereine zur Anhörung freigegeben

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf des Sächsischen Ministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts zur Anhörung freigegeben.

Der Entwurf dient der Umsetzung der im vergangenen Jahr auf Bundesebene beschlossenen Betreuungsrechtsreform. Er sieht für die im Freistaat anerkannten Betreuungsvereine zum 1. Januar 2023 eine deutliche Erhöhung der Finanzierung sowie die Einführung einer gesetzlichen Vergütung für Leistungen im Bereich der Querschnittsarbeit vor.

Hintergrund: Rund 30 Betreuungsvereine gibt es in Sachsen. Eine Betreuung ist nach Bürgerlichem Gesetzbuch dann erforderlich, wenn ein volljähriger Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten auf Grund einer psychischen Erkrankung oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht oder nicht umfassend selbständig erledigen kann.

Mehr Geld für Betreuungsvereine

1. Coronavirus in Sachsen: Neue Corona-Notfallverordnung verabschiedet

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer Kabinettsitzung eine Anpassung der geltenden Corona-Notfallverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt ab dem 6. Februar in Kraft gilt bis einschließlich 6. März 2022.

Unterschreitet die Belegung der mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden angepassten Erleichterungen:

  • Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmerbeschränkung,
  • Kunden im Einzelhandel benötigen einen Nachweis nach der 3G-Regel und die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt,
  • in der Gastronomie muss innen wie außen die 2G-Regel Beachtung finden und die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,
  • für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt,
  • die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen und
  • bei nicht-touristischen Übernachtungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.

Eine Übersicht zu den einzelnen Maßnahmen sowie die Corona-Notfallverordnung werden zeitnah auf dem Informationsportal der Sächsischen Staatsregieurng veröffentlicht.

Coronavirus in Sachsen

Staatsregierung beschließt Änderung der Corona-Notfall-Verordnung

2. Bildung: Schul- und Kitabetrieb wird fortgeführt

Die neue Schul und Kitaverordnung wurde vom Kabinett verabschiedet. Sie tritt am 6. Februar in Kraft und gilt bis zum 6. März. Demnach wird der Schul- und Kitabetrieb unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt.

In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

3. Wirtschaft: Sachsen führt »InnoStartBonus« fort

Das Kabinett hat die vom sächsischen Wirtschaftsministeriumn vorgelegte neue Förderrichtlinie zur Weiterführung des Programms bestätigt.

Sowohl die Förderhöhe als auch der Kinderbonus werden um 50 Euro pro Monat erhöht – auf fortan 1.050 Euro bzw. 150 Euro. Eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Wochenarbeitsstunden ist nunmehr neben dem Gründungsvorhaben möglich. Erstmals können Gründungsvorhaben zu den neuen Konditionen im Zeitraum vom 17. März bis zum 11. Mai 2022 im Bewerbungsportal der futureSAX GmbH eingereicht werden. Bewilligungsstelle der Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Freistaat führt erfolgreichen »InnoStartBonus« fort

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 1. Februar 2022

1. Coronavirus in Sachsen: Eckpunkte der neuen Corona-Notfallverordnung festgelegt

Gesundheitsministerin Petra Köpping informierte über die Eckpunkte der neuen Corona-Notfall-Verordnung. In der kommenden Kabinettssitzung soll diese verabschiedet werden. Die neue Verordnung soll vom 6. Februar bis zum 6. März 2022 gelten.

Im Wesentlichen werden die bisherigen Regeln bestehen bleiben. Lockerungen sind für Messen vorgesehen. Darüber hinaus sollen Ausgangssperren entfallen und Gastronomie-Schließungen ausgeschlossen werden.

Im nächsten Schritt geht der Entwurf zur neuen Corona-Notfallverordnung in die Anhörung.

Coronavirus in Sachsen

2. Wirtschaft: Überbrückungshilfe für Unternehmen

Das Kabinett stimmte dem vom Wirtschaftsministerium aufgelegten Programm »Corona-Zuschuss Sachsen Plus« zu.

Mit dem Zuschuss von monatlich mindestens 1.500 Euro werden auch kleine Unternehmen mit Personalverantwortung unterstützt, denen während der Coronakrise bislang nur wenig Hilfen zur Verfügung standen.

Sachsen finanziert das Programm mit Landesmitteln, die für das im Frühjahr 2021 gestartete Härtefallprogramm bislang nicht abgerufen wurden. Aktuell stehen dafür rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landestages muss die Verwendung der freien Mittel aus dem Härtefallprogramm noch genehmigen.

Kabinett macht Weg frei für Landeszuschuss »Sachsen Plus«

3. Finanzen: Vorläufiger Jahresabschluss 2021

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat im Kabinett den vorläufigen Jahresabschluss 2021 vorgestellt.

Demnach schließt der Staatshaushalt zum Stand 31. Dezember 2021 nahezu ausgeglichen ab. Zwischen Einnahmen und Ausgaben bestand ein Defizit in Höhe von 6 Millionen Euro.

Am Jahresende standen den bereinigten Einnahmen von 20.424 Millionen Euro bereinigte Ausgaben von 20.430 Millionen Euro gegenüber.

Die Gesamtverschuldung des Freistaats hat sich auf 13,2 Milliarden Euro erhöht. Davon entfallen insgesamt 2,4 Milliarden Euro auf die bislang seit Pandemiebeginn in Anspruch genommenen Notlagenkredite.

Vorläufiger Jahresabschluss 2021

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 25. Januar 2022

Ein Mann betankt ein Fahrzeug mit Strom.
Brennstoffzellenautos mit Wasserstoff gelten als eine saubere Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Sie fahren ebenso wie Elektrofahrzeuge emmissionsfrei.   © dpa-Zentralbild

1. Energie und Wirtschaft: Kabinett beschließt Wasserstoffstrategie

Die Kabinettsmitglieder haben die Sächsische Wasserstoffstrategie beschlossen.

Ziel der Strategie ist es, eine Wasserstoffwirtschaft in Sachsen zu etablieren. Weitere Schwerpunkte liegen bei der industriellen Produktion der Elektrolyse- und Brennstoffzellensysteme, beim Bau von sogenannten Power-to-X-Anlagen (Speicherung und Nutzung von Stromüberschüssen), sowie beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur über die Landesgrenzen hinaus.

Die Strategie enthält darüber hinaus Teilziele für die Bereiche Energie, Wissenschaft, Industrie, Mobilität und Strukturentwicklung:

  • Wasserstoff in Wissenschaft und Forschung stärken
  • Wasserstoff in Industrieanwendungen vorantreiben
  • Wasserstoff in Mobilitätsanwendungen forcieren
  • Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzpotenziale der Wasserstoffwirtschaft nutzen und Wasserstofftechnologien ausbauen
  • sächsische Kompetenzstelle Wasserstoff (KH2) einrichten
  • regionale, landesübergreifende und europaweite Wasserstoffinfrastruktur ausbauen, Importmöglichkeiten sichern
  • Referenzprojekte beschleunigen und Förderung ausbauen
  • Wasserstoff als Chance für Strukturwandel und Standortentwicklung nutzen
  • politische und technische Rahmenbedingungen für Wasserstoff verbessern

Als zentrale Einrichtung soll eine sächsische Kompetenzstelle Wasserstoff, kurz KH2 genannt, aufgebaut werden. Sie soll zukünftig alle Wasserstoffakteure und -projekte koordinieren und die Vernetzung zu Sachsens Nachbarländern stärken.

Die Sächsische Wasserstoffstrategie

2. Regionalentwicklung: Raumordnungsbericht 2020 vorgestellt

Staatsminister Schmidt hat dem Kabinett den Raumordnungsbericht für das Jahr 2020 vorgestellt.

Der Raumordnungsbericht dient dazu, den Sächsischen Landtag einmal in jeder Legislaturperiode über die Umsetzung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung zu unterrichten.

Der Raumordnungsbericht 2020 konzentriert sich auf die Daseinsvorsorge mit besonderem Blick auf die Erreichbarkeit von vorhandenen Einrichtungen wie beispeilsweise Apotheken.

So wird für jeden Ort unter anderem dargestellt, in welcher Fahrzeit eine Apotheke erreichbar ist und wie viele Einwohner sie versorgen muss.

Dem Bericht nach ist die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Dienstleistungen gemessen an den Zielen des Landesentwicklungsplanes in vielen Teilen des Landes gesichert.

Im nächsten Schritt wird der Bericht den Abgeordneten des Sächsischen Landtages vorgelegt.

Raumordnungsbericht vorgelegt

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 18. Januar 2022

Coronavirus in Sachsen: Kabinett beschließt Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung

Die Kabinettsmitglieder haben eine Änderung der Corona-Notfallverordnung beschlossen. Mit der neuen Verordnung gehen Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen einher.

Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und gelten bis zum 6. Februar 2022.

Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2Gplus-Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt.

Ab 14. Januar 2022 können in Sachsen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter 2G oder 2Gplus wieder öffnen. Auch touristische Beherbergung sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind unter 2Gplus wieder erlaubt.

Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • geboosterte Personen,
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Eine einfache Übersicht zu den aktuellen Regelungen in Sachsen ist ab dem 14. Januar auf dem Informationsportal der Sächsischen Staatsregierung verfügbar.

Coronavirus in Sachsen

Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 12. Januar 2022

1. Gesundheit: Kabinett beschließt Eckpunkte für neue Corona-Schutzverordnung

Die Kabinettsmitglieder haben die Eckpunkte für die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie soll Lockerungen für einige Branchen in Sachsen bringen. Demnach sollen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen dürfen.

In gastronomischen Einrichtungen soll die 2G+ Regelung gelten. Die Maßnahme wurde bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz als bundesweit einheitliches Vorgehen beschlossen. Die Regelung soll zudem inzidenzunabhängig gelten.

Lockerungen sind außerdem in den Bereichen Kultur und Sport vorgesehen. Abhängig von den Infektionszahlen und der Bettenbelegung in den sächsichen Krankenhäusern sind Öffnungen für Museen, Galerien und Skigebiete geplant.

Die neue Corona-Schutzverordung soll am 14. Januar in Kraft treten und bis zum 6. Februar 2022 gelten.

2. Bildung: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 9. Januar in Kraft und gilt bis zum 6. Februar 2022.

Die neue Verordnung sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen einschließlich des Personals müssen danach streng getrennt werden.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 7. Januar 2022

1. Gesundheit: Corona-Notfallverordnung wird bis zum 14. Januar 2022 verlängert

Die Kabinettsmitglieder beschlossen, die Gültigkeit der bestehenden Sächsischen Corona-Notfallverordung bis zum 14. Januar 2022 zu verlängern. Die Kabinettsmitglieder erwarten bis dahin eine bessere Datenlage. Derzeit besteht  aufgrund der vergangenen Feiertage ein Meldeverzug bei der Erfassung von mit Corona infizierten Personen.

Außerdem will die Staatsregierung die Entscheidungen auf Bundesebene abwarten. In ersten Januarwoche beraten der Expertenrat der Bundesregierung, die Gesundheitsministerkonferenz, die Ministerpräsidentenkonferenz und der Krisenstab von Bund und Ländern zum Fortgang der Pandemie.

Die Eckpunkte der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung sollen am 7. Januar  feststehen.

2. Bildung: Schulen und Kitas sollen mit bekannten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben

Der Schul- und Kitabetrieb soll unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt werden. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor. Der Verordnungsentwurf wurde dementsprechend vom Kabinett zur Anhörung freigegeben und soll am kommenden Freitag beschlossen werden. Die derzeit geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft am 9. Januar aus.

Schulen und Kitas sollen mit bekannten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben

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